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Document 52022IP0243

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2022 zu weltweiten Bedrohungen des Rechts auf Abtreibung: die mögliche Aufhebung des Rechts auf Abtreibung in den USA durch den Obersten Gerichtshof (2022/2665(RSP))

    ABl. C 493 vom 27.12.2022, p. 120–129 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
    ABl. C 493 vom 27.12.2022, p. 108–108 (GA)

    27.12.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 493/120


    P9_TA(2022)0243

    Weltweite Bedrohungen des Rechts auf Abtreibung — etwaige Abschaffung des Rechts auf Abtreibung in den USA durch den Obersten Gerichtshof

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2022 zu weltweiten Bedrohungen des Rechts auf Abtreibung: die mögliche Aufhebung des Rechts auf Abtreibung in den USA durch den Obersten Gerichtshof (2022/2665(RSP))

    (2022/C 493/12)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

    unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau aus dem Jahr 1979,

    unter Hinweis auf das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung von 1965,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von 1989,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2006,

    unter Hinweis auf die 2015 vereinbarten Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und insbesondere die Ziele 1, 3 und 5: Keine Armut, Gesundheit und Wohlergehen bzw. Geschlechtergleichstellung,

    unter Hinweis auf die Aktionsplattform von Peking von 1995 und die Ergebnisse der nachfolgenden Überprüfungskonferenzen,

    unter Hinweis auf die Internationale Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD), die 1994 in Kairo stattfand, ihr Aktionsprogramm und die Ergebnisse ihrer Überprüfungskonferenzen,

    unter Hinweis auf das Gipfeltreffen von Nairobi zum 25. Jahrestag der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD+25) von 2019 zum Thema „Accelerating the Promise“ (die Erfüllung des Versprechens beschleunigen) und die Verpflichtungen der Interessenträger im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte,

    unter Hinweis auf die Informationsreihe des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) von 2020 zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten,

    unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950,

    unter Hinweis auf die Leitlinie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2015 mit dem Titel „Safe abortion: technical and policy guidance for health systems“ (Sichere Abtreibung: technische und politische Leitlinien für Gesundheitssysteme),

    unter Hinweis auf die Leitlinie der WHO vom 8. März 2022 mit dem Titel „Abortion Care Guideline“ (Leitlinie für Schwangerschaftsabbrüche),

    unter Hinweis auf die Erklärung des OHCHR vom 14. September 2021 mit dem Titel „UN experts denounce further attacks against right to safe abortion and Supreme Court complicity“ (UN-Sachverständige prangern weitere Angriffe auf das Recht auf sichere Abtreibung und die Mittäterschaft des Obersten Gerichtshofs an),

    unter Hinweis auf den Bericht des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) von März 2022 mit dem Titel „Seeing the Unseen: The case for action in the neglected crisis of unintended pregnancy“ (Das Unsichtbare sehen: Ein Plädoyer für Maßnahmen gegen die vernachlässigte Krise der ungewollten Schwangerschaft),

    unter Hinweis auf den Bericht des Pew Research Center vom 6. Mai 2022 mit dem Titel „America’s Abortion quandary“ (Amerikas Abtreibungsdilemma),

    unter Hinweis auf die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika,

    unter Hinweis auf die Rechtssache Roe gegen Wade, 410 U.S. 113 (1973),

    unter Hinweis auf den ursprünglichen Entwurf des Mehrheitsgutachtens Nr. 19-1392 (1) des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten vom Februar 2022, verfasst von Richter Samuel Alito, zu Thomas E. Dobbs, Staatlicher Gesundheitsbeauftragter des Gesundheitsministeriums Mississippi et al., gegen Jackson Women’s Health Organization, et al., das der Presse im Mai 2022 zugeleitet wurde,

    unter Hinweis auf den Gesetzentwurf des Senats 8 (SB 8) und den damit verbundenen Gesetzentwurf 1515 des Repräsentantenhauses (House Bill 1515) in Texas mit dem Titel „Relating to abortion, including abortions after detection of an unborn child's heartbeat; authorizing a private civil right of action“ (Abtreibung, einschließlich Abtreibungen nach Feststellung des Herzschlags eines ungeborenen Kindes; Ermächtigung zu einem privaten zivilrechtlichen Klagerecht) vom September 2021,

    unter Hinweis auf die Konvention des Europarates von 2014 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt,

    gestützt auf Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union,

    unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union von 2009 (im Folgenden „Charta“),

    unter Hinweis auf seine frühere Entschließung vom 7. Oktober 2021 zum Gesetz über Abtreibung in Texas (USA) (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Juni 2021 zu der Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen (3),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2021 zum ersten Jahrestag des De-facto-Abtreibungsverbots in Polen (4),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Februar 2019 zur Erfahrung von Gegenreaktionen gegen die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter in der EU (5),

    unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln 2021–2025 (GAP III),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Februar 2021 zu anstehenden Herausforderungen mit Blick auf die Frauenrechte in Europa: mehr als 25 Jahre nach der Erklärung und Aktionsplattform von Peking (6),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2022 zu den Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine auf Frauen (7),

    gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass der WHO zufolge Abtreibungen ein wesentliches Element umfassender Gesundheitsdienste sind und dass etwa 45 % aller Abtreibungen unsicher sind, wovon 97 % in Entwicklungsländern stattfinden (8); in der Erwägung, dass nach Angaben des UNFPA (9) jedes Jahr schätzungsweise 121 Millionen ungewollte Schwangerschaften vorkommen, von denen über 60 % mit einem Schwangerschaftsabbruch enden; in der Erwägung, dass die Gegner der sexuellen und reproduktiven Rechte und der Autonomie von Frauen in den letzten Jahren einen erheblichen Einfluss auf das nationale Recht und die nationale Politik ausgeübt haben, wobei weltweit, auch in mehreren Mitgliedstaaten, rückschrittliche Initiativen ergriffen wurden; in der Erwägung, dass der Aufstieg der extremen Rechten ebenfalls zu diesem Rückschritt beim Recht der Frauen auf Abtreibung beiträgt, der überall auf der Welt zu beobachten ist;

