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Document 52022IE3403

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Eine strategische Vision der Energiewende für die strategische Autonomie der EU“ (Initiativstellungnahme)

    EESC 2022/03403

    ABl. C 75 vom 28.2.2023, p. 102–114 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    28.2.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 75/102


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Eine strategische Vision der Energiewende für die strategische Autonomie der EU“

    (Initiativstellungnahme)

    (2023/C 75/15)

    Berichterstatter:

    Thomas KATTNIG

    Lutz RIBBE

    Tomasz Andrzej WRÓBLEWSKI

    Beschluss des Plenums

    20.1.2022

    Rechtsgrundlage

    Artikel 52 Absatz 2 der Geschäftsordnung

     

    Initiativstellungnahme

    Zuständige Fachgruppe

    Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft

    Annahme in der Fachgruppe

    4.10.2022

    Verabschiedung im Plenum

    26.10.2022

    Plenartagung Nr.

    573

    Ergebnis der Abstimmung

    (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

    197/9/12

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Ende 2021 beschloss der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), eine umfassende Vision für die Energiewende auszuarbeiten. Am 18. Januar 2022 beschloss der EWSA, dass alle Fachgruppen und die CCMI ihre Initiativstellungnahmen zu verschiedenen Aspekten der Energiewende in die Rahmenstellungnahme „Eine strategische Vision der Energiewende für eine nachhaltige Entwicklung“ einfließen lassen sollten.

    Angesichts der derzeitigen Lage in der Ukraine nach der militärischen Invasion durch die Russische Föderation mit Folgen in nie gekanntem Maße für die Energieversorgung und die Energiepreise in der EU ist die Energiewende jedoch zur obersten Priorität geworden.

    Mit Blick auf die aktuelle Krise und unter Berücksichtigung des Ziels, die EU bis 2030 von russischem Erdgas unabhängig zu machen, enthält diese Stellungnahme des EWSA eine umfassende Vision für die Energiewende, die darauf abzielt, eine strategische Autonomie der EU im Energiebereich aufzubauen und zu stärken.

    Zur Entwicklung einer langfristigen strategischen Vision werden in dieser Rahmenstellungnahme folgende Dokumente zusammengefasst:

    Schlussfolgerungen und Empfehlungen aus Initiativstellungnahmen der einzelnen Fachgruppen und der CCMI (1),

    Schlussfolgerungen der Stellungnahmen zu REPowerEU und dem REPowerEU-Plan sowie den anstehenden Legislativvorschlägen und

    Schlussfolgerungen und Empfehlungen aus früheren EWSA-Stellungnahmen.

    1.2.

    Der EWSA weist auf die Gefahr hin, dass das Zusammenspiel der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der derzeitigen Energiekrise das demokratische System in Mitleidenschaft ziehen könnte, wenn keine geeigneten Lösungen gefunden werden. Er befürwortet deshalb die Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der dringendsten Probleme, insbesondere zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit zu möglichst erschwinglichen Kosten sowohl für die Verbraucher als auch für die Industrie, die von den derzeitigen dramatischen Preiserhöhungen besonders hart getroffen werden.

    1.3.

    Der Klimawandel wird in Europa zunehmend zu einer bitteren Realität. Darüber hinaus zeigt die derzeitige Energiekrise, die durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verschärft wird, deutlich, dass sowohl die Ziele als auch die Maßnahmen, die im Rahmen der europäischen Energieunion und des Grünen Deals vorgeschlagen werden, zwar im Wesentlichen richtig sind, aber nicht weit genug gehen. Sie reichen noch nicht aus, um Europa zu einer sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen strategischen Energieautonomie zu führen. Vor allem werden sie immer noch viel zu zögerlich angegangen. In dieser Hinsicht ist ein Paradigmenwechsel erforderlich.

    1.4.

    Das Potenzial, über das Europa im Bereich der erneuerbaren Energien verfügt, muss so genau wie möglich ermittelt und umfassend bekannt gemacht werden, um ein gemeinsames Verständnis darüber herzustellen, welcher Grad an Unabhängigkeit von Energieimporten erreicht werden kann. Insbesondere müssen die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors sowie der Bedarf an in der EU erzeugtem grünem Wasserstoff berücksichtigt werden.

    1.5.

    Es gilt also nicht nur, dieses Potenzial so rasch wie möglich zu erschließen, sondern auch die Möglichkeiten zur Energieeinsparung konsequenter zu nutzen. Energieeinsparungen sind aktuell der beste Weg, um unmittelbare Wirkung zu erzielen.

    1.6.

    Gleichzeitig werden jedoch zudem kurz- und möglicherweise auch mittelfristige Maßnahmen erforderlich sein, um die nunmehr fehlenden Energielieferungen aus Russland auszugleichen. Eine dieser Maßnahmen ist der Import von Flüssigerdgas. Der EWSA hält es jedoch für wichtig, dass auf diese Weise keine neuen langfristigen Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen entstehen. Dies muss bereits im Vorfeld im Investitionszyklus berücksichtigt werden. Insgesamt besteht das Ziel nicht darin, die Abhängigkeiten zu diversifizieren, sondern das höchstmögliche Maß an strategischer Autonomie zu erreichen.

    1.7.

    Diese Umstellung ist nicht nur eine beträchtliche technische Herausforderung, sondern umfasst auch strukturelle Fragen. In Zukunft wird die Energieerzeugung viel stärker dezentralisiert sein als in der Vergangenheit. Dies eröffnet auch Chancen für Städte und Regionen sowie weitere neue Interessenträger, z. B. KKMU, und Einzelpersonen und Gruppen, die als Prosumenten auftreten. Der EWSA ist der Auffassung, dass die politischen Entscheidungsträger immer noch keine klaren Hinweise oder Maßnahmen dazu vorgelegt haben, wie insbesondere bisher reine Energieverbraucher zu neuen Akteuren werden können. Er hat in vielen Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass Akzeptanz eine entscheidende Voraussetzung für einen raschen Wandel ist. Beteiligungsrechte und -möglichkeiten sind der beste Weg, diese Akzeptanz zu erreichen. Es geht also nicht nur darum, wo und aus welcher Quelle Energie erzeugt wird, sondern auch darum, wer Geld damit verdienen darf. Er bekräftigt seine Forderung nach umfassenden und gezielten Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen, die von der Kommission und den Mitgliedstaaten in koordinierter und komplementärer Weise gemeinsam mit Unternehmensverbänden, Kammern, Sozialpartnern und weiteren einschlägigen Interessenträgern ergriffen werden (2).

    1.8.

    Der EWSA bekräftigt seine bereits in früheren Stellungnahmen dargelegte Überzeugung: Nicht nur müssen die Mittel für den sozialen und regionalen Zusammenhalt und die Wiederaufbauhilfe auf eine Weise eingesetzt werden, die den Klimamaßnahmen und der Energiewende zugutekommt, sondern die Klima- und Energiepolitik muss wiederum auch so gestaltet werden, dass der soziale und regionale Zusammenhalt gefördert wird.

    2.   Allgemeine Bemerkungen

    2.1.

    Der EWSA weist auf die Gefahr hin, dass das Zusammenspiel der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der derzeitigen Energiekrise das demokratische System in Mitleidenschaft ziehen könnte, wenn keine geeigneten Lösungen gefunden werden. Er befürwortet deshalb die Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der dringendsten Probleme, insbesondere zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit zu möglichst erschwinglichen Kosten sowohl für die Verbraucher als auch für die Industrie, die von den derzeitigen dramatischen Preiserhöhungen besonders hart getroffen werden.

