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Document 31981D0723

    81/723/EWG: Entscheidung der Kommission vom 21. August 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Dionex- Ion Chromatograph, model 16" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

    ABl. L 256 vom 10.9.1981, p. 37–37 (DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1981/723/oj

    31981D0723

    81/723/EWG: Entscheidung der Kommission vom 21. August 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Dionex- Ion Chromatograph, model 16" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

    Amtsblatt Nr. L 256 vom 10/09/1981 S. 0037 - 0037


    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 21. August 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät "Dionex-Ion Chromatograph, model 16" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann (81/723/EWG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1027/79 (2),

    gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Das Vereinigte Königreich hat mit Schreiben an die Kommission vom 25. Februar 1981 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "Dionex-Ion Chromatograph, model 16", das zu Forschungszwecken über die Auswirkungen der Säureausscheidungen im Boden und in Pflanzen verwendet werden soll, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden.

    Am 23. Juni 1981 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten.

    Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich um einen Ionen-Chromatographen handelt. Aufgrund seiner objektiven technischen Merkmale wie insbesondere der elektrochemischen Ausbeute sowie seines Verwendungszwecks ist dieses Gerät für die wissenschaftliche Forschung besonders geeignet. Ausserdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten verwendet. Das Gerät ist somit als wissenschaftliches Gerät anzusehen.

    Nach Auskunft der Mitgliedstaaten werden jedoch in der Gemeinschaft zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert, die zu den gleichen Zwecken verwendet werden können, hergestellt. Dies gilt insbesondere für das Gerät "LC 750" der Firma Applied Chromatography Systems Ltd. Concorde House, Concorde Street, Luton, Bedfordshire LU2 0JE/United Kingdom -

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Das Gerät "Dionex-Ion Chromatograph, model 16", das Gegenstand des Antrags des Vereinigten Königreichs vom 25. Februar 1981 ist, kann nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

    Brüssel, den 21. August 1981

    Für die Kommission

    Edgard PISANI

    Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2) ABl. Nr. L 134 vom 31.5.1979, S. 1. (3) ABl. Nr. L 318 vom 13.12.1979, S. 32.

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