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Document 52021IE2555

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Strategische Autonomie sowie Sicherheit und Nachhaltigkeit der Lebensmittelversorgung“ (Initiativstellungnahme)

EESC 2021/02555

ABl. C 105 vom 4.3.2022, p. 56–62 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 105/56


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Strategische Autonomie sowie Sicherheit und Nachhaltigkeit der Lebensmittelversorgung“

(Initiativstellungnahme)

(2022/C 105/09)

Berichterstatter:

Klaas Johan OSINGA

Beschluss des Plenums

25.3.2021

Rechtsgrundlage

Artikel 32 Absatz 2 der Geschäftsordnung

 

Initiativstellungnahme

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt

Annahme in der Fachgruppe

4.10.2021

Verabschiedung im Plenum

20.10.2021

Plenartagung Nr.

564

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

128/0/1

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) schlägt eine Definition der offenen strategischen Autonomie für Lebensmittelsysteme vor, die auf Lebensmittelerzeugung, Arbeitskräften und fairem Handel beruht. Das übergeordnete Ziel ist eine sichere, nachhaltige Ernährung aller EU-Bürgerinnen und -bürger durch eine faire, gesunde, nachhaltige und widerstandsfähige Lebensmittelversorgung.

1.2.

Insbesondere müssen die Lebensmittelsysteme in der EU weiter diversifiziert werden; die landwirtschaftliche Erwerbsbevölkerung muss gestärkt werden, indem mehr junge Leute für diesen Wirtschaftszweig gewonnen sowie die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung verbessert werden; außerdem muss die Handelspolitik auf die EU-Standards für nachhaltige Lebensmittel und Wettbewerbsfähigkeit abgestimmt werden (1).

1.3.

Die offene strategische Autonomie und die Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme lassen sich am besten mit einem Instrumentarium erreichen, das Risikomanagementmaßnahmen umfasst, damit die Lebensmittelversorgungsketten Extremsituationen bewältigen und nationale und europäische Behörden unverzüglich tätig werden können.

1.4.

Die jüngsten durch COVID-19, klimawandelbedingte Wetterextreme und Cyberangriffe verursachten Ereignisse zeigen, dass die Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme verbessert werden müssen. Im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ entwickelt die Europäische Kommission derzeit einen EU-Notfallplan für die Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit und einen dazugehörigen EU-Krisenreaktionsmechanismus (2). Dies soll zu einem höheren Risikobewusstsein beitragen sowie die Ermittlung, Bewertung, Erfassung und Überwachung der Hauptrisiken durch Stresstests für kritische Systeme auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten einschließen. Außerdem soll es der Umsetzung von Maßnahmen zur Lösung der aufgetretenen Probleme dienen.

1.5.

Die EU braucht ein System zur Verhinderung von Ereignissen wie Strom- und Netzwerkausfällen oder Cyberangriffen, die aufgrund wechselseitiger Abhängigkeiten außer Kontrolle geraten könnten, z. B. eine Stadt, für die ein mehrwöchiger Lockdown angeordnet werden muss; ein Stromausfall, der mehrere Tage andauert; ein Lebensmittelhersteller oder -einzelhändler, der Ziel eines Cyberangriffs ist.

1.6.

Um die Bewältigungsstragien zu verbessern, müssen bestehende Lebensmittelsysteme weiterentwickelt und zugleich diversifiziert werden, u. a. im Hinblick auf Geschäftsmodelle für Hofläden, die urbane Landwirtschaft, die vertikale Landwirtschaft und den Ansatz „Lokal produziert, lokal konsumiert“ im Allgemeinen. Dies erfordert die umfassendere Anwendung von Forschung und Innovation durch Landwirte und Erzeuger und wäre auch ein Mittel gegen food deserts („Lebensmittelwüsten“, Gebiete mit ungenügender Verfügbarkeit von frischen Lebensmitteln) und Produktionsspezialisierung (3). Gleichzeitig sollten die Vorteile effizienter Vertriebssysteme, die von Agrarbetrieben über verarbeitende Unternehmen bis hin zu Märkten reichen, gestärkt werden.

1.7.

Um die langfristige Erzeugung gesunder Lebensmittel in ausreichender Menge sowie tragfähige Lebensgrundlagen sicherzustellen, ist es wichtig, die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu nutzen, indem die Boden- und Wasserressourcen erhalten, der Klimawandel und der Verlust an biologischer Vielfalt bekämpft und das Tierwohl geschützt werden. Die EU sollte auch die lokale und regionale Produktion stärken, um eine ausgewogene Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung mit einem geringen CO2-Fußabdruck zu verbinden.

1.8.