    2.2.

    Die Konsequenzen der Klimakrise treffen Europa und die Welt massiv. Der EWSA bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für die Ziele des Grünen Deals, für die Stärkung der strategischen Autonomie bei der Energieversorgung und für die Umstellung auf eine nachhaltige, klimaneutrale Wirtschaft. Der von Russland initiierte Energiekrieg macht es noch deutlicher, dass der durch den Grünen Deal eingeleitete Wandel massiv beschleunigt werden muss. REPowerEU und weitere von der Kommission vorgeschlagene Initiativen dienen dazu, den Grünen Deal entsprechend anzupassen, gehen aber nicht weit genug.

    2.3.

    Bei jeder geplanten Maßnahme im Rahmen der Energiewende muss die soziale Dimension berücksichtigt werden. Einerseits ist dies erforderlich, um die Akzeptanz der Bevölkerung für die notwendigen Veränderungen nicht aufs Spiel zu setzen und einen gerechten Übergang sicherzustellen. Andererseits wird dieser Wandel auch positive Entwicklungen in der regionalen Wirtschaft, einschließlich neuer Arbeitsplätze (3), ermöglichen, wodurch die Akzeptanz gefördert wird. Als Vertreter der Zivilgesellschaft hat der EWSA oft Hinweise dazu gegeben, wie die Öffentlichkeit einbezogen werden sollte, damit sie von dem gerechten Wandel profitieren kann. Leider wurden diese Empfehlungen meist ignoriert, was zu größeren Akzeptanzschwierigkeiten führen könnte.

    2.4.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, insbesondere der Industrie und der KKMU als Triebkräfte für nachhaltige Innovation, gewahrt werden muss und kann. Intelligente Konzepte für den Energieverbrauch (z. B. virtuelle Kraftwerke) bieten kleineren Unternehmen erhebliche Wachstumschancen. Da KKMU ein wesentlicher Bestandteil der Lösung für eine wettbewerbsfähige, klimaneutrale, kreislauforientierte und inklusive Wirtschaft in der EU sind, müssen die passenden Bedingungen mit gezielten Formen der Unterstützung und entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen und aufrechterhalten werden. Dies ist notwendig, um Wirtschaftswachstum und gute Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen.

    2.5.

    Die EU ist zwar ein Vorreiter bei der Verringerung der CO2-Emissionen, doch müssen auch andere Akteure beim Klimaschutz mitziehen. Die Europäische Union muss ihre diplomatischen Bemühungen verstärken, neue Formen der Zusammenarbeit eingehen und Instrumente wie Kooperations- und Handelsabkommen einsetzen, um Drittländer davon zu überzeugen, mehr zur Bewältigung dieser Krise zu tun. Gleichzeitig muss die EU die Frage diskutieren, ob industrielle Lieferketten zurück nach Europa verlagert werden sollten, um die Abhängigkeit von chinesischen Zulieferern (etwa bei Fotovoltaikmodulen und Batterien) zu verringern und zugleich gänzlich nachhaltige Lieferketten zu gewährleisten, auch in Bezug auf die Sozialpolitik und die Achtung der Menschenrechte.

    2.6.

    Die derzeitige Energie-(Preis-)Krise und der Mangel an Sicherheit, Stabilität und Verlässlichkeit der Versorgung stellen eine enorme Belastung für die Europäische Union dar. Die Krise wäre weniger schwerwiegend, wenn bereits früher gezieltere Maßnahmen ergriffen worden wären, z. B. wenn die eigenen Ziele der EU (wie die der Europäischen Energieunion) ernster genommen worden wären. Der EWSA begrüßt die in der Mitteilung „REPowerEU“ sowie im REPowerEU-Plan vorgeschlagen Maßnahmen zur Steigerung der Erzeugung grüner Energie, zur Diversifizierung der Versorgung und zur Verringerung der Nachfrage nach russischem Gas, da sie im Einklang mit den Zielen des Grünen Deals und der Europäischen Energieunion stehende Lösungen enthalten. Nach Ansicht des Ausschusses sollte es nicht primär um eine Diversifizierung der Abhängigkeiten gehen, sondern Ziel sollte möglichst eine strategische Energieunabhängigkeit und -autonomie sein. Der EWSA gibt zu bedenken, dass die EU bei der Suche nach Ersatz für russisches Gas durch andere Quellen besonders auf die Umweltauswirkungen dieser Ressourcen und auf neue Abhängigkeiten von Drittstaaten achten muss, die nicht die europäischen Werte vertreten.

    2.7.

    Die Lage auf den Energiemärkten im August 2022 hat gezeigt, dass es keine stets zu 100 % verlässliche Energiequelle gibt. So ist schon seit Monaten eine beträchtliche Zahl französischer Kernkraftwerke nicht mehr am Netz, was auf Instandhaltung, die Auswirkungen des Klimawandels und sonstige Probleme zurückzuführen ist. Die Energiegewinnung aus Kohle hat nicht nur erhebliche Auswirkungen auf die Klimakrise, sondern leidet auch ganz unmittelbar unter ihr: Wegen des niedrigen Wasserstands des Rheins infolge der Dürre können Kohlekraftwerke nicht mehr beliefert werden. Aus ähnlichen Gründen ist auch die Wasserkraft weniger verlässlich, wie sich z. B. in Italien gezeigt hat. Darüber hinaus ist Erdgas, unabhängig davon, ob es als Gas oder in flüssiger Form transportiert wird, nicht nur klimaschädlich, sondern birgt auch massive geopolitische Risiken. Mit anderen Worten: In dem diversifizierten und gesicherten Energiemix, den alle Mitgliedstaaten derzeit anstreben, stechen Wind- und Solarenergie mit Blick auf die künftige Energiepolitik der EU als strategische und tragfähige Quellen heraus. Der Ausgleich von Schwankungen bei diesen beiden Energiequellen erfordert in erster Linie Speicheranlagen und zweitens grünen Wasserstoff, mit dessen Hilfe Wind- und Solarenergie über einen längeren Zeitraum gespeichert werden können. Für die strategische Autonomie Europas ist entscheidend, wie viel grüner Wasserstoff in Europa selbst erzeugt werden kann und wie viel importiert werden muss. Auch in der Zeit des Wandels werden wir auf die vergleichsweise zuverlässigste und klimaeffizienteste Quelle hinweisen.

    2.8.

    Die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte und nicht zuletzt die Ereignisse der jüngsten Vergangenheit zeigen die Gefahr von Cyberangriffen und Sabotageakten gegen kritische Infrastrukturen wie das Energienetz oder Kraftwerke. Ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung dieser Infrastrukturen können verheerende Versorgungsengpässe verursachen und die öffentliche Sicherheit gefährden. Kritische Infrastrukturen wie Gas- und Stromnetze, Telekommunikationskabel in der Tiefsee, Offshore-Anlagen sowie Onshore-Windparks und LNG-Terminals, Kohle- und Kernkraftwerke, Transport und Verkehr, Gesundheitsdienste, Finanzen und Sicherheit könnten Ziele für Cyberangriffe sowie physische Angriffe sein. Es liegt im Interesse aller in Europa, diese kritische Infrastruktur besser zu schützen. Die EU muss besser auf mögliche Angriffe dieser Art vorbereitet sein. Der EWSA fordert deshalb eine sofortige kritische Bewertung der bisher ergriffenen Maßnahmen und eine umfassende Strategie zum Schutz der EU vor Bedrohungen wie Naturkatastrophen, physischen Angriffen und Cyberangriffen. Der EWSA empfiehlt in diesem Zusammenhang, dass alle ausländischen Investitionen in strategischen Sektoren in der EU im Einklang mit der Sicherheitspolitik der EU stehen sollten.