    B.

    in der Erwägung, dass der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau festgestellt hat, dass die Kriminalisierung von Abtreibungsdiensten keine abschreckende Wirkung hat; in der Erwägung, dass, wie die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen und Mädchen festgestellt hat, dort, wo Abtreibungen kriminalisiert werden und rechtlichen Beschränkungen unterliegen, nicht alle Frauen aufgrund ihrer sozioökonomischen Lage eine sichere Beendigung der Schwangerschaft vornehmen lassen können und Abtreibung somit zu einem Privileg sozioökonomisch besser gestellter Frauen wird, während Frauen mit begrenzten Ressourcen gezwungen sind, auf unsichere und heimliche Abtreibungen zurückzugreifen und dadurch ihr Leben und ihre Gesundheit gefährden; in der Erwägung, dass laut WHO der Anteil unsicherer Abtreibungen in Ländern mit stark restriktiven Abtreibungsgesetzen deutlich höher ist als in Ländern mit weniger restriktiven Gesetzen (10);

    C.

    in der Erwägung, dass unsichere Abtreibungen die wichtigste, aber vermeidbare Ursache für Müttersterblichkeit und Morbiditätsraten sind; in der Erwägung, dass der fehlende Zugang zu sicherer und legaler Betreuung bei Schwangerschaftsabbrüchen ein großes Problem im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Menschenrechte ist; in der Erwägung, dass ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen und der damit verbundene Zwang für Frauen, unsichere und illegale Abtreibungen vorzunehmen, zu einem Anstieg der Müttersterblichkeit und der Morbidität führt;

    D.

    in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in der wegweisenden Rechtssache Roe gegen Wade (1973) einen Präzedenzfall geschaffen hat, der später in den Urteilen Planned Parenthood gegen Casey (1992) und Whole Woman’s Health gegen Hellerstedt (2016) bestätigt wurde, wodurch das verfassungsmäßige Recht auf Abtreibung vor Lebensfähigkeit in den USA garantiert wurde; in der Erwägung, dass der kürzlich durchgesickerte erste Entwurf eines Mehrheitsgutachtens des Obersten Gerichtshofs, verfasst von Richter Samuel Anthony Alito in der Rechtssache Thomas E. Dobbs, Staatlicher Gesundheitsbeauftragter des Gesundheitsministeriums Mississippi, gegen Jackson Women's Health Organization, das Urteil in der Rechtssache Roe gegen Wade aufheben und die verfassungsmäßigen Rechte in den Vereinigten Staaten einschränken würde; in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof voraussichtlich vor Ende Juni 2022 ein endgültiges Urteil erlassen wird; in der Erwägung, dass der durchgesickerte Entwurf eines Gutachtens das für die Abtreibungsrechte nachteiligste Ergebnis dessen darstellt, was der Oberste Gerichtshof entscheiden könnte, indem er es den Staaten gestattet, Abtreibungen zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft zu verbieten, und die Möglichkeit eines vollständigen Abtreibungsverbots eröffnet, wodurch der Schutz, den die bestehenden Rechte Frauen und Mädchen in den USA bieten, aufgehoben würde;

    E.

    in der Erwägung, dass das Leben von Frauen und Mädchen überall in den Vereinigten Staaten durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die das Urteil in der Rechtssache Roe gegen Wade aufheben könnte, beeinträchtigt würde und dass die Menschen in prekären Situationen die schädlichen Folgen am stärksten spüren würden; in der Erwägung, dass es sich auch auf andere Bereiche der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte negativ auswirken könnte, wenn das Urteil in der Rechtssache Roe gegen Wade aufgehoben würde; in der Erwägung, dass Einschränkungen oder ein Verbot des Rechts auf Abtreibung in den USA unverhältnismäßige Auswirkungen auf Frauen hätten, die in Armut leben, insbesondere auf Frauen, die aufgrund von Rassismus benachteiligt werden — darunter schwarze Frauen, hispanische Frauen und indigene Frauen –, Frauen aus ländlichen Gebieten, LGBTIQ-Personen, Frauen mit Behinderungen, Jugendliche, Migrantinnen, einschließlich irregulärer Migrantinnen, und von Frauen geführte Haushalte von Alleinerziehenden; in der Erwägung, dass staatliche Abtreibungsdienste allen Frauen, auch solchen, die sich in einer prekären sozioökonomischen Situation befinden, einen universellen Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung bieten können;

    F.

    in der Erwägung, dass der durchgesickerte Entwurf eines Gutachtens des Gerichtshofs den jüngsten unermüdlichen Bemühungen auf Ebene der Bundesstaaten folgt, die Abtreibungsrechte in den Vereinigten Staaten zu beschneiden und zu verbieten, und dass seit 2011 fast 500 Gesetze zur Einschränkung des Zugangs zur Abtreibung von den US-Bundesstaaten verabschiedet wurden; in der Erwägung, dass Einschränkungen des Zugangs zu Abtreibungen Menschen, insbesondere diejenigen, die nicht über die erforderlichen Mittel oder Informationen verfügen, dazu zwingen werden, weite Entfernungen zurückzulegen, Schwangerschaften gegen ihren Willen auszutragen oder auf unsichere, selbst durchgeführte Abtreibungen zu Hause zurückzugreifen, wodurch sie auch strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfolgung ausgesetzt werden können;