Die GAP ist wichtig für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Sie sollte die Märkte in Krisenzeiten stabilisieren, während sie den Landwirten und Verarbeitungsbetrieben ein Sicherheitsnetz bietet und für den Schutz von Umwelt, Beschäftigten, Klima und Tierwohl sorgt. Außerdem trägt die GAP zur Erhaltung der strategischen Produktionskapazität und zur Lebensmittel- und Ernährungssicherheit bei.

1.9.

Landwirtschaftliche Betriebe, fruchtbare Agrarflächen und Wasser sind strategische Vermögenswerte und müssen bis zu einem gewissen Grad in der gesamten EU geschützt werden: Sie bilden das Rückgrat unserer offenen strategischen Autonomie im Lebensmittelbereich.

1.10.

Der EWSA bekräftigt seine Empfehlung, die Möglichkeit der Einrichtung eines mehrere Akteure und Ebenen einbeziehenden Europäischen Rates für Ernährungspolitik zu prüfen (4). Im Zusammenhang mit der offenen strategischen Autonomie könnte ein solcher Rat unter anderem eine Überwachungsfunktion übernehmen und die Bewertung und Antizipierung von Risiken in der Lebensmittelversorgungskette unterstützen.

1.11.

Die EU muss dafür sorgen, dass die Grenzen auf sichere Weise offen bleiben und die Arbeitskräfte und die Logistik für die Erzeugung und den Vertrieb von Lebensmitteln (green lanes) sowohl innerhalb der Union als auch mit Drittländern weiterhin ihre Aufgabe erfüllen können. Dies erfordert ein festes Verfahren der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und Drittländern.

2.   Einführung

2.1.

Zweck dieser Initiativstellungnahme ist es, das Konzept der „offenen strategischen Autonomie“ für Europa im Hinblick auf die künftige Sicherheit und Nachhaltigkeit der Lebensmittelversorgung zu untersuchen und zukunftsorientierte Ideen und politische Empfehlungen der Zivilgesellschaft zu unterbreiten. Insbesondere soll die Stellungnahme Denkanstöße zu Fragen liefern, die sich aus den jüngsten Ereignissen wie COVID-19, Wetterextremen, Cyberangriffen und politischen/sozialen Spannungen ergeben.

2.2.

Die „offene strategische Autonomie“ ist als Chance für die EU zu sehen, die Sicherheit ihrer Lebensmittelversorgung zu gewährleisten und hohe Nachhaltigkeitsstandards festzulegen, insbesondere im Kontext des europäischen Grünen Deals und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung. Die Herausforderung der nachhaltigen Lebensmittelversorgung muss von der EU auf interner und externer Ebene angegangen werden. In dieser Stellungnahme soll auch untersucht werden, wie die Verfügbarkeit nachhaltiger Lebensmittel für alle Unionsbürgerinnen und -bürger — insbesondere in Krisenzeiten — geschützt und verbessert werden kann.

2.3.

Die Stellungnahme baut auf einer Reihe von Vorschlägen und konkreten Ideen auf, die der EWSA bereits in früheren Arbeiten unterbreitet hat (5). Diese Anregungen können wie folgt zusammengefasst werden:

Die EU braucht eine umfassende Lebensmittelpolitik, um gesunde Ernährungsweisen auf der Grundlage nachhaltiger Lebensmittelsysteme unter Verbindung der Landwirtschaft mit Ernährungs- und Ökosystemleistungen zu fördern und um Versorgungsketten aufzustellen, die der Gesundheit aller Bevölkerungsgruppen in Europa dienlich sind. Eine solche Politik, die sich jetzt in der Kommissionsstrategie „Vom Hof auf den Tisch“ manifestiert, sollte die Kohärenz zwischen ernährungsbezogenen Politikbereichen verbessern, Lebensmitteln wieder ihren ursprünglichen Wert beimessen und einen langfristigen Übergang von Lebensmittelproduktivismus und -konsumismus hin zu einem von den Bürgern mitgestalteten Ernährungssystem (food citizenship) fördern.

Das Potenzial kurzer Lebensmittelversorgungsketten, der Agrarökologie und der Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse sollte stärker zur Geltung gebracht werden.

Es muss für faire Preise gesorgt werden, und unlautere Handelspraktiken sollten verboten werden.

Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und die Biodiversitätsstrategie, die zum Grünen Deal gehören, sollten als globale Nachhaltigkeitsstandards in allen künftigen EU-Handelsabkommen berücksichtigt werden.

Es muss für die strukturierte Einbeziehung und Beteiligung der Zivilgesellschaft und aller Interessenträger der gesamten Lebensmittelversorgungskette gesorgt werden, u. a. durch einen Europäischen Rat für Ernährungspolitik.