    2.9.

    Der EWSA begrüßt die Einrichtung des Klima-Sozialfonds (4). Er ist jedoch überzeugt, dass dieser keine ausreichende finanzielle Unterstützung bieten wird, um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen verantwortungsvoll zu bewältigen. Die enorme Herausforderung, in einem heterogenen Wirtschaftsraum mit 27 Mitgliedstaaten einen effektiven und fairen Ausgleichsmechanismus zu entwerfen, erfordert weitergehende flankierende Maßnahmen und umfassendere Ressourcen auf EU- und nationaler Ebene.

    2.10.

    Der massive Anstieg der Energiepreise hat gezeigt, dass der derzeitige Energiemarkt nur teilweise nachhaltig ist. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen selbst erklärte unter Bezugnahme auf die grenzüberschreitende kostenbasierte Preisgestaltung an den europäischen Strombörsen, dass dieses System nicht mehr funktionieren wird, wenn die Menge des Ökostroms weiter ansteigt. Es sind grundlegende Fragen über die Energiezukunft zu stellen, die eine umweltfreundliche, erschwingliche und zuverlässige Energieversorgung und das Recht auf Energie gewährleisten. Der EWSA ist der Auffassung, dass die Gestaltung des Energiemarkts und seine Regulierung an die neuen Realitäten der vorherrschenden erneuerbaren Energien angepasst werden müssen und dass die notwendigen Voraussetzungen für Industrie, KKMU und einzelne Akteure sowie für die Schaffung neuer Möglichkeiten der Beteiligung für Prosumenten, Bürgerenergiegemeinschaften usw. zu schaffen sind und zugleich ein angemessener Verbraucherschutz zu stärken ist. Bei der Neugestaltung des Marktes muss besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, bestehende strukturelle Hindernisse für den Marktzugang kleiner Marktteilnehmer zu vermeiden. Dies gilt beispielsweise für den Zugang zu Regelarbeit und gegebenenfalls zu Kapazitätsmärkten, die zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit eventuell erforderlich sind.

    2.11.

    Um sozialverträgliche, aber auch erneut wettbewerbsfähige Energiepreise zu gewährleisten und zugleich die Weichen für eine weitere Führungsrolle der EU bei der Nutzung erneuerbarer Energien zu stellen, fordert der EWSA die Straffung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im Bereich erneuerbare Energien, da diese Verfahren als Haupthindernis für einen rascheren Einsatz erneuerbarer Energieträger erachtet werden. Parallel dazu müssen die Rahmenbedingungen für Dezentralisierungsmaßnahmen, Energiegenossenschaften und alle Formen des Prosums erheblich verbessert werden.

    2.12.

    Der EWSA unterstützt nachdrücklich den Vorschlag der Kommission zur Gasspeicherung und ihren Vorschlag für eine Verordnung über koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage. Er fordert die Organe auf,

    dies durch ein Instrument für kurzfristige Investitionen zur Unterstützung der Entwicklung wasserstofffähiger Infrastruktur wie Verbindungsleitungen und Speicheranlagen zu ergänzen,

    die Nutzung von Gasspeicheranlagen in benachbarten Drittländern in Erwägung zu ziehen,

    Pläne für die einzelnen Mitgliedstaaten aufzustellen, um eine unausgewogene Lastenteilung auf regionaler Ebene zu vermeiden.

    2.13.

    Der EWSA weist darauf hin, dass die parallele Entwicklung zentralisierter und dezentraler Infrastrukturen problematisch ist und dass die Gefahr von Fehlinvestitionen besteht. So gibt es beispielsweise konkurrierende Möglichkeiten der Nutzung für ein nationales Wasserstoffleitungsnetz und den Ausbau des Netzes für kalte Fernwärme. Der EWSA fordert deshalb, dass im Interesse der Investitionssicherheit entsprechende grundlegende Entscheidungen getroffen werden (5).

    3.   Energiewende als übergreifende Strategie in der EU und im internationalen Kontext

    3.1.

    Der von Russland gestartete Angriffskrieg hat zu einer globalen geopolitischen Krise geführt, die exponentiell zunehmende Auswirkungen sowohl auf das wirtschaftliche Gleichgewicht als auch auf die globale Energieversorgungssicherheit hat. Er hat Jahrzehnte der Energie-, Verteidigungs- und Außenpolitik in Frage gestellt und die EU gezwungen, sowohl ihre Pläne als auch ihre bisher viel zu zögerlichen Maßnahmen für den grünen und den digitalen Wandel neu zu bewerten und zu überprüfen, welche Auswirkungen die russische Invasion und die verhängten Sanktionen auf die Weiterführung der Energiewende in der Welt haben werden.

    3.2.

    Die Abhängigkeit von Primärenergieimporten aus Drittstaaten ist zu einer unmittelbaren Bedrohung der Sicherheit und Stabilität der EU geworden. Die Europäische Kommission hat deshalb im Rahmen von REPowerEU rasch eine Reihe von Maßnahmen zur Anpassung der europäischen Energiepolitik an die derzeitige geopolitische Lage vorgeschlagen. In dem Vorschlag für eine Verordnung zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen werden beispielsweise Speicheranlagen als kritische Energieinfrastruktur eingestuft, und es werden sowohl die Zertifizierung für Betreiber von Gasspeicheranlagen vorgeschrieben als auch Befüllungsziele festgelegt. Hiermit soll der EU die Kontrolle über ihren Energiemarkt wiedergegeben werden. Der EWSA begrüßt all diese Maßnahmen, die in der Tat dazu beitragen dürften, dass die EU die Kontrolle über ihren Energiemarkt wiedererlangt.

    3.3.

    Zugleich hält es der EWSA angesichts der derzeitigen politischen Spannungen für notwendig, noch aktiver mit einer Reihe von Ländern zusammenzuarbeiten, die in der Lage sind, Europa kurzfristig mit Energie zu versorgen, bis der von der Kommission geplante massive Ausbau der erneuerbaren Energien greift. Dazu gehören die Vereinigten Staaten und in unterschiedlichem Maße südamerikanische und afrikanische Länder, deren Exporte fossiler Brennstoffe, die kurzfristig notwendig geworden sind, mit Wissenstransfer und der Entwicklung von Technologien für erneuerbare Energien einhergehen müssen, damit auch in diesen Ländern der Klimaschutz beschleunigt wird.

    4.   Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Energiewende

    4.1.   Öffentliche Investitionen

    4.1.1.

    Zur Deckung des steigenden Bedarfs an Strom und zur Einhaltung der EU-Klimaziele braucht es eine Verdoppelung der Investitionen in das Stromnetz auf 55 Mrd. EUR jährlich und eine Erhöhung der Mittel für die Errichtung von sauberen Erzeugungskapazitäten auf 75 Mrd. EUR pro Jahr (6). Mit Blick auf die Gewährleistung von Versorgungssicherheit, die Bekämpfung von Energiearmut, erschwingliche Preise und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze kommen öffentlichen Investitionen in intelligente und erneuerbare Energiesysteme sowie Speicheranlagen große Bedeutung zu.