    G.

    in der Erwägung, dass Texas kürzlich das sogenannte Senatsgesetz 8 verabschiedet hat, mit dem Abtreibungen nach Beginn fötaler Herzimpulse, d. h. nach etwa sechs Wochen Schwangerschaft, verboten werden, wobei es keine Ausnahmen für Vergewaltigung, Inzest oder Gesundheitsprobleme des Fötus gibt, die mit einem dauerhaften Leben nach der Geburt unvereinbar sind; in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten das Gesetz in Kraft gesetzt hat und der Staat Texas in der Lage war, sich einer gerichtlichen Überprüfung seiner Verfassungsmäßigkeit zu entziehen, indem Regierungsbeamte von der Durchsetzung des Gesetzes befreit wurden und ein legaler Weg für Bürger geschaffen wurde, gegen eine Belohnung von 10 000 USD jede Person zu verklagen, die einen Schwangerschaftsabbruch betreut oder jemanden dabei unterstützt, unter Verstoß gegen das Verbot eine Abtreibung zu erwirken, da das Gesetz ohne eine einzige Stelle, die für seine Durchsetzung zuständig ist, schwerer anfechtbar ist; in der Erwägung, dass die Möglichkeit der Bürger, jede Person zu verklagen, die Abtreibungsdienste anbietet, Einschüchterung Tür und Tor öffnet;

    H.

    in der Erwägung, dass mindestens 12 Staaten Gesetze nach dem Vorbild des Senatsgesetzes 8 von Texas erlassen, eingeführt oder ihre Absicht bekundet haben, solche Gesetze einzuführen; in der Erwägung, dass die Gesetzgeber von Idaho und Oklahoma vor Kurzem Gesetze zum Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen verabschiedet haben, die sich an dem Senatsgesetz 8 orientieren, im Falle von Oklahoma sogar ab dem Zeitpunkt der Befruchtung;

    I.

    in der Erwägung, dass die Entscheidung über die Legalität von Abtreibungen wieder in die Hände der Staaten gelegt würde, sollte der Oberste Gerichtshof entscheiden, das Urteil in der Rechtssache Roe gegen Wade zu kippen; in der Erwägung, dass 13 Staaten bereits sogenannte Auslösegesetze für ein Abtreibungsverbot erlassen haben, die den Zugang zur Abtreibung sofort verbieten oder einschränken sollen, wenn das Urteil in der Rechtssache Roe gegen Wade gekippt wird; in der Erwägung, dass insgesamt 26 Staaten, darunter diese 13 Staaten, sicher oder wahrscheinlich Abtreibungen einschränken oder verbieten werden, wenn der verfassungsmäßige Schutz aufgehoben wird, da andere Staaten wie Michigan, Wisconsin und West-Virginia versuchen könnten, vor 1973 verabschiedete Gesetze wieder in Kraft zu setzen oder vor kurzem von Gerichten blockierte Abtreibungsbeschränkungen wieder in Kraft zu setzen, etwa Alabama, Georgia, Iowa, Ohio und South Carolina;

    J.

    in der Erwägung, dass fast alle Todesfälle aufgrund unsicherer Abtreibungen in Ländern auftreten, in denen Abtreibungen stark eingeschränkt sind; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge die Müttersterblich in den USA aufgrund unsicherer Abtreibungen bis zum zweiten Jahr nach Inkrafttreten eines Verbots jährlich um21 % (11) steigen wird; in der Erwägung, dass solche Todesfälle absolut vermeidbar sind;

    K.

    in der Erwägung, dass bei heranwachsenden Mädchen zwischen 15 und 19 Jahren Komplikationen in der Schwangerschaft und bei der Geburt weltweit die häufigste Todesursache sind; in der Erwägung, dass der Ausschuss für die Rechte des Kindes (12) Staaten dringend auffordert, Abtreibungen zu entkriminalisieren und dafür zu sorgen, dass Mädchen Zugang zu legalen und sicheren Abtreibungsdiensten haben; in der Erwägung, dass das mögliche Abtreibungsverbot den Rückgang der Schwangerschaften im Teenageralter in den USA wieder ins Gegenteil umkehren könnte; in der Erwägung, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Mütter im Teenageralter ihr Studium abbrechen und vor der Arbeitslosigkeit stehen, erheblich höher ist, was den Kreislauf der Armut verschärft;;

    L.

    in der Erwägung, dass im Zusammenhang mit der möglichen Aufhebung des Urteils Roe gegen Wade die Sorge um den Datenschutz wächst; in der Erwägung, dass mithilfe von Apps zur Verfolgung der Periodenzyklen oder mithilfe von Geolokalisierungs-Tools und Suchmaschinen Daten über Personen gesammelt werden können, die eine Abtreibungsklinik aufgesucht, eine Abtreibungspille gekauft oder nach Informationen gesucht haben; in der Erwägung, dass Personen möglicherweise als solche gekennzeichnet werden können oder die gesammelten Informationen gegen sie verwendet werden können (13);

    M.

    in der Erwägung, dass nichtstaatliche Organisationen und konservative Denkfabriken, die der christlichen Rechten nahestehen, weltweit die Anti-Choice-Bewegung finanziert haben; in der Erwägung, dass diese Finanzierung in erheblichem Ausmaß erfolgt ist; in der Erwägung, dass dies, wenn das Urteil Roe gegen Wade gekippt wird, zu einem Anstieg des Geldflusses führen könnte, sowie dazu, dass weltweit neuerlicher Druck von Anti-Choice-Gruppen ausgeübt wird;

    N.

