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Document 52021AE1986

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Thema ‚Der globale Ansatz für Forschung und Innovation — Europas Strategie für internationale Zusammenarbeit in einer sich verändernden Welt‘“ (COM(2021) 252 final)

EESC 2021/01986

ABl. C 105 vom 4.3.2022, p. 77–80 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 105/77


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Thema ‚Der globale Ansatz für Forschung und Innovation — Europas Strategie für internationale Zusammenarbeit in einer sich verändernden Welt‘“

(COM(2021) 252 final)

(2022/C 105/11)

Berichterstatterin:

Neža REPANŠEK

Befassung

Europäische Kommission, 1.7.2021

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständiges Arbeitsorgan

Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch

Annahme in der Fachgruppe

30.9.2021

Verabschiedung im Plenum

20.10.2021

Plenartagung Nr.

564

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

231/0/4

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt, dass die EU in der internationalen Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation eine Führungsrolle übernehmen und deren Offenheit wahren, zugleich jedoch ihren Grundwerten treu bleiben und keine Abstriche bei fairem Wettbewerb und Gegenseitigkeit machen will.

1.2.

Der EWSA begrüßt die Schlussfolgerungen der am 20. Oktober 2020 in Bonn auf der Ministerkonferenz zum Europäischen Forschungsraum (EFR) angenommenen „Bonner Erklärung zur Freiheit der wissenschaftlichen Forschung“, die wegweisend für eine dynamische Forschungs- und Innovationslandschaft ist, die auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse und das Wohl der Gesellschaft abzielt. Der EWSA unterstützt, dass diese Grundsätze künftig auch international angewandt werden sollen.

1.3.

Der EWSA hält es für notwendig, dass die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten die zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Konzipierung von außerordentlichen Maßnahmen und Sonderprogrammen (etwa für Karrieremobilität, Gewinnung/Bindung von Forschern, angewandte Forschungs- und Innovationsergebnisse für die Unternehmenskultur der europäischen KMU) stärker einbeziehen, da diese einen Mehrwert für die EU erbringen, der sich in den kommenden Jahrzehnten in dem ehrgeizig angelegten europäischen Forschungsraum (1) bezahlt machen könnte. Insbesondere gilt es, die Lehren der Pandemie und die Auswirkungen des Klimawandels auf Gesellschaft und Volkswirtschaft sowie die Notwendigkeit zu berücksichtigen, den umfassenden Transfer von Wissen und Technologie durch den digitalen Wandel in der Forschung sicherzustellen. Durch die Pandemie ist die gesundheitspolitische Zusammenarbeit in den Vordergrund gerückt. Ihr Schwerpunkt muss auf der Versorgung mit Gesundheitsdiensten, der möglichst raschen Verbesserung und Stärkung des Gesundheitswesens sowie der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsfachkräften liegen, denn durch Zusammenarbeit können auch sehr komplexe gesundheitspolitische Probleme gelöst werden.

1.4.

Der EWSA hält es für wichtig, die führende Rolle der EU bei der Unterstützung multilateraler Forschungs- und Innovationspartnerschaften zu stärken, um neue Lösungen für die Herausforderungen in den Bereichen Umwelt, Digitalisierung, Gesundheit, Soziales und Innovation zu finden, auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Auswirkungen von COVID-19 auf die europäischen Gesundheitssysteme, Gesellschaften und Unternehmen sowie die Weltwirtschaft.

1.5.

Um konkret zum Ziel einer stärkeren EU in der Welt beizutragen, fordert der EWSA, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer und nationaler Ebene angemessen in die Arbeit der Europäischen Kommission zur Überwachung der Maßnahmen einbezogen werden, wie sie in ihrer Mitteilung dargelegt hat. Mit Blick auf das geplante EFR-Forum für den Übergang schlägt der EWSA vor, gemeinsame Maßnahmen europäischer und einzelstaatlicher Institutionen durch einen vorläufigen Bericht des Wissensnetzwerks der Zivilgesellschaft zu unterstützen, der 2022 auf einer internationalen Konferenz vorgelegt und erörtert werden soll.

