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Document 31981D0280
81/280/EEC: Commission Decision of 1 April 1981 on the approval of a programme for the improvement of the pigmeat processing sector in England and Wales pursuant to Council Regulation (EEC) No 355/77 (Only the English text is authentic)
81/280/EWG: Entscheidung der Kommission vom 1. April 1981 zur Genehmigung des Programms zur Verbesserung des Bereiches Schweinefleischverarbeitung in England und Wales gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich)
81/280/EWG: Entscheidung der Kommission vom 1. April 1981 zur Genehmigung des Programms zur Verbesserung des Bereiches Schweinefleischverarbeitung in England und Wales gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich)
ABl. L 123 vom 7.5.1981, p. 36–36
(DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1989
81/280/EWG: Entscheidung der Kommission vom 1. April 1981 zur Genehmigung des Programms zur Verbesserung des Bereiches Schweinefleischverarbeitung in England und Wales gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich)
Amtsblatt Nr. L 123 vom 07/05/1981 S. 0036 - 0036
**** ( 1 ) ABL . NR . L 51 VOM 23 . 2 . 1977 , S . 1 . ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION VOM 1 . APRIL 1981 ZUR GENEHMIGUNG DES PROGRAMMS ZUR VERBESSERUNG DES BEREICHES SCHWEINEFLEISCHVERARBEITUNG IN ENGLAND UND WALES GEMÄSS DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 355/77 DES RATES ( NUR DER ENGLISCHE TEXT IST VERBINDLICH ) ( 81/280/EWG ) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT , GESTÜTZT AUF DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 355/77 DES RATES VOM 15 . FEBRUAR 1977 ÜBER EINE GEMEINSAME MASSNAHME ZUR VERBESSERUNG DER VERARBEITUNGS- UND VERMARKTUNGSBEDINGUNGEN FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE ERZEUGNISSE ( 1 ), INSBESONDERE AUF DEN ARTIKEL 5 , IN ERWAEGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE : DIE BRITISCHE REGIERUNG HAT AM 24 . JULI 1980 DAS PROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DES BEREICHES SCHWEINEFLEISCHVERARBEITUNG IN ENGLAND UND WALES GEMÄSS DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 355/77 MITGETEILT . DAS GENANNTE PROGRAMM BETRIFFT DIE MODERNISIERUNG UND ENTWICKLUNG DER ANLAGEN FÜR DIE SCHLACHTUNG UND VERARBEITUNG IM BEREICH SCHWEINEFLEISCH MIT DEM ZIEL ZUR SCHAFFUNG EINER MODERNEN , EFFIZIENTEN , FLEXIBLEN UND WETTBEWERBSFÄHIGEN VERARBEITUNGSINDUSTRIE IN DIESEM SEKTOR BEIZUTRAGEN UND AUF DIESE WEISE DIE ERTRAEGE DIESES SEKTORS ZU STABILISIEREN ; ES STELLT DAHER EIN PROGRAMM IM SINNE DES ARTIKELS 2 DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 355/77 DAR . DAS PROGRAMM ENTHÄLT IN AUSREICHENDER WEISE DIE IN ARTIKEL 3 DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 355/77 GENANNTEN ANGABEN , DIE ZEIGEN , DASS DIE IN ARTIKEL 1 DIESER VERORDNUNG GENANNTEN ZIELE FÜR DEN GENANNTEN BEREICH ERREICHT WERDEN KÖNNEN ; DIE GEPLANTE FRIST FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS ÜBERSCHREITET NICHT DEN IN ARTIKEL 3 ABSATZ 1 BUCHSTABE G ) DIESER VERORDNUNG GENANNTEN ZEITRAUM . DIE IN DIESER ENTSCHEIDUNG VORGESEHENEN MASSNAHMEN ENTSPRECHEN DER STELLUNGNAHME DES STÄNDIGEN AGRARSTRUKTURAUSSCHUSSES - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN : ARTIKEL 1 DAS VON DER BRITISCHEN REGIERUNG AM 24 . JULI 1980 GEMÄSS DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 355/77 ÜBERMITTELTE PROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DES BEREICHS SCHWEINEFLEISCHVERARBEITUNG IN ENGLAND UND WALES WIRD GENEHMIGT . ARTIKEL 2 DIESE ENTSCHEIDUNG IST AN DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH GERICHTET . BRÜSSEL , DEN 1 . APRIL 1981 FÜR DIE KOMMISSION POUL DALSAGER MITGLIED DER KOMMISSION