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Document E2022C1215(03)
State aid – Decision recording the acceptance of appropriate measures pursuant to Article 1(1) of Part I and Article 19(1) of Part II of Protocol 3 to the Surveillance and Court Agreement proposed in the context of the adoption of new Guidelines on State aid to promote risk finance investments 2022/C 476/09
Staatliche Beihilfen – Beschluss über die Annahme zweckdienlicher Maßnahmen nach Teil I Artikel 1 Absatz 1 und Teil II Artikel 19 Absatz 1 des Protokolls 3 zum Überwachungsbehörde- und Gerichtshof-Abkommen im Zusammenhang mit der Annahme neuer Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen 2022/C 476/09
Staatliche Beihilfen – Beschluss über die Annahme zweckdienlicher Maßnahmen nach Teil I Artikel 1 Absatz 1 und Teil II Artikel 19 Absatz 1 des Protokolls 3 zum Überwachungsbehörde- und Gerichtshof-Abkommen im Zusammenhang mit der Annahme neuer Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen 2022/C 476/09
ABl. C 476 vom 15.12.2022, p. 33–33
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
15.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 476/33 |
Staatliche Beihilfen – Beschluss über die Annahme zweckdienlicher Maßnahmen nach Teil I Artikel 1 Absatz 1 und Teil II Artikel 19 Absatz 1 des Protokolls 3 zum Überwachungsbehörde- und Gerichtshof-Abkommen im Zusammenhang mit der Annahme neuer Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen
(2022/C 476/09)
Die EFTA-Überwachungsbehörde hat zu folgender Beihilfe zweckdienliche Maßnahmen vorgeschlagen, die von allen EFTA-Staaten angenommen wurden:
Tag des Erlasses der Entscheidung |
7. September 2022 |
Nummer der Beihilfesache |
86868 |
Nummer der Entscheidung |
177/22/COL |
EFTA-Staat |
Alle |
Titel |
Beschluss über die Annahme zweckdienlicher Maßnahmen nach Teil I Artikel 1 Absatz 1 und Teil II Artikel 19 Absatz 1 des Protokolls 3 zum Überwachungsbehörde- und Gerichtshof-Abkommen im Zusammenhang mit der Annahme neuer Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen |
Rechtsgrundlage |
EWR-Abkommen, insbesondere Artikel 61 bis 63 und Protokoll 26; Abkommen zwischen den EFTA-Staaten über die Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs („Überwachungsbehörde- und Gerichtshof-Abkommen“), insbesondere Artikel 24 und Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben a und b; Protokoll 3 zum Überwachungsbehörde- und Gerichtshof-Abkommen, insbesondere Teil I Artikel 1 Absatz 1 und Teil II Artikel 19 Absatz 1 |
Art der Maßnahme |
Beschluss über die Annahme der vorgeschlagenen zweckdienlichen Maßnahmen |
Ziel |
Gewährleistung, dass die EFTA-Staaten bestehende Risikofinanzierungsbeihilferegelungen erforderlichenfalls ändern, um sie mit den neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen in Einklang zu bringen |
Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung befindet sich auf folgender Website der EFTA-Überwachungsbehörde:
http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/decisions/