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Dokument L:2019:306:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, L 306, 27. November 2019


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ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 306

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

62. Jahrgang
27. November 2019


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1953 der Kommission vom 25. November 2019 über die Erstattung der vom Haushaltsjahr 2019 übertragenen Mittel gemäß Artikel 26 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

1

 

 

BESCHLÜSSE

 

*

Beschluss (EU) 2019/1954 des Rates vom 18. November 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Verfahrensordnung für Vermittlungsverfahren, der Verfahrensordnung für Schiedspanels und des Verhaltenskodex für Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkts

5

 

*

Beschluss (EU) 2019/1955 des Rates vom 21. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zur Annahme eines Beschlusses über die Überarbeitung des Understanding on Tariff Rate Quota Administration Provisions of Agricultural Products („TRQ Understanding/Vereinbarung über Zollkontingente“) zu vertreten ist

20

 

*

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1956 der Kommission vom 26. November 2019 über die harmonisierten Normen für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen und zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates

26

 

*

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1957 der Kommission vom 25. November 2019 über die Bewertung gemäß der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer vom Vereinigten Königreich gewährten Ausnahme von bestimmten materiellen Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 8345)  ( 1 )

35

 

*

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1958 der Kommission vom 25. November 2019 über die Abweichung von der gegenseitigen Anerkennung in Bezug auf die Zulassung eines Hydrogencyanid enthaltenden Biozidprodukts durch Polen gemäß Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 8346)

38

 

*

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1959 der Kommission vom 26. November 2019 zur Nichtgenehmigung von Silber-Natrium-Hydrogen-Zirconium-Phosphat als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 7 ( 1 )

40

 

*

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1960 der Kommission vom 26. November 2019 zur Nichtgenehmigung von Silberzeolith als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 7 ( 1 )

42

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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