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Document 52021M10504

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M. 10504 — EQT/H&F/Zooplus) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2021/C 473/14

    PUB/2021/932

    ABl. C 473 vom 24.11.2021, p. 33–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.11.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 473/33


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M. 10504 — EQT/H&F/Zooplus)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2021/C 473/14)

    1.   

    Am 15. November 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    EQT Fund Management S.à.r.l („EQT“, Luxemburg), Teil der EQT-Gruppe (Schweden);

    Hellman & Friedman LLC („H&F“, USA);

    Zooplus AG („Zooplus“, Deutschland).

    H&F und EQT übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von Zooplus.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    EQT: Investmentfonds, der Teil der EQT-Gruppe ist, dessen Portfoliounternehmen weltweit in einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen und Sektoren wie Gesundheitsversorgung, Dienstleistungen, Verbrauchsgüter, Energie & Umwelt tätig sind.

    H&F: Private-Equity-Anlagen in einer Vielzahl von Sektoren weltweit, darunter Software & Technologie, Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, & Einzelhandel und sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen.

    Zooplus: Einzelhändler im elektronischen Handel mit Heimtierlieferungen, die in den meisten EU-Mitgliedstaaten tätig sind. Zooplus betreibt eine Reihe lokalisierter und länderübergreifender Webshops, die Heimtierlieferungen für Hunde, Katzen, Vögel, Pferde, Kleintiere und Wassertiere betreiben. Die Produktpalette umfasst insbesondere Heimtierfutter sowie Heimtierzubehör (wie Kratzbäume, Transportkörbe, Spielzeug, Einstreu und Snacks).

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.10504 — EQT/H&F/ZOOPLUS

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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