    4.1.2.

    Der EWSA empfiehlt wie in der Stellungnahme ECO/569 (7) zum wiederholten Male, bei öffentlichen Investitionen die goldene Regel anzuwenden, sofern weder die mittelfristige Haushaltsstabilität noch der Wert des Euro gefährdet wird, um die Produktivität zu sichern und die soziale und ökologische Grundlage für das Wohlergehen künftiger Generationen zu schützen.

    4.1.3.

    Mischfinanzierungen unter Einbeziehung privater Investoren sind nur dann eine Option, wenn sichergestellt ist, dass die Vergabe transparent erfolgt, es keine Geheimhaltungsklauseln gibt und der öffentlichen Hand dadurch im Vergleich zu einer öffentlichen Finanzierung keine ungerechtfertigten Kosten entstehen. Bei gerechtfertigten Zusatzkosten muss vollständige Transparenz herrschen. Es ist deshalb umso wichtiger, bei derartigen Mischfinanzierungsmodellen die Rechte und Pflichten klar zu definieren, Haftungsfragen zu klären und ein effizientes und schnelles System für die Konfliktlösung vorzusehen, um langfristige Zusatzkosten und Probleme mit der Haftung zu vermeiden.

    4.1.4.

    Im Hinblick auf die künftige Gestaltung von Energiesystemen und -infrastrukturen hat der EWSA wiederholt betont, dass alle Verbraucher (Haushalte, Unternehmen und Energiegemeinschaften) aktiv an der Entwicklung intelligenter Energiesysteme beteiligt und dass Anreize gesetzt werden müssen, damit die Zivilgesellschaft an der Energiewende teilhaben kann. Die Rolle, die Einzelne, Landwirte, Städte, KKMU oder Bürgerenergiegemeinschaften bei der Finanzierung von Maßnahmen spielen, wird offenkundig völlig unterschätzt. Der EWSA weist darauf hin, dass beispielsweise in Deutschland über 90 % der installierten Kapazitäten nicht von den großen Energieversorgern errichtet wurden. Es mangelt an einer Strategie, wie dieses eindeutig vorhandene Potential und die Bereitschaft genutzt werden können.

    4.1.5.

    Das europäische Energierecht erkennt Klimaschutz nicht als Ziel der Netzregulierung an. Deshalb haben es auch nationale Regulierungsbehörden schwer, Anreize für den Umbau und Ausbau sowie eine Modernisierung der Stromverteilnetze zu setzen, die den Anforderungen der Klimaneutralität gerecht werden. Das europäische Energierecht sollte die Klimaneutralität deshalb ausdrücklich als Ziel der Netzregulierung erwähnen.

    4.1.6.

    Die Kommission weist zu Recht darauf hin, dass durch öffentliche Investitionen private Investitionen mobilisiert werden können und müssen. Im REPowerEU-Plan wird jedoch nicht auf die Refinanzierung der eingesetzten öffentlichen Mittel eingegangen. Die Abschaffung von Beihilfen für fossile Rohstoffe wäre eine mögliche Lösung, eine andere die Besteuerung der enormen Zufallsgewinne infolge der massiven Öl- und Gaskrise, die insbesondere große Ölunternehmen eingestrichen haben. Der EWSA befürchtet, dass die extrem hohen Gewinne der Energieunternehmen auf der einen Seite und die durch die Explosion der Energiepreise ausgelöste zunehmende Energiearmut auf der anderen Seite ein gefährlicher sozialer Sprengstoff ist. Der EWSA schlägt vor, diese Gewinne mithilfe von Steuern abzuschöpfen und als finanziellen Ausgleich an Energieverbraucher, z. B. finanziell schwächere Haushalte oder energieintensive Unternehmen, weiterzugeben sowie für den Ausbau der erneuerbaren Energiequellen und der erforderlichen Netzinfrastruktur zu nutzen, zumal dies in einigen Mitgliedstaaten bereits diskutiert oder umgesetzt wird. Nach Ansicht des EWSA ist bei der Festlegung einer solchen Besteuerung sehr viel Fingerspitzengefühl erforderlich, damit Energieunternehmen nicht davon abgehalten werden, in CO2-arme Lösungen zu investieren. Der EWSA fordert die Kommission auf, unverzüglich entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen.

    4.1.7.

    Die Versorgungspolitik muss mit einer Infrastruktur einhergehen, die den sinnvollen Fluss von Strom und Gas auf dem europäischen Markt ermöglicht und Netzstabilität garantiert. Der EWSA ist überzeugt, dass die Definition des Ausbaus der Netze als überragendes öffentliches Interesse, die Aufnahme von Klimaschutz als Regulierungsziel und allgemein eine bessere Synchronität bei der Planung von erneuerbaren Energien und dem Stromnetz besonders zu beachten sind. Hier bedarf es unbedingt konkreter europararechtlicher Vorgaben.

    4.2.   Fonds für die Anpassung an den Klimawandel

    4.2.1.

    Der derzeitige Mechanismus der EU zur Reaktion auf Naturkatastrophen ist der Solidaritätsfonds der Europäischen Union, dessen jährliche Finanzausstattung jedoch angesichts der Kosten für die Schäden (8) infolge der jüngsten Naturkatastrophen viel zu gering ist und drastisch aufgestockt werden muss. Die EU-Mittel für die Energiewende sind umfangreicher, tragen aber nicht dem dringenden Bedarf der EU an Energieautonomie auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen Rechnung.

    4.2.2.

    Nach Ansicht des EWSA benötigt die EU einen neuen Finanzierungsmechanismus, über den die Mitgliedstaaten in solchen Notlagen sofort und substanziell unterstützt werden können. Der EWSA schlägt deshalb die Einrichtung eines Klimaanpassungsfonds vor. Diese Mittel sollten aus bestehenden EU-Fonds, insbesondere aus dem Kohäsionsfonds und der Aufbau- und Resilienzfazilität abgezweigt, aber über diesen neuen Fonds effizient und kohärent verwaltet werden.

    4.2.3.

    Bei der Modernisierung des Finanzierungsumfelds könnten auch der Anwendungsbereich bestehender Programme erweitert, ihre Mittel aufgestockt und NextGenerationEU als Vorbild für ein neues Finanzierungsinstrument herangezogen werden. Der EWSA weist darauf hin, dass möglicherweise neue Ressourcen geschaffen werden müssen, um die enormen Herausforderungen, vor denen wir stehen, bewältigen zu können. Jegliche neuen Eigenmittel müssen jedoch gerecht gestaltet werden, um eine weitere Belastung benachteiligter Gruppen zu vermeiden. Darüber hinaus dürfen sie die wirtschaftliche Entwicklung nicht behindern.

    4.2.4.

    Die Funktionsweise des verstärkt auf rasche und dringende Reaktionen ausgerichteten Klimaanpassungsfonds muss unbedingt mit der übergeordneten Klima-, Umwelt- und Energiepolitik der EU in Einklang stehen, die langfristig die Abhängigkeit von Notfallmaßnahmen verringern sowie Mensch und Natur schützen wird.

    4.3.   Technologieförderung

    4.3.1.

    Der grüne Wandel in der verarbeitenden Industrie kann nur gelingen, wenn als Grundlage ein stabiler und geeigneter Mix aus erneuerbarer Energie in ausreichender Menge für die Elektrifizierung und für die Erzeugung von grünem Wasserstoff zur Verfügung steht. Speichertechnologien werden entwickelt, und die Möglichkeiten der Digitalisierung werden voll ausgeschöpft. Deshalb besteht nach wie vor erheblicher Forschungs- und Entwicklungsbedarf.