    in der Erwägung, dass, wenn der Oberste Gerichtshof das Urteil Roe gegen Wade aufhebt, dies die Anti-Choice-Bewegungen darin bestärken oder dazu ermutigen könnte, Regierungen und Gerichte außerhalb der USA unter Druck zu setzen, um die Abtreibungsrechte zurückzufahren, was die wichtigen Errungenschaften der letzten Jahrzehnte gefährden würde, in denen mehr als 60 Länder (14) ihre Gesetze und ihre Politik in Bezug auf die Abtreibung reformiert haben, um Einschränkungen und Hindernisse zu beseitigen;

    O.

    in der Erwägung, dass trotz allgemeiner Fortschritte beim Schutz der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte weltweit, auch in Europa, Rückschritte beim Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen Anlass zu großer Sorge geben; in der Erwägung, dass eine Aufhebung des Urteils Roe gegen Wade die Bewegung der Abtreibungsgegnerinnen und -gegner in der Europäischen Union stärken könnte; in der Erwägung, dass Polen der einzige EU-Mitgliedstaat ist, der einen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch aus seinen Gesetzen gestrichen hat, als das unrechtmäßige Verfassungsgericht am 22. Oktober 2020 entschied, die lange gefestigten Rechte polnischer Frauen rückgängig zu machen, was ein De-facto-Verbot des Schwangerschaftsabbruchs bedeutet; in der Erwägung, dass Abtreibung in Malta verboten ist; in der Erwägung, dass medizinische Abtreibungen in der Frühschwangerschaft in der Slowakei nicht legal und in Ungarn nicht möglich sind; in der Erwägung, dass der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen auch in Italien ausgehöhlt wird (15); in der Erwägung, dass in anderen EU-Mitgliedstaaten, wie kürzlich in Kroatien, der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verweigert wird (16); in der Erwägung, dass es für die EU und ihre Mitgliedstaaten unerlässlich ist, die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte zu verteidigen und zu betonen, dass die Rechte der Frauen unveräußerlich sind und dass sie weder abgeschafft noch verwässert werden dürfen; in der Erwägung, dass es für die EU und ihre Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung ist, weitere Fortschritte bei der Gewährleistung des Zugangs zu sicherer, legaler und rechtzeitiger Abtreibung gemäß den Empfehlungen und Belegen der WHO zu erzielen;

    P.

    in der Erwägung, dass sexuelle und reproduktive Rechte, einschließlich sicherer und legaler Abtreibungen, ein Grundrecht darstellen; in der Erwägung, dass die Kriminalisierung, Verzögerung und Verweigerung des Zugangs zu sicherer und legaler Abtreibung eine Form der Gewalt gegen Frauen und Mädchen darstellt; in der Erwägung, dass mehrere Menschenrechtsgremien erklärt haben, dass die Verweigerung einer sicheren und legalen Abtreibung Folter oder grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkommen kann; in der Erwägung, dass unsichere Abtreibungen, die vor dem Hintergrund von Abtreibungsverboten zum Tode führen, als „geschlechtsspezifische willkürliche Tötungen ausschließlich von Frauen infolge gesetzlich verankerter Diskriminierung“, verstanden werden sollten (17);

    Q.

    in der Erwägung, dass internationale Menschenrechtsgremien wiederholt und konsequent bekräftigt haben, dass die Kriminalisierung und Einschränkung von Schwangerschaftsabbrüchen im Widerspruch zu den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen der Staaten stehen, die durch internationale und europäische Menschenrechtsnormen geschützt werden, etwa im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, im Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und in der Europäischen Menschenrechtskonvention; in der Erwägung, dass es eine Verletzung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen auf Leben, körperliche und geistige Unversehrtheit, Gleichheit, Nichtdiskriminierung und Gesundheit darstellt, wenn Frauen gezwungen werden, heimliche Abtreibungen vornehmen zu lassen, sich dazu in andere Länder zu begeben oder die Schwangerschaft gegen ihren Willen fortzusetzen; in der Erwägung, dass es Staaten nach dem völkerrechtlichen Grundsatz des Rückschrittsverbots untersagt ist, Maßnahmen zu ergreifen, durch die bestehende Rechte oder Ansprüche im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter und der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte untergraben, eingeschränkt oder aufgehoben werden;

    R.

    in der Erwägung, dass in der im September 2021 veröffentlichen Erklärung der Sachverständigen der Vereinten Nationen (18) betont wird, dass „die Menschenrechte von Frauen Grundrechte sind, die kulturellen, religiösen oder politischen Erwägungen nicht untergeordnet werden können“, und dass „der Einfluss ideologisch und religiös motivierter Einmischung in Angelegenheiten der öffentlichen Gesundheit für die Gesundheit und das Wohlergehen von Frauen und Mädchen besonders schädlich ist“;

    S.

    in der Erwägung, dass die Gewährleistung des Zugangs zu einer umfassenden sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten sowie zu altersgerechter, umfassender Sexual- und Beziehungserziehung und entsprechenden Dienstleistungen, einschließlich Familienplanung, Verhütungsmethoden und sicherer, legaler und kostenloser Abtreibung, sowie der Achtung der Autonomie und der Fähigkeit jeder Person, freie und fundierte Entscheidungen über ihren Körper und ihr Leben zu treffen, Voraussetzungen für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter sowie der sozialen und wirtschaftlichen Gleichstellung sind; in der Erwägung, dass der gleichberechtigte Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen es Frauen ermöglicht, eine bessere Kontrolle über ihren Körper auszuüben, und ihre Fähigkeit verbessert, ihr wirtschaftliches Wohlergehen zu verbessern;

    T.

