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Document 52022IP0225

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2022 zu den Inseln der Europäischen Union und Kohäsionspolitik: aktuelle Situation und zukünftige Herausforderungen (2021/2079(INI))

    ABl. C 493 vom 27.12.2022, p. 48–61 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.12.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 493/48


    P9_TA(2022)0225

    Inseln der EU und Kohäsionspolitik

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2022 zu den Inseln der Europäischen Union und Kohäsionspolitik: aktuelle Situation und zukünftige Herausforderungen (2021/2079(INI))

    (2022/C 493/04)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Artikel 174, 175 und 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (1),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (2),

    unter Hinweis auf die Abschlusserklärung der 40. Jahreshauptversammlung der Inselkommission der Konferenz der peripheren Küstenregionen Europas (CRPM) vom 15. April 2021,

    unter Hinweis auf das Siebte Umweltaktionsprogramm (UAP) und die darin enthaltenen Konzepte;

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Oktober 2020 über die Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2030,

    unter Hinweis auf die für seinen Ausschuss für regionale Entwicklung durchgeführte Studie mit dem Titel „Islands of the European Union: State of play and future challenges“, (Inseln der Europäischen Union: Ausgangslage und Herausforderungen für die Zukunft), veröffentlicht im März 2021,

    unter Hinweis auf die für seinen Ausschuss für regionale Entwicklung durchgeführte Studie mit dem Titel „Kohäsionspolitik und Klimawandel“, veröffentlicht im März 2021,

    unter Hinweis auf das Aufbauinstrument NextGenerationEU,

    unter Hinweis auf die Abschlusserklärung der 26. Konferenz der Präsidenten der Gebiete in äußerster Randlage, die am 18. November 2021 in Ponta Delgada unterzeichnet wurde,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 10. Dezember 2020 zum Bericht der Europäischen Kommission über die Umsetzung einer erneuerten Partnerschaft mit den Gebieten in äußerster Randlage der Europäischen Union (3),

    unter Hinweis auf die am 7. Dezember 2021 im Rat erzielte Einigung auf eine allgemeine Ausrichtung zur Aktualisierung der EU-Vorschriften über die Mehrwertsteuersätze,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2021 zur Überprüfung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (4),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2018 zu dem 7. Bericht der Kommission über die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der gesamten Europäischen Union (5),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2020 zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen (6),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zum Thema „Der europäische Grüne Deal“ (7),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2021 zum Thema „Eine stärkere Partnerschaft mit den EU-Gebieten in äußerster Randlage“ (8),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Klima- und Umweltnotstand (9),

    gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 14. Oktober 2020 für eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen im Kontext der Mittelmeerinseln,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A9-0144/2022),

    A.

    in der Erwägung, dass die Inselregionen der EU schätzungsweise mehr als 20 000 000 Einwohner (4,6 % der Gesamtbevölkerung der Union) stellen; in der Erwägung, dass die europäische Inselbevölkerung sich auf etwa 2 400 Inseln in 13 Mitgliedstaaten verteilt;

    B.

    in der Erwägung, dass die europäischen Inseln mit einer erheblichen Anzahl struktureller Probleme bereits weitgehend als Regionen der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS-2- oder NUTS-3-Regionen) eingestuft sind;

    C.

    in der Erwägung, dass Inseln häufig mehrere und dauerhafte natürliche Nachteile aufweisen, wie geringe Größe, überwiegend geringe Bevölkerungsdichte, demografische Herausforderungen wie ein saisonaler Bevölkerungsdruck, stark eingeschränkte Märkte, doppelte Insellage (als Insel und Teil eines Archipels), eine schwierige Topographie, die der von Bergregionen sehr ähnlich ist, Abhängigkeit vom See- und Luftverkehr sowie Abhängigkeit von einer kleinen Anzahl von Produktionsbereichen;

    D.

    in der Erwägung, dass der demografische Wandel nicht alle Länder und Regionen gleichermaßen betrifft, sondern sich besonders auf strukturschwache Regionen auswirkt, wodurch bestehende territoriale und soziale Ungleichheiten verstärkt werden; in der Erwägung, dass ländliche und abgelegene Regionen und Regionen in äußerster Randlage, einschließlich Inseln, am stärksten von Abwanderung betroffen sind, wobei in erster Linie junge Menschen und Frauen diese Gebiete verlassen, wodurch der Anteil der dort lebenden älteren Menschen ansteigt, was das Risiko einer sozialen Isolation erhöhen kann;

    E.

    in der Erwägung, dass die besonderen Merkmale der Inseln in Artikel 174 AEUV anerkannt werden, und in der Erwägung, dass die konkrete Anwendung dieses Artikels speziell auf die Inselgebiete der EU nach wie nicht stattfindet; in der Erwägung, dass diesen Merkmalen in der EU-Politik Rechnung getragen werden sollte, insbesondere durch die Ausarbeitung einer speziellen Strategie, eines europäischen Aktionsplans und einer Agenda für die Inselpolitik mit klar definierten Handlungsprioritäten;

    F.

    in der Erwägung, dass die Inselregionen insgesamt vergleichsweise weniger entwickelt sind als die kontinentalen Regionen ihrer Mitgliedstaaten und ein niedrigeres Pro-Kopf-BIP aufweisen als letztere;

    G.

    in der Erwägung, dass drei Mitgliedstaaten der EU Inseln sind;

    H.

    in der Erwägung, dass die physische Trennung von Inseln und ihre Entfernung vom Festland zu zusätzlichen Einschränkungen führt, unter anderem auf dem Arbeitsmarkt, in Bezug auf nachhaltige Verkehrsverbindungen und Mobilität, die Einfuhr von Rohstoffen und Verbrauchsgütern, den Zugang der Inselproduktion zu benachbarten Außenmärkten, im Bereich der Bildung, Gesundheitsversorgung, Wirtschaftstätigkeiten, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Energieversorgung sowie der Abfallbewirtschaftungseinrichtungen; in der Erwägung, dass diese geografische Trennung den ökologischen Wandel dieser Gebiete hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft erheblich erschwert;

    I.

    in der Erwägung, dass der gleichberechtigte Zugang zu hochwertiger und inklusiver Qualifizierung, Weiterqualifizierung und Umschulung sowie zu Informationen über Kompetenzen, Ressourcen und deren Bedarf, zu Beratung, Bildung und Berufsbildung für alle Menschen, einschließlich Menschen, die in dünn besiedelten und entvölkerten ländlichen und abgelegenen Gebieten leben, für eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz von wesentlicher Bedeutung ist;

    J.

    in der Erwägung, dass die EU für die Gebiete in äußerster Randlage, die in großer Mehrheit Inseln sind, gemäß Artikel 349 AEUV spezifische Maßnahmen erlassen muss, die darauf abzielen, die Bedingungen für die Anwendung der gemeinsamen Politik der EU auf diese Regionen festzulegen, insbesondere in Bereichen wie Zoll- und Handelspolitik, Steuerpolitik, Freizonen, Landwirtschaft und Fischereipolitik, die Bedingungen für die Versorgung mit Rohstoffen und grundlegenden Verbrauchsgütern, staatliche Beihilfen sowie die Bedingungen für den Zugang zu den Strukturfonds und zu den horizontalen Unionsprogrammen; in der Erwägung, dass spezifische Maßnahmen in all diesen Bereichen zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der EU beitragen;

    K.

    in der Erwägung, dass Saisonarbeitskräfte und entsandte Arbeitnehmer während der COVID-19-Pandemie häufig nicht über eine grundlegende Gesundheitsversorgung, angemessene Unterkünfte und persönliche Schutzausrüstung verfügten und auch nicht angemessen informiert wurden; in der Erwägung, dass sie häufig nur unzureichenden oder gar keinen Zugang zu den Sozialschutzsystemen in den Aufnahmemitgliedstaaten hatten, was auch Krankengeld und Kurzzeitarbeitslosenprogramme einschließt; in der Erwägung, dass die Mobilität der Arbeitnehmer in hohem Maße von den verfügbaren Verkehrsmitteln abhängt und die Arbeitnehmer von Inseln und Gebieten in äußerster Randlage der Union daher besonders hart getroffen sind;

