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Document 52023XC0209(03)

Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission 2023/C 49/11

PUB/2022/1517

ABl. C 49 vom 9.2.2023, p. 20–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.2.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 49/20


Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

(2023/C 49/11)

Die Veröffentlichung der vorliegenden Mitteilung erfolgt gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1).

MITTEILUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG

„Grignan-les-Adhémar“

PDO-FR-A0929-AM02

Datum der Mitteilung: 11.11.2022

BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG

1.   Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft

In Kapitel I Nummer IV der Produktspezifikation für die Ursprungsbezeichnung „Grignan-les-Adhémar“ wird Abschnitt 3 (Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft) geändert.

Im Zuge der Überarbeitung des Gebiets in unmittelbarer Nachbarschaft wurden Gemeinden gestrichen, die vom Zentrum der weinwirtschaftlichen Aktivitäten entfernt gelegen sind und in denen selbst keine Weinherstellung mehr erfolgt. Damit soll der geografische Zusammenhalt gefördert und die Verbindung von Traubenerzeugung und -verarbeitung gestärkt werden.

Streichung von drei Gemeinden, die vom Zentrum der weinwirtschaftlichen Aktivitäten entfernt liegen (Berggemeinden): Comps, Orcinas, Chaudebonne;

Streichung der Gemeinde Morières-les-Avignon;

Aufnahme der Gemeinde Travaillan mit bedeutender weinwirtschaftlicher Aktivität, die an das aktuell bestehende Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft angrenzt.

Diese Änderungen werden unter dem Punkt „Weitere Bedingungen“ in das Einzige Dokument aufgenommen.

2.   Rebsortenbestand

In Kapitel I der Produktspezifikation für die Ursprungsbezeichnung „Grignan-les-Adhémar“ werden Nummer V (Rebsortenbestand) und Nummer IX (Verarbeitung, Weinherstellung, Weinausbau, Verpackung, Lagerung) geändert.

Bei den Roséweinen wird Cinsaut N als Hauptrebsorte neben Syrah N und Grenache N aufgenommen. Bei den Rotweinen ergibt sich keine Änderung.

Bei den Weißweinen unterteilt sich der Sortenbestand in Hauptrebsorten (Viognier B, Grenache B, Marsanne B) und Nebenrebsorten (Bourboulenc B, Clairette B).

Diese Änderungen im Zusammenhang mit der Aufteilung der Rebsorten nach Weinfarbe berühren weder das Einzige Dokument noch die Liste der Rebsorten, aus denen Weine mit der Ursprungsbezeichnung erzeugt werden dürfen.

Einführung eines prozentualen Anteils von maximal 10 % weißer Rebsorten für die Erzeugung von Rotweinen sowie von maximal 20 % für die Erzeugung von Roséweinen.

Der Anteil der Hauptrebsorten in einer Cuvée wird auf mindestens 70 % festgelegt.

Einführung einer Bestimmung, die es Kleinbetrieben mit weniger als 1,5 ha, die nicht selbst Weine herstellen, erlaubt, von den Vorgaben zu den Rebsortenanteilen im Betrieb abzuweichen.

Einführung einer Ausnahmeregelung, nach der Weinbaubetriebe im Falle einer unfreiwilligen strukturellen Veränderung (Enteignung, Erbfall) über einen Zeitraum von fünf Jahren verfügen, um die Vorgaben zu den Rebsortenanteilen umzusetzen.

Das Einzige Dokument wird von diesen Änderungen nicht berührt.

3.   Mindestpflanzdichte

In Kapitel I der Produktspezifikation für die Ursprungsbezeichnung „Grignan-les-Adhémar“ wird Nummer VI (Erziehungsformen im Weinbaugebiet) geändert, um die Ausnahmeregelung zu streichen, nach der einzelne alte Parzellen, die vom Institut national de l’origine et de la qualité (Nationales Institut für Ursprung und Qualität, INAO) geführt werden, eine Mindestpflanzdichte von 3 300 Stöcken/ha anstatt 4 000 Stöcken/ha aufweisen durften.

Die betroffenen Parzellen wurden neu strukturiert und entsprechen nun den allgemeingültigen Vorgaben.

Die genannte Ausnahmeregelung wird auch aus dem Punkt „Weinbereitungsverfahren“ des Einzigen Dokuments entfernt.

