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Document 52022IE1594

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Kulturdiplomatie als Motor der EU-Außenbeziehungen — neue Partnerschaften und Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen“ (Initiativstellungnahme)

    EESC 2022/01594

    ABl. C 75 vom 28.2.2023, p. 122–129 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    28.2.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 75/122


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Kulturdiplomatie als Motor der EU-Außenbeziehungen — neue Partnerschaften und Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen“

    (Initiativstellungnahme)

    (2023/C 75/17)

    Berichterstatter:

    Luca JAHIER

    Beschluss des Plenums

    20.1.2022

    Rechtsgrundlage

    Artikel 32 Absatz 2 der Geschäftsordnung

     

    Initiativstellungnahme

    Zuständige Fachgruppe

    Fachgruppe Außenbeziehungen

    Annahme in der Fachgruppe

    14.10.2022

    Verabschiedung im Plenum

    27.10.2022

    Plenartagung Nr.

    573

    Ergebnis der Abstimmung

    (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

    178/1/1

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Kultur ist inklusiv. Sie ist eine Art Kapital, das es uns ermöglicht, uns sowohl über den Weg klar zu werden, den wir in Europa beschreiten wollen, als auch über das Bild, das man sich von uns in der Welt machen soll. In einer Zeit, in der auf dem europäischen Kontinent wieder ein Krieg geführt wird, der Verwüstung anrichtet, Menschenleben auslöscht und Orte zerstört, brauchen wir die kulturellen Beziehungen mehr denn je als Instrument für Dialog, Frieden und Zukunft. Kultur zu einem strategischen Motor des auswärtigen Handelns der Europäischen Union zu machen, muss nun, wie schon in vielen Dokumenten und wichtigen Initiativen der letzten 17 Jahre wiederholt gefordert, zu einer echten Priorität werden.

    1.2.

    Auf der Grundlage der Mitteilung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2016, der zahlreichen Beschlüsse und Leitlinien des Rates sowie der Empfehlungen des Europäischen Parlaments (EP) ist es nun an der Zeit, einen echten mehrjährigen strategischen Aktionsplan anzunehmen. Dieser sollte unter der Federführung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) für wirksame Synergien mit den verschiedenen Politikbereichen und Dienststellen der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten sorgen und eine Plattform für den Aufbau möglichst vielfältiger Beziehungen bieten, die sowohl die zuständigen Stellen auf territorialer Ebene als auch die zahlreichen bereits aktiven privaten bzw. institutionellen Akteure umfassen. Für diesen Aktionsplan müssen die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.

    1.3.

    In der Zwischenzeit sollten die Maßnahmen zum Schutz, zur Wiederherstellung und zum Wiederaufbau des Kulturerbes in von Naturkatastrophen, Krisen und Konflikten betroffenen Gebieten unverzüglich intensiviert und dazu die Ausbildung lokaler Akteure und der Aufbau von Kapazitäten lokaler Institutionen und Organisationen der Zivilgesellschaft verstärkt werden. Im Bereich der Kreativwirtschaft müssen umfassendere Maßnahmen ergriffen werden. So sollten etwa im Westbalkan, im Mittelmeerraum und im Nahen Osten sowie in Afrika und in der Ukraine umfangreiche Pilotprojekte gestartet werden.

    1.4.

    Darüber hinaus sollte im Hinblick auf die Schaffung einer EU-Plattform für internationale Kulturbeziehungen die Vielzahl der auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene, auf Ebene der zahlreichen Organisationen der Zivilgesellschaft in den Mitgliedstaaten sowie im Rahmen der verschiedenen internationalen Partnerschaften bereits umgesetzten Maßnahmen und Initiativen kartiert werden.

    1.5.

    Innerhalb des EAD sollte rund um einen „EU-Sonderbeauftragten für kulturelle Beziehungen“ eine eigene, leistungsstarke Struktur aufgebaut werden, die mit den erforderlichen Haushaltsmitteln auszustatten ist, damit sie eine politische Gesamtstrategie erarbeiten, sich mit den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Organisationen vernetzen sowie Instrumente und kleinere Mittelzuweisungen für die EU-Delegationen bereitstellen kann, die Maßnahmen in ihren jeweiligen Ländern konzipieren.

    2.   Allgemeiner Kontext

    2.1.

    Die Kultur als Instrument des auswärtigen Handelns der EU einzusetzen, um den interkulturellen Dialog, die Menschenrechte und den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt gestützt auf die wachstumswirksame Kultur- und Kreativwirtschaft zu stärken, steht schon seit Langem auf der Tagesordnung der EU-Organe. Die Besonderheit der Kulturdiplomatie, die die EU als außenpolitisches Instrument erkannt hat, besteht darin, dass für die kulturelle Zusammenarbeit keinerlei Vorbedingungen gestellt werden und ein über die bloße Förderung kultureller Produktionen aus den Mitgliedstaaten hinausgehender Ansatz unterstützt wird, bei dem der gemeinsamen Nutzung eines Raums für kulturelle Koproduktionen mit den Partnerländern auf der Ebene der Zivilgesellschaft Vorrang eingeräumt wird.

