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Document JOL_1982_371_R_0042_024

    Beschluß des Rates vom 21. Dezember 1982 über den Abschluß des Abkommens zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für die Palästinaflüchtlinge (UNRWA) über Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge in den Nahostländern

    ABl. L 371 vom 30.12.1982, p. 42–45 (DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)

    31982D0879

    82/879/EWG: Beschluß des Rates vom 21. Dezember 1982 über den Abschluß des Abkommens zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für die Palästinaflüchtlinge (UNRWA) über Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge in den Nahostländern

    Amtsblatt Nr. L 371 vom 30/12/1982 S. 0042


    *****

    BESCHLUSS DES RATES

    vom 21. Dezember 1982

    über den Abschluß des Abkommens zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für die Palästinafluechtlinge (UNRWA) über Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge in den Nahostländern

    (82/879/EWG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN

    GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 43 und 235,

    auf Vorschlag der Kommission,

    nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Am 17. Februar 1982 wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für die Palästinafluechtlinge (UNRWA) über Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge in den Nahostländern (2) unterzeichnet.

    Es ist angezeigt, das Abkommen zu genehmigen, mit der dieses Abkommen geändert wird, um der Entwicklung des Bedarfs der Flüchtlinge, die Hilfe der UNRWA empfangen, Rechnung zu tragen -

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Das Abkommen zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für die Palästinafluechtlinge (UNRWA) über Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge in den Nahostländern wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

    Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß beigefügt.

    Artikel 2

    Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Personen zu bestellen, die befugt sind, das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.

    Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 1982.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    O. MÖLLER

    (1) Stellungnahme vom 17. 12. 1982 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

    (2) ABl. Nr. L 392 vom 31. 12. 1981, S. 4.

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