2.4.

Schließlich soll die Initiativstellungnahme wertvolle Erkenntnisse für die laufenden Arbeiten an der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ des Grünen Deals, der GAP, der Überprüfung der Handelspolitik und der Agenda der strategischen Vorausschau liefern. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage der Sicherheit und Nachhaltigkeit von Lebensmitteln in der EU.

2.5.

Im September 2021 veranstalteten die Vereinten Nationen einen Welternährungsgipfel (Weltgipfel zu Ernährungssystemen), der zum Ziel hatte, die Länder bei der Verwirklichung der 17 Nachhaltigkeitsziele (insbesondere Ziel Nr. 2 — kein Hunger) zu unterstützen. Der EWSA leistete einen Beitrag zur einschlägigen Debatte (6).

3.   Offene strategische Autonomie — Kernelemente des Lebensmittelsystems

3.1.

Der Europäischen Kommission zufolge ist die „offene strategische Autonomie“ die Fähigkeit der EU, selbstbestimmt zu handeln und die Welt um sie herum mit Führungsstärke und Engagement zu gestalten, wobei sie sich von ihren strategischen Interessen und Werten leiten lässt. Die EU kann auf diese Weise sowohl wirtschaftlich als auch geopolitisch insofern stärker werden, als sie (7):

offen für Handel und Investitionen ist, was der Wirtschaft der EU hilft, sich von Krisen zu erholen sowie wettbewerbsfähig und weltweit eingebunden zu bleiben;

nachhaltig und verantwortungsvoll handelt, indem sie eine internationale Führungsrolle bei der Schaffung einer umweltfreundlicheren und gerechteren Welt übernimmt sowie bestehende Bündnisse stärkt und zahlreiche Partnerschaften unterhält;

weiterhin energisch gegen unlautere Praktiken und Zwangsmaßnahmen vorgeht und bereit ist, ihre Rechte durchzusetzen, wobei sie zugleich aber der internationalen Zusammenarbeit bei der Lösung gemeinsamer globaler Probleme stets den Vorzug gibt.

3.2.

Die „offene strategische Autonomie“ muss in Bezug auf Lebensmittelsysteme genauer definiert werden. Der EWSA möchte zur Diskussion über die Frage beitragen, wie die EU besser auf künftige Krisen vorbereitet werden kann. Diese Frage ist im Rahmen des EU-Aufbauplans zu beantworten, z. B. durch die Nutzung der Mittel aus NextGenerationEU.

3.3.

Der EWSA schlägt eine Definition der offenen strategischen Autonomie vor, die auf Lebensmittelerzeugung, Arbeitskräften und fairem Handel beruht. Das übergeordnete Ziel ist eine sichere, nachhaltige Ernährung der EU-Bevölkerung durch eine faire, nachhaltige und widerstandsfähige Lebensmittelversorgung.

3.4.   Lebensmittelerzeugung

3.4.1.

Die Frage der Ernährungssicherheit sollte aus einer internationalen, nationalen und lokalen Perspektive angegangen werden. 55 % der Weltbevölkerung leben in Städten, in denen nur wenige frische Lebensmittel erzeugt werden (man spricht hier von food deserts oder „Lebensmittelwüsten“). Nach Schätzungen der Vereinten Nationen wird dieser Anteil bis 2050 auf 68 % steigen. Prognosen zufolge könnten sich im Zuge der Verstädterung in Verbindung mit dem weltweiten Bevölkerungswachstum bis 2050 weitere 2,5 Mrd. Menschen in städtischen Gebieten ansiedeln (8). Der Urbanisierunsgrad in Europa dürfte bis 2050 auf etwa 83,7 % (9) steigen.

3.4.2.

Im EU-Binnenmarkt werden täglich Lebensmittel zumeist von ländlichen Gebieten und verarbeitenden Betrieben zu Supermärkten in städtischen Gebieten transportiert. Während der Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 nahm allerdings unter den Verbrauchern die Beliebtheit von örtlichen Geschäften, Hofläden und Online-Shops zu.

3.4.3.

Die Entwicklung kurzer Versorgungsketten trägt zur Widerstandsfähigkeit Europas bei. Die lokalen Kanäle sollten im Einklang mit den Bedürfnissen der jeweiligen Bevölkerung und den besonderen Gegebenheiten und Klimabedingungen vor Ort stehen. Die Verarbeitungskapazitäten sollten auf lokaler Ebene ausgebaut werden.

3.4.4.