    4.3.2.

    Seit Beginn der Liberalisierung sind die Investitionen der Stromunternehmen rückläufig. Der Anteil der öffentlichen Investitionen in die Erforschung und Entwicklung von Technologien zur Verringerung der CO2-Emissionen ist in der EU geringer als in allen anderen großen Volkswirtschaften, was die Wettbewerbsfähigkeit der EU bei Schlüsseltechnologien der Zukunft gefährdet. Der EWSA fordert die Kommission auf, einen strategischen Investitionsplan auszuarbeiten und die Mitgliedstaaten darin zu bestärken, die Mittel optimal und effizient für die Entwicklung sauberer Energie einzusetzen. Dies gilt auch für Investitionen in das Stromnetz.

    4.3.3.

    Die Dekarbonisierung wird (in den vor uns liegenden 30 Jahren) einen tiefgreifenden Wandel der industriellen Abläufe erfordern. Obwohl es bereits viele CO2-arme Technologien gibt, ist ihr Technologie-Reifegrad (TRL (9)) niedrig. Es werden ehrgeizige Technologiefahrpläne erforderlich sein, um diese bahnbrechenden Technologien auszubauen und in großem Umfang einzusetzen, und die EU muss die Innovation durch die Klima- und Innovationsfonds fördern.

    4.3.4.

    Es ist unstrittig, dass grüner Wasserstoff in Zukunft einen Beitrag für ein versorgungssicheres europäisches Energiesystem leisten wird. Der EWSA verweist auf seine Stellungnahmen zur Wasserstoffstrategie (10) und zur Strategie für die Integration des Energiesystems (11).

    4.4.   Unterstützung von KKMU (12)

    4.4.1.

    Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KKMU), wie traditionelle Unternehmen, Familienunternehmen, Händler, Unternehmen der Sozialwirtschaft, Handwerksbetriebe oder freie Berufe, tragen maßgeblich zu einer wettbewerbsfähigen, klimaneutralen, kreislauforientierten und inklusiven EU-Wirtschaft bei, sofern die passenden Bedingungen geschaffen und kontinuierlich erhalten werden. KKMU profitieren von der Verbesserung ihrer eigenen Umweltleistung und der Bereitstellung von Fachwissen und Lösungen für andere Unternehmen, die breite Öffentlichkeit und den öffentlichen Sektor. Der EWSA anerkennt und betont die Vielfalt und die unterschiedlichen Bedürfnisse von KKMU und fordert zugleich, den kleinsten und am stärksten gefährdeten Unternehmen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

    4.4.2.

    Der EWSA betont, dass KKMU dringend dabei unterstützt werden müssen, den grünen Wandel bestmöglich zu verstehen und zu meistern. Er fordert umfassende und gezielte Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen, die von der Kommission und den Mitgliedstaaten in koordinierter und komplementärer Weise gemeinsam mit Unternehmensverbänden, Kammern, Sozialpartnern und anderen einschlägigen Interessenträgern ergriffen werden. Umgekehrt sollte auch die wichtige Rolle von KKMU im Hinblick auf neue Technologien und innovative Lösungen für den ökologischen Wandel in der EU-Industrie hervorgehoben und bei den Kriterien für die Teilnahme an Finanzierungsprogrammen berücksichtigt werden.

    4.4.3.

    Der EWSA fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, grüne Investitionen in KKMU zu beschleunigen, indem für günstige, berechenbare und förderliche rechtliche Rahmenbedingungen gesorgt wird. Dazu gehören auch reibungslose Genehmigungsverfahren und die Vermeidung übermäßiger Verwaltungspflichten. Zudem muss ein schneller, problemloser, einfacher und nachvollziehbarer Zugang zu Finanzmitteln, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse aller verschiedenen Arten von KKMU zugeschnitten sind, gewährt werden.

    4.4.4.

    Der EWSA schlägt vor, in verschiedenen Regionen so genannte „Hubs for Circularity“ (H4C) einzurichten, um die Ressourceneffizienz von KKMU zu verbessern. Dies dürfte die branchenübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen verbessern und die Entwicklung neuer Praktiken und Verfahren, einschließlich der Demonstration neuer Technologien, erleichtern. Die Vergabeverfahren in der gesamten EU müssen klimabezogene, soziale und weitere Qualitätskriterien umfassen. Dies fördert die Innovation durch KKMU und erleichtert ihnen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen. KKMU-Verbände, Kammern, Hochschulen, Sozialpartner und weitere einschlägige Interessenträger sollten integraler Bestandteil des Prozesses sein.

    4.4.5.

    Der EWSA fordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Bildungsanbietern und KKMU bei der Gestaltung der Ausbildung, damit die für den grünen Wandel der Wirtschaft erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten, auch durch Weiterqualifizierung und Umschulung von Arbeitnehmern und Unternehmern, vermittelt werden. Außerdem spricht sich der EWSA dafür aus, mittels Anreizen und Erleichterungen für die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, ihren Organisationen, Kammern, Hochschulen und Forschungseinrichtungen Innovationstätigkeiten von KKMU zu unterstützen.

    5.   Allgemeine Förderung eines gerechten und inklusiven Übergangs

    5.1.   Gerechter Übergang

    5.1.1.

    Ein gerechter Übergang umfasst Maßnahmen und sozialpolitische Interventionen, die den Transformationsprozess hin zu einer nachhaltigen, CO2-neutralen Wirtschafts- und Produktionsweise begleiten. Der EWSA unterstreicht, dass der gerechte Übergang nicht nur eine Frage der Finanzierung ist. Er umfasst auch das Ziel, die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wahren, menschenwürdige Arbeit, hochwertige Arbeitsplätze und soziale Sicherheit zu schaffen, die demokratische Mitbestimmung (auch auf betrieblicher Ebene) zu stärken sowie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu erhalten und weiter auszubauen, und erfordert besondere Maßnahmen auf allen Ebenen, insbesondere der regionalen.

    5.1.2.

    Die Beschäftigung in jenen Schlüsselsektoren, die von der ökologischen Modernisierung und der industriellen Revolution in Richtung klimaneutrales Europa besonders betroffen sind, steht vor großen Umbrüchen, die Umschulungen und Bildungsinvestitionen in qualitativ hochwertige grüne Jobs unerlässlich machen. Vor diesem Hintergrund sind die zeitgemäße Wissensvermittlung und Bildungsrechte ebenso relevant wie die stetige Förderung der Akzeptanz für Frauen in technischen Berufssparten.

    5.1.3.

    Die im Paket „Fit für 55“ vorgesehenen Maßnahmen und Transformationsschritte können zu massiven Veränderungen in der Wirtschaft und zu sozialen Verwerfungen führen. Der EWSA fordert die Kommission deshalb auf, in der Bewertung der Nationalen Energie- und Klimapläne (NECP) auch mehr auf die Angemessenheit der Strategien für einen gerechten Übergang zu achten und dabei insbesondere die Erreichung folgender Ziele zu evaluieren:

    Erleichterung von Beschäftigungsübergängen,

    Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsplatz aufgrund der Dekarbonisierung verlieren (ein verlorener Arbeitsplatz sollte mindestens durch einen anderen, gleichwertigen Arbeitsplatz ersetzt werden),

    Erschließung von regionalwirtschaftlichen Potentialen, die sich aus erneuerbaren Energien und neuen Formen der Teilnahme und Teilhabe an der Stromproduktion ergeben,

    wirksame Bekämpfung der Energiearmut.