    2.2.

    Bereits 2007 nahm die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung (1) an, mit der auch der kulturellen Dimension eine gewichtigere Rolle in den Außenbeziehungen der EU eingeräumt werden sollte. Dieses Vorhaben wurde auch vom EP in seinen Entschließungen aus den Jahren 2008 und 2011 nachdrücklich unterstützt. Im Jahr darauf stellte das EP Mittel in Höhe von 500 000 Euro für vorbereitende Maßnahmen zum Thema Kultur in den internationalen Beziehungen bereit, im Rahmen derer 2014 eine wichtige Rahmenstudie (2) erarbeitet wurde.

    2.3.

    Der Europäische Rat hat wiederholt betont, welches Potenzial die kulturellen Beziehungen für die Diplomatie bergen, insbesondere in seinen Schlussfolgerungen aus den Jahren 2007, 2008, 2014 und 2015 sowie in den Aktionsplänen der Kommission seit 2014.

    2.4.

    Die Vorarbeiten aus diesem Jahrzehnt flossen in die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom Juni 2016 „Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“ (3) ein. In dieser Mitteilung wurden drei Arbeitsbereiche für die Umsetzung dieser Strategie dargelegt:

    die sozioökonomische Entwicklung mit Schwerpunkt auf der Kulturpolitik sowie auf der Rolle der lokalen Gebietskörperschaften bei kulturellen Initiativen und der Kultur- und Kreativwirtschaft in den Partnerländern;

    der interkulturelle Dialog zur Förderung von Frieden und Stabilität,

    der Schutz des Kulturerbes vor Naturkatastrophen, bewaffneten Konflikten und dem Handel mit Artefakten, aus denen auch terroristische Aktivitäten finanziert werden.

    2.5.

    In der Mitteilung wurde auch darauf hingewiesen, dass eine bessere Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten gefördert werden muss, um die starke Fragmentierung zu überwinden, die Rolle einiger EU-Delegationen in Drittländern als Knotenpunkte zu stärken, die Zusammenarbeit mit der Dachorganisation der nationalen Kulturinstitute der Europäischen Union (EUNIC) als Garantin der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für den Kulturbereich zu verstärken und die schon bestehenden Instrumente und Finanzierungslinien in den verschiedenen Bereichen zu nutzen. Außerdem wurde eine Plattform für Kulturdiplomatie (4) eingerichtet, um die Ermittlung geeigneter Programme und Ressourcen sowie die Koordinierung der relevanten Interessenträger zu erleichtern.

    2.6.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) nahm im Mai 2017 zu dieser Mitteilung (5) Stellung und brachte dabei seine nachdrückliche Unterstützung zum Ausdruck, stellte aber auch fest, dass nach der Vorlage einer „künftigen EU-Strategie“ ein Schritt nach vorn hin zur Annahme und anschließenden Umsetzung einer klaren Strategie und eines Aktionsplans getan werden müsse. Dieser Aktionsplan müsse, so der EWSA in seiner Stellungnahme, vier strukturellen Erfordernissen entsprechen: Schaffung klarer Entscheidungsstrukturen auf EU-Ebene, Gewährleistung von Koordinierung und ergänzender Unterstützung auf der Ebene der Mitgliedstaaten, Klärung finanzieller Aspekte sowie Förderung von Netzwerken kultureller Akteure, die eine dynamische kulturelle Zivilgesellschaft repräsentieren. Der EWSA forderte ferner, die kulturelle Dimension als vierte Säule der Strategie für nachhaltige Entwicklung anzuerkennen und geeignete Netze zu entwickeln, um die vielfältigen Organisationen der Zivilgesellschaft sowie andere bereits auf verschiedenen Ebenen in diesem Bereich tätige Organisationen einzubeziehen.

    2.7.

    Das EP selbst betonte in seiner im Juli 2017 verabschiedeten Entschließung (6), dass es in der Mitteilung an substanzielleren Maßnahmen fehlt, die die Entwicklung einer echten EU-Strategie für Kulturdiplomatie und die Bereitstellung angemessener Mittel ermöglichen. Auch der AdR wies in seiner Stellungnahme (7) vom Juni 2017 nachdrücklich auf die Schlüsselrolle hin, die Städte und lokale Regierungsebenen bei der Entwicklung kultureller Kooperationsnetze in ihrer Nachbarschaft spielen können. Dieses Thema wurde im Jahr 2020 in einer umfassenden Studie (8), in der eine Mehrebenenstrategie für internationale Kulturbeziehungen dargelegt wurde, erneut aufgegriffen.

