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Document 52023XC0209(07)

Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission 2023/C 49/15

PUB/2022/1538

ABl. C 49 vom 9.2.2023, p. 56–66 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.2.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 49/56


Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

(2023/C 49/15)

Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1) veröffentlicht.

MITTEILUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG

„Côtes du Jura“

PDO-FR-A0155-AM01

Datum der Mitteilung: 10.11.2022

BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG

1.   Geografisches Gebiet

In Kapitel I Abschnitt IV Nummer 1 der Produktspezifikation wird der Wortlaut „werden [...] durchgeführt“ durch das Wort „erfolgen“ ersetzt, und nach „Jura“ werden die Worte „auf der Grundlage des amtlichen Gemeindeschlüssels für das Jahr 2021“ angefügt.

Mit dieser redaktionellen Änderung wird auf den vom französischen Statistikinstitut INSEE herausgegebenen amtlichen Gemeindeschlüssel in der Fassung von 2021 Bezug genommen und damit die Abgrenzung des geografischen Gebiets auf eine rechtliche Grundlage gestellt.

Die Liste der Gemeinden, aus denen das geografische Gebiet besteht, sowie deren Namen wurden ohne Änderung der Ausdehnung des geografischen Gebiets aktualisiert, um den administrativen Änderungen Rechnung zu tragen, die wie im amtlichen Gemeindeschlüssel angegeben erfolgt sind.

Punkt 6 des Einzigen Dokuments wird entsprechend geändert.

Außerdem wird Abschnitt IV Nummer 1 ein Satz hinzugefügt, mit dem auf die Verfügbarkeit von kartografischen Unterlagen in Bezug auf das geografische Gebiet auf der Website des Nationalen Instituts für Ursprung und Qualität (Institut national de l‘origine et de la qualité, INAO) hingewiesen wird.

2.   Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft

In Kapitel I Abschnitt IV Nummer 3 der Produktspezifikation werden nach den Worten „folgenden Gemeinden“ die Worte „auf der Grundlage des amtlichen Gemeindeschlüssels für das Jahr 2021“ eingefügt.

Mit dieser redaktionellen Änderung wird für die Abgrenzung des Gebiets in unmittelbarer Nachbarschaft auf den vom französischen Statistikinstitut INSEE herausgegebenen amtlichen Gemeindeschlüssel in der Fassung von 2021 Bezug genommen.

Durch das Hinzufügen dieser Referenz wird die Festlegung des Gebiets in unmittelbarer Nachbarschaft rechtlich abgesichert.

Die Liste der Gemeinden, aus denen das Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft besteht, sowie deren Namen wurden ohne Änderung der Ausdehnung aktualisiert, um den erfolgten administrativen Änderungen Rechnung zu tragen.

Der Punkt „Weitere Bedingungen“ des Einzigen Dokuments wird entsprechend geändert.

3.   Rebsortenbestand

In Kapitel I Abschnitt V Nummer 1 der Produktspezifikation wurden die Anpassungssorten (VIFA) Aligoté B, Chenin B, Enfariné B, Gringet B, Marsanne B, Roussane B, Sacy B, Béclan N, Franc noir de Haute-Saône N und Gamay N im Rebsortenbestand folgender Weine ergänzt:

Stille Weißweine: Aligoté B, Chenin B, Enfariné N, Gringet B, Marsanne B, Roussane B und Sacy B;

Stille Rot- und Roséweine: Béclan N, Enfariné N, Franc noir de Haute-Saône N und Gamay N;

Stillweine, für die der Begriff „vin jaune“ (Gelbwein) verwendet werden soll: Enfariné N und Gringet B.

Der zuständige nationale Ausschuss des nationalen Instituts für Ursprung und Qualität (Institut national de l’origine et de la qualité) hat beschlossen, für Ursprungsbezeichnungen, für die ein Antrag gestellt wird, die Möglichkeit vorzusehen, Sorten einzubeziehen, die für die Anpassung an den Klimawandel oder an die gesellschaftlichen Erwartungen hinsichtlich des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln von Interesse sind.

Diese Rebsorten, die zum Teil aus der Juraregion stammen, können im Hinblick auf die Klimaerwärmung von Vorteil sein. Einige von ihnen reifen spät und ermöglichen eine Anpassung an die Frostgefahr, andere bringen zusätzliche Säure ein, was die Bereitung ausgewogenerer Weine begünstigt. Sie sind mindestens ebenso krankheitsresistent wie die für die Ursprungsbezeichnungen bereits zugelassenen Rebsorten. Die Einbeziehung dieser Sorten zielt auch darauf ab, die Besonderheiten der Weine mit der Ursprungsbezeichnung zu betonen.

Diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

4.   Vorschriften zu den im Betrieb zugelassenen Rebsortenanteilen

In Kapitel I Abschnitt V Nummer 2 der Produktspezifikation wird eine Bestimmung hinzugefügt, wonach der Anteil der Anpassungssorten auf 5 % des Rebsortenbestands des Betriebs begrenzt ist und für die Gesamtheit der Parzellen gilt, auf denen der Wein mit der g. U. erzeugt wird.

Diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

5.   Schnittregeln

In Kapitel I Abschnitt VI Nummer 1 Buchstabe b der Produktspezifikation werden die Bestimmungen über den Rebschnitt geändert, um auch die Anpassungssorten zu berücksichtigen.

Der Punkt „Spezifische önologische Verfahren“ des Einzigen Dokuments wird geändert.

6.   Gesamtkulturzustand der Rebe

Um die Umweltauswirkungen des Weinanbaus zu begrenzen, wird in Kapitel I Abschnitt VI Nummer 1 Buchstabe f der Produktspezifikation präzisiert, dass die Düngung mit synthetischem stickstoffhaltigem Mineraldünger auf 40 Einheiten je Hektar und Jahr begrenzt ist.

Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

7.   Andere Anbauverfahren

In Kapitel I Abschnitt VI Nummer 2 der Produktspezifikation wird zur Erhaltung der physikalischen und biologischen Umgebungsmerkmale festgehalten, dass bei Parzellen mit einem Gefälle von mehr als 15 % die Kontrolle von gesätem oder spontanem Pflanzenwachstum durch mechanische oder physikalische Mittel in mindestens jedem zweiten Rebzeilenzwischenraum sichergestellt wird. Diese Bestimmung ersetzt die Begrenzung der Rebzeilenlänge bei Parzellen mit einem Gefälle von mehr als 15 %.

Diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

8.   Lese

In Kapitel I Abschnitt VII Nummer 1 Buchstabe a der Produktspezifikation wird die Bestimmung über die Festsetzung des Datums für den Beginn der Weinlese gestrichen. Diese Bestimmung wird gestrichen, da in der Produktspezifikation ein Mindestzuckergehalt der Trauben bei der Ernte angegeben ist, was es den Marktteilnehmern ermöglicht, entsprechend den Besonderheiten des Jahres und ihrer geografischen Lage zu ernten.

Diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

9.   Ertrag

In Kapitel I Abschnitt VIII Nummer 2 Buchstabe a der Produktspezifikation wird der Zielertrag für stille Weißweine von 72 auf 78 hl/ha angehoben. Diese Änderung ermöglicht es den Winzern, in einem Kontext, in dem das durchschnittliche Erzeugungsvolumen sinkt, produktive Jahre voll auszuschöpfen.

Der Punkt „Höchsterträge“ im Einzigen Dokument wird geändert.

10.   Verschnitt von Rebsorten

In Kapitel I Abschnitt IX Nummer 1 Buchstabe a wird festgehalten, dass die Anpassungssorten – zusammen oder getrennt – nicht mehr als 10 % des endgültigen Verschnitts ausmachen dürfen.

Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

11.   Verbringung zwischen zugelassenen Lagerinhabern

Kapitel I Abschnitt IX Nummer 5 Buchstabe b der Produktspezifikation betreffend den Zeitpunkt der Verbringung der Weine zwischen zugelassenen Lagerinhabern wird gestrichen.

Um frühzeitige Weinverbringungen, insbesondere an Handelsunternehmen, zu ermöglichen, wird das Datum, ab dem Wein zwischen zugelassenen Lagerinhabern verbracht werden darf, gestrichen.

Die Überschrift von Kapitel I Abschnitt IX Nummer 5 wird geändert, indem „für die Verbringung der Erzeugnisse und“ gestrichen wird.

Die Überschrift von Kapitel I Abschnitt IX Nummer 5 Buchstabe a wird gestrichen.

Diese Änderungen der Produktspezifikation haben keine Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

12.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

In Kapitel I Abschnitt X Nummer 3 der Produktspezifikation werden die Worte „Begrenzung der Rebzeilenlänge“ gestrichen. Diese Änderung steht im Einklang mit der Änderung unter „Andere Anbauverfahren“ in Kapitel I Abschnitt VI Nummer 2 der Produktspezifikation.

Der Punkt „Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet“ im Einzigen Dokument wird geändert.

13.   Meldepflichten

In Kapitel II Abschnitt I Nummer 2 der Produktspezifikation wird die Frist für die Erklärung über die Inanspruchnahme geändert, um sie mit der Frist für die Erntemeldung in Einklang zu bringen.

Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

14.   Wichtigste zu kontrollierende Aspekte und Bewertungsverfahren

In Kapitel III Abschnitt I der Produktspezifikation wird die Tabelle der wichtigsten zu kontrollierenden Aspekte geändert, bevor die neuen redaktionellen Vorgaben berücksichtigt werden.

Diese Änderungen der Produktspezifikation haben keine Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

15.   Verweise auf die Kontrollstelle

In Kapitel III Abschnitt II der Produktspezifikation wurde die Adresse der im ersten Absatz genannten Kontrollstelle aktualisiert.

Der zweite Absatz, in dem die Kontrollstelle genannt wird, wurde gestrichen, um den neuen redaktionellen Vorgaben für diesen Teil der Produktspezifikation zu entsprechen.

Der dritte Absatz wurde geändert, und der vierte Absatz wurde gestrichen, um den neuen redaktionellen Vorgaben zu entsprechen.

Diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

EINZIGES DOKUMENT

1.   Name(n)

Côtes du Jura

2.   Art der geografischen Angabe

g. U. – geschützte Ursprungsbezeichnung

3.   Kategorien von Weinbauerzeugnissen

1.

Wein

15.

Wein aus eingetrockneten Trauben

4.   Beschreibung des Weines/der Weine

1.   Stille Weißweine

KURZBESCHREIBUNG

Das wichtigste Erzeugnis ist ein trockener Weißwein, der hauptsächlich aus dem Verschnitt der Rebsorten Chardonnay B und Savagnin B stammt. Die Aromapalette beruht meist auf mineralischen und fruchtigen Noten sowie Noten von Feuerstein und weißt eine große Frische auf. Die Weißweine haben einen natürlichen Alkoholgehalt von mindestens 10,5 % vol und nach der Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von höchstens 14 % vol. Zum Zeitpunkt der Abfüllung und der Abgabe an den Verbraucher weisen die Weine einen Gehalt an vergärbaren Zuckern (Glucose + Fructose) von höchstens 3 g/l auf.

Die weiteren Analysemerkmale entsprechen dem Unionsrecht.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

 

Mindestgesamtsäure

 

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

 

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l)

 

2.   Stille Rot- und Roséweine

KURZBESCHREIBUNG

Die Rot- und Roséweine bieten eine große aromatische Komplexität. Die Rebsorte Poulsard N, aus der sie erzeugt werden, verleiht den Weinen eine charakteristische hellrubinrote Farbe und fruchtige Aromen. Bei der Rebsorte Pinot noir N ist die Farbe dunkler und die aromatischen Noten erinnern an rote Früchte. Bei der Rebsorte Trouseau N sind die Weine tanninhaltiger, oft farbintensiver und haben häufig tierische Noten. Bei der Reifung von Rotweinen (oder Roséweinen) entwickeln sich die Aromen oft zu Noten von Unterholz, Humus und Pilzen. Die Rot- und Roséweine weisen einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 10 % vol auf. Die Weine dürfen nach der Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 13,5 % vol nicht überschreiten. Zum Zeitpunkt der Abfüllung und der Abgabe an den Verbraucher weisen die Rotweine einen Apfelsäuregehalt von höchstens 0,4 g/l auf. Zum Zeitpunkt der Abfüllung und der Abgabe an den Verbraucher weisen die Weine einen Gehalt an vergärbaren Zuckern (Glucose + Fructose) von höchstens 3 g/l auf.

Die weiteren Analysemerkmale entsprechen dem Unionsrecht.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

 

Mindestgesamtsäure

 

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

 

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l)

 

3.   Weine mit dem traditionellen Begriff „vin de paille“

KURZBESCHREIBUNG

Wein, der den traditionellen Begriff „vin de paille“ (Strohwein) trägt, ist ein Süßwein, der Aromen von eingemachten Früchten entwickelt, die an Pflaumen oder kandierte Orangen erinnern, oder der Honigaromen entwickelt. Aromen und Geschmack variieren nicht nur je nach ihrer Herkunft, sondern auch je nach den Rebsorten, aus denen der Wein erzeugt wurde, und dem Know-how des jeweiligen Erzeugers oder Kellermeisters. Weine, die den traditionellen Begriff „vin de paille“ tragen, weisen einen vorhandenen Mindestalkoholgehalt von 14 % vol und einen Gesamtalkoholgehalt von mindestens 19 % vol auf. Weine, die den Begriff „vin de paille“ tragen, weisen zum Zeitpunkt der Abfüllung und der Abgabe an den Verbraucher einen Gehalt an flüchtiger Säure von unter 25 Milliäquivalent pro Liter auf.