    5.1.4.

    Der EWSA fordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Ausbildungsanbietern und Unternehmen bei der Gestaltung von Schulungen, auf denen die Fähigkeiten und Kompetenzen vermittelt werden, die für den ökologischen Wandel der Wirtschaft erforderlich sind, unter anderem durch Weiterbildung und Umschulung von Arbeitnehmern und Unternehmern.

    5.1.5.

    Der EWSA erinnert an seine in früheren Stellungnahmen (13) formulierte Überzeugung: Nicht nur müssen die Mittel für den sozialen und regionalen Zusammenhalt und den Wiederaufbau auf eine Weise eingesetzt werden, die den Klimamaßnahmen und der Energiewende zugutekommt, sondern die Klima- und Energiepolitik muss wiederum so gestaltet werden, dass der soziale und regionale Zusammenhalt gefördert wird. Solche Ansätze gibt es, etwa Projekte zur Errichtung von Solaranlagen in ehemaligen Braunkohleabbaugebieten in Portugal und Griechenland oder die sehr strategisch ausgerichtete Prosumerförderung in Litauen. Doch diese Beispiele sind alles andere als allgemeine Praxis bzw. Mainstream.

    5.2.   Erleichterung privater Investitionen

    5.2.1.

    Die einzelnen Mitgliedstaaten benötigen Programme für die von der Basis ausgehende Entwicklung erneuerbarer Energiequellen, die für die Energiewende unerlässlich sind und sowohl die Qualität als auch vor allem die Preise der gelieferten Energie erheblich beeinflussen. Aufgrund des Anstiegs der Energiepreise (aus den nationalen Stromnetzen) besteht bereits die Tendenz, dass viele Unternehmen, für die grüne Energie eine Frage des Überlebens geworden ist, ihren Energiebedarf eigenständig decken. Viele Unternehmen investieren bereits dynamisch in ihre eigenen erneuerbaren Energien und Wärmequellen. Da diese Quellen billiger sind, sind sie auch für lokale Unternehmen und Bürger attraktiv, die die überschüssige Energie, die in das Stromnetz eingespeist wird, nutzen könnten. Leider sind die Systeme in vielen Teilen Europas noch nicht ausreichend ausgebaut und derzeit nicht darauf vorbereitet, zahlreiche neue Anlagen zu bedienen. Darüber hinaus müssten sich diese privaten Investitionen sehr oft nicht nur auf die Bedürfnisse eines einzelnen Unternehmens konzentrieren, sondern könnten der lokalen Bevölkerung zugutekommen.

    5.2.2.

    Das Problem beim Ausbau der erneuerbaren Energien ist offenbar der dynamische Anstieg der Stromproduktion innerhalb eines äußerst kurzen Zeitraums, der trotz erheblicher Investitionen in die Modernisierung des Netzes und der Erhöhung der Übertragungskapazität eine große Herausforderung für die inländischen Stromnetze in den Mitgliedstaaten darstellt. Europa muss nun lokale Energiegemeinschaften aufbauen, bei denen die lokalen Gebietskörperschaften eine zentrale Rolle in Bezug auf Investitionen einnehmen. Dabei handelt es sich um sogenannte Energiegenossenschaften, die unter Beteiligung der Anwohner gegründet und häufig von lokalen Investitionsfonds finanziert werden. Diese Form der Einbeziehung der lokalen Gesellschaft in die Energiewende stellt die Unterstützung dieser Initiativen sicher und minimiert das Risiko des sozialen Widerstands gegen den Standort von Erzeugungs-, Verteilungs- oder Übertragungsanlagen in den Regionen.

    5.2.3.

    Derartige Initiativen sollten deshalb so bald wie möglich in den EU-Vorschriften berücksichtigt und durch ein staatliches Finanzierungssystem für entsprechende Investitionen unterstützt werden. In diesem Fall ist die Vermarktung von Mittel- und Niederspannungsleitungen im Stromnetz von entscheidender Bedeutung, damit die Netzinfrastruktur auch unter Beteiligung privater Investoren aufgebaut werden kann. Die Zunahme der von Privatpersonen installierten Photovoltaikanlagen zeigt das große Investitionspotenzial von Gesellschaft und Unternehmern. Durch geeignete Rechtsvorschriften in diesem Bereich ließen sich Probleme mit der Finanzierung sowie hinsichtlich der Verbindung solcher Investitionen mit dem Stromnetz lösen.

    5.3.   Energiearmut

    5.3.1.

    Die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Energie und einer sicheren Energieversorgung zu erschwinglichen Preisen muss für die EU und die Mitgliedstaaten absolute Priorität haben. Aufgrund des drastischen Anstiegs der Energiepreise sind EU-weit immer mehr Bürger und Verbraucher von Energiearmut betroffen. Die Situation derjenigen, die bereits in Energiearmut leben, verschlechtert sich, und Verbraucher, die in der Vergangenheit keine Probleme mit der Begleichung ihrer Energierechnung hatten, drohen in die Armut abzurutschen.

    5.3.2.

    Angesichts der Bedeutung dieses Themas fordert der EWSA die EU nachdrücklich auf, einen gemeinsamen Ansatz in Sachen Energiearmut voranzutreiben. Derzeit kann jeder Mitgliedstaat den Begriff Energiearmut nach eigenen Kriterien definieren, und das Fehlen eines gemeinsamen Ansatzes könnte dazu führen, dass die Kommission die Situation nicht angemessen bewerten kann und die Mitgliedstaaten unter Energiearmut nicht dasselbe verstehen und jeweils unterschiedlich reagieren. Die im Vorschlag für eine Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie enthaltene Begriffsbestimmung und die zuvor von der Europäischen Beobachtungsstelle für Energiearmut (EPOV) festgelegten Indikatoren sind ein guter Anfang. Angesichts der Dringlichkeit des Problems ist der EWSA der Auffassung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Ansatz entwickeln müssen, der ein spezifisches gemeinsames Verständnis des Begriffs Energiearmut und die Erhebung statistischer Daten ermöglicht.

    5.3.3.

    Der EWSA betont, wie wichtig es ist, in eine faire und effiziente Energieversorgung zu investieren, um die Energiearmut auf lange Sicht zu lindern. Um dies zu erreichen, muss sichergestellt werden, dass die Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie umfassende Gebäuderenovierungen den Gruppen mit dem niedrigsten Einkommen zugutekommen. Nur wenn sichergestellt wird, dass finanziell schwächere Haushalte über die Mittel für die notwendigen Investitionen verfügen, können Prosumenten strategische Autonomie für sich selbst oder als Teil einer Gemeinschaft mit anderen erreichen, was letztlich die nachhaltigste Methode zur Überwindung der Energiearmut ist.

    5.3.4.

    In diesem Zusammenhang erinnert der EWSA an seine Position, dass eine Zwei-Klassen-Energie-Gesellschaft unbedingt zu verhindern ist. Es kann nicht sein, dass nur die finanziell und technisch gut ausgestatteten Haushalte von der Energiewende profitieren und alle anderen Haushalte die Kosten tragen müssen. Der EWSA unterstützt deshalb die Anreize und Instrumente für die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie, mit denen schutzbedürftige Kunden und Haushalte unterstützt werden, und weist darauf hin, dass hochgesteckte Ziele für die Fernwärme- und Fernkälteversorgung die Bedingungen für Sozialwohnungen verschlechtern könnten. Er begrüßt deshalb den Vorschlag zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds und fordert, den Grundsatz des gerechten Übergangs einzuhalten und so den unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen.