    2.8.

    Der Rat fasste in seinen Schlussfolgerungen vom Mai 2017 die Vorschläge der Kommission zusammen und bekräftigte sie. Zudem empfahl er die Einsetzung einer „Gruppe der Freunde des Vorsitzes“ als bereichsübergreifende Plattform zur Erleichterung der Umsetzung der Strategie. Der Rat hat sich mit dem Thema der Kulturdiplomatie zudem in seinen wichtigen Schlussfolgerungen zu einer Strategie der EU für die internationalen Kulturbeziehungen und einem Aktionsrahmen vom Juni 2019 (9), seiner Entschließung zur kulturellen Dimension der nachhaltigen Entwicklung vom September 2019 (10), seinen Schlussfolgerungen zum Risikomanagement im Bereich des Kulturerbes vom Mai 2020 (11) sowie seinen Schlussfolgerungen zu einem EU-Konzept für das Kulturerbe in Konflikten und Krisen vom Juni 2021 (12) befasst.

    2.9.

    Schließlich definierte die Kommission im Europäischen Aktionsrahmen für das Kulturerbe (13), der im Anschluss an das Europäische Jahr des Kulturerbes 2018 veröffentlicht wurde, das „Kulturelle Erbe für stärkere globale Partnerschaften: Stärkung der internationalen Zusammenarbeit“ als einen von fünf zentralen Aktionsbereichen.

    3.   Bemerkungen und Vorschläge

    3.1.

    Der oben genannte Rahmen verdeutlicht den Umfang der verschiedenen Dokumente, Leitlinien, Vorschläge und Beschlüsse, die im Laufe der Jahre vorgelegt wurden, sowie den inzwischen etablierten Konsens, wonach die Kultur ein Motor der Identitätsstiftung und des Zusammenhalts, eine Triebkraft für die sozioökonomische Entwicklung und ein wesentlicher Faktor für den Aufbau von Friedensbeziehungen auch im Rahmen der direkten Zusammenarbeit zwischen den Menschen (unter Einbeziehung von Organisationen der Zivilgesellschaft, Hochschulen, Kulturzentren, Museen, Städten und anderen Organisationen mit Mittlerfunktion) ist.

    Darüber hinaus besteht zunehmend Konsens darüber, dass es auch im Hinblick auf die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung darauf ankommt, einen Schwerpunkt auf die kulturelle Dimension zu legen.

    3.2.

    Gleichsam zählt die Kultur nun zu den wichtigsten Kooperationsinstrumenten der EU und ist in mehreren bilateralen Abkommen der EU mit Drittländern verankert. Überdies wird seit vielen Jahren im Rahmen der technischen und finanziellen Unterstützung der EU ein breites Spektrum an Kulturprojekten umgesetzt.

    Ziele dieser Maßnahmen sind die Erhaltung und Wiederherstellung von Kulturerbestätten, die Produktion und Verbreitung von Kunstwerken, die Einrichtung und Restaurierung von Museen, die Stärkung der Kapazitäten von Kulturakteuren und Künstlern auf lokaler Ebene, die Förderung des freien Personenverkehrs von Kulturschaffenden zwischen den Ländern, die Organisation wichtiger kultureller Veranstaltungen, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Schutz des kulturellen Erbes sowie die Entwicklung eines neuen Modells für nachhaltigen Tourismus. Die Kommission unterstützt ferner den Aufbau und die Stärkung der Kulturwirtschaft in den Partnerländern, insbesondere in den Bereichen audiovisuelle Medien und Film, sowie die Förderung des lokalen Zugangs zur Kultur.

    3.3.

    Diese Maßnahmen sind jedoch stark fragmentiert, beruhen auf keinem erkennbaren Gesamtkonzept und entbehren einer konkreten strategischen Vision , sodass es keine echte Grundlage gibt, um ihr reelles Potenzial als zunehmend wichtiger „Motor“ des auswärtigen Handelns der EU und als Triebfeder der Partnerschaft in vielen Teilen der Welt auszuschöpfen. Es handelt sich regelrecht um einen verborgenen Schatz, der gehoben werden muss, um das enorme Kapital, das die sowohl auf Ebene der Mitgliedstaaten als auch der vielfältigen lokalen Akteure, Institutionen und zivilgesellschaftlichen Organisationen bereits laufenden bzw. vor der Umsetzung stehenden Initiativen darstellen, zu einer echten kritischen Masse zu bündeln.

    3.4.

    Auch darf nicht vergessen werden, dass die Kulturdiplomatie der EU nur dann Sinn macht, wenn sie als Instrument ihres auswärtigen Handelns genutzt und weiterentwickelt wird. Dazu bedarf es einer Vision in Bezug auf den Einfluss, der ausgeübt werden soll — im Fall der EU durch die weltweite Förderung ihres Modells der friedlichen Koexistenz und der Integration der Völker unter Achtung der Grundrechte und der Freiheit des künstlerischen Ausdrucks sowie im Einklang mit den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.