    L.

    in der Erwägung, dass die langfristigen sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und kulturellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Inselgebiete der EU von besonderer Bedeutung sind und dass der Aufschwung in Europa auch die Inseln erreichen muss und zu keinen neuen regionalen Disparitäten führen darf; in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise gezeigt hat, dass die Volkswirtschaften der Inseln sehr anfällig für solche Ereignisse sind;

    M.

    in der Erwägung, dass die oft hohen Arbeitslosenquoten auf den Inseln, die tendenziell höher sind als auf dem Festland, durch die COVID-19-Krise noch erheblich verschärft wurden, wovon insbesondere junge Menschen betroffen sind;

    N.

    in der Erwägung, dass die Inseln und Gebiete in äußerster Randlage dem Klimawandel in besonderem Maße ausgesetzt sind und von einem Anstieg des Meeresspiegels und Küstenerosion, der Erwärmung und Versauerung der Meere und Ozeane sowie der zunehmenden Häufigkeit und Gewalt von Naturkatastrophen wie Zyklonen, Vulkanausbrüchen, Waldbränden und Stürmen, Überschwemmungen, Dürren und den Problemen der Wüstenbildung betroffen sind, die sich negativ auf die Landwirtschaft und die Nahrungsmittelversorgung auswirken und vielfältige wirtschaftliche, soziale und ökologische Schäden verursachen können; in der Erwägung, dass sie ausgezeichnete Laboratorien für verschiedene ökologische Übergangsprozesse sein können und viele von ihnen Energieautonomie durch erneuerbare Energien anstreben;

    O.

    in der Erwägung, dass die Inseln über viele Werte verfügen, deren Potenzial sich besser entfalten sollte;

    P.

    in der Erwägung, dass die biologische Vielfalt und Ökosysteme der Inseln außergewöhnlich reich sind; in der Erwägung, dass die Ökosysteme auf Inseln durch die Auswirkungen des Klimawandels besonders gefährdet sind und geschützt werden müssen;

    Q.

    in der Erwägung, dass das Binnenland auf vielen Inseln in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Zugänglichkeit von Dienstleistungen hinter den Küstenregionen zurückbleibt;

    R.

    in der Erwägung, dass die größtenteils kleinen landwirtschaftlichen Betriebe auf den Inseln durch ihre Abgelegenheit, Insellage und Umweltbedingungen, die Abhängigkeit von Energie vom Festland, die begrenzte Vielfalt der Produktion aufgrund lokaler und klimatischer Bedingungen und eine starke Abhängigkeit von lokalen Märkten sowie durch die Klimakrise, die Umweltzerstörung, den Verlust an biologischer Vielfalt und den Mangel an grundlegenden Infrastrukturen wie Straßen, Wasserversorgung, Abfallwirtschaft, digitale und Gesundheitsinfrastruktur benachteiligt sind; in der Erwägung, dass diese strukturellen Schwierigkeiten häufig dadurch verschärft werden, dass die Dienste von allgemeinem Interesse nicht vollständig entwickelt sind;

    S.

    in der Erwägung, dass Inseln, insbesondere in Gebieten in äußerster Randlage, sehr anfällig für wirtschaftliche und soziale Krisen sowie für Naturkatastrophen wie extreme Wetterereignisse und vulkanische Aktivität sind; in der Erwägung, dass Inseln aufgrund ihrer geografischen Isolation und aufgrund von Schwierigkeiten bei der Grundversorgung — beispielsweise mit Brennstoff oder Wasser — durch die Festlandsgebiete stärker unter Problemen wie der COVID-19-Pandemie zu leiden haben, wodurch sich besondere Schwierigkeiten für Landwirte ergeben; in der Erwägung, dass die Inselgebiete mehr als 80 % der biologischen Vielfalt in der Union ausmachen, viele der endemischen Arten Europas beherbergen, sogar ein Rückzugsgebiet für Arten, die vom Aussterben bedroht sind, bieten können, zugleich lebenswichtige Winterquartiere, Rastplätze und Durchgangspunkte für Zugvögel, Säugetiere und Wirbellose darstellen sowie ein geschätzter Teil der Landschaft und der Umwelt sind, der eines besonderen Schutzes bedarf;

    T.

    in der Erwägung, dass ein erheblicher Teil der sozioökonomischen Entwicklung der Inseln auf Sektoren basiert, die von einer starken Saisonalität geprägt sind, wie dies in der Landwirtschaft und im Tourismus der Fall ist; in der Erwägung, dass die landwirtschaftlichen Betriebe in den Inselregionen besonders unter einer geringen Wettbewerbsfähigkeit leiden, weil sie hohe Transportkosten tragen müssen und nicht von Skaleneffekten profitieren können, da Land auf vielen Inseln eine knappe Ressource ist; in der Erwägung, dass sich die Inseln der EU an die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, die ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Grünen Deals ist, halten müssen, um faire, gesunde und umweltfreundliche Lebensmittelsysteme zu entwickeln; in der Erwägung, dass diese Gebiete aufgrund der Konkurrenz aus Drittländern, die häufig nicht die gleichen Produktionsstandards im Bereich Umwelt und Lebensmittelsicherheit einhalten und viel niedrigere Arbeitskosten haben, erheblich benachteiligt sein können;

    U.

    in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ auf die Agrarproduktion der EU in diesen Gebieten aufgrund ihrer schwachen Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Einfuhren aus dem Ausland und der Herausforderungen, denen sie bei der Diversifizierung ihrer Produktion gegenüberstehen, schwerwiegende Folgen haben können;

    V.

    in der Erwägung, dass die biologische Vielfalt im Meer und auf den Inseln weitgehend endemisch und daher empfindlicher ist; in der Erwägung, dass die Meeres- und Küstenverschmutzung sowie die Überfischung und die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei, die sich verstärkt auf die Umwelt der Inseln auswirkt und sehr schwerwiegende Folgen für die Beschäftigung, die handwerkliche Fischerei und die lokalen Gemeinschaften hat, den Inseln Anlass zur Sorge geben können;

    W.

    in der Erwägung, dass die Gebiete in äußerster Randlage und die Inseln das Potenzial haben, in strategisch wichtigen Bereichen wie etwa saubere Energie, biologische Vielfalt und Ökotourismus zu einer nachhaltigen Zukunft für Europa beizutragen;

    Merkmale und Besonderheiten der Inseln der Europäischen Union

    1.

    erkennt an, dass eine Insellage einen dauerhaften strukturellen Nachteil darstellt; weist darauf hin, dass aus diesem Grund integrative Strategien entwickelt werden müssen, die es den Inseln ermöglichen, sich den Herausforderungen zu stellen und die Hindernisse zu überwinden, die sich aus der Insellage ergeben;

    2.

    weist darauf hin, dass die Union gemäß Artikel 174 AEUV den europäischen Inselregionen besondere Aufmerksamkeit widmen muss;

    3.

    betont, dass die europäischen Inseln zwar mit gemeinsamen Herausforderungen konfrontiert sind, aber unterschiedliche geografische Merkmale und institutionelle Strukturen aufweisen, weshalb es von entscheidender Bedeutung ist, flexible Lösungen zu finden, die diesen Besonderheiten Rechnung tragen;

    4.

    bedauert, dass die EU keine Vision für die europäischen Inseln hat, und fordert, dass eine europäische Vision für die Inseln entwickelt wird und die Stärken der Inseln genutzt werden;

    5.

    weist darauf hin, dass in Artikel 349 AEUV auch die Insellage als eine der Bedingungen anerkannt wird, die die Entwicklung der neun Gebiete in äußerster Randlage behindern, und dass darin die Insellage als eine der Bedingungen genannt wird, die deren strukturschwache soziale und wirtschaftliche Lage verschärfen; weist darauf hin, dass in Artikel 349 AEUV spezifische Maßnahmen für diese Gebiete in äußerster Randlage vorgesehen sind; fordert den Erlass einer spezifischen Verordnung für die Gebiete in äußerster Randlage, um den ökologischen, geografischen und sozialen Besonderheiten der unter Artikel 349 AEUV fallenden Gebiete Rechnung zu tragen;

