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Document 52023M11015

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11015 – PARKS BOTTOM / OXFORD / ACCOR / THE RIMROCK RESORT HOTEL) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2023/C 154/10

PUB/2023/497

ABl. C 154 vom 2.5.2023, p. 48–49 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/48


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11015 – PARKS BOTTOM / OXFORD / ACCOR / THE RIMROCK RESORT HOTEL)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2023/C 154/10)

1.   

Am 20. April 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Parks Bottom Co Real Estate Holdings Inc. („Parks Bottom“, Kanada), Teil der GIC-Realty-Gruppe,

Oxford Properties („Oxford“), Teil der OMERS Administration Corporation („OMERS“, beide Kanada),

Accor Management Canada Inc. („Accor“, Kanada), kontrolliert von Accor SA (Frankreich),

The Rimrock Resort Hotel (Kanada).

Parks Bottom, Oxford und Accor übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über The Rimrock Resort Hotel.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Vermögenswerten und durch einen Vertrag oder in sonstiger Weise.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Parks Bottom fungiert hauptsächlich als Immobilieneigentumsgesellschaft im Namen der Regierung von Singapur. Das Unternehmen agiert ausschließlich in Kanada.

Oxford Properties investiert weltweit in Immobilien. Bei dem Unternehmen handelt es sich um die Immobiliensparte von OMERS, einem weltweit in den Bereichen Immobilieneigentum, -investitionen, -entwicklung und -verwaltung tätigen Unternehmen.

Accor betreibt Hotels in ganz Kanada.

The Rimrock Resort Hotel ist ein Urlaubshotel in Banff, Alberta, Kanada, das derzeit im Eigentum der Rimrock Resort Hotel Corporation steht.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11015 – PARKS BOTTOM / OXFORD / ACCOR / THE RIMROCK RESORT HOTEL

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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