    3.5.

    Darüber hinaus ist Kultur das Produkt von Arbeit und in diesem Sinne eine tragende Säule Europas. Arbeit hat die Entwicklung der Industrie ermöglicht, Europa zu einem Handelszentrum gemacht, die Geschichte der europäischen Städte geprägt, die Emanzipation der europäischen Völker ermöglicht und gleichzeitig die sozialen Rechte und das europäischen Sozialmodell etabliert. Die Kultur der Arbeit muss auch künftig im Mittelpunkt des europäischen Handelns stehen.

    3.6.

    Das materielle und immaterielle Kulturerbe ist vom Wesen her ein politisch sensibler und hochkomplexer Bereich und mit viel symbolischer und emotionaler Bedeutung aufgeladen. Es birgt daher ein hohes Risiko politischer Manipulation in Bezug auf seine Geschichte, seine Zurechnung zu einem bestimmten Teil einer Gesellschaft und seine Nutzung, insbesondere dann, wenn Minderheiten involviert sind, und im Konfliktfall. Daher kann das Kulturerbe sowohl zu einem Konflikte schürenden Instrument, aber auch zu einem Motor für Frieden, Aussöhnung und gemeinsame Entwicklung werden. Dies spricht eindeutig dafür, dass darin das Potenzial für eine starke und komplementäre diplomatische Komponente des EU-Konzepts für Frieden, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung schlummert.

    3.7.

    In den Schlussfolgerungen des Rates der EU vom 21. Juni 2021, die hauptsächlich dem Schutz des Kulturerbes in Konflikten und Krisen gewidmet sind, wird das Bestreben bekräftigt, die „Kulturdiplomatie“ zu einem wichtigen Instrument für Frieden und Entwicklung im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU zu machen. Der EAD, die Kommission und alle einschlägigen Agenturen und Einrichtungen der EU werden in den vorgenannten Schlussfolgerungen beauftragt, diesbezüglich konkrete Maßnahmen vorzubereiten, u. a. durch die Einrichtung einer speziellen Taskforce unter Federführung des EAD, die dem Rat jährlich über die erzielten Fortschritte Bericht erstatten soll. In Ziffer 8 der Schlussfolgerungen wird betont, wie wichtig es ist, alle notwendigen Partnerschaften mit einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen sowie zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen zu stärken.

    3.8.

    Daher muss mit Nachdruck bekräftigt werden, was bereits in der EWSA-Stellungnahme und in der Entschließung des EP aus dem Jahr 2017 gefordert wurde, nämlich die Annahme eines umfassenden Aktionsplans, wie dies kürzlich in einer Reihe anderer Bereiche des EU-Politikbereiche geschehen ist, die Schaffung einer flexiblen operativen Referenzstruktur sowie die Bereitstellung der erforderlichen Mittel, sei es durch eigene Fonds oder die Mobilisierung von Mitteln im Rahmen bereits bestehender Programme.

    Die Schwerpunkte dieses Aktionsplans sollten insbesondere auf folgenden Aspekten liegen: Stärkung der Kohärenz der Strategien und Instrumente für das auswärtige Handeln der EU; Komplementarität zwischen materiellem und immateriellem Kulturerbe; Verknüpfung mit dem Klimawandel als Krisenursache; Einbindung und Engagement von lokalen Akteuren, Frauen und jungen Menschen; Bildung und Wissensaustausch; Aufbau von Netzen und Verknüpfung mit bereits bestehenden Netzen wie Erasmus+; verschiedene Möglichkeiten zum Aufbau einer konkreten Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen den Kulturinstitutionen der EU und den Akteuren der in diesem Bereich tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft aus der EU und aus Drittstaaten; Verstärkung der Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen regionalen und internationalen Einrichtungen, um die Kultur zu einer wichtigen Stütze dieser Synergien zu machen.

    Insbesondere sollten folgende Dimensionen stärker mit dem Bereich kulturelle Beziehungen verknüpft werden:

    kulturelle Beziehungen und nachhaltige Entwicklung;

    kulturelle Beziehungen und Kreislaufwirtschaft;

    kulturelle Beziehungen und digitaler Wandel;

    kulturelle Beziehungen, Frieden und Stabilität;

    kulturelle Beziehungen und Förderung der Grundrechte und der Meinungsfreiheit;

    kulturelle Beziehungen und Minderheiten, Schutz und Förderung von Minderheitenkulturen und -sprachen;

    kulturelle Beziehungen und Förderung der Gleichstellung der Geschlechter.

    3.9.