    6.

    betont, dass das BIP und der Entwicklungsstand der europäischen Inseln unter dem Durchschnitt der EU und dem der Länder, zu denen sie gehören, liegen;

    7.

    betont, dass unter anderem die geomorphologischen und natürlichen Bedingungen der Inseln zu ihren Hauptnachteilen gehören; stellt fest, dass Inseln im Allgemeinen einen doppelten oder gar dreifachen natürlichen Nachteil haben, nämlich Insellage, bergiges Gelände und ihre Zugehörigkeit zu einem Archipel;

    8.

    weist darauf hin, dass die Insellage zu strukturellen Problemen der Abhängigkeit vom See- und Luftverkehr — der zur Grundversorgung gehört, von der das tägliche Leben der EU-Bürger auf den Inseln abhängt — mit zusätzlichen Kosten für die Ein- und Ausfuhr von Gütern, Rohstoffen, einschließlich Energierohstoffen, und Konsumgütern sowie für die Beförderung von Personen führt;

    9.

    betont, dass im Falle von Archipelen diese Schwierigkeiten durch eine doppelte und manchmal dreifache Insellage vervielfacht werden;

    10.

    betont die Defizite der Inseln in Bezug auf Bevölkerung, Rohstoffe und Ressourcen aller Art und weist darauf hin, dass auf vielen Inseln die Frage des Zugangs zu Trinkwasser und Sanitärversorgung, insbesondere für sämtliche Haushalte, für das Leben der Menschen, die Entwicklung der Landwirtschaft, die Energieerzeugung, die nachhaltige Entwicklung der Insel und die Möglichkeiten der Aufnahme von Touristen von zentraler Bedeutung ist;

    11.

    betont, dass die mit der Insellage verbundene Isolation eine Abhängigkeit von den Märkten auf dem Festland und dem Kontinent mit sich bringt und die Kosten für bestimmte Dienstleistungen wie Abfallbewirtschaftung sowie für bestimmte Waren erhöht, insbesondere im Hinblick auf kleine oder abgelegene Inseln, die in hohem Maße von Einfuhren abhängig sind;

    12.

    betont, dass die Wirtschaftssysteme der Inseln auf den primären und tertiären Sektor ausgerichtet sind und dass die Hyperspezialisierung das Wirtschaftsgefüge schwächt, indem sie es anfälliger für einen Abschwung und für Krisen macht; ist besorgt über die langfristigen Entwicklungen, die auf vielen Inseln der EU zu einer einseitigen Konzentration auf Tourismus führen können, wodurch saisonale Abhängigkeiten mit unterschiedlich verteilten finanziellen Mitteln zwischen der Hoch- und der der Nebensaison entstehen; betont daher, dass die Wirtschaft der Inseln diversifiziert werden muss, indem ihre sekundären Sektoren gestärkt werden, um ein gutes Gleichgewicht und einen diversifizierten Arbeitsmarkt zu erreichen;

    13.

    nimmt mit Besorgnis die aktuellen und langfristigen Auswirkungen der Krise aufgrund der COVID-19-Pandemie zur Kenntnis, die in vielen Bereichen die bereits prekäre Lage der Inseln der Europäischen Union verschärft; stellt mit Besorgnis fest, dass die Verschlechterung der psychischen Gesundheit aufgrund der Isolation und der eingeschränkten Auswahl in Inselgebieten ein wesentlicher Faktor für prekäre Verhältnisse ist;

    14.

    betont, dass die Folgen der COVID-19-Krise im Vergleich zum Festland auf vielen Inseln und in den Regionen in äußerster Randlage noch gravierender sind — wie der Preisanstieg bei der Seefracht zeigt — und zu einer Verschärfung der strukturellen sozialen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die für diese Regionen charakteristisch sind, führen; stellt fest, dass die derzeitigen Preiserhöhungen diese Schwierigkeiten nur noch verstärken werden;

    15.

    weist die Mitgliedstaaten darauf hin, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität darauf abzielen muss, die Kluft zwischen dem wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklungsstand der Inseln und der Regionen in äußerster Randlage einerseits und der am weitesten entwickelten Regionen andererseits zu verringern; fordert die Kommission auf, bei der Vorlage des Prüfungsberichts an das Parlament darauf hinzuweisen, ob diese Bestimmung in den nationalen Aufbauplänen eingehalten wurde;

    Probleme und Herausforderungen für europäische Inseln

    Klimawandel und biologische Vielfalt

    16.

    betont, dass die biologische Vielfalt auf den Inseln durch einzigartige biogeografische, phylogenetische und funktionelle Merkmale gekennzeichnet ist, dass auf den Inseln ein erheblicher Teil der weltweiten biologischen Vielfalt existiert und große Fortpflanzungsgruppen wichtiger Arten zusammenfinden, dass sie aber auch einen unverhältnismäßigen Verlust an biologischer Vielfalt erlitten haben; betont, dass gezielte regionale Strategien und Maßnahmen — wie eine stärker koordinierte technische Unterstützung — zum Schutz und zur Wiederherstellung der einzigartigen biologischen Vielfalt der Inseln sowie zur Schonung ihrer knappen natürlichen Ressourcen — wie Boden und Wasser — erforderlich sind, um ihre landwirtschaftliche Produktivität — besonders bei nachhaltigen traditionellen Erzeugnissen — und die Existenzgrundlage der Menschen zu sichern sowie zugleich die Erreichung der Ziele des europäischen Grünen Deals zu unterstützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung für Landwirte zu verstärken, die auf biodiversitätsfreundliche Verfahren umstellen, auch im Wege höherer Förder- und Kofinanzierungssätze;

    17.

    betont, dass viele Inseln eine empfindliche Umwelt und eine endemische biologische Vielfalt im Meer und an Land aufweisen und dass die Entwicklung des Tourismus, insbesondere auf einigen Mittelmeerinseln, den anthropogenen Druck auf die biologische Vielfalt weiter erhöht;

    18.

    fordert gezielte, nachhaltige und effiziente regionale Strategien und Maßnahmen für die Inseln, die darauf abzielen, ihre Fähigkeit zum Schutz und zur Wiederherstellung ihrer einzigartigen biologischen Vielfalt zu stärken, eine blaue Wirtschaft mit Schwerpunkt auf nachhaltigem Tourismus und nachhaltiger Fischerei zu fördern und die Meeresbodenforschung zu unterstützen; fordert die Kommission ferner auf, die Auswirkungen des Klimawandels auf die Inseln zu bewerten;

    19.

    weist darauf hin, dass die Inseln dem Klimawandel in besonderem Maße ausgesetzt sind, insbesondere angesichts des steigenden Meeresspiegels, der Erwärmung und Versauerung der Meere und Ozeane, der zunehmenden Wüstenbildung sowie der Zunahme von Naturkatastrophen;

    20.

    fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob der Europäische Solidaritätsfonds verbessert werden muss, um ihn an neue Gegebenheiten und Bedrohungen wie Naturkatastrophen oder die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen, damit die Folgen dieser Phänomene realistischer bewältigt werden können;

    21.

    fordert die Kommission auf, sich rasch mit der Bedeutung der Anpassung der bestehenden Notfallmechanismen zur Bewältigung der immer schwereren Naturkatastrophen wie dem Ausbruch des Vulkans auf der Insel La Palma (Spanien) zu befassen, einer beispiellosen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderung, die eine angemessene Reaktion auf die verursachten Schäden erfordert;

    22.

