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Document 31979D0270

79/270/EWG: Beschluß des Rates vom 5. März 1979 über die Ersetzung eines Mitglieds des Ausschusses des Europäischen Sozialfonds

ABl. L 62 vom 13.3.1979, p. 7–7 (DA, DE, EN, FR, IT, NL)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 16/04/1980

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1979/270/oj

31979D0270

79/270/EWG: Beschluß des Rates vom 5. März 1979 über die Ersetzung eines Mitglieds des Ausschusses des Europäischen Sozialfonds

Amtsblatt Nr. L 062 vom 13/03/1979 S. 0007 - 0007


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( 1 ) ABL . NR . L 249 VOM 10 . 11 . 1971 , S . 54 .

( 2 ) ABL . NR . L 91 VOM 12 . 4 . 1968 , S . 25 .

( 3 ) ABL . NR . 56 VOM 31 . 8 . 1960 , S . 1201/60 .

BESCHLUSS DES RATES

VOM 5 . MÄRZ 1979

ÜBER DIE ERSETZUNG EINES MITGLIEDS DES AUSSCHUSSES DES EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS

( 79/270/EWG )

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ,

GESTÜTZT AUF DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 2396/71 ( 1 ) ÜBER DEN EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS ,

GESTÜTZT AUF DIE DURCH BESCHLUSS DES RATES VOM 9 . APRIL 1968 ( 2 ) GEÄNDERTE SATZUNG DES AUSSCHUSSES DES EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS ( 3 ), INSBESONDERE AUF ARTIKEL 7 ,

GESTÜTZT AUF DEN BESCHLUSS DES RATES VOM 17 . APRIL 1978 ZUR ERNENNUNG DER MITGLIEDER UND STELLVERTRETENDEN MITGLIEDER DES AUSSCHUSSES DES EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS FÜR DIE ZEIT BIS ZUM 16 . APRIL 1980 ,

IN DER ERWAEGUNG , DASS IN DIESEM AUSSCHUSS IN DER GRUPPE DER VERTRETER DER REGIERUNGEN NACH DEM DEM RAT AM 21 . FEBRUAR 1979 MITGETEILTEN RÜCKTRITT VON HERRN ETIENNE DER SITZ EINES MITGLIEDS FREIGEWORDEN IST ,

GESTÜTZT AUF DIE KANDIDATUR VOM 21 . FEBRUAR 1979 -

BESCHLIESST :

EINZIGER ARTIKEL

HERR M . ANDRE WIRD HIERMIT ZUM MITGLIED DES AUSSCHUSSES DES EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS ERNANNT UND ERSETZT IN DIESER EIGENSCHAFT HERRN ETIENNE FÜR DESSEN VERBLEIBENDE AMTSZEIT , D.H . BIS ZUM 16 . APRIL 1980 .

GESCHEHEN ZU BRÜSSEL AM 5 . MÄRZ 1979 .

IM NAMEN DES RATES

DER PRÄSIDENT

P . MEHAIGNERIE

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