    5.3.5.

    Da Energiearmut auch auf allgemeine Armut zurückzuführen ist, müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten weiterhin gezielt auf die Verringerung der Armut insgesamt hinarbeiten. Diese Krise rückt die Notwendigkeit in den Fokus, den Zugang zu Beschäftigung und die soziale Inklusion laufend zu verbessern sowie für einen angemessenen Lebensstandard zu sorgen und das Wirtschaftswachstum der Mitgliedstaaten zu fördern.

    5.4.   Ländliche Gebiete

    5.4.1.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass eine kombinierte Strategie für die Energiewende und die Digitalisierung in ländlichen Gebieten nicht das erwartbare Maß an Aufmerksamkeit und Unterstützung erhalten hat. Er fordert die rasche Umsetzung der von der Kommission verfolgten langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU und die Mobilisierung der Interessenträger im Rahmen des EU-Pakts für den ländlichen Raum.

    5.4.2.

    Der EWSA hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Energiewende (die Umstellung von großen, zentralisierten Produktionsanlagen auf eher dezentrale Strukturen) echte Chancen für neue Einkommensquellen und neue Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten bietet (14). Auch diesbezüglich ist der Ausschuss sehr enttäuscht über die Ideen, die die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten bisher vorgelegt haben.

    5.4.3.

    Die Rolle der lokalen und regionalen Energiegemeinschaften muss deshalb gewürdigt und gestärkt werden, um eine gerechte Energiewende in Verbindung mit der kommunalen Entwicklung zu erreichen, und zwar durch den Auf- und Ausbau von Bürgerenergiegemeinschaften, in denen Bürger, lokale Behörden und KKMU freiwillig zusammenarbeiten, um soziale und wirtschaftliche Vorteile zu schaffen.

    5.4.4.

    Der EWSA kommt zu dem Schluss, dass der Einsatz digitaler Technologien in ländlichen Gebieten eine entscheidende Voraussetzung zur Förderung der Energiewende ist. Das Energiesystem im ländlichen Raum muss dezentralisiert werden. Das impliziert einen enormen Bedarf an stärkerer und besserer Vernetzung, was wiederum den Einsatz digitaler Technologien erforderlich macht, um Angebot und Nachfrage aufeinander abzustimmen und effiziente Energieflüsse zu gewährleisten.

    6.   Besondere Bemerkungen

    6.1.

    Wohlstand, gute Arbeitsplätze und ein klimapolitisches Engagement in der europäischen Gesellschaft kann es nur dann geben, wenn eine tragfähige industrielle Basis in der EU erhalten bleibt. Um ihre Wettbewerbsposition abzusichern, muss die europäische Industrie in Europa investieren, und zwar sowohl in Forschung, Entwicklung und Innovation als auch in Anlagen und Ausrüstungen. Dazu braucht sie einen angemessenen Rechtsrahmen.

    Der Energiesektor ist ein sehr großes Wirtschaftssegment. Die Besonderheit dieses Segments ist seine grundlegende Hebelwirkung für andere Wirtschaftssektoren. Die Energiewirtschaft ist in all ihren Dimensionen allerdings stark von Geschlechterstereotypen geprägt und männerdominiert, was sowohl bei öffentlichen als auch bei privaten Energieunternehmen zu großen beruflichen Ungleichgewichten zwischen Frauen und Männern führt (15).

    Der EWSA empfiehlt:

    das geltende Recht im Bereich Gleichstellung zu stärken und sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene durchzusetzen,

    gleiche Ausbildungsbedingungen in Energieberufen in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene zu schaffen und ein Europakolleg für MINT-Fächer einzurichten,

    für Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt in der Energiewirtschaft zu sorgen, indem Chancen für Frauen ausgelotet werden, wobei jedoch zu verhindern ist, dass die Energiewende und der digitale Wandel zu Fallen für die Karriere und Entlohnung von Frauen werden, und überall in Europa den sozialen Dialog und Tarifverträge zur Gleichstellung in Unternehmen der Energiewirtschaft auszubauen.

    Brüssel, den 26. Oktober 2022

    Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Christa SCHWENG


    (1)  ABl. C 486 vom 21.12.2022, S. 67, ABl. C 486 vom 21.12.2022, S. 88, ABl. C 486 vom 21.12.2022, S. 53, ABl. C 486 vom 21.12.2022, S. 1; ABl. C 486 vom 21.12.2022, S. 59, ABl. C 486 vom 21.12.2022, S. 23, ABl. C 486 vom 21.12.2022, S. 198.

    (2)  ABl. C 486, vom 21.12.2022, S. 1.

    (3)  ABl. C 367 vom 10.10.2018, S. 1.

    (4)  ABl. C 152 vom 6.4.2022, S. 158.

    (5)  Siehe ABl. C 429 vom 11.12.2020, S. 85.

    (6)  Zu diesem Schluss kommt der Strom-Branchenverband Eurelectric.

    (7)  ABl. C 275 vom 18.7.2022, S. 50.

    (8)  Erschreckende 80 Mrd. EUR in Deutschland im Jahr 2021.

    (9)  TRL: Technologie-Reifegrade sind unterschiedliche Punkte einer Skala zur Messung des Fortschritts oder Reifegrads einer Technologie.

    (10)  ABl. C 123 vom 9.4.2021, S. 30.

    (11)  ABl. C 123 vom 9.4.2021, S. 22.

    (12)  ABl. C 486, vom 21.12.2022, S. 1.

    (13)  Siehe ABl. C 47 vom 11.2.2020, S. 30 und ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 269.

    (14)  ABl. C 367 vom 10.10.2018, S. 1.

    (15)  UN-Nachhaltigkeitsziele 5, 7 und 8; Joy Clancy, Universität Twente, Give women a chance: engendering the energy supply chain.


    ANHANG

    Die folgenden abgelehnten Änderungsanträge erhielten mindestens ein Viertel der Stimmen:

    Ziffer 2.6

    Ändern:

    Stellungnahme der Fachgruppe

    Änderung

    Die derzeitige Energie-(Preis-)Krise und der Mangel an Sicherheit, Stabilität und Verlässlichkeit der Versorgung stellen eine enorme Belastung für die Europäische Union dar. Die Krise wäre weniger schwerwiegend, wenn bereits früher gezieltere Maßnahmen ergriffen worden wären, z. B. wenn die eigenen Ziele der EU (wie die der Europäischen Energieunion) ernster genommen worden wären. Der EWSA begrüßt die in der Mitteilung „REPowerEU“ sowie im REPowerEU-Plan vorgeschlagen Maßnahmen zur Steigerung der Erzeugung grüner Energie, zur Diversifizierung der Versorgung und zur Verringerung der Nachfrage nach russischem Gas, da sie im Einklang mit den Zielen des Grünen Deals und der Europäischen Energieunion stehende Lösungen enthalten. Nach Ansicht des Ausschusses sollte es nicht primär um eine Diversifizierung der Abhängigkeiten gehen, sondern Ziel sollte möglichst eine strategische Energieunabhängigkeit und -autonomie sein . Der EWSA gibt zu bedenken, dass die EU bei der Suche nach Ersatz für russisches Gas durch andere Quellen besonders auf die Umweltauswirkungen dieser Ressourcen und auf neue Abhängigkeiten von Drittstaaten achten muss, die nicht die europäischen Werte vertreten.

