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Document 52022IP0238

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2022 zur Instrumentalisierung der Justiz in Nicaragua zu Repressionszwecken (2022/2701(RSP))

    ABl. C 493 vom 27.12.2022, p. 100–103 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
    ABl. C 493 vom 27.12.2022, p. 97–97 (GA)

    27.12.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 493/100


    P9_TA(2022)0238

    Instrumentalisierung der Justiz in Nicaragua zu Repressionszwecken

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2022 zur Instrumentalisierung der Justiz in Nicaragua zu Repressionszwecken (2022/2701(RSP))

    (2022/C 493/08)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Nicaragua, insbesondere jene vom 16. Dezember 2021 (1), 8. Juli 2021 (2), 8. Oktober 2020, 19. Dezember 2019 (3), 14. März 2019 (4) und 31. Mai 2018 (5),

    unter Hinweis auf die Erklärungen des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Namen der EU vom 15. August 2021, 8. November 2021 und 14. März 2022,

    unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte auf der 48. und 49. Tagung des Menschenrechtsrats und auf ihren Jahresbericht vom 7. März 2022 über die Lage der Menschenrechte in Nicaragua,

    unter Hinweis auf die Erklärungen der Interamerikanischen Menschenrechtskommission vom 23. Juni 2021, 20. November 2021 und 11. Februar 2022,

    unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

    unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern vom Juni 2004 in der 2008 aktualisierten Fassung,

    unter Hinweis auf das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits (Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Zentralamerika),

    unter Hinweis auf die Verordnungen und Beschlüsse des Rates über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße in Nicaragua,

    unter Hinweis auf die Amerikanische Menschenrechtskonvention von 1969 (Pakt von San José),

    unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln), die Grundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung weiblicher Gefangener und für nicht freiheitsentziehende Maßnahmen für weibliche Straffällige (Bangkok-Regeln) und das Übereinkommen von Wien,

    unter Hinweis auf die Resolution A/HRC/49/L.20 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 31. März 2022 zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in Nicaragua,

    unter Hinweis auf die Verfassung der Republik Nicaragua,

    gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass das Ortega-Murillo-Regime seit April 2018 in Nicaragua einen Rahmen staatlicher Repression geschaffen hat, der durch die systematische Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen, den Verfall der Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit sowie die Umsetzung einer gezielten Strategie mit offenkundiger Duldung der Justiz gekennzeichnet ist, die darauf ausgerichtet ist, alle abweichenden Stimmen zum Schweigen zu bringen;

    B.

    in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen Nicaraguas seit 2018 politische Gegner, die Opposition, Führungspersönlichkeiten der Studentenschaft und aus ländlichen Gebieten, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Wirtschaftsvertreter und Künstler systematisch und gezielt inhaftieren, schikanieren und einschüchtern, wobei diese Personen wiederholt Todesdrohungen, Einschüchterungen, Verleumdungskampagnen im Internet, Schikanierung, Überwachung, Angriffen, gerichtlicher Verfolgung und willkürlicher Freiheitsentziehung ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass Journalisten und andere Menschenrechtsverteidiger trotz dieser zahlreichen Risiken weiterhin eine wesentliche Rolle bei der Überwachung der Lage der Menschenrechte und der Freiheiten in Nicaragua spielen;

    C.

    in der Erwägung, dass das Ortega-Murillo-Regime in den vergangenen Jahren einen zunehmend repressiven Regelungsrahmen angenommen und angewandt hat;

    D.

    in der Erwägung, dass bislang mindestens 182 politische Gegner unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert sind, die laut dem Sondermechanismus zur Weiterverfolgung der Lage in Nicaragua (MESENI) gegen internationale Menschenrechtsverpflichtungen wie die Nelson-Mandela-Regeln verstoßen; in der Erwägung, dass sieben dieser politischen Gefangenen potenzielle Präsidentschaftskandidaten für die Wahl 2021 waren; in der Erwägung, dass Kritiker des nicaraguanischen Regimes während der Inhaftierung systematischen Übergriffen ausgesetzt sind, einschließlich unmenschlicher, erniedrigender und entwürdigender Behandlung, die einer Folter gleichkommt, was unter anderem zum Tod des politischen Gefangenen und ehemaligen Rebellenführers Hugo Torres geführt hat; in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen Nicaraguas auch die Familien und Verwandten politischer Gefangener schikanieren, die verfolgt und bedroht werden;