Die weiteren Analysemerkmale entsprechen dem Unionsrecht.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

 

Mindestgesamtsäure

 

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

 

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l)

 

4.   Weine mit dem Begriff „vin jaune“

KURZBESCHREIBUNG

Wein, der den Begriff „vin jaune“ (Gelbwein) trägt, zeichnet sich vor allem durch seinen unverwechselbaren und komplexen „gelben Geschmack“ aus, eine Kombination aus aromatischen Noten von Nüssen, Äpfeln, eingelegten Früchten und Gewürzen, sowie durch seine schöne goldbraune Farbe. Weine mit dem Begriff „vin jaune“ weisen einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 10,5 % vol auf. Zum Zeitpunkt der Abfüllung und der Abgabe an den Verbraucher weisen die Weine einen Gehalt an vergärbaren Zuckern (Glucose + Fructose) von höchstens 3 g/l auf.

Die weiteren Analysemerkmale entsprechen dem Unionsrecht.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

 

Mindestgesamtsäure

 

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

 

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l)

 

5.   Weinbereitungsverfahren

5.1.   Spezifische önologische Verfahren

1.

Anbauverfahren

Die Mindestpflanzdichte beträgt 5 000 Stöcke je Hektar, ausgenommen Terrassenlagen. Bei Reben, die nicht auf Terrassen angepflanzt sind, und bei Terrassen mit mindestens zwei Rebzeilen verfügt jeder Rebstock über eine Fläche von höchstens 2 m2; die Fläche ergibt sich durch Multiplikation der Abstände zwischen den Rebzeilen mit dem Abstand zwischen den Rebstöcken derselben Zeile. Bei diesen Reben darf der Abstand zwischen den Rebzeilen 2 m nicht überschreiten.

Erlaubt sind nur der einfache oder doppelte Guyot-Schnitt und der Kurzschnitt (Cordon-de-Royat-Erziehung).

Bei den Rebsorten Chardonnay B, Poulsard N, Savagnin B, Trousseau N, Aligoté B, Chenin B, Enfariné N, Gringet B, Marsanne B, Roussane B, Sacy B, Béclan N, Franc noir de Haute-Saône N und Gamay N darf die Anzahl der Augen nicht mehr als 20 Augen je Rebstock und 120 000 Augen je Hektar betragen. Im einfachen oder doppelten Guyot-Schnitt hat der Stock auf dem langen Strecker höchstens zehn Augen, mit höchstens zwei Ersatzzapfen à zwei Augen.

Bei der Rebsorte Pinot noir N beträgt die Anzahl der Augen höchstens 80 000 Augen je Hektar. Im einfachen oder doppelten Guyot-Schnitt hat der Stock auf dem langen Strecker höchstens acht Augen, mit höchstens zwei Ersatzzapfen à zwei Augen.

Weine, für die der traditionelle Begriff „vin de paille“ verwendet werden soll, stammen aus Trauben, die von Hand in mehreren Durchgängen geerntet werden.

2.

Spezifisches önologisches Verfahren

Nach der Anreicherung haben die Weine einen Gesamtalkoholgehalt von höchstens 13,5 % vol (Rot- und Roséweine) bzw. 14 % vol (Weißweine).

Bei der Erzeugung von Roséweinen darf önologische Holzkohle weder als solche noch in Zubereitungen eingemischt verwendet werden. Die Verwendung von Holzchips ist für alle Weine untersagt. Anreicherungsverfahren durch Wasserentzug sind für Rotweine bei Most zulässig. Der Höchstwert der teilweisen Konzentration wird auf 10 % festgelegt. Darüber hinaus müssen die Weine hinsichtlich der önologischen Verfahren allen Verpflichtungen auf Unionsebene und des Gesetzbuchs für Landwirtschaft und Seefischerei („Code rural et de la pêche maritime“) genügen.

