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Document 52023XC0719(07)

    Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission 2023/C 254/10

    PUB/2023/513

    ABl. C 254 vom 19.7.2023, p. 17–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.7.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 254/17


    Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

    (2023/C 254/10)

    Die Veröffentlichung der vorliegenden Mitteilung erfolgt gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1).

    MITTEILUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG

    „Margaux“

    PDO-FR-A0329-AM02

    Datum der Mitteilung: 20.4.2023

    BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG

    1.   Amtlicher Gemeindeschlüssel

    Die Liste der Gemeinden wurde aktualisiert. Bei dieser Aktualisierung wurde der amtliche Gemeindeschlüssel 2022 für das geografische Gebiet berücksichtigt.

    Es handelt sich um eine rein redaktionelle Änderung, das geografische Gebiet bleibt unverändert.

    Punkt 6 des Einzigen Dokuments wird entsprechend geändert.

    2.   Rebsorte für Anpassungszwecke

    Die Rebsorte Castets N wurde in der Produktspezifikation hinzugefügt. Diese Rebsorte ist spätreifend, was vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung von Vorteil sein kann. Darüber hinaus ist diese Rebsorte wenig anfällig für falschen Mehltau. Diese Rebsorte zeichnet sich dadurch aus, dass sie dazu geeignet ist, Weine hervorzubringen, die den typischen Charakter der Rotweine der g. U. Margaux aufweisen.

    Die Rebsorte ist auf 5 % des Rebsortenbestands und 10 % in Verschnittweinen begrenzt.

    Diese Änderung wirkt sich nicht auf das Einzige Dokument aus.

    3.   Pflanzdichte

    Die Vorschrift, nach der ein Mindestabstand zwischen den Rebstöcken derselben Rebzeile einzuhalten ist, wird durch die Festlegung eines Standraums von höchstens 1,43 m2 je Rebstock ersetzt.

    Die Mindestpflanzdichte beträgt nach wie vor 7 000 Rebstöcke je Hektar.

    Punkt 5 des Einzigen Dokuments wird entsprechend geändert.

    4.   Agrarumweltbestimmungen

    Die folgenden Agrarumweltbestimmungen werden hinzugefügt:

    Tote Rebstöcke müssen von den Parzellen entfernt werden, jedwede Lagerung toter Stöcke auf den Parzellen ist untersagt.

    Die chemische Unkrautbeseitigung auf den Vorgewenden ist untersagt.

    Eine vollständige chemische Unkrautbeseitigung auf den Parzellen ist untersagt.

    Angelegte oder spontan gewachsene Vegetation zwischen den Rebzeilen wird mit mechanischen oder physischen Mitteln kontrolliert.

    Jeder Winzer berechnet und erfasst den Behandlungshäufigkeitsindex.

    Durch diese Änderungen wird den gesellschaftlichen Forderungen nach Einschränkung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und nach einer besseren Berücksichtigung der Umwelt Rechnung getragen.

    Diese Änderung wirkt sich nicht auf das Einzige Dokument aus.

    5.   Verbringung zwischen zugelassenen Lagerinhabern

    Kapitel I Abschnitt IX Nummer 5 Buchstabe b, der den Zeitpunkt der Verbringung des Weins zwischen zugelassenen Lagerinhabern betrifft, wird gestrichen.

    Diese Änderung zieht keine Änderung des Einzigen Dokuments nach sich.

    6.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

    Die Beschreibung des Zusammenhangs wurde infolge der Zusammenlegung von Gemeinden angepasst.

    Diese Änderung wirkt sich nicht auf das Einzige Dokument aus.

    7.   Verweis auf die Kontrollstelle

    Der Wortlaut des Verweises auf die Kontrollstelle wurde geändert, um ihn mit dem Wortlaut der anderen Produktspezifikationen für Weine mit geschützten Ursprungsbezeichnungen in Einklang zu bringen. Diese Änderung ist lediglich redaktioneller Art.

    Diese Änderung zieht keine Änderung des Einzigen Dokuments nach sich.

    EINZIGES DOKUMENT

    1.   Name(n)

    Margaux

    2.   Art der geografischen Angabe

    g. U. – geschützte Ursprungsbezeichnung

    3.   Kategorien von Weinbauerzeugnissen

    1

    Wein

    4.   Beschreibung des Weines/der Weine

    KURZBESCHREIBUNG

    Bei den Weinen handelt es sich um stille Rotweine.

    Diese haben:

    einen natürlichen Alkoholgehalt von mindestens 11 % vol,

    einen Gehalt an vergärbaren Zuckern von höchstens 2 g/l,

    einen Apfelsäuregehalt von höchstens 0,30 g/l.

    Die Weine dürfen nach der Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 13,5 % vol nicht überschreiten.

    Jede Weincharge, die als Fasswein vermarktet wird, weist bis zum 31. Juli des auf das Erntejahr folgenden Jahres einen Gehalt an flüchtiger Säure von höchstens 13,26 Milliäquivalent pro Liter auf, sowie nach diesem Datum einen Gehalt von höchstens 16,33 Milliäquivalent pro Liter.