    Dieser Plan sollte wie jetzt üblich unter Beteiligung möglichst vieler Interessenträger ausgearbeitet werden und den gleichen Stellenwert und dieselbe Relevanz erhalten wie viele andere neuere Pläne auch. Dabei ist es jedoch notwendig, von Anfang an ein Paket konkreter Maßnahmen einzuleiten, um dem Mandat des Rates und den zahlreichen oben genannten Empfehlungen und Vorschlägen der anderen Organe endlich Substanz zu verleihen und diesen Prozess mit Nachdruck voran zu bringen. Nachstehend seien nur einige Beispiel für diese Maßnahmen genannt:

    3.9.1.

    Das Kulturerbe in Natur-, Krisen- und Konfliktgebieten muss aufbauend auf den bestehenden GSVP-Missionen in Afghanistan, der Ukraine, Georgien, Kosovo, Libyen, den Palästinensischen Gebieten (Ramallah und Rafah), Niger, Mali und am Horn von Afrika (Somalia und Somaliland) sowie erforderlichenfalls durch Anpassung der Mandate geschützt, restauriert und wiederaufgebaut werden. Zu diesem Zweck muss in den Dialog zwischen verschiedenen Gemeinschaften, Volksgruppen und gegebenenfalls Religionen investiert werden, und der Wiederaufbau und die Erhaltung des Kulturerbes müssen als Instrumente für die Rekonstruktion des kollektiven Gedächtnisses und die Versöhnung genutzt werden, aber auch als Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten und Tourismusaktivitäten. Außerdem müssen die Kapazitäten vor Ort und die erforderlichen Bildungsmaßnahmen ausgebaut werden, und im Hinblick auf die Entwicklung präventiver Maßnahmen muss stärker auf die satellitengestützte Kartierung und digitale Bildauswertung gesetzt werden.

    3.9.2.

    Der illegale Handel mit Kulturgütern, der auch zur Finanzierung des internationalen Terrorismus genutzt wird und in Konfliktgebieten von großer Bedeutung ist, muss in Abstimmung mit Europol und Interpol stärker bekämpft werden. Zudem muss die Schulung der Grenzpolizei verstärkt werden.

    3.9.3.

    Es sollte ferner eine gezielte Maßnahme für die Kreativwirtschaft konzipiert werden, insbesondere in Bezug auf die zeitgenössische Kunst und neue Technologien, mit besonderem Schwerpunkt auf den jungen Generationen. Dieser Bereich, in dem bereits wichtige Initiativen in Zusammenarbeit mit der WTO durchgeführt wurden, ist sicherlich einer der vielversprechendsten Wege für die Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung, und seine Relevanz wurde insbesondere im Rahmen des neuen Partnerschaftsabkommens mit den AKP-Staaten bereits anerkannt. Die geplante Errichtung einer AKP-Kulturstiftung und der Vorschlag für ein erstes Treffen der Kulturminister AKP-EU bieten einen überaus interessanten politischen Rahmen, dem die ihm gebührende Priorität eingeräumt werden muss. In diesem Sinne sei auch auf das Kreativforum 2021 in Ljubljana (14) hingewiesen, bei dem kreative Unternehmen aus dem gesamten Mittelmeerraum zusammenkamen, um einen Beitrag zum ökologischen Wandel, zur sozialen Innovation und zum Wirtschaftswachstum zu leisten.

    3.9.4.

    Es bedarf einer systematischen Kartierung der Vielfalt und des Reichtums an bereits bestehenden Initiativen auf allen Ebenen, auch durch Einrichtung einer interaktiven Website, die einen Austausch bewährter Verfahren und die Schaffung neuer Synergien zwischen den Akteuren auf den verschiedenen Ebenen und über Grenzen hinweg ermöglicht. Ziel ist die Schaffung einer EU-Plattform für internationale Kulturbeziehungen nach dem Vorbild bereits bestehender erfolgreicher Initiativen aus anderen Bereichen (z. B. der Plattform der Interessenträger für die Kreislaufwirtschaft oder des Festivals Neues Europäisches Bauhaus usw.). In diesem Bereich kann der EWSA in Zusammenarbeit mit den einschlägigen großen europäischen Kulturorganisationen sicherlich als wertvolles und stabiles institutionelles Forum fungieren.

    3.9.5.

    Darüber hinaus sollten in einigen spezifischen Gebieten Pilotprojekte aufgelegt werden, die an die für diese Gebiete bereits ermittelten politischen Prioritäten anknüpfen. Hier einige Beispiele, bei denen die EU durch koordiniertes Handeln etwas bewirken kann:

    3.9.5.1.