4.   Schnittregeln

In Kapitel I der Produktspezifikation für die Ursprungsbezeichnung „Grignan-les-Adhémar“ wird Nummer VI (Erziehungsformen im Weinbaugebiet) geändert, um eine Anpassung der Schnittregeln vorzunehmen.

Zulässig ist der Kurzschnitt (Cordon-de-Royat- oder Gobelet-Schnitt), bei dem maximal 12 Augen je Stock verbleiben.

Um den Zeitraum für die Ausbildung des Kordons zu berücksichtigen, wird eine Bestimmung aufgenommen, nach welcher der Guyot-Schnitt während der Einrichtung der Kordonerziehung zulässig ist. Dieser Guyot-Schnitt findet auf sämtlichen Parzellen Anwendung, auf denen die Sorten Syrah und Viognier angebaut werden, ohne Altersbeschränkung. Es darf sich jedoch nur um den einfachen Guyot-Schnitt handeln und es muss die gleiche Anzahl von Augen je Stock verbleiben wie beim Kurzschnitt (maximal 12 Augen). Diese Schnittregel soll dem Absterben von Gehölzen entgegenwirken und die Brüchigkeit der Gehölze infolge der Durchfahrt der Weinlesemaschinen verringern.

Diese Änderungen werden unter dem Punkt „Weinbereitungsverfahren“ in das Einzige Dokument aufgenommen.

5.   Aufbinderegeln

In Kapitel I der Produktspezifikation für die Ursprungsbezeichnung „Grignan-les-Adhémar“ wird Nummer VI (Erziehungsformen im Weinbaugebiet) hinsichtlich der Aufbinderegeln geändert. Dabei wird präzisiert, dass das Aufbinden für die Rebsorten Marsanne B, Marselan N, Roussanne B, Syrah N und Viognier B zwingend vorgeschrieben ist, und zwar mindestens mit einem Haltedraht und einer Ebene von Aufrichtdrähten (Erziehungsform „Aufbinden der Reben in einer Ebene“).

Diese Bestimmung wird unter dem Punkt „Weinbereitungsverfahren“ in das Einzige Dokument aufgenommen.

In Nummer XI wird eine Übergangsbestimmung in die Produktspezifikation aufgenommen, um deutlich zu machen, dass die Pflicht zum Aufbinden nicht für alte Reben gilt, die vor 2011 gepflanzt wurden. Für auf diesen Parzellen erzeugte Weine gelten restriktivere Vorgaben für den Ertrag.

Im selben Abschnitt wird die spezifische Bestimmung zur Höhe des Blattwerks auf alten Parzellen, die vom INAO geführt werden, gestrichen. Die betroffenen Parzellen wurden neu strukturiert und entsprechen nun der allgemeingültigen Vorgabe (siehe den Abschnitt zur „Pflanzdichte“).

Das Einzige Dokument wird von diesen Bestimmungen nicht berührt.

6.   Zuckergehalt der Trauben und natürlicher Mindestalkoholgehalt in % vol

In Kapitel I der Produktspezifikation für die Ursprungsbezeichnung „Grignan-les-Adhémar“ wird Nummer VII (Lese, Transport und Reife der Trauben) geändert.

Angesichts der Reifegrade, die in diesem südlich gelegenen Gebiet vorzufinden sind, wird der Vorschlag unterbreitet, den Zuckergehalt der Trauben zu erhöhen, um bei Rotweinen einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 12 % vol bzw. bei Rosé- und Weißweinen von 11,5 % vol (anstatt 11 % vol) zu erhalten. Diese Änderungen wurden unter dem Punkt „Beschreibung der Weine“ in das Einzige Dokument aufgenommen.

Der Mindestzuckergehalt der Trauben wurde in der Produktspezifikation entsprechend angehoben. Das Einzige Dokument wird von diesen Änderungen nicht berührt.

7.   Ertrag

In Kapitel I der Produktspezifikation für die Ursprungsbezeichnung „Grignan-les-Adhémar“ wird Nummer VIII (Erträge) geändert.

Der Höchstertrag der Weine wird von 60 auf 58 hl/ha abgesenkt. Diese Änderung wird unter dem Punkt „Höchsterträge“ in das Einzige Dokument aufgenommen.

