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Document 62021TN0085

    Rechtssache T-85/21: Klage, eingereicht am 8. Februar 2021 — QF/Kommission

    ABl. C 98 vom 22.3.2021, p. 36–36 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.3.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 98/36


    Klage, eingereicht am 8. Februar 2021 — QF/Kommission

    (Rechtssache T-85/21)

    (2021/C 98/41)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: QF (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die Entscheidung, seinen Namen nicht auf die Reserveliste des internen Auswahlverfahrens COM/03/AD/18 zu setzen, aufzuheben;

    der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Klage wird auf drei Gründe gestützt:

    1.

    Es liege keine einschlägige Begründung vor. Nach Auffassung des Klägers besteht die Begründung aus ausformulierten Bewertungen, die nicht mit den zugeteilten Noten kohärent seien. Außerdem habe der Prüfungsausschuss die festgelegten Beurteilungskriterien vor den Prüfungen nicht mitgeteilt, so dass weder der Kläger, noch die Anstellungsbehörde in der Lage gewesen seien, die Rechtmäßigkeit dieser Kriterien zu überprüfen.

    2.

    Es liege ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor. Der Kläger beruft sich insoweit u. a. auf den Umstand, dass der Prüfungsausschuss die von seinen Mitgliedern auf der Grundlage eines Beurteilungsschemas zugeteilten Noten nach den Prüfungen geändert habe, obgleich dieses Beurteilungsschema dazu gedacht gewesen sei, eine Gleichbehandlung der Bewerber zu gewährleisten.

    3.

    Der Prüfungsausschuss habe einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen, da er nicht in der Lage gewesen sei, die offensichtlichen Inkohärenzen zwischen den ausformulierten Bewertungen und den bezifferten Noten im Hinblick auf den Vergleich mit vergleichbaren Bewertungen anderer Bewerber rechtlich hinreichend zu begründen.


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