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Document 52022M10804
Prior notification of a concentration (Case M.10804 – KKR / CONTOURGLOBAL) Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance) 2022/C 280/08
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10804 – KKR / CONTOURGLOBAL) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 280/08
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10804 – KKR / CONTOURGLOBAL) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 280/08
PUB/2022/912
ABl. C 280 vom 21.7.2022, p. 26–26
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
21.7.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 280/26 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.10804 – KKR / CONTOURGLOBAL)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2022/C 280/08)
1.
Am 14. Juli 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1). bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
KKR & Co. Inc. („KKR“, USA); |
— |
ContourGlobal plc („ContourGlobal“, Vereinigtes Königreich). |
KKR wird die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von ContourGlobal im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung übernehmen.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
KKR ist eine weltweit tätige Investmentgesellschaft, die alternative Vermögensverwaltung sowie Kapitalmarkt- und Versicherungslösungen anbietet. |
— |
ContourGlobal erwirbt und entwickelt Großhandelsanlagen zur Stromerzeugung und betreibt 138 Kraftwerke in 20 Ländern, darunter in der EU in Österreich, Bulgarien, Frankreich, Italien, Rumänien, der Slowakei und Spanien. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.10804 – KKR / CONTOURGLOBAL
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).