Der jährliche Basisertrag der Weine wird von 45 auf 48 hl/ha bei Rotweinen und von 45 auf 52 hl/ha bei Roséweinen angehoben, um eine Steigerung der Rot- und Roséweinerzeugung bei gleichzeitiger Wahrung der charakteristischen Eigenschaften der g. U. zu ermöglichen. Bei Weißweinen bleibt der Wert von 52 hl/ha unverändert. Das Einzige Dokument wird von diesen Änderungen nicht berührt.

8.   Meldepflichten und wichtigste zu kontrollierende Punkte

Kapitel II und III der Produktspezifikation für die Ursprungsbezeichnung „Grignan-les-Adhémar“ werden geändert, um sie einerseits zu vereinfachen und sie andererseits an den Inspektionsplan für die Ursprungsbezeichnung sowie an die Modalitäten für die Erklärung über die Inanspruchnahme, für die Verpackung und für die Inspektion der wichtigsten zu kontrollierenden Punkte im Zusammenhang mit der Weinerzeugung anzupassen.

Das Einzige Dokument wird von dieser Aktualisierung der Produktspezifikation nicht berührt.

EINZIGES DOKUMENT

1.   Name(n)

Grignan-les-Adhémar

2.   Art der geografischen Angabe

g. U. – geschützte Ursprungsbezeichnung

3.   Kategorien von Weinbauerzeugnissen

1.

Wein

4.   Beschreibung des Weines/der Weine

1.   Analytische Beschreibung

KURZBESCHREIBUNG

Bei Weinen mit der Ursprungsbezeichnung „Grignan-les-Adhémar“ handelt es sich um stille Rot-, Rosé- und Weißweine. Der natürliche Mindestalkoholgehalt beträgt bei Rotweinen 12 % vol, bei Weiß- und Roséweinen 11,5 % vol.

Die Weine weisen nach der Gärung folgenden maximalen Gehalt an vergärbaren Zuckern (Glucose und Fructose) auf:

bei Weiß- und Roséweinen: 4 g/l;

bei Rotweinen mit einem natürlichen Alkoholgehalt von maximal 14 % vol: 3 g/l;

bei Rotweinen mit einem natürlichen Alkoholgehalt von mehr als 14 % vol: 4 g/l.

Zum Zeitpunkt der Verpackung weisen die Weine folgenden maximalen Gehalt an flüchtiger Säure auf:

bei Rotweinen: 18,37 Milliäquivalent pro Liter; – bei Weiß- und Roséweinen: 14,28 Milliäquivalent pro Liter.

Zum Zeitpunkt der Verpackung weisen die Rotweine folgende Werte auf:

einen Gesamt-Polyphenolgehalt (OD bei 280 nm) von mindestens 40;

eine modifizierte Farbintensität (OD bei 420 nm + OD bei 520 nm + OD bei 620 nm) größer 5;

einen Apfelsäuregehalt von maximal 0,4 g/l.

Die Weine dürfen nach der Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 13 % vol nicht überschreiten.

Die übrigen analytischen Kriterien entsprechen den in den europäischen Rechtsvorschriften festgelegten Werten.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

 

Mindestgesamtsäure

 

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

 

Maximaler Gesamtgehalt an Schwefeldioxid (mg/l)

 

2.   Organoleptische Beschreibung

KURZBESCHREIBUNG

Aufgrund ihrer sensorischen Eigenschaften sind die genannten Erzeugnisse ausnahmslos der großen Familie der Weine aus dem Vallée du Rhône zuzuordnen, insoweit als Ähnlichkeiten bei Böden und Rebsortenbestand vorliegen.

Die Rotweine stechen jedoch mit gewissen Eigenarten hervor, was insbesondere auf die hier an der Reifegrenze angebaute Rebsorte Grenache N zurückzuführen ist, die den Weinen Finesse, fruchtige Eleganz und einen runden Geschmack verleiht. Die Rebsorte Syrah N schließlich ergänzt die Cuvée als Garant für die Tanninstruktur, die Farbintensität und die Feinheit der pflanzlichen und blumigen Aromen. Die Rotweine können jung getrunken werden und eignen sich aufgrund des Anteils der Rebsorte Syrah N für die Lagerung. Letztere ist für die Weine mit dieser kontrollierten Ursprungsbezeichnung, die aus dem südlichen Teil der Weinberge des Vallée du Rhône stammen, von wesentlicher Bedeutung.