    Der Westbalkan ist — auch im Hinblick auf seine künftige Integration in die EU — ein Gebiet, in dem die kulturelle Dimension stark ausgebaut werden sollte. Dazu könnte beispielsweise der Aufbau eines regionalen Netzes der zivilgesellschaftlichen Organisationen aus allen westlichen Balkanstaaten unterstützt werden, die sich für die Erhaltung des kulturellen und des natürlichen Erbes als gemeinsames Erbe einsetzen. In diesem Sinne sollte dem Thema kulturelles und religiöses Erbe aufgrund seiner enormen Bedeutung für die Identität der verschiedenen Gemeinschaften bei den Gesprächen zwischen Belgrad und Pristina über die Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo eine sehr viel höhere Priorität eingeräumt werden. Unterstützt werden sollten auch regionale Kooperationsprojekte unter Beteiligung von Historikern und Kunsthistorikern aus ganz Südosteuropa, um der zunehmenden Tendenz hin zu Geschichtsrevisionismus bzw. -umschreibung entgegenzuwirken, durch die die (vielfältigen) Identitäten historischer Denkmäler und Kulturerbestätten verzerrt dargestellt werden. Dazu müssen auch die Kapazitäten der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Institutionen vor Ort aufgebaut werden, z. B. im Rahmen von Twinning-Programmen mit Museen, Stiftungen und anderen Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten. Außerdem könnte nach dem Vorbild des bestehenden Programms „ILUCIDARE Champions Program“ ein Programm „EU-Westbalkan Heritage Champions“ aufgelegt werden, das Fachleuten aus dem Bereich Kulturerbe aus der EU und dem Westbalkan Gelegenheit zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen bietet. Schließlich könnte das Programm „Europäisches Solidaritätskorps“ genutzt werden, um junge Menschen zu ermuntern, sich tatkräftig an der Restaurierung von Kulturerbestätten zu beteiligen. Darüber hinaus könnte ein spezifisches Programm für die Freiwilligentätigkeit im Bereich des Kulturerbes auf regionaler Ebene, das sowohl Unionsbürgerinnen und -bürgern auch Drittstaatsangehörigen offensteht, erheblich zum Wiedererstarken einer solidarischen Geisteshaltung in der Region beizutragen.

    3.9.5.2.

    Der Mittelmeerraum und der Nahe Osten Der Mittelmeerraum und der Nahe Osten sind sicherlich vorrangige Gebiete, in denen es jedoch viele Konfliktsituationen gibt. Dort mangelt es nicht an vielfältigen Kulturerbestätten von unschätzbarem Wert, die eine wichtige Rolle bei der Förderung der Aussöhnung, des Friedens, des Wiederaufbaus und auch der nachhaltigen Entwicklung sowie bei der Verhinderung neuer Krisen spielen können, indem erneut auf das wertvolle Kapital zurückgegriffen wird, das den lokalen Gemeinwesen und ihren Traditionen innewohnt. Ganz ohne Zweifel sollte das zuvor von der GD DEVCO im Gebiet Mossul geförderte Projekt wiederaufgenommen und ausgebaut werden, um die schwer beschädigten Identitäten und das Kulturerbe, das droht, in alle Winde zerstreut zu werden, durch die Schulung von lokalen Akteuren aus dem Kulturbereich und vor Ort ansässigen Fachkräfte sowie durch die Entwicklung entsprechender Wirtschaftstätigkeiten wiederherzustellen. Vergleichbare Maßnahmen sollten auch in Syrien ergriffen werden, um Palmira wiederaufzubauen . Desgleichen darf vor dem Hintergrund der komplexen Gemengelage in Libyen der enorme Wert des kulturellen Erbes dieses Landes nicht unterschätzt werden. In Bezug auf die Stätten von Sabrata, Leptis Magna, Kyrene, Apollonia und Ghadames besteht schon seit Beginn des Konflikts vor vielen Jahren ein erhebliches Risiko, dass zahlreiche Vermögenswerte von unschätzbarem Wert über die Netze des illegalen Handels anderswohin verbracht werden.

    Seit 2015 fördert die Union für den Mittelmeerraum ein unabhängiges Netz von Experten für den Klimawandel im Mittelmeerraum  (15), das wichtige Schlussfolgerungen angenommen hat, etwa den Aktionsplan für Stadtentwicklung bis 2040  (16). Ein spezifisches Projekt mit der Union für den Mittelmeerraum für eine gemeinsame Strategie zur Sicherung der verschiedenen materiellen Kulturerbestätten wäre von hohem politischem Wert, denn so könnten auch alle damit verbundenen Tourismus- und Wirtschaftstätigkeiten erhalten werden.

    Wichtigstes Referenzdokument ist derzeit die Abschlusserklärung der Konferenz der Kulturminister des Mittelmeerraums, die am 16./17. Juni 2022 in Neapel stattfand und zum Ziel hatte, gemeinsame Strategien und Maßnahmen zum Schutz und zur Stärkung der Kultur als Gemeingut der Region zu entwickeln und einen „Neapel-Prozess“ für die kulturelle Zusammenarbeit im Mittelmeerraum einzuleiten (17).