    in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter, die Beseitigung von Armut und Ausbeutung auf der ganzen Welt sowie die Gewährleistung eines gesunden Lebens und Wohlergehens für alle grundlegende Vorgaben der Ziele für nachhaltige Entwicklung Nr. 5, 1 bzw. 3 sind; in der Erwägung, dass die Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und die Beseitigung aller Formen von Gewalt und schädlichen Praktiken gegen Frauen und Mädchen Vorgaben der Ziele für nachhaltige Entwicklung Nr. 3 und Nr. 5 sind; in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, einschließlich der USA und der EU-Mitgliedstaaten, Pflichten, Zusagen und Verpflichtungen zur Einhaltung und Förderung dieser Ziele für nachhaltige Entwicklung und ihrer Ziele eingegangen sind;

    1.

    verurteilt aufs Schärfste die Rückschritte bei den Rechten der Frauen und der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten weltweit, auch in den USA und in einigen EU-Mitgliedstaaten; weist darauf hin, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte grundlegende Menschenrechte sind, die geschützt und gestärkt werden sollten und in keiner Weise geschwächt oder verwehrt werden dürfen; ist zutiefst besorgt insbesondere darüber, wie sehr diese Verbote zu dem Trauma beitragen werden, das Opfer von Vergewaltigung und Inzest durchmachen;

    2.

    bringt seine entschiedene Solidarität mit und Unterstützung für Frauen und Mädchen in den USA sowie für diejenigen zum Ausdruck, die sich für das Recht auf legale und sichere Abtreibung und den Zugang dazu unter solch schwierigen Bedingungen einsetzen und diese Dienste bereitstellen;

    3.

    erinnert den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten daran, wie wichtig es ist, den wegweisenden Fall Roe gegen Wade (1973) und den daraus resultierenden verfassungsrechtlichen Schutz des Rechts auf Abtreibung in den USA aufrechtzuerhalten;

    4.

    verurteilt aufs Schärfste jede Einschränkung der Menschenrechte und der verfassungsmäßigen Rechte; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um das Recht auf sichere und legale Abtreibung in den USA zu wahren, und dass die USA von Rückschritten Abstand nehmen; fordert die zuständigen US-Behörden auf allen Ebenen auf, im Einklang mit der WHO-Leitlinie für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch den Zugang zu und die Bereitstellung von Abtreibungsdiensten vollständig zu entkriminalisieren, sichere, legale, kostenfreie und hochwertige Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit in ihrem Hoheitsgebiet zu gewährleisten und sie für alle Frauen und Mädchen leicht zugänglich zu machen;

    5.

    fordert die Regierung des Bundesstaates Texas auf, das Gesetz Nr. 8 des Senats umgehend aufzuheben; fordert die Regierungen der Bundesstaaten Idaho und Oklahoma auf, ihre ähnlichen Gesetze, einschließlich des Gesetzes HB 4327 (Oklahoma), aufzuheben; fordert alle 26 US-Bundesstaaten, in denen es Auslösegesetze, Gesetzesvorhaben und andere Maßnahmen zum Verbot und zur Einschränkung von Abtreibungen gibt, auf, diese aufzuheben und dafür zu sorgen, dass ihre Gesetzgebung im Einklang mit den international geschützten Menschenrechten von Frauen und den internationalen Menschenrechtsstandards steht;

    6.

    ist sehr besorgt darüber, dass Frauen, die in Armut leben, unverhältnismäßig stark von Verboten und anderen Einschränkungen des Rechts auf Abtreibung betroffen sind, insbesondere Frauen, die aufgrund von Rassismus benachteiligt werden — darunter schwarze Frauen, hispanische Frauen und indigene Frauen –, Frauen aus ländlichen Gebieten, LGBTIQ-Personen, Frauen mit Behinderungen, Jugendliche, Migrantinnen, einschließlich irregulärer Migrantinnen, und von Frauen geführte Haushalte von Alleinerziehenden; betont, dass Frauen, die es sich aufgrund finanzieller oder logistischer Hindernisse nicht leisten können, sich in Kliniken für reproduktive Gesundheit in Nachbarstaaten oder Nachbarländern zu begeben, einem größeren Risiko ausgesetzt sind, unsichere und lebensbedrohliche Verfahren zu durchlaufen und gezwungen zu sein, ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen auszutragen, was eine Verletzung der Menschenrechte und eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt darstellt (19);

    7.

    begrüßt, dass das Bundesgesetz zum Schutz der Gesundheit von Frauen, mit dem das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche in den USA geschützt werden soll, im Repräsentantenhaus verabschiedet wurde, bedauert jedoch zutiefst, dass das Gesetz im Senat nicht verabschiedet wurde; fordert die Regierung der Vereinigten Staaten und/oder andere einschlägige US-Behörden auf, die Menschenrechte von Frauen und Mädchen zu achten, zu erfüllen und zu schützen, einschließlich ihres Rechts auf Leben, Privatsphäre, Gesundheit, Gleichheit und Nichtdiskriminierung sowie ihrer Freiheit von Diskriminierung, Gewalt und Folter oder grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, indem sie einen föderalen Rechtsschutz für den Zugang zu sicheren, legalen und hochwertigen Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, einschließlich Abtreibung, für alle Frauen und Mädchen einführt und unterstützt;

    8.

    fordert Präsident Joe Biden und seine Regierung auf, ihre Bemühungen zu verstärken und sich weiterhin für das Recht auf Abtreibung einzusetzen, und fordert ihn nachdrücklich auf, den Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung sicherzustellen; fordert die US-Regierung auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Abtreibung und Verhütung in die Bereitstellung altersgerechter und umfassender Informationen, Aufklärung und Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte integriert werden und dass sie für alle zugänglich sind; begrüßt, dass die Finanzmittel der USA für den UNFPA, die Agentur der Vereinten Nationen für sexuelle und reproduktive Gesundheit, wieder bereitgestellt wurden, und fordert die Regierung der Vereinigten Staaten und/oder andere einschlägige US-Behörden auf, die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte weiterhin bei den Vereinten Nationen und in anderen multilateralen Foren zu unterstützen;