Die Diversifizierung der Produktion wird ebenfalls dazu beitragen, die Resilienz Europas zu stärken. Eine Zunahme der für die ökologische/biologische Landwirtschaft genutzten Flächen ist Bestandteil der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“. Dabei sind die Parzellenzuteilung und die urbane und vertikale Landwirtschaft (10) sinnvolle Alternativen, die zur Verkürzung der Lebensmitteltransportwege (food miles) beitragen und immer populärer werden. Diese Initiativen sollten mit der übrigen lokalen und regionalen Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung zu einem Sicherheitsnetz verflochten werden.

3.4.5.

Die EU müsste sich zunächst einmal mit der Ermittlung von Schwachstellen befassen. Die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission sollten bei der Aufdeckung von Lücken, der Verringerung von Lebensmittelverschwendung, der Entwicklung von Szenarien und der Koordinierung gezielter Weiterbildungs- und Kommunikationsmaßnahmen zusammenarbeiten.

3.4.6.

Eine intelligente Bewirtschaftung von Lebensmittelbeständen sollte Teil der offenen strategischen Autonomie der EU im Lebensmittelbereich sein. Dazu gehört etwa ein regelmäßiger Wechsel der strategischen Lagerbestände, wobei Handelsspekulation einschließlich des Kaufs von Waren und Lebensmitteln unter dem Selbstkostenpreis (11) und starke Marktreaktionen durch die Gewährleistung von Markttransparenz zu vermeiden sind.

3.5.   Arbeitskräfte

3.5.1.

Es gibt nicht genug junge Menschen, die ausgebildet und bereit sind, um als Landwirt zu arbeiten. 2016 kamen auf jeden EU-Landwirt unter 35 Jahren mehr als sechs Landwirte, die älter als 65 Jahre alt waren (12).

3.5.2.

Darüber hinaus haben die Landwirte immer noch einen unverhältnismäßig hohen Anteil an den durch Katastrophen verursachten Schäden und Verlusten zu tragen. Die zunehmende Häufigkeit und Intensität solcher Ereignisse — neben dem systemischen Charakter der Risiken — stellt das Leben der Menschen auf den Kopf, zerstört Lebensgrundlagen und bedroht unser gesamtes Ernährungssystem.

3.5.3.

Es ist von grundlegender Bedeutung, die Anzahl der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte in Europa zu erhöhen, die landwirtschaftliche Bewirtschaftung und fruchtbare Agrarflächen zu schützen sowie angemessene Systeme für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) bereitzustellen. Junge Männer und Frauen müssen zur Aufnahme einer Arbeit in der Landwirtschaft ermutigt und für einen lang dauernden Verbleib im landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen werden.

3.5.4.

Voraussetzung für ein nachhaltiges und widerstandsfähiges Lebensmittelsystem sind gute Arbeitsbedingungen für Arbeitskräfte aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern in der Landwirtschaft und im Lebensmittelsektor auf allen Stufen der Versorgungskette. In diesem Zusammenhang ist für angemessene Finanzmittel, gerechte und höhere Löhne, faire Preise, Beihilfen zur Anpassung an den Klimawandel und die Garantie der Rechte von Saisonarbeitskräften zu sorgen.

3.5.5.

Eine umfassende EU-Lebensmittelpolitik sollte nach Ansicht des EWSA für wirtschaftliche, ökologische und soziokulturelle Nachhaltigkeit sorgen. Deshalb ist unbedingt sicherzustellen, dass mit der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ die Dynamik der Versorgungskette grundlegend neu gestaltet und die Einkommen und Lebensgrundlagen der Landwirte nachhaltig verbessert werden (13). Der EWSA bezweifelt, ob es zu diesem notwendigen grundlegenden Wandel kommen wird, solange nicht die richtigen politischen und wirtschaftlichen Anreize gesetzt werden.

3.6.   Handel

3.6.1.

Die Agrar- und Lebensmittelausfuhren aus der EU-27 beliefen sich im Jahr 2020 auf 184,3 Mrd. EUR, was einem Anstieg um 1,4 % gegenüber 2019 entspricht, während die Einfuhren mit 122,2 Mrd. EUR 0,5 % höher ausfielen als im Vorjahr. 2020 betrug der Handelsüberschuss im Agrar- und Lebensmittelsektor 62 Mrd. EUR, ein Anstieg um 3 % gegenüber 2019 (14). Nach Angaben der Gemeinsamen Forschungsstelle werden durch Agrar- und Lebensmittelausfuhren in Höhe von einer Milliarde Euro durchschnittlich 20 000 Arbeitsplätze geschaffen, davon 13 700 im Primärsektor. Gleichzeitig entfielen 2016 rund 4,2 % der Gesamtbeschäftigung in der EU auf die Landwirtschaft (15).

3.6.2.