    3.9.5.3.

    Welch große Bedeutung der Kultur auf dem afrikanischen Kontinent zukommt, ist allgemein bekannt. Dennoch wird ihre Rolle sowohl in den politischen Beziehungen als auch in Bezug auf konkrete Projekte und Investitionen häufig vernachlässigt. Dabei mangelt es nicht an Beispielen für bewährte Verfahren, und in den AKP-Ländern wird dem Thema immer höhere Priorität beigemessen. Zudem schlummert hier durchaus Potenzial für die Beziehungen zur Afrikanischen Union. Eines der Leuchtturm-Projekt ist zweifellos das auf Initiative des ersten senegalesischen Präsidenten Léopold Sédar Senghor errichtete und Ende 2018 eröffnete „Musée des civilisations noires“ in Dakar, das als wichtigstes Zentrum für den kulturellen Austausch auf dem gesamten Kontinent im Hinblick auf eine Afrikanische Renaissance gilt. Darüber hinaus birgt die Region Tigray, in der es gerade zu brutalsten Konflikten und schwersten humanitären Notlagen kommt, als die Wiege der koptischen Religion mit ihren bedeutenden Klöstern und Kirchen ein umfangreiches Kulturerbe.

    Afrika ist aber auch der Kontinent mit den weltweit meisten Flüchtlingen und Binnenvertriebenen. Es muss in die Kultur dieser großen Bevölkerungsgruppen investiert werden, u. a. um ihre Traditionen erhalten und sie zur Grundlage für einen Neubeginn und Wiederaufbau machen zu können. Ein ähnlich gelagertes Thema ist die kulturelle Dimension der Beziehungen zu den betreffenden Diasporagemeinschaften, die zahlreich sind und Triebfedern der Entwicklung sein können.

    Schließlich kommt es in Afrika zur Zeit insbesondere auf der Ebene des Handwerks und der KMU zu einem regelrechten Boom der Modeindustrie, die somit nicht nur ein Motor für wirtschaftliches Wohlergehen und Beschäftigung ist, sondern auch identitätsstiftend wirkt und die Menschen Stolz für die Kreativität ihres Kontinents empfinden lässt. Spezifische Projekte sowohl in den Bereichen Bildung als auch Partnerschaften zwischen Wirtschaftsakteuren beider Kontinente müssen erheblich gestärkt werden.

    3.9.5.4.

    Angesichts der bereits klar ersichtlichen massiven Zerstörung des kulturellen Erbes in vielen Teilen der Ukraine sollte für das Land eine eigene Initiative aufgelegt werden. Europäische Museen könnten die Mittelbeschaffung zur Unterstützung des ukrainischen Kulturerbes organisieren, und die Mitgliedstaaten könnten öffentlich-private Partnerschaften fördern, um Restaurierungsprojekte zu finanzieren. Das Pilotprojekt des EP European Spaces of Culture könnte schwerpunktmäßig auf die Ukraine ausgerichtet werden, wobei in Kiew ein Europäisches Kulturhaus in Form einer Bibliothek oder einer anderen kulturellen Einrichtung durch die EUNIC in Zusammenarbeit mit dem EAD geschaffen werden könnte.

    3.9.5.5.

    Ferner sollten spezifische Maßnahmen ergriffen werden, damit der Westen der russischen und belarussischen Bevölkerung und dem russischen Kulturbetrieb eine positive Botschaft des Friedens und Respekts übermitteln und so Putins Propaganda entkräften kann.

    3.9.6.

    Diese Initiative sollte mit dem Europarat abgestimmt werden, der bereits europaweit kulturpolitische Maßnahmen umsetzt, z. B. das Programm „Kulturerbe-Routen“ in Verbindung mit der Unesco, der ICCROM (Internationale Studienzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut) und dem ICOM (Internationaler Museumsrat). Dies dient der Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit im Hinblick auf die Unesco-Weltkonferenz über Kulturpolitik und nachhaltige Entwicklung (MONDIACULT 2022), die vom 28. bis 30. September 2022 in Mexiko stattfinden soll.

    3.9.7.