    Die nicht erwähnten Analysemerkmale entsprechen dem Unionsrecht.

    Die Weine zeichnen sich durch eine intensive rote Farbe und ihre hervorragende Lagerfähigkeit aus. Diese Weine sind lange lagerfähig und weisen eine gewisse Finesse auf, die durch fruchtige Aromen betont wird.

    Cabernet Sauvignon N ist die „Königsrebsorte“ des Médoc und wird auf fast 60 % der Rebflächen der g. U. „Margaux“ angebaut. Sie verleiht dem Wein seine Struktur, sein Bouquet und sein Alterungspotenzial. Merlot N, eine unverzichtbare Verschnittrebsorte, ist in den Cuvées nur selten in Anteilen von mehr als 30 % vertreten. Sie sorgt für Rundheit, Großzügigkeit und Komplexität der Aromen. Die seltener angebaute Rebsorte Cabernet Franc N verleiht den Weinen Eleganz und subtile Gewürzaromen. Die Rebsorte Petit Verdot N bringt volle Weine mit schöner Farbe, Frucht und Tanninen hervor.

    Allgemeine Analysemerkmale

    Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

    Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

    Mindestgesamtsäure

    in Milliäquivalent pro Liter

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in mäq/l)

    Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l)

    5.   Weinbereitungsverfahren

    5.1.   Spezifische önologische Verfahren

    1.   Anbauverfahren

    Die Reben weisen eine Pflanzdichte von mindestens 7 000 Rebstöcken je Hektar auf.

    Der Abstand zwischen den Rebzeilen beträgt höchstens 1,50 m.

    Jeder Rebstock verfügt über eine Fläche von höchstens 1,43 m2. Diese Fläche erhält man durch Multiplikation des Abstands zwischen den Rebzeilen mit dem Abstand zwischen den Rebstöcken in einer Rebzeile.

    Der Schnitt erfolgt spätestens im Stadium des Knospenaufbruchs (Stadium 9 nach Lorenz).

    Die Reben werden nach den nachstehend genannten Techniken mit höchstens zwölf Augen je Stock geschnitten:

    sogenannter langer Medoc-Schnitt oder kurzer und langer Schnitt, wobei der Rebstock bei den Rebsorten Cot N, Cabernet Sauvignon N, Merlot N und Petit Verdot N zwei Strecker mit höchstens vier Augen und bei den Rebsorten Cabernet Franc N und Carmenère N höchstens fünf Augen aufweist. Der Zapfenschnitt erfolgt auf zwei Augen,

    Zapfenschnitt mit zwei Kordonen oder Fächererziehung mit vier Schenkeln.

    Die Bewässerung während der Vegetationsperiode der Rebe kann in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzbuchs für Landwirtschaft und Seefischerei (Code rural et de la pêche maritime) genehmigt werden.

    2.   Spezifisches önologisches Verfahren

    Anreicherungsverfahren durch Wasserentzug sind bis zu einem Konzentrationsgrad von 15 % zulässig.

    Die Weine dürfen nach der Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 13,5 % vol nicht überschreiten.

    5.2.   Höchsterträge

    63 Hektoliter je Hektar

    6.   Abgegrenztes geografisches Gebiet

    Traubenlese, Weinherstellung, Weinbereitung und Weinausbau finden auf dem Gebiet der folgenden Gemeinden im Departement Gironde auf der Grundlage des amtlichen Gemeindeschlüssels vom 1. Januar 2022 statt: Arsac, Labarde, Margaux-Cantenac und Soussans.

    7.   Keltertraubensorte(n)

     

    Cabernet Franc N

     

    Cabernet Sauvignon N

     

    Carmenère N

     

    Cot N – Malbec

     

    Merlot N

     

    Petit Verdot N

    8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

    Das geografische Gebiet der g. U. „Margaux“ erstreckt sich auf den kiesigen Terrassen am linken Ufer der Gironde-Mündung.

    Diese vom gemäßigten Meeresklima geprägte g. U. profitiert von klimatischen Bedingungen, die durch die wärmeregulierende Wirkung der Wasserflächen des Atlantiks und der Gironde für das Entstehen eines bedeutenden Weinbaugebiets günstig sind. Zu diesem Klima gesellen sich manchmal regenreiche Herbsttiefs. Diese sind hauptsächlich für die Unterschiede zwischen den Weinjahrgängen verantwortlich. Die Haupteigenschaften des Weins stehen insbesondere mit der für das Sedimentbecken typischen Geologie, der geologischen Entstehung der Böden, dem Relief und der Topografie sowie mit den heutigen Bodenkomponenten der Rebflächen in Zusammenhang.

    Die Böden zeichnen sich im Wesentlichen durch fluviale Ablagerungen der Garonne aus dem Plio-Quartär und Quartär aus. Diese Ablagerungen sind terrassenförmig angeordnet und bilden hügelige Formationen, die sich heute in einer Höhenlage zwischen 6 und 33 m erstrecken. Das dichte Netz der Wasserläufe beeinflusst die Zerschneidung dieser Hügelkuppen und ermöglicht so die Wasserableitung.