    nimmt mit Besorgnis die Risiken zur Kenntnis, die mit Überfischung und mit der Meeres- und Küstenverschmutzung verbunden sind; fordert im Rahmen des Übereinkommens von Paris und des europäischen Grünen Deals, einschließlich des Klimagesetzes, eine besondere Unterstützung für die Inseln, da dies unerlässlich ist, um sie zur Bekämpfung des Klimawandels und für den Klimaschutz mit einer angemessenen Anpassungsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und Vorausschau auszustatten; fordert, dass auf den Inseln der EU Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden, um die nachteiligen sozialen Auswirkungen des europäischen Grünen Deals abzufedern;

    23.

    fordert eine Bewertung der Strategien zur Vermeidung von Naturkatastrophen, der Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie der Raumordnungspolitik, um die Ausweitung des Wohnungsbaus und der Infrastruktur in durch Überschwemmungen gefährdeten Küstengebieten oder in durch Erdrutsche gefährdeten Gebieten zu vermeiden;

    Zugang zu Wasser und Wasserwirtschaft

    24.

    ist der Ansicht, dass die Inseln ein wertvolles Labor für Nachhaltigkeitspraktiken in Bereichen wie saubere Energie, Kreislaufwirtschaft, intelligente Mobilität, Abfallbewirtschaftung und die blaue Wirtschaft sein können; ist der Auffassung, dass insbesondere die Vertriebsketten verkürzt werden müssen, um die durch den Transport von Rohstoffen verursachten Emissionen zu verringern und gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft zu fördern, da dies von großer Bedeutung für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die Eigenständigkeit der Inseln ist;

    25.

    betont, dass beinahe alle Inseln einer zunehmenden Unsicherheit in Bezug auf ihre Umweltgüter, insbesondere den Wasserressourcen, ausgesetzt sind; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, zusätzliche Mittel zu mobilisieren, um Inselregionen beim Zugang zu und der Bewirtschaftung von Wasser besser zu unterstützen, und eine gemeinsame Wasserbewirtschaftungspolitik für die Inseln anzunehmen;

    26.

    betont, dass die Wasseraufbereitung, insbesondere von Abwasser, gefördert und für einen nachhaltigen Wasserkreislauf gesorgt werden muss; weist darauf hin, dass die Meerwasseraufbereitung oft kostspielig ist und nicht ausreicht, um die gesamte Wasserversorgung einer Insel sicherzustellen; verweist ferner auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Abfallbewirtschaftung in Inselgebieten, die über begrenzte Kapazitäten für die Lagerung und Verarbeitung von Abfällen verfügen, insbesondere in Zeiten eines erhöhten Touristenaufkommens, in denen mehr Abfälle anfallen; hebt ferner die strategische Rolle der Kreislaufwirtschaft hervor, die auf die Sammlung und das wirtschaftliche Recycling von Meeresabfällen ausgeweitet werden muss;

    Energiewende

    27.

    fordert spezifische Vorschriften und finanzielle Unterstützung, um die Inseln bei der Verwirklichung der Ziele der Klimaneutralität zu unterstützen, wobei die damit verbundenen zusätzlichen Kosten für Sektoren wie den Energie- und den Verkehrssektor und die Auswirkungen mobiler Technologien auf ihre Energiesysteme zu berücksichtigen sind; erkennt an, dass für den Umgang mit fluktuierenden erneuerbaren Energien verhältnismäßig sehr hohe Investitionen erforderlich sind; fordert, dass diese Kosten im Legislativpaket „Fit für 55“ berücksichtigt werden;

    28.

    hebt die Notwendigkeit des Legislativpakets „Fit für 55“ sowie die Chancen hervor, die sich daraus ergeben; ist jedoch der Ansicht, dass die konkrete Umsetzung dieser legislativen Maßnahmen mit der Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts einhergehen sollte, da Inseln ausnahmslos auf den Luft- und Seeverkehr angewiesen sind;

    29.

    fordert konkrete Ausgleichsmaßnahmen, mit denen die negativen Auswirkungen auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt von Inseln kompensiert werden, die aufgrund ihrer Abhängigkeit vom Luft- und Seeverkehrssektor im Zuge des Übergangs zu einer umweltfreundlicheren Wirtschaft und Gesellschaft auftreten können;

    30.

    erachtet es für wichtig, die Inseln genau zu überwachen, damit sie vollständig in die Entwicklung einer grünen maritimen Infrastruktur integriert werden können; fordert, dass Inseln bei der Infrastruktur Vorrang eingeräumt wird, damit der Luft- und der Seeverkehr dekarbonisiert wird; betont, dass die strukturellen Benachteiligungen der Inseln dazu führen, dass ihre Bürger und Unternehmen stärker von steigenden Preisen betroffen sind;

    31.

    weist darauf hin, dass Inseln aufgrund ihrer geringen Größe und ihrer isolierten Energieversorgungssysteme mit einer besonderen Herausforderung bei der Energieversorgung konfrontiert sind, da sie für die Stromerzeugung, den Verkehr und die Heizung in der Regel auf die Einfuhr fossiler Brennstoffe angewiesen sind;

    32.

    ist der Auffassung, dass die Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich der Gezeitenenergie, Vorrang haben sollte, da sie den Inseln erhebliche Vorteile bringen, wobei den Bedürfnissen der lokalen Gemeinschaften, einschließlich der Erhaltung der traditionellen Architektur und der lokalen Lebensräume der Inseln, Rechnung zu tragen ist; fordert daher Unterstützung für die Entwicklung eines breiten Spektrums erneuerbarer Energiequellen entsprechend den jeweiligen geografischen Gegebenheiten der Inseln; begrüßt die Programme für grünen Wasserstoff, die Inseln auf den Weg gebracht haben;

    33.

    fordert, dass die Energieautonomie auf der Grundlage erneuerbarer Energieträger als Ziel für alle europäischen Inseln festgelegt wird, mit den erforderlichen finanziellen Mitteln unterstützt und durch den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und die Einführung von Maßnahmen zur Steigerung des Potenzials nachhaltiger und erneuerbarer Energien angegangen wird; fordert zusätzliche Forschungsarbeiten, um erneuerbare Offshore-Energie erschwinglicher zu machen und sie an die geografischen Gegebenheiten der verschiedenen Meeresbecken anzupassen;

    34.

    betont, dass es für einen wirksamen ökologischen Wandel von entscheidender Bedeutung ist, die Verwaltungskapazitäten der lokalen Einrichtungen auf den europäischen Inseln zu stärken und ihr Potenzial sowohl als Wegbereiter der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Wettbewerbsfähigkeit als auch als Förderer eines klimafreundlichen Verhaltens der Bürger zu entwickeln; weist darauf hin, dass dieser Übergang auch von soliden Forschungs- und Innovationsstrategien und -initiativen abhängt, in deren Rahmen die Zusammenarbeit zwischen lokalen Interessenträgern und gleichzeitig eine breitere Nutzung von Forschungseinrichtungen in Inselgebieten gefördert werden;

    35.

    weist die Mitgliedstaaten darauf hin, dass ihre nationalen Übergangspläne, die im Fonds für einen gerechten Übergang vorgesehen sind, eine spezifische Studie und Analyse für jede ihrer Inseln enthalten müssen;

    Wirtschaftliche und soziale Entwicklung

    36.

    betont, wie wichtig es ist, das lokale Wirtschaftsgefüge der europäischen Inseln, insbesondere von Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zu unterstützen;

    37.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und zu einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben beizutragen, Beschäftigungsmöglichkeiten in von Entvölkerung bedrohten Regionen zu schaffen und das Augenmerk dabei insbesondere auf eine bessere Erwerbsbeteiligung von Frauen zu legen; betont, dass Beratungsdienste, lebenslanges Lernen und Umschulungs- und Weiterbildungsprogramme für Arbeitnehmer aller Altersstufen wichtig sind;

    38.