2.   Allgemeine Bemerkungen

2.1.

Im globalen Ansatz für Forschung und Innovation (FuI) wird die Perspektive der Kommission für Europas Strategie in Sachen internationale Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation formuliert. Die Strategie zielt auch auf die Stärkung von Partnerschaften ab, damit neue Lösungen für die Herausforderungen in den Bereichen Umwelt, Digitalisierung, Gesundheit, Soziales und Innovation gefunden werden können.

2.2.

Die neue Strategie hat zwei Hauptziele. Erstens sollen auf Regeln und Werten beruhende Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation geschaffen werden, die offen sind, damit Forscher und Innovatoren weltweit in multilateralen Partnerschaften zusammenarbeiten und Lösungen für globale Herausforderungen finden können. Zweitens sollen Gegenseitigkeit und gleiche Ausgangsbedingungen in der internationalen Forschungs- und Innovationszusammenarbeit sichergestellt werden.

2.3.

Der neue globale Ansatz sollte umgesetzt werden durch:

flexible Gestaltung der bilateralen Zusammenarbeit der EU im Bereich Forschung und Innovation, um diese Zusammenarbeit auf die europäischen Interessen und Werte abzustimmen und die offene strategische Autonomie der EU zu stärken;

Mobilisierung von Wissenschaft, Technologie und Innovation zur Beschleunigung einer nachhaltigen und inklusiven Entwicklung und zur Förderung des Übergangs zu einer belastbaren, wissensbasierten Gesellschaft und Wirtschaft in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen;

Bündelung der Maßnahmen der EU, der Finanzinstitute und der Mitgliedstaaten in Initiativen, die nach dem Konzept „Team Europa“ gestaltetet sind, um die Effektivität und Wirkung der Maßnahmen zu maximieren.

2.4.

Die Mitteilung soll auch als Richtschnur für die Umsetzung der internationalen Dimension des neuen EU-Programms für die zivile Forschung und Innovation „Horizont Europa“ und seiner Synergien mit anderen EU-Programmen dienen, insbesondere mit dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt.

3.   Bekenntnis der EU zu internationaler Offenheit und Grundwerten in Forschung und Innovation

3.1.

Um ihre Führungsrolle behaupten zu können, muss die EU darauf achten, dass ihr Forschungs- und Innovationsprogramm der Welt auch in Zukunft offensteht. Das bedeutet, dass Teilnehmer aus der ganzen Welt unabhängig von ihrem Unternehmensstandort oder Wohnsitz in der Lage sein sollten, an EU-Programmen wie Erasmus+ und Horizont Europa teilzunehmen. Darüber hinaus sollten die Achtung und das gemeinsame Verständnis der Werte in der Forschung in allen internationalen Partnerschaften weiter gefördert und umgesetzt werden.

3.2.

Auf der Grundlage des „Europäischen Verhaltenskodex für die Integrität der Forschung“ (2) unterstreicht der EWSA in seiner Stellungnahme „Ein neuer EFR für Forschung und Innovation“ (3), dass der Grundsatz der wissenschaftlichen und ethischen Integrität in die Forschung einbezogen werden muss, um die menschliche Gesundheit zu schützen sowie finanzielle Verluste und wissenschaftliche Misserfolge zu vermeiden. In der Mitteilung wird beschrieben, was die EU zum Schutz der gemeinsamen Grundwerte bei der Bewältigung ethischer Herausforderungen und der Gewährleistung einer am Menschen orientierten technologischen Innovation unternehmen muss.

3.3.