Die durch Pressung oder teilweisen Saftentzug (sogenannte Saignée-Methode) erzeugten Roséweine sind fruchtig und elegant, mit blassrosa bis hellroter Robe. Am Gaumen sind Frische und Geschmeidigkeit prägend. Aromen von roten Beerenfrüchten dominieren.

Weißweine werden als Cuvée erzeugt, zum einen aus Rebsorten aus südlichen Lagen, wie Bourboulenc B, Grenache B und Clairette B, zum anderen aus Rebsorten aus eher nördlichen Lagen, wie Marsanne B, Roussanne B oder Viognier B. Diese Sortenpalette ermöglicht mannigfaltige Kombinationen, aus denen trockene Weißweine mit einer großen Vielfalt an Aromen (blumig, fruchtig, mineralisch usw.) und einer Säure am Gaumen erzeugt werden können, die stets durch den runden Geschmack der Weine ausgeglichen wird.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

 

Mindestgesamtsäure

 

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

 

Maximaler Gesamtgehalt an Schwefeldioxid (mg/l)

 

5.   Weinbereitungsverfahren

5.1.    Spezifische önologische Verfahren

1.   

 

Anbauverfahren

Pflanzdichte

Die Reben weisen eine Pflanzdichte von mindestens 4 000 Stöcken je Hektar auf. Der Abstand zwischen den Rebzeilen darf nicht mehr als 2,50 m betragen.

– Der Abstand zwischen den Stöcken einer Rebzeile muss mindestens 1 m und darf maximal 1,50 m betragen.

Schnittregeln

Allgemeine Bestimmungen:

Die Reben werden kurz geschnitten (Gobelet- oder Cordon-de-Royat-Schnitt), sodass maximal 12 Augen je Stock verbleiben.

Der Zeitraum für die Einrichtung der Cordon-de-Royat-Erziehung ist auf zwei Jahre begrenzt. Während dieses Zeitraums ist der Guyot-Schnitt zulässig.

Für Parzellen, die ab dem 1. August 2022 bepflanzt wurden, gilt eine maximale Höhe des Kordons von 70 cm.

Besondere Bestimmungen:

Für die Rebsorten Viognier B und Syrah N ist auch der einfache Guyot-Schnitt zulässig, bei dem maximal 10 Augen am langen Strecker und ein Zapfen mit maximal zwei Augen verbleiben dürfen.

Aufbinderegeln

Für die Rebsorten Marsanne B, Marselan N, Roussanne B, Syrah N und Viognier B ist das Aufbinden zwingend vorgeschrieben, und zwar mindestens mit einem Haltedraht und einer Ebene von Aufrichtdrähten (Erziehungsform „Aufbinden der Reben in einer Ebene“).

Die Bewässerung ist zulässig.

2.   

 

Spezifisches önologisches Verfahren

Anreicherungsverfahren durch Wasserentzug sind für Rotweine bis zu einem Konzentrationsgrad von 10 % zulässig.

Bei der Herstellung von Roséweinen darf önologische Holzkohle – einzeln oder als Mischung in entsprechenden Zubereitungen – ausschließlich für durch Pressen gewonnene Moste innerhalb eines Grenzwerts von 20 % des Volumens der vom jeweiligen Weinbereitungsbetrieb hergestellten Roséweine für die betreffende Ernte verwendet werden.

Darüber hinaus müssen die Weine hinsichtlich der önologischen Verfahren sämtliche auf EU-Ebene geltenden und sich aus dem Code rural et de la pêche maritime (Gesetzbuch für Landwirtschaft und Seefischerei) ergebenden Verpflichtungen erfüllen.

5.2.    Höchsterträge

1.

58 Hektoliter je Hektar

6.   Abgegrenztes geografisches Gebiet

Die Traubenlese, die Weinherstellung und die Weinbereitung finden auf dem Gebiet der folgenden Gemeinden im Departement Drôme statt: Allan, La Baume-de-Transit, Chamaret, Chantemerle-lès-Grignan, Châteauneuf-du-Rhône, Clansayes, Colonselle, Donzère, Grignan, La Garde-Adhémar, Les Granges-Gontardes, Malataverne, Montségur-sur-Lauzon, Réauville, La Roche-Saint-Secret-Béconne, Roussas, Salles-sous-Bois, Saint-Paul-Trois-Châteaux, Saint-Restitut, Solérieux, Valaurie.