    fordert Sofortmaßnahmen, um die Entvölkerung der Inseln und die Abwanderung hochqualifizierter und fähiger Arbeitskräfte zu begrenzen und die Lebensqualität zu verbessern, unter anderem durch die Verbesserung der Zugänglichkeit für schutzbedürftige Gruppen, um lokale Unternehmen zu unterstützen, Arbeitsplätze zu erhalten und sich mit dem Altern der Bevölkerung zu befassen; fordert, dass auch die Entwicklung von Bildung, Berufsausbildung, Weiterbildung, innovativem und nachhaltigem Unternehmertum und Beschäftigungseinrichtungen für die Inselbewohner gefördert wird — insbesondere für Frauen, deren Beschäftigungsquote in fast allen Inselgebieten der EU niedriger ist als die der Männer, und für junge Menschen;

    39.

    betont, dass die am 7. Dezember 2021 im Rat erzielte Einigung zur Aktualisierung der EU-Vorschriften über die Mehrwertsteuersätze gegebenenfalls auf alle Inselgebiete der EU ausgeweitet werden muss;

    40.

    weist darauf hin, dass die COVID-19-Krise die Anfälligkeit vieler europäischer Inseln im Bereich der Gesundheitsversorgung deutlich gemacht hat; betont daher, wie wichtig es ist, die Gesundheitsinfrastruktur sowie den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu entwickeln und zu verbessern und die Niederlassung von Angehörigen der Gesundheitsberufe, insbesondere in den abgelegensten Inselgebieten, zu fördern;

    41.

    betont, dass eine enge Zusammenarbeit auf lokaler Ebene, die Mobilität und der Wissensaustausch zwischen Bildungs-, Forschungs- und technologischen Innovationseinrichtungen, Unternehmen und einzelnen Bürgern gefördert werden müssen; fordert die Kommission daher auf, dafür zu sorgen, dass die Bewohner der europäischen Inseln — insbesondere derjenigen, die am weitesten vom Festland entfernt sind, — uneingeschränkt und gleichberechtigt an europäischen Mobilitätsprogrammen wie Erasmus+, dem Europäischen Solidaritätskorps, DiscoverEU oder dem künftigen Programm „Aim, Learn, Master, Achieve“ (ALMA) teilnehmen können;

    42.

    weist erneut auf die Bedeutung von EU-Programmen wie der Jugendgarantie hin; fordert die Mitgliedstaaten auf, dieses Programm in enger Abstimmung mit EU-Fonds wie dem ESF+ zügig umzusetzen, um die Lage von Menschen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren, zu verbessern, mit besonderem Augenmerk auf denjenigen, die in ländlichen Gebieten leben, und Regionen, die natürliche oder demografische Nachteile auf ihren Arbeitsmärkten aufweisen, einschließlich Inseln, um sicherzustellen, dass alle jungen Menschen unter 30 Jahren ein hochwertiges Angebot für eine Beschäftigung, eine weiterführende Ausbildung, eine Berufsausbildung oder eine Schulung erhalten und in der Lage sind, die für Beschäftigungsmöglichkeiten in einer Vielzahl von Sektoren erforderlichen Fähigkeiten zu entwickeln, oder dass ihnen binnen vier Monaten nach dem Verlust einer Arbeit oder dem Verlassen der Schule eine vergütete Lehrstelle oder ein bezahltes Praktikum angeboten wird;

    43.

    begrüßt die Bemühungen, die Jugendgarantie inklusiver zu gestalten und jegliche Form der Diskriminierung zu vermeiden, einschließlich junger Menschen, die in abgelegenen, ländlichen oder benachteiligten städtischen Gebieten oder in Übersee- und Inselregionen leben;

    Kultur

    44.

    ist der Ansicht, dass Kultur und die Entwicklung des Kultursektors auf den Inseln von grundlegender Bedeutung sind; ist der Ansicht, dass die kulturelle und sprachliche Identität der Inseln geschützt und gefördert werden müssen, auch im Bildungsbereich, da sie in jeder Hinsicht zur Aufwertung der Inseln und der EU insgesamt beitragen;

    45.

    fordert die Kommission auf, 2024 zum Europäisches Jahr der Inseln zu erklären.

    Landwirtschaft und Fischerei

    46.

    fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob eine Verordnung erforderlich ist, in der spezifische Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft für alle Inseln der NUTS-2- und NUTS-3-Ebene festgelegt werden, um Nahrungsmittelautonomie zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Erzeugnisse zu steigern, unbeschadet bestehender Instrumente wie des Programms zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) und der Verordnung über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres (10);

    47.

    fordert Maßnahmen zur Überbrückung des wirtschaftlichen Gefälles zwischen Binnen- und Küstenregionen, das in Inselregionen sehr häufig fortbesteht;

    48.

    weist darauf hin, dass die landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel der Inseln aufgrund der spezifischen mikroklimatischen und topografischen Bedingungen der Inseln von einzigartiger Qualität sind; betont, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik der Konsum von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die von den Inseln und aus den Randgebieten stammen, gefördert werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, nachhaltige Lösungen für den Transport von Agrarerzeugnissen zwischen den meisten Inseln und dem Festland zu entwickeln; ist der Ansicht, dass hierdurch die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleinerer Inseln erhöht wird und kleine landwirtschaftliche Betriebe gestärkt werden;

    49.

    betont, dass die nachhaltige Entwicklung von Inseln innerhalb der ökologischen Grenzen und unter Bewahrung einer gesunden Land- und Meeresumwelt, die Landwirtschaft, Waldbewirtschaftung und -erhaltung, Tierhaltung, Aquakultur, nachhaltige Fischerei, lokale Produktion und blaue Wirtschaft verstärkt unterstützt werden müssen, unter anderem durch europäische Kooperationsprogramme; vertritt die Auffassung, dass die Unterstützung der EU für die Modernisierung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf den Inseln verstärkt werden muss, auch durch die Förderung der Präzisionslandwirtschaft, um diesen Gebieten zu helfen, die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen.

    50.

    weist darauf hin, dass die Entwicklungslücke in den ländlichen Inselgebieten dadurch weiter verstärkt wird, dass die meisten Inseln, die keine lebendigen Städte haben, nicht von den finanziellen Spillover-Effekten profitieren können; stellt fest, dass dies zu einer Verringerung der Wettbewerbsfähigkeit führt, insbesondere im Hinblick auf die Fähigkeit von KMU, Skaleneffekte zu erschließen;

    51.

    betont, wie wichtig es ist, dass sich die Raumplanung auf eine wirksame und effiziente Bodennutzung konzentriert;

    52.

    betont, wie wichtig es ist, die Menschen in ländlichen und abgelegenen Gebieten zu erreichen und Qualifizierungs- und Umschulungsmöglichkeiten für Menschen, die in der Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und anderen Berufen in diesen Regionen tätig sind, zugänglicher zu machen und stärker auf diese Menschen zuzuschneiden, sie mit grünen, digitalen und allen erforderlichen Kompetenzen auszustatten, damit sie die gegenwärtigen und zukünftigen Chancen der grünen und blauen Wirtschaft besser nutzen können, und sie in die Lage zu versetzen, einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt zu leisten;

    53.

    hebt den Mangel an nachhaltigen Lösungen für den Transport von Agrarerzeugnissen zwischen den meisten Inseln und dem Festland sowie für die Aus- und Einfuhr von Agrarerzeugnissen von und zu den Inseln hervor und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in ihren Entwicklungsplänen für die Inseln innovative Projekte zur Schaffung umweltfreundlicherer Verbindungen zu fördern;

    54.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, alle im Rahmen der Kohäsionspolitik verfügbaren Instrumente zu nutzen sowie Möglichkeiten zur Entfaltung von Komplementarität und Synergieeffekten zwischen den verschiedenen europäischen Strategien und Fonds zu ermitteln und zu fördern, um — unter anderem durch die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen — die Ernährungssicherheit und die Selbstversorgung der Inseln zu stärken und um die Inseln zu einem integralen Bestandteil des Übergangs zu nachhaltigen, kreislauforientierten Ernährungssystemen und intelligenten ländlichen Gebieten zu machen und so geografische Nachteile in Chancen zu verwandeln; vertritt die Auffassung, dass die Förderung der Rolle der Inseln in der nachhaltigen Lebensmittelkette durch Instrumente der EU-Regionalpolitik zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und den Trend zur Entvölkerung der Inselregionen aufhalten könnte;

    55.

    betont, dass kurze, einträgliche und umweltfreundliche Produktionsketten und die Entwicklung eines Agrarsektors gefördert werden müssen, der vorrangig auf traditionelle Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung, den lokalen Verbrauch und umweltfreundliche Lösungen ausgerichtet ist und zur Verwirklichung der Nahrungsmittelautonomie beiträgt.