    Die derzeitige Energie-(Preis-)Krise und der Mangel an Sicherheit, Stabilität und Verlässlichkeit der Versorgung stellen eine enorme Belastung für die Europäische Union dar. Die Krise wäre weniger schwerwiegend, wenn bereits früher gezieltere Maßnahmen ergriffen worden wären, z. B. wenn die eigenen Ziele der EU (wie die der Europäischen Energieunion) ernster genommen worden wären. Der EWSA begrüßt die in der Mitteilung „REPowerEU“ sowie im REPowerEU-Plan vorgeschlagen Maßnahmen zur Steigerung der Erzeugung grüner Energie, zur Diversifizierung der Versorgung und zur Verringerung der Nachfrage nach russischem Gas, da sie im Einklang mit den Zielen des Grünen Deals und der Europäischen Energieunion stehende Lösungen enthalten. Nach Ansicht des Ausschusses sollte es primär um eine Diversifizierung der Ressourcen und die Sicherstellung einer möglichst offenen strategischen Energieunabhängigkeit und -autonomie gehen . Der EWSA gibt zu bedenken, dass die EU bei der Suche nach Ersatz für russisches Gas durch andere Quellen besonders auf die Umweltauswirkungen dieser Ressourcen und auf neue Abhängigkeiten von Drittstaaten achten muss, die nicht die europäischen Werte vertreten. Gleichzeitig müssen wir in der aktuellen Situation all unsere funktionierenden Energiequellen beibehalten. Denn die Gefahr für uns liegt gerade jetzt nicht in den möglichen Auswirkungen von Ersatzenergiequellen auf die Umwelt, sondern im Energiemangel und in Stromausfällen. Energieerzeugungskapazitäten, die derzeit den europäischen Energiemarkt versorgen, dürfen nicht verloren gehen.

    Ergebnis der Abstimmung über den Änderungsantrag:

    Ja-Stimmen:

    77

    Nein-Stimmen:

    113

    Enthaltungen:

    14

    Ziffer 4.3.1

    Ändern:

    Stellungnahme der Fachgruppe

    Änderung

    Der grüne Wandel in der verarbeitenden Industrie kann nur gelingen, wenn als Grundlage ein stabiler und geeigneter Mix aus erneuerbarer Energie in ausreichender Menge für die Elektrifizierung und für die Erzeugung von grünem Wasserstoff zur Verfügung steht. Speichertechnologien werden entwickelt, und die Möglichkeiten der Digitalisierung werden voll ausgeschöpft. Deshalb besteht nach wie vor erheblicher Forschungs- und Entwicklungsbedarf.

    Der grüne Wandel in der verarbeitenden Industrie kann nur gelingen, wenn als Grundlage ein stabiler und geeigneter Mix aus erneuerbarer Energie in ausreichender Menge für die Elektrifizierung und für die Erzeugung von Wasserstoff zur Verfügung steht. Speichertechnologien werden entwickelt, und die Möglichkeiten der Digitalisierung werden voll ausgeschöpft. Deshalb besteht nach wie vor erheblicher Forschungs- und Entwicklungsbedarf.

    Ergebnis der Abstimmung über den Änderungsantrag:

    Ja-Stimmen:

    92

    Nein-Stimmen:

    112

    Enthaltungen:

    9

    Ziffer 4.3.4

    Ändern:

    Stellungnahme der Fachgruppe

    Änderung

    Es ist unstrittig, dass grüner Wasserstoff in Zukunft einen Beitrag für ein versorgungssicheres europäisches Energiesystem leisten wird. Der EWSA verweist auf seine Stellungnahmen zur Wasserstoffstrategie (1) und zur Strategie für die Integration des Energiesystems (2).

    Es ist unstrittig, dass Wasserstoff in Zukunft einen Beitrag für ein versorgungssicheres europäisches Energiesystem leisten wird. Der EWSA verweist auf seine Stellungnahmen zur Wasserstoffstrategie (1) und zur Strategie für die Integration des Energiesystems (2).

    Ergebnis der Abstimmung über den Änderungsantrag:

    Ja-Stimmen:

    92

    Nein-Stimmen:

    112

    Enthaltungen:

    9

    Ziffer 1.4

    Ändern:

    Stellungnahme der Fachgruppe

    Änderung

    Das Potenzial, über das Europa im Bereich der erneuerbaren Energien verfügt, muss so genau wie möglich ermittelt und umfassend bekannt gemacht werden, um ein gemeinsames Verständnis darüber herzustellen, welcher Grad an Unabhängigkeit von Energieimporten erreicht werden kann. Insbesondere müssen die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors sowie der Bedarf an in der EU erzeugtem grünem Wasserstoff berücksichtigt werden.

    Das Potenzial, über das Europa im Bereich der erneuerbaren Energien verfügt, muss so genau wie möglich ermittelt und umfassend bekannt gemacht werden, um ein gemeinsames Verständnis darüber herzustellen, welcher Grad an Unabhängigkeit von Energieimporten erreicht werden kann. Insbesondere müssen die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors sowie der Bedarf an in der EU erzeugtem Wasserstoff berücksichtigt werden.

    Ergebnis der Abstimmung über den Änderungsantrag:

    Ja-Stimmen:

    92

    Nein-Stimmen:

    112

    Enthaltungen:

    9

    Ziffer 1.6

    Ändern:

    Stellungnahme der Fachgruppe

    Änderung

    Gleichzeitig werden jedoch zudem kurz- und möglicherweise auch mittelfristige Maßnahmen erforderlich sein, um die nunmehr fehlenden Energielieferungen aus Russland auszugleichen. Eine dieser Maßnahmen ist der Import von Flüssigerdgas. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hält es jedoch für wichtig, dass auf diese Weise keine neuen langfristigen Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen entstehen. Dies muss bereits im Vorfeld im Investitionszyklus berücksichtigt werden. Insgesamt besteht das Ziel nicht darin, die Abhängigkeiten zu diversifizieren, sondern das höchstmögliche Maß an strategischer Autonomie zu erreichen.

    Gleichzeitig werden jedoch zudem kurz- und möglicherweise auch mittelfristige Maßnahmen erforderlich sein, um die nunmehr fehlenden Energielieferungen aus Russland auszugleichen. Eine dieser Maßnahmen ist der Import von Flüssigerdgas. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hält es jedoch für wichtig, dass auf diese Weise keine neuen langfristigen Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen entstehen. Dies muss bereits im Vorfeld im Investitionszyklus berücksichtigt werden. Insgesamt besteht das Ziel darin, die Energiequellen zu diversifizieren und gleichzeitig die hohen Abhängigkeiten von einem Einführer zu verringern, um das höchstmögliche Maß an offener strategischer Autonomie zu erreichen.

    Ergebnis der Abstimmung über den Änderungsantrag:

    Ja-Stimmen:

    77

    Nein-Stimmen:

    113

    Enthaltungen:

    14


    (1)  ABl. C 123 vom 9.4.2021, S. 30.

    (2)  ABl. C 123 vom 9.4.2021, S. 22.

    (1)  ABl. C 123 vom 9.4.2021, S. 30.

    (2)  ABl. C 123 vom 9.4.2021, S. 22.


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