7.   Keltertraubensorte(n)

 

Bourboulenc B – Doucillon blanc

 

Carignan N

 

Cinsaut N – Cinsault

 

Clairette B

 

Grenache N

 

Grenache blanc B

 

Marsanne B

 

Marselan N

 

Mourvèdre N – Monastrell

 

Roussanne B

 

Syrah N – Shiraz

 

Viognier B

8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

8.1.    Natürliche und menschliche Einflussfaktoren, die für den Zusammenhang von Bedeutung sind

Beschreibung der natürlichen Einflussfaktoren, die für den Zusammenhang von Bedeutung sind

Das geografische Gebiet der Weine mit der Ursprungsbezeichnung „Grignan-les-Adhémar“ befindet sich im Herzen der Region Drôme Provençale. Sie bezeichnet ein Übergangs- und Kreuzungsgebiet zwischen dem Dauphiné in seiner heutigen Ausdehnung und dem Comtat, zwischen Zentralmassiv und Alpenvorland. Das Gebiet befindet sich am linken Ufer der Rhône, südlich von Montélimar und nördlich von Bollène im Departement Drôme. Es umfasst 21 Gemeinden, die von der Rhône im Westen und der Enclave des Papes im Osten begrenzt werden. Das Relief zeigt im Wechsel bald flache, bald hügelige Landschaften in mittleren Höhenlagen von durchschnittlich 200 m.

Der Untergrund besteht im gesamten geografischen Gebiet vorwiegend aus Formationen aus dem mittleren Miozän. Im Osten (in den Gemeinden Grignan und Colonzelle) handelt es sich dabei um Tuffsand und Mergel mit Molasseschichten, die „Molasses de Grignan“ genannt werden. Im Zentrum des Gebiets werden diese aus dem Helvet stammenden Ablagerungen von Sand und bei Valréas auch von gelblichem Sandstein („Saffres“ genannt) abgelöst. Die Böden sind daher leicht und sandig, mehr oder weniger mächtig und mineralarm.

Eine Besonderheit ist die Gemeinde La Baume-de-Transit im Süden mit ihren im Würm entstandenen Terrassen und steinigen Lehm-Kalk-Böden, die auf Flussablagerungen der Aygues zurückgehen. Im Westen hingegen finden sich die Flussterrassen der Rhône.

Im Norden erstrecken sich noch ältere Flussterrassen entlang der Kalksteinhügel zu beiden Seiten des Rhônetals. Zum Teil sind sie von Kalkschutt bedeckt, der sich von den Hängen der Hügel gelöst hat. In diesem von kargen, mageren Böden gekennzeichneten Gebiet war die Garrigue (Strauchheide) weitverbreitet. Erst vor relativ kurzer Zeit, in der Dekade zwischen 1960 und 1970, siedelte sich hier der Weinbau an.

Das generell in diesem Gebiet vorherrschende Klima markiert eine Grenze. Es handelt sich um ein mediterranes Klima, das sich mehr oder minder abgeschwächt zeigt, je weiter man in dem Gebiet nach Norden gelangt. Gleichzeitig ist dies die nördliche Grenze für den Olivenanbau sowie für den Anbau der Rebsorte Grenache N.

Die Niederschläge sind unregelmäßig. Die jährlichen Durchschnittswerte schwanken zwischen 700 und 1 000 mm.

Die Temperaturen sind mild mit einer jährlichen Durchschnittstemperatur von 13 °C und einer starken Sonneneinstrahlung, die etwa 2 500 Sonnenstunden im Jahr erreicht. Häufig auftretende Winde (insbesondere der Mistral) verstärken die Trockenheit in den Hanglagen, die überwiegend für den Weinbau genutzt werden.

Bedingt durch eine das Rhônetal durchziehende Hügelkette ist das Klima außerdem von kontinentalen Einflüssen geprägt, die sich in strengeren Wintern manifestieren.

Die Lage des Weinbaugebiets in diesem klimatischen Grenzbereich führt dazu, dass die örtlichen Gegebenheiten je nach Höhenlage und Topografie stark voneinander abweichen können.

