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Document E2021C0617(05)

Staatliche Beihilfen – Entscheidung, keine Einwände zu erheben 2021/C 234/08

ABl. C 234 vom 17.6.2021, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.6.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 234/9


Staatliche Beihilfen – Entscheidung, keine Einwände zu erheben

(2021/C 234/08)

Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende Beihilfemaßnahme:

Tag des Erlasses der Entscheidung

26. März 2021

Nummer der Beihilfesache

86598

Nummer der Entscheidung

023/21/COL

EFTA-Staat

Island

Titel

Beihilfe für Farice ehf. für die Investition in ein drittes Unterwasserkabel

Rechtsgrundlage

Parlamentsbeschluss Nr. 31/149 zur Genehmigung der Telekommunikationspolitik der Regierung und parlamentarische Genehmigung der Haushaltsmittel zur Finanzierung des Projekts aus öffentlichen Mitteln

Art der Maßnahme

Einzelbeihilfe

Ziel

Sicherere, weniger anfällige internationale Verbindung von und nach Island sowie kürzere digitale Distanz zwischen Island und Europa

Form der Beihilfe

Erhöhung des Aktienkapitals

Mittelausstattung

Geschätzt 50 Mio.

Beihilfeintensität

100 %

Wirtschaftszweige

Internationale Verbindungsdienste

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

The Ministry of Finance and Economic Affairs [Ministerium für Finanzen und Wirtschaft]

Arnarhvoli

101 Reykjavik

ISLAND

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung befindet sich auf folgender Website der EFTA-Überwachungsbehörde: http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/decisions/


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