Akademische Freiheit, institutionelle Autonomie, ethische Aspekte und Integrität der Forschung, empirische Grundlagen, Geschlechtergleichstellung, Vielfalt und Inklusivität sollten durchgängig berücksichtigt werden und ein die internationale Forschungszusammenarbeit einfließen. Der EWSA unterstützt ausdrücklich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern, Geschlechtergleichstellung, Befähigung und Teilhabe junger Menschen und deren Inklusion sowie Vielfalt in der weltweiten Innovationsforschung. Ein inklusives und unterstützendes Umfeld für die Forschung, das frei von politischer Einflussnahme ist, sowie Möglichkeiten für die Forschung sollten auf allen Ebenen gefördert werden. Der EWSA begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, Leitlinien für den Umgang mit ausländischer Einflussnahme auf Forschungseinrichtungen und Hochschuleinrichtungen in der EU zu entwickeln und zu fördern.

3.4.

Generelles Ziel der EU ist es, Datenbestände im Rahmen des Konzepts der offenen Daten und der offenen Wissenschaft „FAIR“ („findable, accessible, interoperable and reusable“), d. h. auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar zu gestalten.

3.5.

Die einzelstaatliche Grundfinanzierung ist für ein angemessenes Niveau von Investitionen in Forschung und Entwicklung unumgänglich, denn nur so können die anvisierten Ziele auf dem jeweiligen Gebiet erreicht werden.

3.6.

Durch Wissenschaftsdiplomatie könnte die EU ihre Softpower einbringen, ihren wirtschaftlichen Interessen und Werten wirksamer Geltung verschaffen, der Nachfrage und dem Interesse der Partnerländer entgegenkommen und von ihrer Stärke als Motor für Forschung und Innovation profitieren. Der EWSA ist der Überzeugung, dass ein konstruktiver sozialer und zivilgesellschaftlicher Dialog auf allen Ebenen zu einer erfolgreichen Wissenschaftsdiplomatie in unseren Gemeinschaften beitragen könnte.

4.   Nachjustierung des globalen Ansatzes — gleiche Ausgangsbedingungen und Gegenseitigkeit in Forschung und Innovation

4.1.

Durch ihre Strategien und Programme fungiert die EU als wichtiger Katalysator für die Internationalisierung im Bereich Forschung und Innovation. Sie kann außerdem die Produktion einbeziehen und Wissenschaft, Nachwuchsforscher, interdisziplinäre Netze, Technologien und Innovationen mobilisieren, um einerseits eine nachhaltige und inklusive Entwicklung und andererseits den Übergang zu widerstandsfähigen, wissensbasierten Gesellschaften und Volkswirtschaften in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu beschleunigen. Der EWSA betont, wie wichtig private und vor allem öffentliche Investitionen in die Wissenschaft sind. Ihnen ist es zu verdanken, dass wir mit anderen globalen Forschungs- und Innovationsakteuren Schritt halten und gleichzeitig die Menschenrechte und die Grundwerte schützen zu können.

4.2.

Andere große Wissenschaftsmächte investieren heute einen höheren Anteil ihres Bruttoinlandsprodukts in die Wissenschaft als die EU. Die geopolitischen Spannungen nehmen zu, Menschenrechte und Grundwerte wie die akademische Freiheit werden infrage gestellt. Die akademische Freiheit ist aber das Rückgrat der Hochschulbildung in der EU und muss gegenüber Drittländern geschützt werden. Angesichts der jüngsten Ereignisse begrüßt und unterstützt der EWSA den Appell europäischer Hochschullehrerverbände (4), unverzüglich zu handeln und für gefährdete Forscher und Wissenschaftler, einschließlich Wissenschaftler, Studenten und Akteure der Zivilgesellschaft aus Afghanistan, insbesondere für Frauen und Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten, schnellstmöglich ergänzende legale Lösungen zu finden.

5.   Gemeinsame Bewältigung globaler Herausforderungen

5.1.