    E.

    in der Erwägung, dass die fehlende Gewaltenteilung und die vollständige Kontrolle der Institutionen durch das nicaraguanische Regime dazu geführt haben, dass die Justiz und die Staatsanwaltschaft dem Regime hörig sind, wodurch die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz sowie zivilgesellschaftliche Organisationen und damit die Demokratie ausgemerzt werden, um eine Diktatur in Nicaragua zu errichten;

    F.

    in der Erwägung, dass die Gerichte in Nicaragua Andersdenkende schuldig gesprochen und harte Urteile gegen sie verhängt haben, wobei die Gerichtsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden und grundlegende Garantien für ein faires Verfahren nicht eingehalten wurden;

    G.

    in der Erwägung, dass die Richter und Staatsanwälte in diesen Gerichtsverfahren konsequent gegen das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren verstoßen haben; in der Erwägung, dass die Staatsanwaltschaft in einer öffentlichen Aufzeichnung die Unschuldsvermutung missachtet hat;

    H.

    in der Erwägung, dass das anhaltende harte Vorgehen und die Repressionen Tausende Bürgerinnen und Bürger Nicaraguas gezwungen haben, aus dem Land zu fliehen; in der Erwägung, dass ähnliche Formen der Unterdrückung zu beobachten sind, wenn Angriffe auf die Meinungsfreiheit zunehmen; in der Erwägung, dass die Drohungen der Staatsanwaltschaft gegen mehrere Journalisten und Medienschaffende viele von ihnen veranlasst haben, Nicaragua zu verlassen, um Schutz zu suchen;

    I.

    in der Erwägung, dass das Ortega-Murillo-Regime 2022 fast 400 gemeinnützige Organisationen verboten und ihnen ihren Rechtsstatus entzogen hat; in der Erwägung, dass unter anderem auch die katholische Kirche Opfer des Ortega-Murillo-Regimes ist, ebenso wie die Academia Nicaragüense de la Lengua, Angehörige indigener Gemeinschaften und andere Minderheitengruppen;

    J.

    in der Erwägung, dass das Ortega-Murillo-Regime gegen das Völkerrecht, insbesondere gegen das Wiener Übereinkommen, verstoßen hat, als es den Sitz der Organisation Amerikanischer Staaten stürmte und ihre Räumlichkeiten besetzte, wobei die Organisation am 25. April 2022 aus Nicaragua verbannt wurde;

    K.

    in der Erwägung, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen infolge einer von der Zivilgesellschaft mit Nachdruck unterstützten Initiative eine Gruppe von Menschenrechtsexperten eingesetzt hat, die sämtliche mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen und -verstöße, die seit April 2018 begangen wurden, einschließlich ihrer geschlechtsspezifischen Dimension, gründlich und unabhängig untersuchen soll; in der Erwägung, dass sowohl die EU als auch die USA Sanktionen gegen Nicaragua verhängt haben;

    1.

    verurteilt das systematische harte Vorgehen gegen politische Oppositionsparteien, die Unterdrückung von Akteuren der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidigern und Medien, sonstigen Medienschaffenden, Journalisten und ihren Familienangehörigen, Studierenden und Mitgliedern der katholischen Kirche und anderen Personen sowie die anhaltende Korruption von Beamten des nicaraguanischen Regimes aufs Schärfste;

    2.

    verurteilt mit Nachdruck, dass Hugo Torres im Gefängnis verstorben ist;

    3.

    verurteilt den Umstand, dass der Priester Manuel Salvador García am 1. Juni 2022 festgenommen wurde und weiterhin in Untersuchungshaft sitzt, und fordert seine umgehende Freilassung;

