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Document 31980S3316

Entscheidung Nr. 3316/80/EGKS der Kommission vom 18. Dezember 1980 über eine kurzfristige Sondererhebung hinsichtlich der Stahlerzeugungsanlagen

ABl. L 345 vom 20.12.1980, p. 16–17 (DA, DE, EN, FR, IT, NL)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (EL, ES, PT)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1980/3316/oj

31980S3316

Entscheidung Nr. 3316/80/EGKS der Kommission vom 18. Dezember 1980 über eine kurzfristige Sondererhebung hinsichtlich der Stahlerzeugungsanlagen

Amtsblatt Nr. L 345 vom 20/12/1980 S. 0016 - 0017
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0090
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0090


ENTSCHEIDUNG Nr. 3316/80/EGKS DER KOMMISSION vom 18. Dezember 1980 über eine kurzfristige Sondererhebung hinsichtlich der Stahlerzeugungsanlagen

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 47,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Gemäß Artikel 46 des Vertrages hat die Kommission die Aufgabe, allgemeine Ziele für die Modernisierung, die Orientierung der Fabrikation auf lange Sicht und die Ausweitung der Produktionskapazität für die Stahlindustrie der Gemeinschaft anzugeben. Es liegen ihr bereits bestimmte Angaben über Art und Qualität der Stahlerzeugungsanlagen in der Gemeinschaft vor. Diese von den Unternehmen 1978 gelieferten Angaben entsprechen jedoch nicht mehr dem neuesten Stand, so daß die Kommission sie nicht als Grundlage für die im Rahmen der Umstrukturierungspolitik zu ergreifenden Maßnahmen verwenden kann. Eine kurzfristige Umfrage ist daher notwendig, um die vorhandenen Angaben zu aktualisieren -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Einziger Artikel

(1) Die Eisen- und Stahlunternehmen der Gemeinschaft sind verpflichtet, der Kommission die im Anhang genannten Angaben mitzuteilen.

(2) Die Unternehmen liefern diese Angaben durch Überprüfung, Berichtigung und Ergänzung der nach Maßgabe des Anhangs erstellten Informationsblätter, die sie von der Kommission erhalten.

(3) Die korrigierten Informationsblätter sind innerhalb von 15 Tagen nach ihrem Eingang beim Unternehmen an die Kommission zurückzusenden.

Diese Entscheidung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 18. Dezember 1980

Für die Kommission

Étienne DAVIGNON

Mitglied der Kommission

ANHANG ZU ERTEILENDE INFORMATIONEN

Die Umfrage gliedert sich in zwei Teile ; für jeden ist auf dem gleichen, vom Rechner erstellten Vordruck, der an die Unternehmen gerichtet wird, ein Abschnitt vorgesehen.

Der erste Teil betrifft die physikalischen Merkmale der Ausrüstung ; auf dem Vordruck werden diese in Form einer Aufzählung der Ausrüstung des Unternehmens und einiger für ihren Betrieb kennzeichnender Daten angegeben.

Zu den vier Produktionsstadien Hochöfen, Stahlproduktionsanlagen, Stranggussanlagen und Warmwalzanlagen sind folgende Angaben zu machen: - Name des Unternehmens

- Codenummer der Anlage

- Gebräuchliche Bezeichnung der Anlage

- Anlagenidentifizierungscode

- Anlagenmerkmale: - Hochöfen: - Durchmesser des Gestells (in cm)

- Gegendruck an der Gicht über dem atmosphärischen Druck

- Stahlanlagen: - durchschnittliche Kapazität je Schmelze (Tonnen)

- Stranggussanlage: - Zahl der Stränge

- Walzwerke: - Durchmesser der Walzen auf dem letzten Gerüst (mm)

- Breite des Rollgangs (nur bei Flacherzeugnissen) (mm)

- Jahr der Inbetriebnahme

- Jahr der letzten Modernisierung

- Technische Kapazität: >PIC FILE= "T0018819">

Der zweite Teil der Umfrage beinhaltet für jede Anlage nähere Angaben über die Betriebszeit und Produktion in den Jahren 1979 und 1980.

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