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Document 62021TN0415

Rechtssache T-415/21: Klage, eingereicht am 10. Juli 2021 — Banca Popolare di Bari/Kommission

ABl. C 401 vom 4.10.2021, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.10.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 401/13


Klage, eingereicht am 10. Juli 2021 — Banca Popolare di Bari/Kommission

(Rechtssache T-415/21)

(2021/C 401/14)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Banca Popolare di Bari SpA (Bari, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Zoppini, G. Roberti, I. Perego und G. Parisi)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Union, vertreten durch die Kommission, zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag von 280 Millionen Euro als Ersatz für die materiellen Schäden sowie einen angemessenen Betrag als Ersatz der immateriellen Schäden, die durch den Beschluss (EU) 2016/1208 der Kommission vom 23. Dezember 2015 über die staatliche Beihilfe Italiens zugunsten der Banca Tercas (SA.39451 [2015/C] [ex 2015/NN]) entstanden sind, zu zahlen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

1.

Erster Klagegrund: Rechtswidrigkeit des Verhaltens der Kommission

Die Klägerin macht insoweit einen hinreichend qualifizierten Verstoß geltend, da die Kommission bei Erlass des Beschlusses über kein Ermessen verfügt habe, da Art. 107 Abs. 1 AEUV eine Bestimmung mit unmittelbarer Wirkung sei, die bestimmt und unbedingt sei, und offensichtliche Beurteilungsfehler begangen habe. Zudem habe sich die Kommission auf unzureichende Beweise gestützt und die unionsrechtliche Rechtsprechung falsch angewandt, wie zunächst das Gericht (Italien u. a./Kommission, T-98/16, T-196/16 und T-198/16) und dann der Gerichtshof (Kommission/Italien u. a., C-425/19 P) festgestellt habe.

Die durch den Beschluss verletzten Rechtsnormen seien solche, die dem Einzelnen Rechte verliehen, gegen die unternehmerische Freiheit und das Grundrecht auf eine gute Verwaltung verstießen.

2.

Zweiter Klagegrund: Immaterieller und materieller Schaden der Klägerin aufgrund des rechtswidrigen Verhaltens der Kommission

Die Klägerin macht insoweit geltend, dass der entscheidende Faktor für die Beschädigung des Vertrauens der Bankkunden und die ihr entstandenen Verluste mangels anderer möglicher mitverantwortlicher Faktoren der Beschluss der Kommission gewesen sei; diese habe das Projekt zur Integration von Tercas und Caripe und den Interventionsplan des Fondo interbancario di tutela dei depositi (Interbankenfonds zur Einlagensicherung, FITD) behindert.


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