Beschreibung der menschlichen Einflussfaktoren, die für den Zusammenhang von Bedeutung sind

Zu den zahlreichen Spuren der Römer, die den Weinbau und die Weinvorkommen in diesem Gebiet belegen, zählt unter anderem der Fund eines großen Winzerhofs in der Gemeinde Donzère im Jahr 1983, mitten im Herzen des Gebiets – unzweifelhaft ein bedeutender Baustein der ruhmreichen Geschichte des hiesigen Weinbaus.

Seit der Entstehung des Weinbaugebiets in der Antike hat es sich stetig weiterentwickelt. 1850 umfassten die Weinberge eine Gesamtfläche von 2 500 ha. Wie viele andere französische Weinbaugebiete hatten auch sie schwer unter der Reblauskrise von 1885 zu leiden. Ungeachtet der damit zusammenhängenden Abkehr von der Weinbautätigkeit wandte sich in dem Gebiet ein harter Kern dynamischer, traditionsbewusster Winzer dem Qualitätsweinbau zu.

So wurde 1962 beim Institut national de l’origine et de la qualité (Nationales Institut für Ursprung und Qualität) der Antrag gestellt, die Weine des Gebiets als Vins délimités de qualité supérieure (Weine höherer Qualität aus begrenztem Anbaugebiet) anzuerkennen und ihnen die Ursprungsbezeichnung „Coteaux du Tricastin“ zu verleihen.

Offiziell stattgegeben wurde diesem Ersuchen mit dem Erlass vom 13. März 1964, der auch die Erzeugungsbedingungen enthielt.

Zehn Jahre später verfeinerten die Erzeuger ihren Rebsortenbestand, indem sie ihn an die vorherrschenden Anbaubedingungen anpassten. Dadurch und dank der Umstellung und Verbesserung der Erzeugungsverfahren erreichten sie am 27. Juli 1973 die Anerkennung als kontrollierte Ursprungsbezeichnung.

Die Jahre 1970 bis 1980 waren geprägt von der Erneuerung des Weinbaugebiets und der raschen Steigerung der Erzeugungsmengen: von 53 000 hl im Jahr 1976 auf 78 000 hl im Jahr 1983.

Die von den Erzeugern schon seit Langem angestrebte Änderung des Namens der kontrollierten Ursprungsbezeichnung von „Coteaux du Tricastin“ in „Grignan-les-Adhémar“ wurde am 16. November 2010 per Dekret offiziell bestätigt.

Im Jahr 2010 umfasste das Weinbaugebiet 2 600 ha, bei einer durchschnittlichen Erzeugungsmenge von 55 000 hl, die sich auf etwa 40 Privatkellereien und 12 Genossenschaftskellereien verteilte. Die Weine mit der kontrollierten Ursprungsbezeichnung „Grignan-les-Adhémar“ gibt es in allen drei Weinfarben. Der Großteil des hergestellten Volumens entfällt jedoch auf Rotweine. Diese machten im Jahr 2008 75 % des erzeugten Gesamtvolumens aus.

Bei Junganlagen zeigt sich eine Tendenz zum schrittweisen Ausbau der Erzeugung trockener Weißweine. Diese machten 2008 einen Anteil von 7 % am erzeugten Gesamtvolumen aus.

8.2.    Kausale Wechselwirkungen

Am linken Flussufer der Rhône, zwischen Dauphiné und Provence, erstreckt sich ein Weinberg, der durch die in der Region Drôme Provençale vorherrschenden mediterranen Einflüsse geprägt ist. Auf diesem Weinberg finden sich vorwiegend Rebsorten, die aus südlichen Lagen stammen und hier an der Reifegrenze angebaut werden. In ihnen kommt die charakteristische Unverwechselbarkeit dieser traditionellen, von den Erzeugern seit jeher gepflegten Pflanzungen zum Ausdruck, die in mittleren Höhenlagen mit besonders starker Sonneneinstrahlung gedeihen.

Mit Entdeckung eines der ältesten römischen Weingüter aus der Antike gilt der weit in die Vergangenheit bis in das vorrömische Gallien zurückreichende Ursprung dieses Weinbaugebiets und insbesondere des Wissens rund um die Weinherstellung als erwiesen.

Dieses Wissen wurde im Verlauf der Geschichte im gesamten Stammesgebiet der Tricastini weitergegeben. Generationen von Erzeugern gelang es, das Weinbaugebiet trotz massiver Bedrohungen zu erhalten. Eine dieser Bedrohungen war die Reblausplage, in deren Folge Erzeugergemeinschaften gegründet wurden, die sich nach und nach allgemeingültige Regeln auferlegten, die der Grundstein für den Aufbau der Qualitätsweinerzeugung waren.

