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Document E2022C1215(03)

    Staatliche Beihilfen – Beschluss über die Annahme zweckdienlicher Maßnahmen nach Teil I Artikel 1 Absatz 1 und Teil II Artikel 19 Absatz 1 des Protokolls 3 zum Überwachungsbehörde- und Gerichtshof-Abkommen im Zusammenhang mit der Annahme neuer Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen 2022/C 476/09

    ABl. C 476 vom 15.12.2022, p. 33–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.12.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 476/33


    Staatliche Beihilfen – Beschluss über die Annahme zweckdienlicher Maßnahmen nach Teil I Artikel 1 Absatz 1 und Teil II Artikel 19 Absatz 1 des Protokolls 3 zum Überwachungsbehörde- und Gerichtshof-Abkommen im Zusammenhang mit der Annahme neuer Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen

    (2022/C 476/09)

    Die EFTA-Überwachungsbehörde hat zu folgender Beihilfe zweckdienliche Maßnahmen vorgeschlagen, die von allen EFTA-Staaten angenommen wurden:

    Tag des Erlasses der Entscheidung

    7. September 2022

    Nummer der Beihilfesache

    86868

    Nummer der Entscheidung

    177/22/COL

    EFTA-Staat

    Alle

    Titel

    Beschluss über die Annahme zweckdienlicher Maßnahmen nach Teil I Artikel 1 Absatz 1 und Teil II Artikel 19 Absatz 1 des Protokolls 3 zum Überwachungsbehörde- und Gerichtshof-Abkommen im Zusammenhang mit der Annahme neuer Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen

    Rechtsgrundlage

    EWR-Abkommen, insbesondere Artikel 61 bis 63 und Protokoll 26;

    Abkommen zwischen den EFTA-Staaten über die Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs („Überwachungsbehörde- und Gerichtshof-Abkommen“), insbesondere Artikel 24 und Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben a und b;

    Protokoll 3 zum Überwachungsbehörde- und Gerichtshof-Abkommen, insbesondere Teil I Artikel 1 Absatz 1 und Teil II Artikel 19 Absatz 1

    Art der Maßnahme

    Beschluss über die Annahme der vorgeschlagenen zweckdienlichen Maßnahmen

    Ziel

    Gewährleistung, dass die EFTA-Staaten bestehende Risikofinanzierungsbeihilferegelungen erforderlichenfalls ändern, um sie mit den neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen in Einklang zu bringen

    Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung befindet sich auf folgender Website der EFTA-Überwachungsbehörde:

    http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/decisions/


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