    Die Qualität und der typische Charakter der Margaux-Weine sind auf die außergewöhnliche Ergänzungswirkung zwischen den Böden und ihren topografischen Lagen mit der Nähe zu dem Mündungstrichter, der die Weinberge vor extremen Klimabedingungen schützt, zurückzuführen.

    Aus der Analyse des steuerlichen Werts der landwirtschaftlichen Flächen gemäß den ersten Katastern, die zwischen 1826 und 1830 erstellt wurden, geht hervor, dass ein Großteil des Weinbaugebiets auf den kiesigen Hügelkuppen der tiefen und mittleren Terrassen gelegen war und den höchsten Steuersätzen zugeordnet wurde. Diese Gebiete zählten darüber hinaus zu den Edellagen der g. U. „Margaux“. Diese Edellagen umfassen die auf den besagten Terrassen, deren Kolluvien und deren geologischem Untergrund aus Ton oder Kalkstein angepflanzten Rebflächen. Traditionsgemäß wurde in den letzten drei Jahrhunderten ein abgegrenztes Parzellengebiet für die Erzeugung genutzt, das aus der Synthese bodenkundlicher, topografischer, klimatischer und geschichtlicher Kriterien hervorgegangen ist, die günstig für die Ansiedelung eines berühmten Weinbaugebiets sind.

    Bei der berühmten Klassifizierung von 1855, die weitgehend den Vorgaben von Lawton folgte, wurde die spätere g. U. „Margaux“ mit einer einzigartigen Fülle von 21 „Grand Cru Classé“ (Klassifiziertes Großes Gewächs) ausgezeichnet, die das gesamte Spektrum der Klassifizierungen abdeckten und deren Rebflächen sich auf den mittleren Terrassen erstreckten. Diese Anerkennung wurde 1932 durch die Auszeichnung „Cru Bourgeois“ (Bürgerliches Gewächs) ergänzt, die an 16 Weingüter verliehen wurde, von denen 2 mit der Klassifizierung „Cru Bourgeois exceptionnel“, 8 mit der Klassifizierung „Cru Bourgeois supérieur“ und 6 mit der Klassifizierung „Cru Bourgeois“ bedacht wurden.

    Das beständige Bestreben der Winzer aus dem Margaux den einzigartigen Charakter dieses Weinbaugebiets unter Beweis zu stellen, kommt durch die Wahrung und Verbesserung von alten Praktiken und durch die Auswahl der geeignetsten Parzellen und Rebsorten zum Ausdruck. Da die Winzer es verstanden, dieses Potenzial zur Geltung zu bringen, ist Margaux eines der prestigeträchtigsten Weinbaugebiete der Welt.

    Die Weine mit der kontrollierten Ursprungsbezeichnung „Margaux“ sind ausschließlich stille Rotweine. Sie zeichnen sich durch eine intensive rote Farbe und ihre hervorragende Lagerfähigkeit aus. Diese Weine sind lange lagerfähig und weisen eine gewisse Finesse auf, die durch fruchtige Aromen betont wird.

    Cabernet Sauvignon N ist die „Königsrebsorte“ des Médoc und wird auf fast 60 % der Rebflächen der g. U. „Margaux“ angebaut. Sie verleiht dem Wein seine Struktur, sein Bouquet und sein Alterungspotenzial. Merlot N, eine unverzichtbare Verschnittrebsorte, ist in den Cuvées nur selten in Anteilen von mehr als 30 % vertreten. Sie sorgt für Rundheit, Großzügigkeit und Komplexität der Aromen. Die seltener angebaute Rebsorte Cabernet Franc N verleiht den Weinen Eleganz und subtile Gewürzaromen. Die Rebsorte Petit Verdot N bringt volle Weine mit schöner Farbe, Frucht und Tanninen hervor.

    9.   Weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Kennzeichnung, sonstige Anforderungen)

    Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft

    Rechtsrahmen:

    Nationale Rechtsvorschriften

    Art der weiteren Bedingung:

    Ausnahmeregelung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

    Beschreibung der Bedingung:

    Das Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft, für das die Ausnahmegenehmigung für die Weinherstellung, Weinbereitung und den Weinausbau gilt, besteht aus dem Gebiet der folgenden Gemeinden im Departement Gironde: Arcins, Avensan, Lamarque, Ludon-Médoc, Macau und Le Pian-Médoc.

    Größere geografische Einheit

    Rechtsrahmen:

    Nationale Rechtsvorschriften

    Art der weiteren Bedingung:

    Zusätzliche Bestimmungen für die Kennzeichnung

    Beschreibung der Bedingung:

    Bei der Kennzeichnung kann die größere geografische Einheit „Vin de Bordeaux – Médoc“ oder „Grand Vin de Bordeaux – Médoc“ angegeben werden.

    Die Schriftgröße der Angabe der größeren geografischen Einheit darf sowohl in der Höhe als auch in der Breite zwei Drittel der Schriftgröße des Namens der kontrollierten Ursprungsbezeichnung nicht überschreiten.

    Link zur Produktspezifikation

    https://info.agriculture.gouv.fr/gedei/site/bo-agri/document_administratif-e303df21-7cba-4e9b-9c6a-b1d80356019f


    (1)  ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2.


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