Die Fortschritte dieser Zusammenarbeit fanden darin Ausdruck, dass den in diesem Weinbaugebiet erzeugten Weinen zunächst die Ursprungsbezeichnung Vins délimités de qualité supérieure und anschließend die kontrollierte Ursprungsbezeichnung „Coteaux du Tricastin“ zuerkannt wurde, und das in einer Zeit, in der die Anforderungen für einen entsprechenden Antrag eher der Legitimation einer Intensivierung der Erzeugung dienlich waren als der bewussten Entscheidung für die mit dem Ursprung in Zusammenhang gebrachte Qualität.

Die Weine werden allesamt aus Trauben gewonnen, die auf sorgfältig ausgewählten Parzellen geerntet werden, sowie als Cuvée aus verschiedenen Rebsorten, die auf Parzellen mit kargen, meist durchlässigen und warmen Böden angebaut werden. Diese Eigenschaften verleihen den Rotweinen ihren unverwechselbaren Charakter: Sie sind geschmeidig, fruchtig und dennoch körperreich. Die trockenen Weißweine mit ihrem typisch südlichen Charakter verdanken ihnen ihr breites Aromaspektrum. Die Roséweine ähneln den Rotweinen: Auch sie sind geschmeidig und fruchtig.

Qualität und Ansehen dieser Weine sind seit Langem etabliert, auch wenn ihre Identität sich mit der Zeit verändert. Abzulesen ist dies an den aus Fragmenten zusammengesetzten Weinnamen. Dabei wurde entweder der Name einer bestimmten Gemeinde oder aber der Name des Gebiets besonders hervorgehoben.

2010 wurde der Name der kontrollierten Ursprungsbezeichnung in „Grignan-les-Adhémar“ geändert, was von Erzeugerseite bereits seit mehreren Jahren ein erklärter Wunsch gewesen war. Damit wurde die Gemeinde Grignan, deren Geschichte mit der Familie derer von „Adhémar de Grignan“ eng verbunden ist, als Bindeglied zwischen dem geografischen Zentrum des Gebiets und den angebauten Weinen wieder in den Mittelpunkt gerückt. François de Castellane Adhémar, Graf von Grignan, der im 17. Jahrhundert Gouverneur der Provence war und 1669 die Tochter von Madame de Sévigné ehelichte, war es, der dazu beitrug, dass der Name seiner Familie untrennbar mit der Gemeinde Grignan verbunden ist.

In dem 1781 von Faujas de Saint-Fonds verfassten Werk „Histoire naturelle de la province de Dauphiné“ (Naturgeschichte der Provinz Dauphiné) wird auf angesehene und unter dem Namen „Vins de Donzère“ bekannte Weine Bezug genommen, die in der gleichnamigen Gemeinde erzeugt werden: „Am bekanntesten sind die Weinlagen Les Roussettes, Le Suel, La Figerasse und Javalin, die sich an mehreren Hängen über etwa eine halbe Meile erstrecken. Ihre Böden sind besonders steinig und kieselig.“ Weiter heißt es: „Auf der Ebene von Grès […] werden gute Weine hergestellt. Gleiches gilt für die Ortsteile Opplilias, Borillon und Lerminas, wobei die von dort stammenden Weine mit Wein aus Grès verschnitten werden müssen.“ Im weiteren Verlauf des Texts wird erläutert, dass diese Weine auch außerhalb des geografischen Gebiets und zuweilen deutlich darüber hinaus angesehen und geschätzt sind: „Die Weine aus Donzère werden nach Paris, Lyon, Grenoble sowie in die Gegenden des Velay und Vivarais exportiert. Auch für den Transport über den Seeweg sind sie geeignet, da sie bereits erfolgreich nach Konstantinopel verschifft wurden.“ Im selben Werk äußert der Autor die Ansicht, aus den damals angebauten Rebsorten (Clairette, Picardan, Rosani) werde „ein delikater Weißwein“ gewonnen.