    9.

    fordert die Regierung der Vereinigten Staaten und/oder andere einschlägige US-Behörden nachdrücklich auf, für einen angemessenen föderalen, verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Schutz für das Recht auf Beendigung einer Schwangerschaft zu sorgen, und fordert die US-Regierung ferner nachdrücklich auf, Abtreibungen vollständig zu entkriminalisieren, was nicht nur voraussetzt, dass der Bestrafung von Frauen und Mädchen und anderen Schwangeren, Gesundheitsdienstleistern und anderen Personen, die bei Schwangerschaftsabbrüchen behilflich sind, ein Ende gesetzt wird, sondern auch, dass Abtreibungen aus dem staatlichen Strafrecht herausgenommen werden und alle anderen auf Strafe ausgerichteten Gesetze, Strategien und Praktiken abgeschafft werden;

    10.

    fordert die US-Regierung und/oder andere einschlägige US-Behörden nachdrücklich auf, auch alle Hindernisse für Abtreibungsdienste zu beseitigen, einschließlich der Zustimmung oder Benachrichtigung Dritter, der obligatorischen Wartezeiten und der Genehmigung durch Richter oder medizinische Gremien, und den zeitnahen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen im ganzen Land zu gewährleisten; fordert die Regierung der Vereinigten Staaten auf, dafür zu sorgen, dass die Dienstleistung ohne Diskriminierung, Belästigung, Nötigung, Angst oder Einschüchterung, unter gebührender Achtung der Privatsphäre von Frauen und der Vertraulichkeit sowie unter gebührendem Schutz und unter gebührender Achtung der Gesundheitsdienstleister erbracht wird;

    11.

    fordert die Regierung der Vereinigten Staaten und/oder andere einschlägige US-Behörden auf, die Weigerung von Gesundheitsdienstleistern, rechtmäßige Abtreibungsdienste anzubieten, auch auf der Grundlage einer „Gewissensklausel“, so zu regulieren, dass Frauen der Zugang zu Abtreibungen nicht verwehrt wird;

    12.

    ist besorgt über die Erhebung und den Missbrauch von Daten über Personen, die Abtreibungsdienste in Anspruch nehmen wollen; fordert die Regierung der Vereinigten Staaten auf, dafür zu sorgen, dass die Gesetze und politischen Maßnahmen zum Datenschutz mit den internationalen Menschenrechtsstandards im Einklang stehen, und sicherzustellen, dass bei der Verarbeitung sensibler personenbezogener Informationen, wie Gesundheitsdaten und -informationen, die Rechte des Einzelnen geachtet werden und dass seine freie, spezifische, informierte und ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt; fordert digitale Vertriebsdienste auf, dafür zu sorgen, dass alle Apps die Rechtsvorschriften über die Datennutzung und den Datenschutz einhalten;

    13.

    erkennt die Rolle der nichtstaatlichen Organisationen als Dienstleister und als Verfechter der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte in den USA an und fordert sie auf, ihre Arbeit fortzusetzen; bekräftigt, dass diese nichtstaatlichen Organisationen für ihre Tätigkeit angemessene Finanzmittel benötigen; betont, dass die von diesen nichtstaatlichen Organisationen erbrachten Dienstleistungen den Bedürfnissen und Menschenrechten von Frauen und Mädchen entsprechen; betont, dass ihre Arbeit nicht die Verantwortung des Staates ersetzen kann, den Zugang zu öffentlichen, legalen und sicheren Abtreibungsdiensten zu gewährleisten;

    14.

    fordert die Regierung der Vereinigten Staaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um für soziale Unterstützung zu sorgen, insbesondere in Fällen von Haushalten mit alleinerziehenden Müttern und Schwangerschaften im Teenageralter, unter anderem durch universelle Kinderbetreuung und Gesundheitsversorgung;

    15.

    fordert die Regierung der Vereinigten Staaten auf, alle verbleibenden Übereinkommen und Protokolle der Vereinten Nationen und Regionen im Bereich der Menschenrechte (20), einschließlich des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979, zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

    16.

    ist zutiefst besorgt über die möglichen Folgen für die Rechte der Frau weltweit, sollte der Oberste Gerichtshof der USA das Urteil Roe gegen Wade aufheben; ist zutiefst besorgt über die Möglichkeit einer abschreckenden Wirkung auf die Priorisierung und Finanzierung von Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, die sowohl in den USA als auch weltweit bereits massiv hintangestellt wurden und unterfinanziert sind; hebt mit Besorgnis hervor, dass die Aufhebung in Ländern, die in hohem Maße von US-Hilfen für Programme im Bereich der öffentlichen Gesundheit abhängig sind, Auswirkungen auf das Engagement dieser Regierungen für die Bereitstellung von Abtreibungsdiensten und andere reproduktive Rechte haben könnte;

    17.

    begrüßt die jüngsten positiven Entwicklungen bei den Abtreibungsrechten in Argentinien, Mexiko, Ecuador, Kolumbien und Chile, die wichtige Fortschritte im Bereich der Frauenrechte in Südamerika sowie in anderen Ländern der Welt wie Angola, Indien, Kenia, Neuseeland, Nordirland, Südkorea und Thailand darstellen;

    18.

    betont, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass Frauen und Mädchen an der Ausarbeitung von Gesetzen und politischen Maßnahmen beteiligt werden, die sie betreffen und die sich auf ihre Menschenrechte beziehen, einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, insbesondere in Bezug auf Abtreibungen, und dass ihnen Gerechtigkeit und Rechtsbehelfe gewährt werden, wenn ihre Rechte verletzt werden;