    Im Hinblick auf den Wiederaufbau zerstörter und ausgeraubter Kulturen sollten Leitlinien für eine Strategie für die Rückgabe geraubter Kunstwerke und den Aufbau von Kapazitäten für Länder und Museen erarbeitet werden, in denen diese Werke untergebracht sind. Die Rückgabe erweist sich im Falle von Altertümern, die von besonderer Bedeutung für die Menschheit sind und aus dem Hoheitsgebiet eines Staates dergestalt entfernt wurden, dass das Denkmal oder das weitere archäologische Umfeld beeinträchtigt ist, als umso erforderlicher sowohl aufgrund der Grundprinzipien des Kulturerberechts als auch aufgrund der Notwendigkeit, die Integrität des Denkmals in seinem historischen, kulturellen und natürlichen Kontext wiederherzustellen. Dieser Grundsatz kommt auch im Unesco-Übereinkommen über Kulturgut von 1970 zum Ausdruck, das die internationale Rückgabe im Zuge der Bekämpfung archäologischer Plünderungen, des illegalen Handels mit Antiquitäten und des Schmuggels von Kunstschätzen erleichtert. Beispiele hierfür sind die Grabstätten indigener Völker in Amerika, die Benin-Bronzen, die Statue von Meister Zhang Gong und die Parthenon-Skulpturen.

    3.9.8.

    Des Weiteren muss der Ausbau der Kapazitäten der in den einzelnen Ländern im Kultursektor und in den internationalen Kulturbeziehungen tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft intensiviert und so die Entwicklung von unabhängigen sowie insbesondere von Basisorganisationen gefördert werden.

    3.10.

    Ein solches Unterfangen kann nur dann zum Erfolg geführt werden, wenn innerhalb des EAD eigens dafür eine leistungsstarke Struktur geschaffen wird, die mit anderen einschlägigen Generaldirektionen der Kommission vernetzt ist. An der Spitze dieser Struktur sollte ein „EU-Sonderbeauftragter für kulturelle Beziehungen“ stehen, der die Erarbeitung einer anerkannten und starken politischen Gesamtstrategie ebenso wie die Vernetzung und die umfassende Steuerung des vorgenannten Aktionsplans vorantreibt.

    Diese Struktur muss mit den für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Mitteln ausgestattet werden.

    Darüber hinaus sollte ein Netz von Anlaufstellen für Kultur eingerichtet werden, die in den einzelnen EU-Delegationen angesiedelt wären und den jeweiligen politischen Prioritäten Rechnung trügen, sich dabei aber stets klar erkennbar auf das gemeinsame Ziel eines Europas stützen sollten, das für den Frieden eintritt. Den EU-Delegationen sollten in diesem Fall spezifische Mittel für kulturelle Maßnahmen vor Ort zugewiesen werden.

    3.11.

    Um die kulturelle Dimension in den internationalen Beziehungen der EU mit dem anstehenden Übergang zu einer digitalen und nachhaltigen Wirtschaft zu verknüpfen, müssen schließlich eindeutige Qualitätsgrundsätze für alle Investitionen festgelegt werden, die in Kulturmaßnahmen in den Partnerländern getätigt werden. So müssen bei Investitionen in materielle Vermögenswerte etwa die Grundsätze des neuen Europäischen Bauhauses (Nachhaltigkeit, Ästhetik, Inklusion) sowie des Qualitätssystems Davos Baukultur berücksichtigt werden.

    Brüssel, den 27. Oktober 2022

    Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Christa SCHWENG


    (1)  KOM(2007) 242 endgültig.

    (2)  Engaging the World: Towards Global Cultural Citizenship (europa.eu).

    (3)  JOIN/2016/029 final.

    (4)  Cultural Relations Platform (cultureinexternalrelations.eu).

    (5)  Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen (ABl. C 288 vom 31.8.2017, S. 120).

    (6)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2017 zu der künftigen Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen (2016/2240(INI)) (ABl. C 334 vom 19.9.2018, S. 112).

    (7)  Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen (ABl. C 207 vom 30.6.2017, S. 95).

    (8)  Towards a multi-level strategy for EU external cultural relations — erhältlich beim Amt für Veröffentlichungen der EU (op.europa.eu).

    (9)  Schlussfolgerungen des Rates zu einer Strategie der EU für die internationalen Kulturbeziehungen und einem Aktionsrahmen vom Juni 2019 (ABl. C 192 vom 7.6.2019, S. 6).

    (10)  Entschließung des Rates zur kulturellen Dimension der nachhaltigen Entwicklung (ABl. C 410 vom 6.12.2019, S. 1).

    (11)  Schlussfolgerungen des Rates zum Risikomanagement im Bereich des Kulturerbes (ABl. C 186 vom 5.6.2020, S. 1).

    (12)  Schlussfolgerungen des Rates zum Ansatz der EU für das Kulturerbe in Konflikten und Krisen (21.6.2021).

    (13)  Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, European Framework of Action for Cultural Heritage (SWD(2018) 491 final vom 5.12.2018), S. 29.

    (14)  Future Unlocked! — Cultural and Creative Sectors as Agents of Change (creativeforum.si).

    (15)  https://www.medecc.org/.

    (16)  Towards a new UfM Strategic Urban Development Action Plan 2040 — Union for the Mediterranean — UfM (ufmsecretariat.org).

    (17)  https://cultura.gov.it/medculture.


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