5.2.   Höchsterträge

1.   Stille Weißweine

78 Hektoliter je Hektar

2.   Stille Rot- und Roséweine

66 Hektoliter je Hektar

3.   Weine mit dem Begriff „vin de paille“

20 Hektoliter je Hektar

6.   Abgegrenztes geografisches Gebiet

Die Traubenlese sowie die Erzeugung, die Bereitung und der Ausbau der Weine erfolgen in dem Gebiet der folgenden Gemeinden des Departements Jura auf der Grundlage des amtlichen Gemeindeschlüssels für das Jahr 2021: Abergement-le-Grand, Abergement-le-Petit, Aiglepierre, Arbois, Arlay, Les Arsures, Augea, Aumont, Balanod, Baume-les-Messieurs, Beaufort-Orbagna, Bersaillin, Blois-sur-Seille, Brainans, Buvilly, Césancey, La Chailleuse (davon nur die ehemalige Gemeinde Saint-Laurent-la-Roche), Champagne-sur-Loue, La Chapelle-sur-Furieuse, Château-Chalon, Chevreaux, Chille, Chilly-le-Vignoble, Conliège, Courbouzon, Cousance, Cramans, Cuisia, Darbonnay, Digna, Domblans, L’Etoile, Frébuans, Frontenay, Gevingey, Gizia, Grange-de-Vaivre, Grozon, Ladoye-sur-Seille, Lavigny, Lons-le-Saunier, Le Louverot, Macornay, Mantry, Marnoz, Mathenay, Maynal, Menétru-le-Vignoble, Mesnay, Messia-sur-Sorne, Miéry, Moiron, Molamboz, Monay, Montagna-le-Reconduit, Montaigu, Montain, Montholier, Montigny-lès-Arsures, Montmorot, Mouchard, Nevy-sur-Seille, Pagnoz, Pannessières, Passenans, Perrigny, Le Pin, Plainoiseau, Les Planches-près-Arbois, Poligny, Port-Lesney, Pretin, Pupillin, Quintigny, Revigny, Rotalier, Ruffey-sur-Seille, Saint-Amour, Saint-Cyr-Montmalin, Saint-Didier, Saint-Lamain, Saint-Lothain, Sainte-Agnès, Salins-les-Bains, Sellières, Toulouse-le-Château, Tourmont, Trenal (davon nur die ehemalige Gemeinde Trenal), Les Trois-Châteaux, Vadans, Val-Sonnette (davon nur die ehemaligen Gemeinden Grusse, Vercia et Vincelles), Vaux-sur-Poligny, Vernantois, Le Vernois, Villeneuve-sous-Pymont, Villette-lès-Arbois und Voiteur.

Die kartografischen Unterlagen in Bezug auf das geografische Gebiet sind auf der Website des INAO einsehbar.

7.   Keltertraubensorte(n)

Chardonnay B

Pinot noir N

Poulsard N – Ploussard

Savagnin blanc B

Trousseau N

8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

8.1.   Beschreibung der natürlichen Faktoren, die für den Zusammenhang von Bedeutung sind

Das geografische Gebiet der geschützten Ursprungsbezeichnung „Côtes du Jura“ gehört zur natürlichen Region Revermont, die wie folgt begrenzt ist:

im Osten durch das erste Kalksteinplateau des Juramassivs mit einer durchschnittlichen Höhe von 550 Metern,

im Westen durch den östlichen Rand der Ebene von Bresse.

Das Weinbaugebiet erstreckt sich – mit Unterbrechungen – über einen Landstreifen von 80 km Länge und 2–5 km Breite. Es ist hauptsächlich nach Westen ausgerichtet und liegt auf einer Höhe zwischen 300 m und 450 m.

Das Gebiet ist geprägt durch eine unterhalb des Hauptreliefs von Norden nach Süden verlaufende Kette lang gestreckter Hügel, die Senken mit der gleichen Ausrichtung um 50 m bis 100 m überragen. Diese Gestalt ist unmittelbar darauf zurückzuführen, dass sich der Jura im Zuge der Alpenhebung über die Bresse geschoben hat:

Das geradlinig verlaufende Hauptrelief entspricht dem Rand des ersten Juraplateaus, das geologisch aus einem Grundgestein aus hartem Kalkstein aus dem Mitteljura besteht und von einer dicken Schicht Mergel und Lehm aus der Trias und dem Lias unterlagert ist.

Bei den Hügeln handelt es sich um Fragmente (Schuppen), die aus dem Plateau herausgerissen und an den äußeren Rand der Überschiebung getragen wurden. Sie sind in der Regel in Nord-Süd-Richtung länger (2–3 km) bzw. breiter als in Ost-West-Richtung (0,5–1 km). Aufgrund der ausgeprägten Erosionsbeständigkeit dieser Kalksteinschuppen blieben sie als formgebende Elemente in der Landschaft des geografischen Gebiets erhalten. Die Senken weisen hingegen einen mergeligen Untergrund auf. Der Großteil der mächtigen Mergelschicht, die ursprünglich mehr als 200 m maß und während der Überschiebung stückweise in der Bresse abgelagert wurde, befindet sich in den Senken.

Die meisten abgegrenzten Weinbauparzellen befinden sich entweder am Hang unterhalb des bewaldeten Vorsprungs des Plateaus und am Fuße dieses Hanges oder an den am günstigsten ausgerichteten Hängen der Hügel.