Der EWSA unterstützt voll und ganz die klare Zielrichtung des gerechten doppelten Übergangs — digitaler Wandel und Grüner Deal — sowie eine langfristig angelegte Politik zugunsten des Gesundheitswesens und einer dauerhaften Erholung nach der COVID-19-Krise. Europa muss grenzüberschreitend und in einer bisher nicht gekannten Größenordnung zusammenarbeiten, um gemeinsam mit den Partnern innovative Lösungen für den gerechten ökologischen und digitalen Wandel im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung zu entwickeln, die Widerstandsfähigkeit, den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit Europas, insbesondere im Interesse der Kleinstunternehmen, voranzutreiben sowie das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen zu fördern. Neben dem Engagement für die Umstellung auf eine widerstandsfähigere europäische Wirtschaft geht es darum, den Wiederaufbau so zu gestalten, dass er bei allen Menschen in Europa ankommt — das ist wichtig für die Entwicklung, die uns zu einer nachhaltigen europäischen Wirtschaft und zu neuen Beschäftigungsmöglichkeiten führen soll. Soziale Innovation kann dabei ebenfalls ein wichtiger Aspekt sein.

5.2.

Gegenseitige Offenheit, freier Austausch von Ideen und die gemeinsame Suche nach Lösungen sind für das Streben nach bzw. die Weiterentwicklung des Grundlagenwissen von wesentlicher Bedeutung. Sie gehören zu den Grundbestandteilen eines lebendigen Innovationsökosystems, denn eine Kooperation in Offenheit, die das Handeln der EU auszeichnet, findet dann in einem transformierten globalen Umfeld statt.

5.3.

Die weltweite Mobilisierung von Forschern und Innovatoren wird für das Wohlergehen der Menschen und der nachfolgenden Generationen von entscheidender Bedeutung sein. Die Pandemie führt uns gerade heute vor Augen, dass bei einer engeren internationalen Zusammenarbeit, etwa in globalen Gesundheitsbelangen, bahnbrechende Innovationen möglich sind. Die EU sollte für ihr Ziele einer offenen strategischen Autonomie einstehen, indem sie gleichzeitig ihre bilaterale Zusammenarbeit mit Drittländern in bestimmten Bereichen (5) anpasst.

5.4.

Als Reaktion auf die aktuellen globalen Tendenzen sollte die EU mit gutem Beispiel vorangehen und für den regelbasierten Multilateralismus eintreten. Die multilaterale Ordnung muss neu belebt werden, damit sie ihren Zweck erfüllt, globalen Herausforderungen gerecht wird und den lauter werdenden Forderungen der Bürger nach Transparenz, Qualität und Inklusion entspricht. Weiterhin sollte sich die EU für eine grundlegende Modernisierung wichtiger multilateraler internationaler Institutionen einsetzten. Sie sollte einen gemeinsamen Zeit- bzw. Handlungsplan für die gegenseitige Öffnung der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit anstreben, um globale Antworten auf globale Herausforderungen zu finden und den Austausch bewährter Verfahren zu erleichtern.

5.5.

Die EU sollte danach streben, weltweit Maßstäbe bei den Nachhaltigkeitsstandards zu setzen. Dieses Anliegen sollte auch durch eine stärkere Rolle bei der internationalen Zusammenarbeit für eine „KMU-freundliche“ pränormative Forschung und Standardisierung vorangetrieben werden. Der EWSA weist darauf hin, dass den KMU in allen Bereichen des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums durch entsprechende Maßnahmen geholfen werden muss.

5.6.

Der EWSA unterstützt den Aktionsplan für geistiges Eigentum (6) uneingeschränkt als einen sehr guten und ganzheitlichen Ansatz zur Modernisierung des Systems des geistigen Eigentums in der EU. Die Einführung des einheitlichen Patentsystems muss zu den obersten Prioritäten gehören und wird die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU erheblich verbessern.

5.7.