    19.

    betont den fehlenden Zugang zu Verhütungsmitteln und den bestehenden ungedeckten Bedarf (21); betont, dass Frauen eine unverhältnismäßige Verantwortung für Empfängnisverhütung tragen, und dass Männer auch ihren Teil dazu beitragen sollten; betont in diesem Zusammenhang, dass Verhütungsmittel für Männer entwickelt und gefördert werden müssen, um die Zahl unbeabsichtigter Schwangerschaften zu verringern; betont, dass der Bekämpfung sexueller Gewalt sowie einer umfassenden, altersgerechten und evidenzbasierten Sexual- und Beziehungserziehung für alle, einer Reihe hochwertiger, zugänglicher, zugänglicher, sicherer, erschwinglicher und gegebenenfalls kostenloser Verhütungsmethoden und -materialien, Beratung bei der Familienplanung sowie Gesundheitsdiensten Vorrang eingeräumt werden sollte;

    20.

    fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, Organisationen der Zivilgesellschaft mit Sitz in den Vereinigten Staaten, die die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in dem Land fördern und bereitstellen, als Ausdruck ihres unermüdlichen Einsatzes für diese Rechte jede mögliche Unterstützung, einschließlich finanzieller Unterstützung, anzubieten; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, allen Angehörigen der medizinischen Berufe, die aufgrund ihrer rechtmäßigen Arbeit bei der Durchführung von Abtreibungen von legaler Verfolgung oder anderen Formen der Einschüchterung bedroht sein könnten, einen sicheren Zufluchtsort zu bieten;

    21.

    fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst, die Kommission und alle EU-Mitgliedstaaten auf, alle ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um ihre Maßnahmen zu verstärken, um den Rückschritten bei den Rechten der Frauen und der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten entgegenzuwirken, unter anderem indem eine mögliche Kürzung der US-Mittel für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte weltweit ausgeglichen wird und indem sie sich nachdrücklich für den universellen Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung und anderen Bereichen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte in ihren Außenbeziehungen einsetzen und diesen priorisieren;

    22.

    fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die US-Regierung nachdrücklich aufzufordern, föderalen Rechtsschutz für das Recht auf Abtreibung zu schaffen und diese Menschenrechtsfragen in ihren Beziehungen zu den USA auf allen Ebenen und auf allen einschlägigen internationalen Foren zur Sprache zu bringen und darauf hinzuweisen, dass sie eine Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen darstellen; fordert die EU-Delegation in den USA ferner auf, der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten bei ihrer Zusammenarbeit mit den zuständigen US-Behörden und bei der lokalen Umsetzung des dritten Aktionsplans für die Gleichstellung der Geschlechter Vorrang einzuräumen;

    23.

    fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte für alle nachdrücklich zu unterstützen, unter anderem durch die Förderung eines verstärkten Rechtsschutzes innerhalb der Grenzen der EU und die Beseitigung von Hindernissen für die Ausübung dieser Rechte;

    24.

    fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, das Recht auf Abtreibung in die Charta aufzunehmen;

    25.

    fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst, die EU-Delegationen und die Botschaften der Mitgliedstaaten auf der ganzen Welt auf, Menschenrechtsverteidiger, die sich für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte einsetzen, proaktiv zu erreichen und zu schützen, insbesondere in Ländern, in denen das Recht auf Schwangerschaftsabbruch und der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen eingeschränkt werden;

    26.

    fordert den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und das für die Gleichstellung der Geschlechter zuständige Kommissionsmitglied auf, für den Fall, dass das Urteil Roe gegen Wade aufgehoben wird, diesen Verstoß gegen die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte von Frauen und ihre Rechte auf Gesundheitsversorgung sowie die dadurch entstehende Rechtsunsicherheit in ihrem Austausch mit US-Beamten zu verurteilen und anzuprangern;

    27.

    hebt hervor, dass im Einklang mit der Aktionsplattform von Peking und dem Aktionsprogramm der ICPD das Recht aller Menschen auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung geschützt werden muss und dass der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, mit denen dieses Recht zur Geltung gebracht wird, sichergestellt werden muss; betont, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung ein Menschenrecht ist und dass der Staat verpflichtet ist, Gesundheitsversorgung für alle bereitzustellen und zu gewährleisten; fordert ein umfassendes globales Konzept für das grundlegende Paket für sexuelle und reproduktive Gesundheit, einschließlich Maßnahmen zur Prävention und Vermeidung unsicherer und heimlicher Abtreibungen, sowie die Bereitstellung von Betreuung nach einer Abtreibung, die in die Strategien, die Politik und die Programme der universellen Gesundheitsversorgung aufgenommen werden müssen; bedauert, dass die Gesundheitsversorgung in den USA nicht für alle zugänglich ist; weist darauf hin, dass Armut eng mit der erzwungenen Fortsetzung der Schwangerschaft und dem Mangel an sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen zusammenhängt;

    28.

    bekräftigt, dass Schwangerschaftsabbrüche stets eine freiwillige Entscheidung sein müssen, die auf dem Wunsch einer Person beruht und im Einklang mit den medizinischen Standards und der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit und Sicherheit auf der Grundlage der WHO-Leitlinien in freier Entscheidung gegeben wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, den universellen Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen sowie die Achtung des Rechts auf Freiheit, Privatsphäre und die bestmögliche Gesundheitsversorgung sicherzustellen;

    29.

    fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Abtreibungen zu entkriminalisieren und Hindernisse für eine sichere und legale Abtreibung und den Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung und -diensten zu beseitigen und zu bekämpfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu sicheren, legalen und kostenlosen Abtreibungsdiensten, zu Dienstleistungen und Versorgungsleistungen im Bereich der pränatalen und mütterlichen Gesundheitsversorgung, zu freiwilligen Familienplanungen, Verhütungsmitteln, jugendfreundlichen Dienstleistungen sowie zu HIV-Prävention, -Behandlung, Pflege und Unterstützung ohne Diskriminierung zu gewährleisten;

    30.

    verurteilt, dass Frauen unter Umständen keinen Zugang zu Abtreibungsdiensten haben, weil es gelegentlich in den Mitgliedstaaten gängige Praxis ist, dass Ärzte und manchmal ganze medizinische Einrichtungen Gesundheitsdienstleistungen auf Basis einer sogenannten Gewissensklausel ablehnen, was dazu führt, dass die Betreuung eines Schwangerschaftsabbruchs aus religiösen oder Gewissensgründen verweigert wird, und wodurch das Leben und die Rechte der Frauen gefährdet werden; stellt fest, dass diese Klausel häufig in Situationen genutzt wird, in denen jede Verzögerung das Leben oder die Gesundheit der Patientin gefährden kann;

    31.

    fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Zuständigkeit im Bereich der Gesundheitspolitik voll auszuschöpfen und im Rahmen des Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit für den Zeitraum 2021–2027 („Programm EU4Health“) die Mitgliedstaaten in folgenden Punkten zu unterstützen: bei der Gewährleistung eines allgemeinen Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten, bei Förderung von Information und Bildung in Gesundheitsfragen, bei der Stärkung der nationalen Gesundheitssysteme und der Aufwärtskonvergenz der Standards für die medizinische Versorgung, um gesundheitliche Ungleichheiten in und zwischen den Mitgliedstaaten zu verringern, und bei der Erleichterung des Austauschs bewährter Praktiken in Bezug auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte zwischen den Mitgliedstaaten; fordert die Mitgliedstaaten auf, Fortschritte auf dem Weg zu einer universellen Gesundheitsversorgung zu erzielen, für die die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte von wesentlicher Bedeutung sind;

    32.

    beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, dem Präsidenten der Vereinigte Staaten von Amerika und seiner Regierung, dem US-Kongress und dem Obersten Gerichtshof der USA zu übermitteln.

    (1)  https://www.politico.com/news/2022/05/02/supreme-court-abortion-draft-opinion-00029473

    (2)  ABl. C 132 vom 24.3.2022, S. 189.

    (3)  ABl. C 81 vom 18.2.2022, S. 43.

    (4)  ABl. C 205 vom 20.5.2022, S. 44.

    (5)  ABl. C 449 vom 23.12.2020, S. 102.

    (6)  ABl. C 465 vom 17.11.2021, S. 160.

    (7)  Angenommene Texte, P9_TA(2022)0206.

    (8)  https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/abortion

    (9)  UNFPA Weltbevölkerungsbericht, Seeing the Unseen: The case for action in the neglected crisis of unintended pregnancy (Das Unsichtbare sehen: Ein Plädoyer für Maßnahmen gegen die vernachlässigte Krise der ungewollten Schwangerschaft), März 2022.

    (10)  https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/abortion

    (11)  https://ncpolicywatch.com/2022/05/05/study-shows-an-abortion-ban-may-lead-to-a-21-increase-in-pregnancy-related-deaths/

    (12)  Ausschuss für die Rechte des Kindes, Allgemeine Bemerkung Nr. 20 vom 6. Dezember 2016„Kinderrechte in der Jugend“, Art. 60.

    (13)  https://www.vice.com/en/article/m7vzjb/location-data-abortion-clinics-safegraph-planned-parenthood

    (14)  https://reproductiverights.org/maps/worlds-abortion-laws/

    (15)  https://search.coe.int/cm/Pages/result_details.aspx?ObjectId=0900001680687bdc; http://www.refreg.ep.parl.union.eu/RegData/etudes/BRIE/2018/608853/IPOL_BRI(2018)608853_EN.pdf

    (16)  https://www.roda.hr/en/news/support-for-accessible-safe-and-legal-termination-of-pregnancy-in-croatia.html

    (17)  https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.ohchr.org%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2FHRBodies%2FHRC%2FRegularSessions%2FSession35%2FDocuments%2FA_HRC_35_23_AUV.docx&wdOrigin=BROWSELINK www.ohchr.org%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2FHRBodies%2FHRC%2FRegularSessions%2FSession35%2FDocuments%2FA_HRC_35_23_AUV.docx&wdOrigin=BROWSELINK

    (18)  https://www.ohchr.org/en/statements/2021/09/united-states-un-experts-denounce-further-attacks-against-right-safe-abortion

    (19)  https://www.ohchr.org/Documents/Issues/Women/WRGS/SexualHealth/INFO_ Abortion_WEB.pdf

    (20)  Dazu gehören unter anderem das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (1999), die Amerikanische Menschenrechtskonvention (1969), das Zusatzprotokoll zur Amerikanischen Konvention über die Menschenrechte im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (1988), das Protokoll zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention zur Abschaffung der Todesstrafe (1990), das erste und das zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966 bzw. 1989), der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966), das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (2008), das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (2002), das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (1989), das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Kommunikationsverfahren (2011) und die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (1990), das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (1951), das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (2006), das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2006) und das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2006).

    (21)  UNFPA Weltbevölkerungsbericht, Seeing the Unseen: The case for action in the neglected crisis of unintended pregnancy (Das Unsichtbare sehen: Ein Plädoyer für Maßnahmen in der vernachlässigten Krise der ungewollten Schwangerschaft), 30. März 2022.


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