Kalk ist überall vorhanden. Dieses durchlässige und lösliche Gestein ist für Reben und insbesondere die Rebsorten des Jura gut geeignet. An den Hängen, die an das Kalksteinplateau angrenzen, sind die Böden vielgestaltig und weisen eine Mischung aus Mergel, Lehm und Kalkschotter auf.

Das geografische Gebiet hat ein kühles, ozeanisches Klima mit starken Niederschlägen, das von kontinentalen Einflüssen geprägt ist: Übers Jahr hinweg gibt es große Temperaturunterschiede, wobei die Durchschnittstemperatur bei 10,5 °C liegt und die Sommer heiß und feucht sind. Die jährliche Niederschlagsmenge liegt bei über 1 000 mm und verteilt sich gut über das Jahr. Der Herbst ist jedoch relativ trocken und windig.

8.2.   Beschreibung der menschlichen Faktoren, die für den Zusammenhang von Bedeutung sind

Das Weinbaugebiet des Jura bestehet schon seit der Römerzeit, und seine Existenz ist ab dem Jahr 1000 in vielen Quellen belegt. Im ersten Jahrhundert n. Chr. werden in einem Text von Plinus dem Jüngeren berühmte Weine mit der Bezeichnung „Sequanien“, dem früheren Namen der Region, erwähnt. Im Jahr 1272 legt Jean de Chalon Vorschriften für den Weinbau im Jura fest, um die Qualität der Weine zu gewährleisten.

Ende des 19. Jahrhunderts erstreckt sich die Rebfläche im gesamten Departement auf 20 000 Hektar. Zu dieser Zeit wurde das Weinbaugebiet des Jura jedoch durch die Reblausplage verwüstet und litt anschließend unter den Kriegen und Wirtschaftskrisen des 20. Jahrhunderts. Dank der Beharrlichkeit und der umsichtigen Entscheidungen der Erzeuger konnte es allerdings wiederbelebt werden.

Die Rebsorten des Jura werden dort schon seit mehreren Jahrhunderten angebaut und drei Rebsorten sind typisch für die Region: die Rebsorte Poulsard N, deren Anbau im Jura seit 1620 schriftlich bezeugt ist, die Rebsorte Trousseau N, für deren Anbau es seit 1732 eindeutige Nachweise gibt, und die Rebsorte Savagnin B, deren Vorhandensein seit 1717 belegt ist. Zwei Rebsorten stammen aus dem benachbarten Weinbaugebiet Burgund: die Rebsorte Chardonnay B, die seit 1717 im Jura angebaut wird, und die Rebsorte Pinot noir N, die erstmals im Jahr 1385 unter dem Namen „Savagnin Noir“ schriftlich erwähnt wird.

Es ist üblich, einen relativ langen Ausbau der Weißweine durchzuführen, um ihre besonderen aromatischen Eigenschaften stärker zur Geltung zu bringen.

Die Herstellung von Weinen mit dem Begriff „vin jaune“ ist eine Besonderheit des Jura, deren Herkunft nicht geklärt ist. Die Erzeuger im Jura haben diesbezüglich strenge Vorschriften aufgestellt: Auswahl der Rebsorte Savagnin B, Festhalten an der natürlichen Entwicklung jener endogenen Mikrobenstämme, die die Florhefeschicht (den „Schleier“) bewirken, Ausbau ohne Auffüllen etc. Die Trauben werden bei optimaler Reife gelesen und dann zu trockenem Weißwein verarbeitet. Dieser Wein wird dann ohne Auffüllen mindestens sechs Jahre lang in Eichenfässern ausgebaut. Während dieser langen Reifezeit entwickelt sich eine Schicht aus natürlichen Hefen auf der Oberfläche des Weins. Dieser „Schleier“ sorgt für eine kontrollierte Oxidation während des Ausbaus. Der „vin jaune“ wird schließlich in Spezialflaschen mit einem Fassungsvermögen von 0,62 l namens „Clavelin“ abgefüllt.

Die Erzeugung von Weinen mit dem Begriff „vin de paille “ ist eine weitere Besonderheit im Jura. Um in dem eher feuchten und kalten Klima hohe Zuckerkonzentrationen zu erzielen, werden ausgewählte Trauben mindestens sechs Wochen lang außerhalb des Weinstocks getrocknet. Die Trauben werden an Drähten aufgehängt oder auf kleine perforierte Kisten oder Gestelle gelegt, die in trockenen und belüfteten, jedoch unbeheizten Gebäuden stehen. Anschließend erfolgt ein langsames Pressen mit sehr geringer Saftausbeute, wodurch Moste mit hohen Zuckergehalten entstehen, die langsam gären.