    56.

    betont, dass die Cork-2.0-Erklärung „Für ein besseres Leben im ländlichen Raum“ weiter umgesetzt werden muss, um über die aktuellen Herausforderungen und Chancen, denen sich die Inseln der Union gegenübersehen, nachzudenken; fordert, dass bei der langfristigen Vision für ländliche Gebiete die Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage und der Inseln des Ägäischen Meeres eigens berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, im Rahmen der regionalen Planungsprozesse — auch durch die Bereitstellung von Finanzmitteln, die die Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ergänzen — politische Maßnahmen und Strategien für die Inseln in den Bereichen nachhaltige Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Agrotourismus, blaue Wirtschaft und Konnektivität, Anpassung an den Klimawandel, Schutz der biologischen Vielfalt, Einführung der Kreislaufwirtschaft und Umstellung auf erneuerbare Energien zu unterstützen; fordert die Kommission außerdem nachdrücklich auf, die tatsächlichen Kosten der Insellage und der doppelten Insellage von Archipelen unter Berücksichtigung der Anfälligkeit und der Vorzüge der Inselgebiete, insbesondere der Gebiete in äußerster Randlage, zu bewerten; vertritt die Auffassung, dass die tatsächlichen Kosten, die sich für die Inselgebiete aus ihrer Insellage ergeben, in der Kohäsionspolitik der Union berücksichtigt werden sollten und dass gleichzeitig — auf der Grundlage aktueller und harmonisierter Daten — eine Folgenabschätzung der EU-Initiativen und -Maßnahmen auf den Inseln durchgeführt werden sollte; betont, dass die Beobachtungsstelle für den ländlichen Raum eine einzigartige Gelegenheit bietet, angemessene und aktuelle hochwertige Daten zu den Inselgebieten zu generieren, deren Schwerpunkt unter anderem auf dem Zugang zu Land liegt und die die Grundlagen für eine ganzheitliche landwirtschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Inseln schaffen.

    57.

    ist der Ansicht, dass in Anbetracht der starken Exportabhängigkeit des Agrarsektors einiger Inseln — vor allem der kleinsten Inseln –, von denen aufgrund ihrer geringen Größe und des daraus resultierenden Mangels an Infrastruktur keine Schlachtkörper verschifft werden können, weiterhin lebende Tiere auf dem Seeweg transportiert werden sollten;

    58.

    vertritt die Auffassung, dass die Unterstützung der EU für die Modernisierung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf den Inseln verstärkt werden muss, auch durch die Förderung der Präzisionslandwirtschaft, um diesen Gebieten zu helfen, die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen.

    59.

    weist jedoch darauf hin, dass aufgrund der Strategie „vom Hof auf den Tisch“, welche die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Union weiter einschränkt, die Besonderheiten der tropischen und subtropischen Landwirtschaft in den Gebieten in äußerster Randlage ebenfalls zu beachten sind, und der Zugang zu den Unionsmärkten sollte für Produkte, die nicht den Normen der Union entsprechen, beschränkt werden;

    60.

    weist insbesondere mit Blick auf Gebiete in äußerster Randlage darauf hin, dass der Zusammenhalt in der EU durch folgende Maßnahmen gefördert werden sollte: Stärkung von Artikel 349 AEUV, insbesondere durch Konsolidierung des in diesen Regionen geltenden „Besitzstands der EU“; Beibehaltung und Verstärkung des POSEI und der dafür bereitgestellten Haushaltsmittel, insbesondere durch seine Umsetzung in anderen Sektoren als der Landwirtschaft wie Fischerei, Verkehr, Tourismus usw. und Sicherstellung einer differenzierten Behandlung der Erzeugnisse aus Gebieten in äußerster Randlage bei allen Neuverhandlungen von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und Freihandelsabkommen und Vereinbarung umfassender Schutzmaßnahmen für sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Bananen, Tomaten, Zucker und Milch bei diesen Verhandlungen;

    61.

    fordert, dass die bestimmten Mechanismen im Rahmen der GAP durch das POSEI ausgebaut werden, um die Abhängigkeit der Gebiete in äußerster Randlage von Agrar- und Nahrungsmitteleinfuhren zu verringern sowie die Ernährungssicherheit und die Zugangsmöglichkeiten dieser Regionen zu ihren Märkten, entweder in ihrem Hoheitsgebiet oder irgendwo in der Union, zu stärken; fordert in diesem Sinne eine Erhöhung des POSEI-Haushalts ab 2027, um den wachsenden Bedarf und die Entwicklung der lokalen Produktion in diesen abgelegenen Regionen und Inselregionen zu decken, die mit ihren erheblichen zusätzlichen Produktionskosten konfrontiert sind;

    62.

    fordert die Kommission auf, den langfristigen ELER-Kofinanzierungssatz für die Gebiete in äußerster Randlage bei 85 % zu belassen, um die sozioökonomische Entwicklung dieser Gebiete sicherzustellen und dadurch die sich aus ihrer abgelegenen Lage ergebenden Probleme zu mildern;

    63.

    fordert, dass die europäischen Umwelt- und Sozialstandards, die für tropische Waren aus Drittländern gelten, strikt eingehalten werden und dass systematisch Quoten für die Einfuhr tropischer Erzeugnisse aus diesen Ländern auf der Grundlage der bestehenden Handelsströme festgelegt werden; fordert zudem die Einführung spezifischer Überwachungs- und Sanktionsmechanismen zur Überwachung der Einhaltung dieser Bedingungen; empfiehlt bei Einfuhren aus Drittländern die Durchsetzung des Konformitätsprinzips, vor allem in Bezug auf ökologische Erzeugnisse;

    64.

    erkennt an, dass Küstenregionen und Gebiete in äußerster Randlage, die traditionell auf die Fischerei angewiesen sind, finanzielle Unterstützung erhalten sollten, um die Arbeitsplätze in der Fischerei zu konsolidieren, um neue Bereiche zu erschließen und um neue Arbeitsplätze zu schaffen, insbesondere in der kleinen Fischerei; fordert die Mitgliedstaaten auf, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um bestehende Arbeitsplätze zu schützen, vielfältige neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Digitalisierung zu fördern; betont, wie wichtig es ist, Diskriminierung aller Art auf dem Arbeitsmarkt zu unterbinden und gefährdete und benachteiligte Gruppen zu schützen und zu unterstützen; unterstützt den kombinierten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds, um Synergien zu schaffen und um zugleich Überschneidungen zu vermeiden;

    65.

    ist sehr besorgt über die körperliche und geistige Gesundheit der Arbeitnehmer in der Fischereiwirtschaft, die oft nicht nur durch die immanenten Gefahren einer Arbeit auf offener See gefährdet sind, sondern auch durch den Einsatz von Schiffen, die nicht den derzeit geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen, wodurch sie einem erhöhten Risiko durch Arbeitsunfälle, einschließlich schwerer Unfälle, ausgesetzt sind; fordert die zuständigen Behörden daher auf, dafür zu sorgen, dass alle Arbeitnehmer in der Branche sichere und akzeptable Arbeitsbedingungen sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen und einen fairen Wettbewerb zwischen Fischereiunternehmen weltweit vorfinden, ohne dass dabei europäische Standards herabgesetzt würden; fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene Unterstützung für die Verbesserung der Sicherheit der Flotte sowie der Arbeitsbedingungen bereitzustellen, wobei den Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit nachzukommen und der kleinen Fischerei, insbesondere in ländlichen Gebieten und in abgelegenen Gebieten, in denen das Durchschnittsalter der Schiffe deutlich höher ist als in der industriemäßigen Fischerei, besondere Aufmerksamkeit einzuräumen ist; begrüßt die Initiative der Kommission, auf ein Übereinkommen im Bereich der Sicherheit von Fischereifahrzeugen hinzuarbeiten;