Einige Länder streben zunehmend nach einer technologischen Führungsrolle, indem sie zu diskriminierenden Maßnahmen greifen und nicht selten Forschung und Innovation instrumentalisieren, um globalen Einfluss und soziale Kontrolle zu erlangen. Neben Wohlstand und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit muss sich die EU auch verstärkt darum bemühen, unverzichtbare und sichere Technologien und Dienste für ihre Bürger aus eigener Kraft zu beschaffen bzw. bereitzustellen. Die EU sollte bei der Entwicklung neuer globaler Normen, internationaler Standards und Kooperationsrahmen in Bereichen wie der Digitalisierung, einschließlich künstlicher Intelligenz und sonstiger neuer Technologien, eine Vorreiterrolle übernehmen. Die demokratische und regulatorische Stärke der EU ist ein strategischer Vorteil, der zum Aufbau einer besseren Welt genutzt werden kann. Mit ihrer Glaubwürdigkeit als Friedensakteur und ihren Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen kann sie zur Unterstützung multilateraler Bemühungen um die Erhaltung, Förderung und Konsolidierung des Friedens beitragen.

5.8.

Seit seiner ersten Stellungnahme zum Thema künstliche Intelligenz von 2017 (7) beteiligt sich der EWSA als Vordenker in der Debatte über künstliche Intelligenz (KI). In den vergangenen Jahren hat er eine Reihe von Stellungnahmen (8) zu diesem Thema verabschiedet. Er hat sich für einen Ansatz der Steuerung durch den Menschen („Human-in-command“) für KI ausgesprochen, bei dem sowohl die technische Kontrolle in der Hand des Menschen bleibt als auch die Entscheidung darüber, wann und wie KI in unserer Gesellschaft insgesamt genutzt werden soll. Auch die Auswirkungen der KI auf die Beschäftigung, die notwendige Ausgewogenheit zwischen Regulierung, Selbstregulierung und ethischen Leitlinien sowie die Auswirkungen der KI auf die Verbraucher müssen im Blickpunkt stehen. Der EWSA erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Gesetz über künstliche Intelligenz (9).

5.9.

Die Präsenz der EU als globale Kraft beruht auch darauf, dass ihr auswärtiges Handeln im Einklang mit der internen Politik in jedem Mitgliedstaat steht. Die EU muss darauf achten, dass sie mit einer Stimme spricht und eindeutige Botschaften sendet, wenn sie unsere Partnerschaften und Allianzen mit Drittländern festigen, multilaterale und regionale Organisationen unterstützen und einen stärker interessenorientierten Ansatz für globale öffentliche Güter verfolgen will.

Brüssel, den 20. Oktober 2021

Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Christa SCHWENG


(1)  Vermerk der Präsidentschaft an den Rat: Renewing the European Research Area — how to prepare the roll out of an ambitious ERA fit for the next decade? and New European Research Area: Council adopts conclusions — Pressemitteilung, 1. Dezember 2020.

(2)  The European Code of Conduct for Research Integrity, www.allea.org (accessed 6 June 2021).

(3)  Stellungnahme des EWSA, A new European Research Area (ERA) for Research and Innovation, (ABl. C 220 vom 9.6.2021, S. 79).

(4)  https://www.scholarsatrisk.org/2021/08/urgent-appeal-to-european-governments-and-eu-institutions-take-action-for-afghanistans-scholars-researchers-and-civil-society-actors/

(5)  Integrationszusammenarbeit mit EFTA-Ländern, dem westlichen Balkan, der Türkei, den Ländern der europäischen Nachbarschaftspolitik sowie dem Vereinigten Königreich, Vertiefung der EU-Partnerschaften mit Afrika, Lateinamerika und weiteren Regionen usw.

(6)  EWSA-Stellungnahme „Aktionsplan für geistiges Eigentum“, (ABl. C 286 vom 16.7.2021, S. 59).

(7)  ABl. C 288 vom 31.8.2017, S. 1.

(8)  ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 1; ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 51; ABl. C 240 vom 16.7.2019, S. 51; ABl. C 47 vom 11.2.2020, S. 64; ABl. C 364 vom 28.10.2020, S. 87.

(9)  INT/940 — Verordnung über künstliche Intelligenz (ABl. C 517 vom 22.12.2021, S. 61).


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