Das Vereinigte Königreich, die USA, China, die Schweiz und Japan waren die größten Agrar- und Lebensmittelmärkte der EU, auf die mehr als 52 % aller Ausfuhren entfielen. Im Jahr 2020 zählten zu den wichtigsten Herkunftsländern der Agrar- und Lebensmitteleinfuhren in die EU das Vereinigte Königreich, Brasilien, die USA, die Ukraine und China.

3.6.3.

Die EU spielt eine wichtige Rolle im weltweiten Handel mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen, und es ist grundlegend, dass sich ihre Handelspolitik an ihren Nachhaltigkeitszielen orientiert. In einer früheren Stellungnahme (16) schlug der EWSA vor, die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und die Biodiversitätsstrategie des Grünen Deals als globale Nachhaltigkeitsstandards in alle künftigen EU-Handelsabkommen aufzunehmen. Der Ausschuss ist sich bewusst, wie wichtig und wertvoll ein regelbasierter Handel mit gleichen Wettbewerbsbedingungen ist und welch wichtigen Beitrag dies zur wirtschaftlichen Erholung nach der COVID-19-Krise leisten wird.

3.6.4.

Um die Abhängigkeit von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln zu verringern, sollte die EU Verfahren mit geringem Betriebsmitteleinsatz, insbesondere in Bezug auf fossile Brennstoffe und Pestizide, unterstützen und die Produktionskapazität landwirtschaftlicher Betriebsmittel in Europa fördern.

3.6.5.

Innovative Systeme sind erforderlich, um die natürlichen Ressourcen zu schonen und zu verbessern und gleichzeitig eine effiziente Produktion zu fördern (17). Neue Technologien, Roboter und Impfstoffe sind wichtige Aktivposten, die es zu entwickeln gilt.

4.   Risikomanagement und Stresstests

4.1.

Der FAO zufolge sind die Menschheit und unsere Ernährungssicherheit mit einer Reihe neuer und beispielloser Bedrohungen konfrontiert, wie durch den Klimawandel hervorgerufene Wetterextreme, Krankheiten und Pandemien. Die Landwirtschaft hat es mit einer Fülle von Risiken zu tun, die sich in einer hochgradig vernetzten Welt gegenseitig bedingen (18).

4.2.

Die FAO berichtet, dass die Lebensmittelpreise 2020/2021 auf den höchsten Stand seit 2011 gestiegen sind (19). Vielfach wird die Ansicht vertreten, dass die Preisvolatilität teilweise durch Spekulation entsteht. Den Vereinten Nationen und der OECD zufolge litten im Jahr 2020 zwischen 720 und 811 Mio. Menschen Hunger. Fast jeder dritte Mensch auf der Welt (2,37 Mrd.) hatte 2020 keinen Zugang zu einer angemessenen Ernährung, was einem Anstieg um 320 Mio. in einem Jahr entspricht (20).

4.3.

Die COVID-19-Pandemie zeigt, dass die Ernährungssicherheit — selbst in Europa — nicht als selbstverständlich angesehen werden sollte. In der gesamten Lebensmittelkette sind alle Akteure und Aktivitäten in hohem Maße miteinander vernetzt. Während der Pandemie führten Länder Handelsbeschränkungen ein. Sogar innerhalb der EU ergriffen die Mitgliedstaaten einseitige Maßnahmen zur Schließung von Grenzen, was die Beförderung von Lebensmitteln und Saisonarbeitskräften gefährdete. Dank rascher Anpassungen seitens der Landwirte und Partner in der Lebensmittelkette konnten Erzeugung, Verarbeitung und Vertrieb fortgesetzt werden. Die Kommission unternahm ebenfalls Schritte, um das Funktionieren des Binnenmarkts weiter zu gewährleisten. Aufgrund der Einschränkungen im Reiseverkehr, im Tourismus und in der Gastronomie brachte die Krise jedoch zahlreiche Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten.

4.4.

Da heute so vieles online erfolgt (Stichwort „Internet der Dinge“), verursachten Cyberangriffe, etwa mittels Erpressungstrojanern, schwerwiegende Probleme in der realen Welt. Nach Angaben der Presseagentur AP stieg der Durchschnittsbetrag der Zahlungen an Cyberkriminelle im Jahr 2020 um 311 % auf 310 000 US-Dollar. In der Regel erhielten die Opfer erst nach 21 Tagen wieder Zugang zu ihren Daten (21).

4.5.