    Tourismus

    66.

    stellt fest, dass der Tourismussektor in Bezug auf Einkommen und Beschäftigung am stärksten zum Wirtschaftswachstum der Inselregionen beiträgt; fordert die Kommission daher auf, zusätzliche spezifische finanzielle Unterstützung für einen nachhaltigen Tourismus auf den Inseln bereitzustellen, das Problem des saisonalen Tourismus zu lösen und innovative Pilotprojekte zur Förderung ökologischerer und digitalerer Lösungen im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals zu unterstützen und Inseln, die in hohem Maße vom Tourismus abhängig sind, bei der Diversifizierung ihrer Wirtschaft zu helfen; fordert die Kommission außerdem auf, ein europäisches Gütesiegel für nachhaltigen Tourismus einzuführen, um die Stärken und Bemühungen der Inseln und Inselregionen in diesem Bereich hervorzuheben;

    67.

    betont, dass sowohl der integrierte Ansatz für die territoriale Entwicklung in Bezug auf Inseln — wie integrierte territoriale Investitionen und von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung — als auch Initiativen wie die für intelligente Dörfer und europäische digitale Innovationszentren in Bezug auf Inseln gestärkt werden müssen, um eine nachhaltige Landwirtschaft und eine nachhaltige Nahrungsmittelerzeugung mit besonderem Schwerpunkt auf umweltfreundlichen Verfahren sowie einen nachhaltigen Agrotourismus zu unterstützen; hebt hervor, wie wichtig die Förderung der intelligenten Nutzung von Energie und Wasser ist, um sicherzustellen, dass die Inseln ihre knappen Ressourcen optimal nutzen;

    Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen

    68.

    fordert, dass die Verkehrsinfrastruktur der Inseln entwickelt und verbessert wird, um einen nachhaltigen Verkehr zu fördern, und die Modernisierung und Ökologisierung der Straßen-, Flughafen- und Hafeninfrastruktur bei gleichzeitiger Gewährleistung eines sozial gerechten Übergangs; fordert insbesondere, dass ein umweltfreundlicher öffentlicher und privater Verkehr gefördert wird;

    69.

    fordert, dass vorrangig mehr Investitionen in die grundlegende Infrastruktur getätigt werden, um den Zugang aller Haushalte zu Trinkwasser und sanitären Diensten zu verbessern;

    70.

    betont, dass die territoriale Kontinuität aller Inseln durch einen nachhaltigen See- und Luftverkehr sichergestellt werden muss, wobei strikt darauf zu achten ist, dass Monopolsituationen vermieden werden, es sei denn, es besteht ein Mangel an Linienverkehrsdiensten in einer Situation des freien Wettbewerbs, die den Rückgriff auf Verträge über gemeinwirtschaftliche Dienstleistungen erforderlich macht; betont, wie wichtig es ist, die Beförderungskosten für Personen und Güter zu senken, unter anderem indem den Bewohnern niedrigere Tarife angeboten werden, und die Sicherheit und Eignung von Landbrücken und Straßenverbindungen sicherzustellen;

    71.

    fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das Arbeitsprogramm der Fazilität „Connecting Europe“ (2021–2023) und die europäischen Kooperationsprogramme zur territorialen Zugänglichkeit von Inseln beitragen; stellt fest, dass die Verbesserung der Zugänglichkeit von Inseln und die Entwicklung nachhaltiger Verkehrsverbindungen zu und zwischen ihnen für ihre Entwicklung und die Bereitstellung grundlegender öffentlicher Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit und Sozialfürsorge von entscheidender Bedeutung sind; ist der Ansicht, dass derartige Verbesserungen nicht auf das Festland oder gegebenenfalls auf die EU-Mitgliedstaaten beschränkt werden sollten;

    72.

    betont, insbesondere im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, wie wichtig es ist, auf den Inseln der EU die Gesundheitsinfrastruktur zu verbessern, telemedizinische und telepsychiatrische Dienste zu stärken und die medizinische Grundversorgung aufzuwerten sowie den Zugang zu Arzneimittel auszubauen;

    73.

    betont, dass die Chancengleichheit für alle von entscheidender Bedeutung ist, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Schließung der Lücke bei den digitalen Kompetenzen Vorrang einzuräumen, indem sichergestellt wird, dass schutzbedürftige Regionen, einschließlich ländlicher und abgelegener Gebiete und benachteiligter Bürger, Zugang zu digitaler allgemeiner und beruflicher Bildung, zur erforderlichen Mindestausstattung, sowie einen flächendeckenden Zugang zum Internet haben und über digitale Unterstützung und andere technische Lerninstrumente verfügen; hebt hervor, dass diese Menschen unterstützt werden müssen, um die digitalen Kompetenzen zu steigern, die sie benötigen, um erfolgreich zu sein und zu vermeiden, dass sich die Ungleichheiten vertiefen, wobei sichergestellt werden muss, dass niemand zurückgelassen wird;

    74.

    betont, dass die Digitalisierung und eine effiziente digitale Konnektivität für Inseln höchste Priorität haben, insbesondere um dazu beizutragen, die geografischen Nachteile zu überwinden, mit denen sie konfrontiert sind, und um die Bereitstellung digitaler Technologien und Infrastrukturen, Bildungs- und Ausbildungsdienste sowie elektronische Gesundheitsdienste, einschließlich Telemedizin und Telepsychiatrie, sowie andere wichtige staatliche Dienste für Bürger und KMU, die positive Auswirkungen auf Geschäftsstrategien und -tätigkeiten haben, zu verbessern;

    75.

    betont, dass die Instandhaltung der digitalen Infrastrukturen, die die Inseln der EU mit dem Rest der Welt verbinden, sichergestellt werden muss, insbesondere durch den Einsatz von europäischen Mitteln, um für eine angemessene finanzielle Unterstützung für den Ersatz veralteter Seekabel zu sorgen;

    76.

    ist der Ansicht, dass es insbesondere auf kleinen Inseln für KMU schwierig ist, einfachen Zugang zu allen Informationen zu erhalten, die sich auf die Förderung des Unternehmertums, die Entwicklung von Fähigkeiten und EU-finanzierte Möglichkeiten beziehen; fordert in diesem Zusammenhang eine stärkere finanzielle Unterstützung sowie die Bereitstellung von mehr Informationsveranstaltungen, Beratungsdiensten und maßgeschneiderten Schulungen;

    Migration

    77.

    stellt fest, dass einige Inseln mit einer großen Zahl ankommender Migranten konfrontiert sind, die in einigen Fällen die Zahl der einheimischen Bevölkerung bei weitem übersteigt, und sie nicht in der Lage sind, die erforderlichen Mittel für die Unterbringung und Unterstützung bereitzustellen;

    78.

    weist auf die besondere und unverhältnismäßige Belastung der Asyl- und Aufnahmesysteme auf Inseln, abgelegenen Inseln und in Gebieten in äußerster Randlage hin; fordert, dass im europäischen Aktionsplan für Inseln die oben genannte Realität in Bezug auf Asyl und Migration anerkannt wird, die koordinierte Lösungen auf europäischer Ebene erfordert, die das Wohlergehen und die Würde des Einzelnen achten und gleichzeitig dem Druck entgegenwirken;

    Neubewertung der Regelungen über staatliche Beihilfen und Maßnahmen zur Verringerung des Entwicklungsdefizits

    79.

    fordert die Kommission auf, eine Analyse des Umfangs der staatlichen Beihilfen für Unternehmen mit Sitz auf Inseln der EU vorzulegen; hält es für unerlässlich, trotz der Bemühungen der EU und der Mitgliedstaaten festzustellen, ob und inwieweit in Inselgebieten ansässige Unternehmen von solchen Maßnahmen profitieren konnten, und die Regelungen über staatliche Beihilfen entsprechend neu zu bewerten; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie wichtig es ist, die staatlichen Beihilfen für die Luft- und Seeverkehrsunternehmen in diesen Inselgebieten angesichts ihrer völligen Abhängigkeit von diesen Verkehrsmitteln flexibler zu gestalten;

