This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 31979D0270
79/270/EEC: Council Decision of 5 March 1979 replacing a full member of the Committee of the European Social Fund
79/270/EWG: Beschluß des Rates vom 5. März 1979 über die Ersetzung eines Mitglieds des Ausschusses des Europäischen Sozialfonds
79/270/EWG: Beschluß des Rates vom 5. März 1979 über die Ersetzung eines Mitglieds des Ausschusses des Europäischen Sozialfonds
ABl. L 62 vom 13.3.1979, p. 7–7
(DA, DE, EN, FR, IT, NL)
No longer in force, Date of end of validity: 16/04/1980
79/270/EWG: Beschluß des Rates vom 5. März 1979 über die Ersetzung eines Mitglieds des Ausschusses des Europäischen Sozialfonds
Amtsblatt Nr. L 062 vom 13/03/1979 S. 0007 - 0007
**** ( 1 ) ABL . NR . L 249 VOM 10 . 11 . 1971 , S . 54 . ( 2 ) ABL . NR . L 91 VOM 12 . 4 . 1968 , S . 25 . ( 3 ) ABL . NR . 56 VOM 31 . 8 . 1960 , S . 1201/60 . BESCHLUSS DES RATES VOM 5 . MÄRZ 1979 ÜBER DIE ERSETZUNG EINES MITGLIEDS DES AUSSCHUSSES DES EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS ( 79/270/EWG ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT , GESTÜTZT AUF DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 2396/71 ( 1 ) ÜBER DEN EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS , GESTÜTZT AUF DIE DURCH BESCHLUSS DES RATES VOM 9 . APRIL 1968 ( 2 ) GEÄNDERTE SATZUNG DES AUSSCHUSSES DES EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS ( 3 ), INSBESONDERE AUF ARTIKEL 7 , GESTÜTZT AUF DEN BESCHLUSS DES RATES VOM 17 . APRIL 1978 ZUR ERNENNUNG DER MITGLIEDER UND STELLVERTRETENDEN MITGLIEDER DES AUSSCHUSSES DES EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS FÜR DIE ZEIT BIS ZUM 16 . APRIL 1980 , IN DER ERWAEGUNG , DASS IN DIESEM AUSSCHUSS IN DER GRUPPE DER VERTRETER DER REGIERUNGEN NACH DEM DEM RAT AM 21 . FEBRUAR 1979 MITGETEILTEN RÜCKTRITT VON HERRN ETIENNE DER SITZ EINES MITGLIEDS FREIGEWORDEN IST , GESTÜTZT AUF DIE KANDIDATUR VOM 21 . FEBRUAR 1979 - BESCHLIESST : EINZIGER ARTIKEL HERR M . ANDRE WIRD HIERMIT ZUM MITGLIED DES AUSSCHUSSES DES EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS ERNANNT UND ERSETZT IN DIESER EIGENSCHAFT HERRN ETIENNE FÜR DESSEN VERBLEIBENDE AMTSZEIT , D.H . BIS ZUM 16 . APRIL 1980 . GESCHEHEN ZU BRÜSSEL AM 5 . MÄRZ 1979 . IM NAMEN DES RATES DER PRÄSIDENT P . MEHAIGNERIE