Im April 2021 führte ein Cyberangriff auf einen Großhändler tagelang zu einem Mangel an Käseerzeugnissen bei der größten Supermarktkette der Niederlande (Albert Heijn) (22). Vor Kurzem wurde JBS, das größte Fleischverarbeitungsunternehmen der Welt, Ziel eines Cyberangriffs. Dies verstärkte die Sicherheitsbedenken in den USA hinsichtlich der nationalen Lebensmittelversorgung (23). Offenbar werden viele Cyberangriffe von Unternehmen nicht gemeldet, um Marktreaktionen wie Hamsterkäufe oder Preissprünge zu vermeiden. Cyberangriffe hatten auch bereits erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, die nicht das unmittelbare Ziel dieser Attacken waren; beispielsweise mussten im Juli 2021 in Schweden hunderte Coop-Supermärkte infolge des Erpressungssoftware-Angriffs auf den amerikanischen Softwareanbieter Kaseya schließen (24).

4.6.

Ebenso besorgniserregend war die Blockade des Suezkanals durch ein 200 000-Tonnen-Containerschiff Anfang April 2021. Solche Zwischenfälle veranschaulichen die Anfälligkeit der weltweiten Versorgungsketten. Wenn diese Ketten einige Tage lang unterbrochen werden, dauert es lange, den Rückstand wieder wettzumachen, was Preissteigerungen für Verbraucher und Unternehmen zur Folge haben kann.

4.7.

Im September hat die Europäische Kommission ihre strategische Vorausschau 2021 vorgelegt, in deren Mittelpunkt die offene strategische Autonomie steht (25). Die Kommission betrachtet die Gewährleistung nachhaltiger und resilienter Lebensmittelsysteme als einen der zentralen strategischen Bereiche für die Stärkung der weltweiten Führungsrolle der EU. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in Innovationen investiert werden sollte, um widerstandsfähige und nachhaltige Lebensmittelsysteme zu gewährleisten (26).

4.8.

Darüber hinaus bietet ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle kürzlich veröffentlichter Fachbeitrag Hintergrundinformationen zu den Resilienz-Dashboards, die in der strategischen Vorausschau 2020 der Europäischen Kommission enthalten sind (27). Sie enthalten auch Schwachstellenindikatoren für den Zugang zu lokalen Dienstleistungen und die Abhängigkeit von Lebensmitteleinfuhren und belegen die geopolitische Bedeutung von Lebensmitteln. Mithilfe eines solchen Dashboards können Aspekte der Anfälligkeit dargestellt und gezielte Stresstests entwickelt werden. Dies ist jedoch ein allgemeiner Ansatz, aus dem sich kein einzelner Indikator entnehmen lässt, zudem werden die Resilienz-Dashboards derzeit überarbeitet.

4.9.

Die Lieferketten müssen weniger zeitorientiert („just in time“) als bedarfsorientiert („just in case“) sein. Bei einer Abhängigkeit von Lieferanten mit einer Monopolstellung für bestimmte Waren besteht die Gefahr der Einflussnahme durch feindliche Regierungen. Dies ist auch eine Frage der Versorgung von Landwirten und Lebensmittelverarbeitern mit Betriebsmitteln. Der EWSA fordert daher eine Sicherheitsüberprüfung der Verfügbarkeit von Lebensmitteln in der EU, und zwar mithilfe von Szenariostudien.

4.10.

Zur Aufdeckung von Schwachstellen sollten Stresstests durchgeführt werden. Ein Beispiel: Welche Folgen kann ein mehrtägiger Ausfall lokaler/regionaler/nationaler Energie- und Telekommunikationsnetze haben? Dies wird gemeinhin als eines der größten Nachfragerisiken für jede nationale kritische Infrastruktur, einschließlich der Lebensmittelversorgung, betrachtet. Zu den direkten Auswirkungen auf die Lebensmittelversorgung gehören: Verlust an Strom-, Wasser- und Gasversorgung; Verlust an Kühl- und Gefrierkapazität; Verlust an Koch-, Back- und Verarbeitungs-/Herstellungseinrichtungen; Verlust an Heizung und Beleuchtung; Unmöglichkeit einer grundlegenden Lebensmittelhygiene und Unmöglichkeit der Beschaffung von Kraftstoff für Lieferfahrzeuge oder andere Zwecke in der Lieferkette. Aufgrund von Auswirkungen auf andere kritische Infrastrukturen kann es jedoch auch zu erheblichen indirekten Folgen kommen. Ein längerer Ausfall der Telekommunikations- und Datenverbindungen würde ernste und unmittelbare Probleme in der Art und Weise verursachen, wie Unternehmen intern oder mit staatlichen Stellen, Lieferanten, Kunden und Verbrauchern kommunizieren, um die Verbreitung wichtiger Informationen zu erleichtern sowie Nachbestellungen und Zahlungen durch Bankverbindungssysteme vorzunehmen.

4.11.

Der EWSA empfiehlt die eingehendere Untersuchung eines solchen Szenarios.