    80.

    fordert, dass bei jeder künftigen Überarbeitung des Rechtsrahmens für staatliche Beihilfen Folgenabschätzungen auf der Grundlage spezifischer Indikatoren durchgeführt werden, um die nachlassende Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsstrukturen von Inselregionen zu bewerten, auch angesichts der Auswirkungen des Pakets „Fit für 55“ auf diese Gebiete, und eine spezifische degressive Regelung für Inselgebiete zu konzipieren, wenn die im Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen vorgesehenen außerordentlichen Maßnahmen nach dem 31. Dezember 2021 auslaufen;

    81.

    fordert die Schaffung einer Unterkategorie „Inseln“ aufgrund ihrer besonderen Merkmale im Hinblick auf die Anwendung der Vorschriften über regionale staatliche Beihilfen für den Zeitraum 2021–2027 und die Abschaffung der sogenannten De-minimis-Höchstwerte für europäische Inseln und Gebiete in äußerster Randlage, ab deren Überschreitung eine Genehmigung der Kommission erforderlich ist;

    82.

    betont, dass ein flexiblerer Ansatz erforderlich ist, damit die europäischen Mittel in den Inselgebieten und Gebieten in äußerster Randlage wirksamer eingesetzt werden können, ohne dass die Qualität der Durchführung und der Kontrolle dieser Durchführung beeinträchtigt werden;

    83.

    weist darauf hin, dass die derzeitige De-minimis-Regel die Wettbewerbsfähigkeit einschränkt und Schwierigkeiten auf den europäischen Inseln und den Gebieten in äußerster Randlage mit sich bringt; ist der Ansicht, dass alle Inseln in der Europäischen Union von den geltenden Obergrenzen der De-minimis-Regel ausgenommen werden sollten, damit sie weniger benachteiligt werden; fordert die Kommission ferner auf, die Vorschriften für staatliche Beihilfen anzupassen, damit Subventionen zur Entschädigung aufgrund der Insellage nicht als staatliche Beihilfen, sondern als Ausgleich betrachtet werden, um die europäischen Inseln und die Gebiete in äußerster Randlage mit den Gebieten auf dem Festland gleichzustellen;

    84.

    fordert, dass das entfernungsbezogene Kriterium (150 km) neubewertet wird, das herangezogen wird, um Inseln als Grenzregionen einzustufen, die im Rahmen der Programme für grenzübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der kohäsionspolitischen Zielsetzung der territorialen Zusammenarbeit oder der Europäischen Nachbarschaftspolitik förderfähig sind, wobei die Lage der Inseln zu berücksichtigen ist; hält es, sofern die Einführung einer Einschränkung überhaupt notwendig ist, bei Inselregionen für angemessener, die Bedingung für grenzüberschreitende Territorien auf Ebene des Meeresbeckens anzuwenden;

    Eine spezifische und angepasste europäische Politik für die Inseln

    85.

    betont, dass der Mangel an statistischen Daten über die Inseln die Entwicklung gezielter Maßnahmen behindert; fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit Artikel 174 AEUV ein europäisches Institut für benachteiligte Gebiete einzurichten, das auf allen Verwaltungsebenen zuverlässige und aggregierte statistische Daten, einschließlich nach Geschlecht aufgeschlüsselter Daten, erhebt, die regelmäßig aktualisiert werden und auf harmonisierten Kriterien beruhen; fordert die Kommission auf, die Erhebung statistischer Daten über europäische Inseln zu verbessern und in die Folgenabschätzungen zu ihren Vorschlägen eine territoriale Prüfung aufzunehmen, um gezielte Maßnahmen zu entwickeln und zu bewerten, wie sich die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften auf Bürger und Unternehmen in den verschiedenen Regionen auswirken würden;

    86.

    betont, dass derzeit nicht alle Inseln von den EU-Rechtsvorschriften über die territoriale Klassifizierung erfasst werden; fordert die Kommission auf, eine Debatte darüber einzuleiten, um Inseln in die gemeinsame Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik einzubeziehen und die Einrichtung eines der Europäischen Städteinitiative ähnlichen Programms zur Unterstützung von Partnerschaften zwischen europäischen Inseln in Erwägung zu ziehen, um innovative Ansätze für inselspezifische Probleme zu entwickeln, bewährte Verfahren auszutauschen und Lösungen umzusetzen, die den Bürgern und Unternehmen zugutekommen;

    87.

    fordert die Kommission auf, die von den europäischen Inseln bereits erstellten Studien über die mit der Insellage verbundenen Herausforderungen und zusätzlichen Kosten zur Kenntnis zu nehmen und interdisziplinäre Analysen zu erstellen, die in der Lage sind, die demografischen, geografischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Merkmale der Inselgebiete zu erfassen, um dafür zu sorgen, dass diese Regionen keine Wettbewerbsnachteile im Zusammenhang mit ihrer geografischen Lage erleiden;

    88.

    fordert die Schaffung einer zusätzlichen Mittelausstattung zur Unterstützung der europäischen Inseln bei der Bewältigung ihrer besonderen Herausforderungen und Unterschiede sowie zur Deckung der zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit den europäischen Inseln im Rahmen der künftigen Kohäsionspolitik; schlägt vor, die Kontaktstelle für Inseln auszuweiten, indem innerhalb der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung der Kommission eine Task Force für Inseln eingerichtet wird;

    89.

    fordert die Kommission auf, die Zuweisung von Haushaltsmitteln auf der Grundlage des Pro-Kopf-BIP in Betracht zu ziehen, um alle Unterschiede zwischen den Inseln zu berücksichtigen;

    Inselpakt und Europäischer Aktionsplan für die Inseln

    90.

    fordert die Kommission auf, eine dynamische Bewertung von Artikel 174 AEUV vorzunehmen und auf diesem Artikel mit einer echten europäischen Inselagenda aufzubauen und eine europäische Strategie für Inseln auf der Grundlage dieses Berichts zu entwickeln, die den lokalen Gegebenheiten und Bedürfnissen gerecht wird und den Besonderheiten der einzelnen Meeresbecken der EU Rechnung trägt; fordert die Kommission auf, eine Studie über die jeweils unterschiedlichen Lage der Inselgebiete durchzuführen und eine Strategie für Inseln mit konkreten Vorschlägen in Betracht zu ziehen;

    91.

    fordert, dass so bald wie möglich ein Inselpakt nach dem Vorbild des Städtepakts und des künftigen Pakts für den ländlichen Raum unter Beteiligung der wichtigsten Interessenträger, d. h. der nationalen, regionalen und lokalen Behörden, der wirtschaftlichen und sozialen Akteure, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der nichtstaatlichen Organisationen, ausgearbeitet und umgesetzt wird;

    92.

    hebt hervor, dass der Dialog mit und zwischen den Inselgemeinschaften von wesentlicher Bedeutung ist, um die Nähe zum europäischen Aufbauwerk zu fördern, Brücken zwischen den Kulturen zu bauen und das Interesse an Entscheidungsprozessen und am Aufbau der Europäischen Union selbst zu wecken;

    o

    o o

    93.

    beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen sowie den nationalen und regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

    (1)  ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60.

    (2)  ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 1.

    (3)  ABl. C 37 vom 2.2.2021, S. 57.

    (4)  ABl. C 15 vom 12.1.2022, S. 2.

    (5)  ABl. C 390 vom 18.11.2019, S. 53.

    (6)  ABl. C 316 vom 6.8.2021, S. 2.

    (7)  ABl. C 270 vom 7.7.2021, S. 2.

    (8)  ABl. C 117 vom 11.3.2022, S. 18.

    (9)  ABl. C 232 vom 16.6.2021, S. 28.

    (10)  Verordnung (EU) Nr. 229/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres (ABl. L 78 vom 20.3.2013, S. 41).


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