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Document 52023XG0502(01)

Mitteilung an die Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2013/184/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2023/887 des Rates, und der Verordnung (EU) Nr. 401/2013, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/886 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma unterliegen 2023/C 154/06

ST/7230/2023/INIT

ABl. C 154 vom 2.5.2023, p. 43–43 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/43


Mitteilung an die Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2013/184/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2023/887 des Rates, und der Verordnung (EU) Nr. 401/2013, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/886 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma unterliegen

(2023/C 154/06)

Den in Anhang I des Beschlusses 2013/184/GASP des Rates (1), geändert durch den Beschluss (GASP) 2023/887 des Rates (2), und in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 (3), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/886 des Rates (4), über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen wird Folgendes mitgeteilt:

Der Rat der Europäischen Union hat nach Überprüfung der Liste der benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen beschlossen, dass die in den genannten Anhängen aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen weiterhin in der Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen aufzuführen sind, auf die die in dem Beschluss 2013/184/GASP des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma festgelegten restriktiven Maßnahmen Anwendung finden. Die Gründe für die Aufnahme dieser Personen in die Liste sind in den jeweiligen Einträgen in den genannten Anhängen aufgeführt.

Die betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des bzw. der jeweiligen Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma) beantragen können, dass ihnen die Verwendung der eingefrorenen Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 4b der Verordnung).

Die betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen können beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen vor dem 15. Januar 2024 beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannten Listen aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

RELEX.1

Rue de la Loi 175/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIЁ

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

Den eingegangenen Bemerkungen wird bei der gemäß Artikel 12 des Beschlusses 2013/184/GASP und Artikel 4i Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 durchzuführenden regelmäßigen Überprüfung durch den Rat Rechnung getragen.

Die betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


(1)  ABl. L 111 vom 23.4.2013, S. 75.

(2)  ABl. L 113 I vom 28.4.2023, S. 21.

(3)  ABl. L 121 vom 3.5.2013, S. 1.

(4)  ABl. L 113 I vom 28.4.2023, S. 1.


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