Im Jahr 2009 betrug die jährliche Erzeugung von Weinen mit der kontrollierten Ursprungsbezeichnung „Côtes du Jura“ auf 526 ha etwa 12 800 Hektoliter Weißwein, 6 250 Hektoliter Rot- oder Roséwein, 600 Hektoliter Weine mit dem Begriff „vin jaune“ und 450 Hektoliter Weine mit dem Begriff „vin de paille“.

8.3.   Wechselwirkungen zwischen den Einflüssen

Die Besonderheiten der Weine mit der kontrollierten Ursprungsbezeichnung „Côtes du Jura“ hängen insbesondere mit den abgegrenzten Parzellen auf (ton- und kalkhaltigen) Mergelböden zusammen, die von kalkhaltigem Geröll bedeckt sind, aber ebenso mit der Neigung der Weinberge und ihrer Ausrichtung. In der Tiefe finden die Reben eine konstante Kühle, während an der Oberfläche eine dicke Geröllschicht die Erwärmung und Entwässerung des Bodens begünstigt. Das Zusammenspiel dieser pedologischen und topografischen Faktoren verleiht dem geografischen Gebiet optimale Bedingungen für die Erzeugung von aromatischen Weißweinen, die Fruchtigkeit und Mineralität ausdrücken und über eine Frische verfügen, die ein gutes Reifungspotenzial garantiert.

Der Winzer sorgt für eine optimale Bewirtschaftung der Pflanze und kontrolliert die Wüchsigkeit und das Erzeugungspotenzial durch Verfahren zur genauen Steuerung der Erträge. Er wendet Verfahren an, die zum Bodenschutz beitragen (Grünstreifen usw.), um die üblichen Erosionsrisiken beim Weinanbau an Steilhängen und auf Geröll einzudämmen.

Die Süd-, Süd-West oder West-Ausrichtung der Parzellen gewährleistet eine starke Sonneneinstrahlung und schützt vor kalten Winden aus Osten und Norden.

Die großen Temperaturunterschiede zwischen Winter und Sommer tragen zur Entwicklung der Schicht aus Florhefe bei, die die Erzeugung von „vin jaune“ ermöglicht. Die Tradition eines sehr langen Ausbaus ohne Auffüllen, die in der Produktspezifikation festgehalten ist, trägt dazu bei, dass die Besonderheiten des „vin jaune“ zum Ausdruck kommen. Während des Ausbaus konzentrieren sich die Aromen und werden komplexer.

Das relativ trockene und windige Herbstwetter begünstigt das Trocknen der Trauben, die für die Erzeugung des „vin de paille“ bestimmt sind. Die Mindestausbauzeit des Weins dauert bis zum 15. November des dritten Jahres nach der Lese, wobei er mindestens 18 Monate im kleinen Holz reifen muss; dies begünstigt die Entwicklung komplexer Aromen und die Reifung der Weine.

Die Rebsorte Chardonnay B findet in den Mergelböden des Jura eine natürliche Umgebung, die einen anderen originellen Ausdruck begünstigt als benachbarte Rebflächen.

Die Rebsorten Trousseau N und Savagnin B werden auf kleineren Flächen angepflanzt als die anderen Rebsorten, da ihre Anforderungen an die Böden hoch sind. Erstere benötigt sehr warme Kiesböden, die zweite dagegen Böden, die an der Oberfläche sehr steinig, in der Tiefe aber sehr kühl sind.

Nach längerfristiger Beobachtung haben die Erzeuger sorgfältig günstige Gebiete für die Anpflanzung der Rebsorten ausgewählt. Sie haben dabei die Reaktion der Rebstöcke auf die jeweiligen Boden- und Klimaverhältnisse beobachtet.

Die Tradition des langen Ausbaus, oft ohne Auffüllen, trägt dazu bei, die Besonderheiten der Weißweine hervorzuheben.

Die 1907 gegründete „Société de Viticulture du Jura“ war eine der ersten anerkannten Weinbaugewerkschaften. Sie hat maßgeblich zur Vergabe der kontrollierten Ursprungsbezeichnungen des Nationalen Instituts für Ursprung und Qualität beigetragen. Die kontrollierte Ursprungsbezeichnung „Côtes du Jura“ besteht seit 1937, was ihren hohen Bekanntheitsgrad unterstreicht.