5.   Empfehlungen für das weitere Vorgehen

5.1.

Die offene strategische Autonomie ist ein Konzept, das Chancen bietet, aber auch Risiken birgt. Der Wohlstand der EU hängt auch vom Welthandel und damit von klaren Regeln für den Handel und den gesetzten Maßnahmen ab.

5.2.

Wenn Lebensmittel knapp werden bzw. der Anschein einer Verknappung entsteht, kann es zu Panikkäufen kommen, wobei der Wunsch von Verbrauchern nach Schutz des Klimas, der biologischen Vielfalt und des Tierwohls in den Hintergrund rückt. Europa kann also nur dann umweltfreundlicher werden, wenn es auch widerstandsfähiger wird.

5.3.

COVID-19 hat gezeigt, dass bei längeren Unterbrechungen der Lieferketten gesamtwirtschaftliche Dominoeffekte entstehen können. Die Wiederherstellung der Normalität kann dann mehrere Jahre dauern.

5.4.

Ohne eine offene und faire Handelspolitik kann es keine offene strategische Autonomie im Lebensmittelbereich geben. Die EU kann nicht zu protektionistischen Maßnahmen zurückkehren, da dies zu neuen Schwachstellen führen würde und großen Schaden anrichten könnte (28). Ein Beispiel hierfür sind die Getreidelieferungen der EU nach Nordafrika und in den Mittleren Osten. Internationale Lieferketten sind häufig effizienter und diversifizierter und können daher schneller auf neue Schocks reagieren als lokale.

5.5.

Die EU sollte bewerten, in welchen Fällen und für welche Produkte der Self-Reliance-Ansatz sinnvoll ist. Die Verbraucher und die breite Öffentlichkeit sollten stärker über die Funktionsweise von Lieferketten aufgeklärt werden.

5.6.

Die EU muss gemeinsam mit den Vereinten Nationen und ihren Handelspartnern die Ursachen der Ernährungsunsicherheit angehen und zu einer dringend benötigten Umgestaltung des Lebensmittelsystems beitragen, um die Landwirtschaft schockresistenter zu machen. Die Regierungen sind gefordert, die Versorgungsketten zu unterstützen, nachhaltiger, robuster und sicherer zu werden.

5.7.

In einem kürzlich veröffentlichten gemeinsamen Non-Paper haben Frankreich und die Niederlande energischere EU-Handelsbedingungen gefordert, einschließlich eines Plans der EU für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (Responsible Business Conduct Plan — RBC). Ziel ist es, eine kohärente, aufeinander abgestimmte Politik zu verfolgen, dabei aber auch gleiche Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt zu sichern. Ein Plan der EU für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sollte die übergreifende Strategie für den Ansatz der EU zur Förderung des fairen Handels, der verantwortungsvollen Produktion und des Lieferkettenmanagements bilden.

5.8.

Spanien und die Niederlande legten vor Kurzem ein gemeinsames Non-Paper über die Verwirklichung der strategischen Autonomie unter Wahrung einer offenen Wirtschaft vor. In diesem Papier wurde unter anderem ausgeführt, dass die „offene strategische Autonomie“ eines der Diskussionsthemen auf der Konferenz zur Zukunft Europas sein sollte.

5.9.

Die Beratungen der EU über die Sorgfaltspflicht (29) und den Verhaltenskodex (30) der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ sind in diesem Zusammenhang ebenfalls von Bedeutung. In dieser Hinsicht haben Unternehmen und Organisationen im Agrar- und Lebensmittelsektor nun die Gelegenheit, den Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Geschäfts- und Marketingmethoden zu unterzeichnen, den die Europäische Kommission im Zuge der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ eingeführt hat (31).

Brüssel, den 20. Oktober 2021

Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Christa SCHWENG


(1)  Es ist entscheidend, dass die in der EU nachhaltig erzeugten Lebensmittel wettbewerbsfähig sind, damit eine umfassende Ernährungspolitik der EU ihre Wirkungen für die europäischen Verbraucher auch tatsächlich entfalten kann. Dies bedeutet, dass die europäische Agrar- und Ernährungswirtschaft in der Lage sein muss, den Verbrauchern Lebensmittel zu Preisen anzubieten, die zusätzliche Kosten für Kriterien wie Nachhaltigkeit, Tierschutz, Lebensmittel- und Ernährungssicherheit mit einschließen, zugleich aber auch eine angemessene Vergütung der Landwirte ermöglichen, um somit ebenfalls ihre Position als bevorzugte Option für die große Mehrheit der Verbraucher zu behaupten (ABl. C 129 vom 11.4.2018, S. 18; ABl. C 429 vom 11.12.2020, S. 268).

(2)  Notfallplan, Europäische Kommission.

