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Document 52021M10250

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10250 — Accor/Keys/Hotel Portfolio) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2021/C 241/08

    PUB/2021/489

    ABl. C 241 vom 21.6.2021, p. 20–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    21.6.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 241/20


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.10250 — Accor/Keys/Hotel Portfolio)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2021/C 241/08)

    1.   

    Am 11. Juni 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Keys REIM („Keys“, Frankreich), letztlich kontrolliert von der BPCE-Gruppe („BPCE“, Frankreich),

    Accor SA („Accor“, Frankreich),

    Hotel Portfolio (Frankreich).

    Keys (über das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen LeaseCo, (Frankreich)) und Accor (über das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen ManCo (Frankreich)) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Hotelportfolio.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen und durch einen Vertrag.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Keys: Vermögensverwaltungsgesellschaft, die auf den Erwerb und die Verwaltung von Immobilienvermögen spezialisiert ist und letztlich von der französischen Bankengruppe BPCE kontrolliert wird. Die von Keys verwalteten Vermögenswerte befinden sich hauptsächlich in Frankreich.

    Accor: Hotelgruppe, deren Anteile an NYSE Euronext Paris notiert sind. Accor ist hauptsächlich im Hotelgewerbe als Hotelmanager und Franchisegeber in Europa, Asien, dem Nahen Osten, Afrika sowie Nord-, Mittel- und Südamerika tätig. Accor ist am Rande auch im Kasinogeschäft aktiv,

    Hotelportfolio: besteht aus 17 Geschäftshotels und 6 Hotelprojekten, zumeist der oberen mittleren und der oberen Komfortkategorie, in Dänemark (Kopenhagen), Deutschland (Berlin, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München), Frankreich (Bordeaux, Hossegor, Lyon, Marseille, Paris), Italien (Florenz), Österreich (Wien) und der Schweiz.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    Sache M.10250 — Accor/Keys/Hotel Portfolio

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    EMail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIEN


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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