    4.

    bekräftigt seine Forderung nach einer sofortigen Auslieferung von Alessio Casimirri nach Italien;

    5.

    verurteilt die missbräuchliche Verhaftung, die fehlenden Verfahrensgarantien und die rechtswidrigen Verurteilungen politischer Gefangener, die sich in Nicaragua ereignen; fordert die staatlichen Stellen Nicaraguas nachdrücklich auf, Garantien für die uneingeschränkte Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte aller Nicaraguanerinnen und Nicaraguaner wiederherzustellen, der Verfolgung der demokratischen Opposition, der Presse und der Zivilgesellschaft ein Ende zu bereiten, alle seit April 2018 inhaftierten Gefängnisinsassen umgehend und bedingungslos freizulassen, die gegen sie anhängigen Gerichtsverfahren fallen zu lassen und die sichere Rückkehr aller Flüchtlinge und Exilanten in ihre Heimat zu ermöglichen;

    6.

    fordert, dass die Rechtsstaatlichkeit, die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Justiz wiederhergestellt werden, dass die öffentlichen Behörden das Strafgesetzbuch ebenso achten wie die Unschuldsvermutung und dass sie die Kriminalisierung der Opposition einstellen;

    7.

    verurteilt die widerrechtlichen Gerichtsurteile, mit denen lediglich die repressive Tendenz des nicaraguanischen Regimes bestätigt wird, und den Umstand, dass Richter zu einem Repressionsinstrument geworden sind und Menschenrechtsverletzungen begehen;

    8.

    fordert die Europäische Union mit Nachdruck auf, das nicaraguanische Regime und insbesondere seine Richter für die Unterdrückung im Land und die gegen Angehörige der Opposition und andere kritische Stimmen eingeleiteten Gerichtsverfahren zur Rechenschaft zu ziehen; fordert den Rat auf, umgehend entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit u. a. die Richter Nadia Camila Tardencilla, Angel Jeancarlos Fernández González, Ulisa Yaoska Tapia Silva, Rosa Velia Baca Cardoza, Veronica Fiallos Moncada, Luden Martin Quiroz García, Karen Vanesa Chavarría, Felix Ernesto Salmerón Moreno, Nancy Aguirre Gudiel, William Irving Howard López, Erick Ramón Laguna Averruz, Melvin Leopoldo Vargas García, Irma Oralia Laguna Cruz und Rolando Sanarrusia sowie die Richter am Berufungsgericht Managua, die auch an der Beraubung der Verfahrensrechte und materiellen Rechte der widerrechtlich verurteilten Personen beteiligt waren, nämlich Octavio Rothschuh Andino, Ángela Dávila und Argentina Solís, auf die Liste der von der EU sanktionierten Einzelpersonen gesetzt werden;

    9.

    fordert die Mitgliedstaaten und den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Einklang mit den Artikeln 13 und 14 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs auf, eine förmliche Untersuchung durch den Internationalen Strafgerichtshof gegen Nicaragua und Daniel Ortega wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß Artikel 7 des Römischen Statuts einzuleiten;

    10.

    spricht den Bürgerinnen und Bürgern Nicaraguas, die friedlich gegen das Ortega-Murillo-Regime protestieren, seine Unterstützung aus; bedauert zutiefst, dass keine gerichtlichen Maßnahmen ergriffen wurden, um für Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für die Opfer schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen seit dem massiven Vorgehen von 2018 zu sorgen;

    11.

    fordert Nicaragua nachdrücklich auf, seit 2018 verabschiedete Rechtsvorschriften, mit denen der zivilgesellschaftliche und demokratische Raum zu Unrecht beschnitten wird — insbesondere das Sondergesetz über Cyberkriminalität (Gesetz 1042), das Gesetz 1040 über die Regulierung ausländischer Agenten und das Gesetz 1055 zum Schutz der Rechte der Menschen auf Unabhängigkeit, Souveränität und Selbstbestimmung für den Frieden –, ebenso aufzuheben wie die Reform der nicaraguanischen Strafprozessordnung; weist darauf hin, dass Nicaragua vor dem Hintergrund des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Zentralamerika die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Menschenrechte einhalten und konsolidieren muss; bekräftigt seine Forderung, dass angesichts der derzeitigen Umstände die Demokratieklausel des Assoziierungsabkommens ausgelöst werden sollte;