(3)  COVID-19 and the food phenomena [COVID-19 und Lebensmittelphänomene], FAO.

(4)  Siehe ABl. C 129 vom 11.4.2018, S. 18, und ABl. C 429 vom 11.12.2020, S. 268.

(5)  Unter anderem: ABl. C 129 vom 11.4.2018, S. 18, ABl. C 190 vom 5.6.2019, S. 9, ABl. C 429 vom 11.12.2020, S. 268, ABl. C 429 vom 11.12.2020, S. 66, ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 165, Stellungnahme des EWSA zum Thema Sicherung einer fairen Lebensmittelversorgungskette, NAT/823 (ABl. C 517 vom 22.12.2021, S. 38).

(6)  Contribution to the UN Food Systems Summit 2021 [Beitrag zum Welternährungsgipfel der Vereinten Nationen], EWSA.

(7)  Überprüfung der Handelspolitik, Europäische Kommission.

(8)  68 % of the world population projected to live in urban areas by 2050 [Bis 2050 leben voraussichtlich 68 % der Weltbevölkerung in städtischen Gebieten], Vereinte Nationen.

(9)  Urbanisation in Europe [Urbanisierung in Europa], Europäische Kommission; UN World urbanisation Prospects 2018 [Vereinte Nationen — Prognose zur weltweiten Urbanisierung 2018].

(10)  Vertical farming [Vertikale Landwirtschaft], WUR.

(11)  Stellungnahme des EWSA Sicherung einer fairen Lebensmittelversorgungskette, NAT/823 (ABl. C 517 vom 22.12.2021, S. 38).

(12)  CAP — Structural change and generational renewal [GAP — Strukturwandel und Generationenwechsel], Europäische Kommission.

(13)  ABl. C 429 vom 11.12.2020, S. 268.

(14)  2020 a year of stability for EU agri-food trade [2020 — ein Jahr der Stabilität für den Agrar- und Lebensmittelhandel der EU], Europäische Kommission.

(15)  Farmers and the agricultural labour force — statistics, Eurostat.

(16)  ABl. C 429 vom 11.12.2020, S. 66.

(17)  The future of food and agriculture [Die Zukunft der Nahrungsmittelversorgung und der Landwirtschaft], FAO.

(18)  The impact of disasters and crises on agriculture and food security: 2021 [Die Auswirkungen von Katastrophen und Krisen auf Landwirtschaft und Ernährungssicherheit], FAO.

(19)  FAO Food Price Index [FAO-Lebensmittelpreisindex], FAO.

(20)  2021 State of Food Security and Nutrition in the World [Lebensmittelsicherheit und Ernährung in der Welt — Sachstand 2021], WFP.

(21)  Cyberattack on US pipeline is linked to criminal gang [Cyberangriff auf US-Ölleitung wird mit krimineller Bande in Verbindung gebracht], AP News.

(22)  Kaasschaarste bij Albert Heijn na hack leverancier [Käse-Mangel bei Albert Heijn nach Cyberangriff auf Lieferanten], De Volkskrant.

(23)  Hacking American beef: the relentless rise of ransomware [Hacker und amerikanisches Rindfleisch: die unaufhörliche Ausbreitung von Erpressungssoftware], Financial Times.

(24)  NCSC statement on Kaseya incident [NCSC-Stellungnahme zu Kaseya-Vorfall], NCSC.

(25)  2021 Strategic Foresight Report [Strategische Vorausschau 2021], Europäische Kommission.

(26)  Shaping and securing the EU’s Open Strategic Autonomy by 2040 and beyond [Gestaltung und Sicherung der offenen strategischen Autonomie der EU bis 2040 und darüber hinaus], Gemeinsame Forschungsstelle.

(27)  Resilience Dashboards [Resilienz-Dashboards], Europäische Kommission.

(28)  Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und die Biodiversitätsstrategie, die zum Grünen Deal gehören, sollten als globale Nachhaltigkeitsstandards in allen künftigen EU-Handelsabkommen berücksichtigt werden (ABl. C 429 vom 11.12.2020, S. 66).

(29)  Towards a mandatory EU system of due diligence for supply chains [Hin zu einem verbindlichen EU-System der Sorgfaltspflicht für Versorgungsketten], Euractiv.

(30)  Code of Conduct for Responsible Business and Marketing Practices [Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Geschäfts- und Marketingmethoden], Europäische Kommission.

(31)  Stellungnahme des EWSA zum Thema Abstimmung der Strategien und Maßnahmen der Lebensmittelwirtschaft auf die Nachhaltigkeitsziele zugunsten eines nachhaltigen Wiederaufbaus nach der COVID-19-Krise (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).


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