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Document 21980A0414(03)

    Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung Kanadas über den Lachsfang

    ABl. L 226 vom 29.8.1980, p. 54–54 (DA, DE, EN, FR, IT, NL)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1980

    Related Council regulation

    21980A0414(03)

    Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung Kanadas über den Lachsfang

    Amtsblatt Nr. L 226 vom 29/08/1980 S. 0054


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    ABKOMMEN

    in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung Kanadas über den Lachsfang

    A . Schreiben der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

    Herr ... !

    Unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Fischereiabkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung Kanadas , insbesondere auf Artikel VIII Absatz 3 des hierdurch verlängerten Abkommens , beehre ich mich , zu bestätigen , daß für 1980 die jährliche Gesamtmenge für den Fang von atlantischem Lachs westlich des 44 . Längengrads West durch die Schiffe der Gemeinschaft auf maximal 1 190 metrische Tonnen beschränkt ist . Die genannte Menge unterliegt der einvernehmlichen Überprüfung durch die beiden Parteien , wobei etwaigen neuen wissenschaftlichen Informationen Rechnung getragen wird .

    Ich weise darauf hin , daß dieses Schreiben im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in den sechs Amtssprachen der Gemeinschaft veröffentlicht wird , wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist .

    Ich wäre Ihnen dankbar , wenn Sie mir die Zustimmung Ihrer Regierung hierzu mitteilen würden .

    Genehmigen Sie , Herr ... , den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung .

    Im Namen des Rates der Europäischen Gemeinschaften

    B . Schreiben der Regierung Kanadas

    Herr ... !

    Ich beehre mich , den Eingang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut zu bestätigen :

    " Unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Fischereiabkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung Kanadas , insbesondere auf Artikel VIII Absatz 3 des hierdurch verlängerten Abkommens , beehre ich mich , zu bestätigen , daß für 1980 die jährliche Gesamtmenge für den Fang von atlantischem Lachs westlich des 44 . Längengrads West durch die Schiffe der Gemeinschaft auf maximal 1 190 metrische Tonnen beschränkt ist . Die genannte Menge unterliegt der einvernehmlichen Überprüfung durch die beiden Parteien , wobei etwaigen neuen wissenschaftlichen Informationen Rechnung getragen wird .

    Ich weise darauf hin , daß dieses Schreiben im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in den sechs Amtssprachen der Gemeinschaft veröffentlicht wird , wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist .

    Ich wäre Ihnen dankbar , wenn Sie mir die Zustimmung Ihrer Regierung hierzu mitteilen würden . "

    Ich beehre mich , Ihnen die Zustimmung meiner Regierung zum Inhalt dieses Schreibens mitzuteilen .

    Genehmigen Sie , Herr ... , den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung .

    Für die Regierung Kanadas

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