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Document 31979D0269
79/269/ECSC: Council Decision of 5 March 1979 appointing a member of the Consultative Committee of the European Coal and Steel Community
79/269/EGKS: Beschluß des Rates vom 5. März 1979 zur Ernennung eines Mitglieds des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
79/269/EGKS: Beschluß des Rates vom 5. März 1979 zur Ernennung eines Mitglieds des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
ABl. L 62 vom 13.3.1979, p. 6–6
(DA, DE, EN, FR, IT, NL)
No longer in force, Date of end of validity: 15/10/1980
79/269/EGKS: Beschluß des Rates vom 5. März 1979 zur Ernennung eines Mitglieds des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Amtsblatt Nr. L 062 vom 13/03/1979 S. 0006 - 0006
**** BESCHLUSS DES RATES VOM 5 . MÄRZ 1979 ZUR ERNENNUNG EINES MITGLIEDS DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL ( 79/269/EGKS ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ÜBER DIE GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL , INSBESONDERE AUF ARTIKEL 18 , GESTÜTZT AUF DIE BESCHLÜSSE DES RATES VOM 2 . AUGUST 1978 UND 16 . OKTOBER 1978 ÜBER DIE BESTIMMUNG DER MASSGEBENDEN ORGANISATIONEN , DENEN ES OBLIEGT , LISTEN DER KANDIDATEN FÜR DEN BERATENDEN AUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL AUFZUSTELLEN , GESTÜTZT AUF DEN BESCHLUSS DES RATES VOM 16 . OKTOBER 1978 ZUR ERNENNUNG DER MITGLIEDER DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL FÜR DIE ZEIT BIS ZUM 15 . OKTOBER 1980 , IN DER ERWAEGUNG , DASS IN DIESEM AUSSCHUSS DURCH DEN TOD VON HERRN DR . MANDEL , VON DEM DER RAT AM 15 . FEBRUAR 1979 UNTERRICHTET WURDE , EIN SITZ IN DER GRUPPE DER VERBRAUCHER UND HÄNDLER FREI GEWORDEN IST , NACH KENNTNISNAHME VON DER AM 19 . FEBRUAR 1979 VORGELEGTEN KANDIDATUR - BESCHLIESST : EINZIGER ARTIKEL HERR DR . GÜNTHER NIEHAGE WIRD ZUM MITGLIED DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL ERNANNT UND ERSETZT IN DIESER EIGENSCHAFT HERRN DR . MANDEL FÜR DESSEN VERBLEIBENDE AMTSZEIT , D.H . BIS ZUM 15 . OKTOBER 1980 . GESCHEHEN ZU BRÜSSEL AM 5 . MÄRZ 1979 . IM NAMEN DES RATES DER PRÄSIDENT P . MEHAIGNERIE