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Document 52020DP0209

    Beschluss des Europäischen Parlaments vom 15. September 2020 über den Vorschlag zur Ernennung eines unabhängigen Mitglieds des CCP-Aufsichtsausschusses der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (N9-0042/2020 — C9-0278/2020 — 2020/0908(NLE))

    ABl. C 385 vom 22.9.2021, p. 175–175 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.9.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 385/175


    P9_TA(2020)0209

    Ernennung eines unabhängigen Mitglieds des CCP-Aufsichtsausschusses

    Beschluss des Europäischen Parlaments vom 15. September 2020 über den Vorschlag zur Ernennung eines unabhängigen Mitglieds des CCP-Aufsichtsausschusses der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (N9-0042/2020 — C9-0278/2020 — 2020/0908(NLE))

    (Zustimmung)

    (2021/C 385/23)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Vorschlag des Rates der Aufseher der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde vom 27. August 2020 (C9-0278/2020),

    gestützt auf Artikel 41 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission (1),

    gestützt auf Artikel 24a Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene (3),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2020 zu dem Thema „Organe und Einrichtungen der Wirtschafts- und Währungsunion: Interessenkonflikte nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst verhindern“ (4),

    gestützt auf Artikel 131 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9-0153/2020),

    A.

    in der Erwägung, dass der Rat der Aufseher der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde am 27. August 2020 im Anschluss an ein offenes Auswahlverfahren vorgeschlagen hat, Froukelien Wendt im Einklang mit Artikel 24a Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zu einem unabhängigen Mitglied des CCP-Aufsichtsausschusses zu ernennen;

    B.

    in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 2. September 2020 eine Anhörung von Froukelien Wendt durchgeführt hat, bei der diese zunächst eine Erklärung abgegeben hat und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet hat;

    1.

    gibt seine Zustimmung zur Ernennung von Froukelien Wendt zu einem unabhängigen Mitglied des CCP-Aufsichtsausschusses der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

    (1)  ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84.

    (2)  ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1.

    (3)  Angenommene Texte, P8_TA(2019)0211.

    (4)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0017.


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