1896 werden die aus den Gemeinden Allan, Roussas und La Garde-Adhémar stammenden Weine in einer Notiz zum Weinberg des bei Allan gelegenen Château-Bizard in eine Reihe mit anderen Weinen von „diesem“ Ufer der Rhône gestellt. Auch in der von Jullien erstellten Topografie der französischen Weinbaugebiete von 1822 finden die Weine aus der Gemeinde Allan Erwähnung. Der Autor ordnet sie unmittelbar hinter „Ermitage“ und „Côte-Rôtie“ ein. In seiner Abhandlung über den Weinbau von 1895 nimmt G. Foex auf Seite 811 Bezug auf das Weinbaugebiet Allan und stellt Analogien zwischen dem hier erzeugten und dem aus den Weinbergen von Châteauneuf-du-Pape stammenden Wein her.

Dank der Qualitätsbestrebungen der Erzeuger konnte die in der Geschichte dieses Weinbaugebiets so häufig erwähnte Gemeinde Grignan als geografisches Herzstück der kontrollierten Ursprungsbezeichnung ihren Bekanntheitsgrad als Weinregion zurückerobern. Dies zeigt sich insbesondere in den zahlreichen dort stattfindenden Veranstaltungen und in der Einrichtung einer Vinothek für Weine mit der Ursprungsbezeichnung „Grignan-les-Adhémar“.

9.   Weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Kennzeichnung, sonstige Anforderungen)

Rechtsrahmen:

Nationale Rechtsvorschriften

Art der weiteren Bedingung:

Ausnahme von der Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

Beschreibung der Bedingung:

Das Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft, in dem eine Ausnahmeregelung für die Weinherstellung und -bereitung gilt, umfasst das Gebiet der folgenden Gemeinden:

Departement Ardèche: Alba-la-Romaine, Aubignas, Bidon, Bourg-Saint-Andéol, Gras, Larnas, Ruoms, Saint-Just, Saint-Marcel-d’Ardèche, Saint-Martin-d’Ardèche, Saint-Montan, Saint-Remèze, Saint-Thomé, Le Teil, Valvignières, Viviers;

Departement Drôme: Aleyrac, Arpavon, Aubres, La Bégude-de-Mazenc, Bouchet, Châteauneuf-de-Bordette, Condorcet, Curnier, Dieulefit, Espeluche, Eyrolles, Eyzahut, Mirabel-aux-Baronnies, Montaulieu, Montboucher-sur-Jabron, Montbrison, Montélimar, Montjoux, Montjoyer, Nyons, Le Pègue, Piégon, Pierrelatte, Les Pilles, Le Poët-Laval, Pont-de-Barret, Portes-en-Valdaine, Puygiron, Rochebaudin, Rochefort-en-Valdaine, Rochegude, Rousset-les-Vignes, Salettes, Saint-Ferréol-Trente-Pas, Saint-Gervais-sur-Roubion, Saint-Maurice-sur-Eygues, Saint-Pantaléon-les-Vignes, Sainte-Jalle, Souspierre, Suze-la-Rousse, Taulignan, Teyssières, La Touche, Tulette, Valouse, Venterol, Vesc, Vinsobres;

Departement Gard: Pont-Saint-Esprit, Saint-Paulet-de-Caisson;

Departement Vaucluse: Bollène, Buisson, Cairanne, Entrechaux, Faucon, Gigondas, Grillon, Lagarde-Paréol, Lamotte-du-Rhône, Lapalud, Montdragon, Mornas, Puyméras, Rasteau, Richerenche, Roaix, Sablet, Séguret, Saint-Marcellin-lès-Vaison, Saint-Romain-en-Viennois, Saint-Roman-de-Malegarde, Sainte-Cécile-les-Vignes, Travaillan, Vacqueyras, Vaison-la-Romaine, Valréas, Villedieu, Violès, Visan.

Rechtsrahmen:

Nationale Rechtsvorschriften

Art der weiteren Bedingung:

Zusätzliche Bestimmungen für die Kennzeichnung

Beschreibung der Bedingung:

Bei der Kennzeichnung von Weinen mit der kontrollierten Ursprungsbezeichnung darf gemäß den Modalitäten der Vereinbarung zwischen den verschiedenen betroffenen Schutz- und Verwaltungsvereinigungen die größere geografische Einheit „Vignobles de la Vallée du Rhône“ angegeben werden.

Link zur Produktspezifikation

https://info.agriculture.gouv.fr/gedei/site/bo-agri/document_administratif-f57bb70c-e0a8-44c0-bc75-3aeca81c658d


(1)  ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2.


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