9.   Weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Kennzeichnung, sonstige Anforderungen)

Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft

Rechtsrahmen:

Nationale Rechtsvorschriften

Art der sonstigen Bedingung:

Ausnahme von der Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

Beschreibung der Bedingung:

Das Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft, für das in Bezug auf Herstellung, Bereitung und Ausbau der Weine eine Ausnahmeregelung gilt, umfasst das Gebiet der folgenden Gemeinden auf der Grundlage des amtlichen Gemeindeschlüssels für das Jahr 2021:

Departement Doubs: Arc-et-Senans, Bartherans, Brères, Buffard, By, Cademène, Cessey, Charnay, Châtillon-sur-Lison, Chay, Chenecey-Buillon, Chouzelot, Courcelles, Cussey-sur-Lison, Echay, Epeugney, Fourg, Goux-sous-Landet, Lavans-Quingey, Liesle, Lombard, Mesmay, Montrond-le-Château, Myon, Palantine, Paroy, Pessans, Quingey, Rennes-sur-Loue, Ronchaux, Rouhe, Rurey, Samson und Le Val.

Departement Jura: Abergement-lès-Thésy, Aresches, Augerans, Augisey, Bans, Barretaine, Belmont, Besain, Biefmorin, Bletterans, Blye, Bois-de-Gand, Bonnefontaine, Bornay, Bracon, Briod, Cernans, Chamblay, Chamole, Champrougier, Chapelle-Voland, La Charme, La Chassagne, La Châtelaine, Chatelay, Le Chateley, Châtillon, Chaumergy, Chaussenans, Chaux-Champagny, La Chaux-en-Bresse, Chemenot, Chêne-Sec, Chilly-sur-Salins, Chissey-sur-Loue, Clucy, Colonne, Commenailles, Condamine, Cosges, Courbette, Courlans, Courlaoux, Desnes, Les Deux-Fays, Dournon, Ecleux, Fay-en-Montagne, La Ferté, Le Fied, Fontainebrux, Foulenay, Francheville, Geraise, Germigney, Geruge, Graye-et-Charnay, Hauteroche, Ivory, Ivrey, Larnaud, Lemuy, Loisia, Lombard, La Loye, La Marre, Molain, Montbarrey, Montmarlon, Mont-sous-Vaudrey, Nance, Neuvilley, Nogna, Ounans, Oussières, Picarreau, Plasne, Poids-de-Fiole, Pont-d’Héry, Pont du Navoy, Publy, Recanoz, Relans, Repots, Rosay, Rye, Saint-Maur, Saint-Thiébaud, Saizenay, Santans, Sergenaux, Sergenon, Souvans, Thésy, Thoissia, Trenal (davon nur die ehemalige Gemeinde Mallerey), Val-d’Epy (davon nur die ehemaligen Gemeinden Nantey, Val d’Epy und Senaud), Val-Sonnette (davon nur die ehemalige Gemeinde Bonnaud), Vaudrey, Verges, Véria, Vers-sous-Sellières, Vevy, La Vieille-Loye, Villeneuve-d’Aval, Villerserine, Villers-Farlay, Villers-les-Bois, Villevieux, Le Villey und Vincent-Froideville.

Kennzeichnung

Rechtsrahmen:

Nationale Rechtsvorschriften

Art der sonstigen Bedingung:

Zusätzliche Bestimmungen für die Kennzeichnung

Beschreibung der Bedingung:

Der Name der kontrollierten Ursprungsbezeichnung „Côtes-du-Jura“ kann durch den traditionellen Begriff „vin de paille“ ergänzt werden.

Der Name der kontrollierten Ursprungsbezeichnung „Côtes-du-Jura“ kann durch den traditionellen Begriff „vin jaune“ ergänzt werden.

Weine mit dem traditionellen Begriff „vin de paille“ müssen mit der Angabe des Jahrgangs versehen werden.

Bei der Kennzeichnung von Weinen mit der kontrollierten Ursprungsbezeichnung darf der Name einer kleineren geografischen Einheit angegeben werden, sofern

es sich um eine im Kataster geführte Einzellage handelt und

diese in der Erntemeldung angegeben ist.

Die für die im Kataster erfasste Einzellage verwendete Schrift darf sowohl in der Höhe als auch in der Breite höchstens halb so groß sein wie die für den Namen der kontrollierten Ursprungsbezeichnung verwendete Schrift.

Abfüllung

Rechtsrahmen:

EU-Recht

Art der sonstigen Bedingung:

Zusätzliche Bestimmungen für die Kennzeichnung

Beschreibung der Bedingung:

Die als „Clavelin“ oder „Gelbweinflasche“ bezeichnete Flasche mit einem Fassungsvermögen von etwa 0,62 l ist ausschließlich der Abfüllung von Weinen mit der Ursprungsbezeichnung vorbehalten, die den traditionellen Begriff „vin jaune“ führen.

Link zur Produktspezifikation

https://info.agriculture.gouv.fr/gedei/site/bo-agri/document_administratif-40d171ab-4187-40be-86f4-fcc155a4eca8


(1)  ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2.


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