    12.

    betont, dass internationalen Menschenrechtsgremien, einschließlich des Amts des Hohen Kommissars für Menschenrechte und der Interamerikanischen Menschenrechtskommission, die Rückkehr nach Nicaragua gestattet werden muss; bedauert die mangelnde Zusammenarbeit der staatlichen Stellen Nicaraguas mit regionalen und internationalen Menschenrechtsmechanismen; fordert die EU auf, das Mandat der drei unabhängigen Mitglieder der Gruppe der Menschenrechtsexperten für Nicaragua, die kürzlich vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingerichtet wurde, zu unterstützen und eng mit ihnen zusammenzuarbeiten, damit die Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen und -verstöße in Nicaragua gefördert wird;

    13.

    verurteilt den Umstand, dass rund 400 regierungsunabhängige Organisationen wie die Academia Nicaragüense de la Lengua gezwungen wurden, ihre Tätigkeit in Nicaragua einzustellen; fordert die staatlichen Stellen Nicaraguas auf, der unrechtmäßigen Schließung von regierungsunabhängigen Organisationen ein Ende zu setzen und die Rechtspersönlichkeit aller Organisationen, politischen Parteien, Universitäten und Medien, die willkürlich geschlossen wurden, wiederherzustellen sowie sämtliche Vermögenswerte, Dokumente und Ausstattung, die widerrechtlich beschlagnahmt wurden, zurückzugeben;

    14.

    ist zutiefst besorgt über die Unterdrückung der freien und unabhängigen Medien im Land, die mehr als 100 Journalisten ins Exil gezwungen hat;

    15.

    fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Lage vor Ort über ihre örtlichen Vertreter und Botschaften in Nicaragua eng zu überwachen; fordert die Delegation der EU und die Mitgliedstaaten, die im Land über diplomatische Vertretungen verfügen, auf, den EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern uneingeschränkt zu folgen, den Menschenrechtsverteidigern, die festgenommen wurden, jede angemessene Unterstützung — darunter Besuche im Gefängnis und Beobachtung der Gerichtsverfahren — angedeihen zu lassen, die Misshandlung von Menschenrechtsverteidigern und Mitarbeitern unabhängiger Medien öffentlich anzuprangern und ihre Arbeit zu unterstützen; fordert die EU-Delegation und die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren Instrumente zu nutzen, um die Arbeit der Menschenrechtsverteidiger stärker zu unterstützen, im Bedarfsfall die Ausstellung von Notfallvisa zu erleichtern und in den EU-Mitgliedstaaten vorübergehend Zuflucht aus humanitären Gründen zu gewähren;

    16.

    bedauert zutiefst, dass die Abgeordneten Nicaraguas dagegen gestimmt haben, Russland wegen der von seinen Streitkräften im Krieg in der Ukraine begangenen Gräueltaten aus dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen auszuschließen, und dass sich Nicaragua bei der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen ES-11/1 vom 2. März 2022 enthalten hat, in der der Einmarsch Russlands in die Ukraine bedauert und ein vollständiger Abzug der russischen Streitkräfte gefordert wird;

    17.

    beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika, dem Zentralamerikanischen Parlament, der Lima-Gruppe sowie der Regierung und dem Parlament der Republik Nicaragua zu übermitteln.

    (1)  Angenommene Texte, P9_TA(2021)0513.

    (2)  ABl. C 99 vom 1.3.2022, S. 204.

    (3)  ABl. C 255 vom 29.6.2021, S. 65.

    (4)  ABl. C 23 vom 21.1.2021, S. 126.

    (5)  ABl. C 76 vom 9.3.2020, S. 164.


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