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Document 62018TB0352

    Rechtssache T-352/18: Beschluss des Gerichts vom 4. Februar 2021 — Germann Avocats/Kommission (Nichtigkeits- und Schadensersatzklage – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Folgestudie über Verfahren der Gewerkschaften zu den Themen Nichtdiskriminierung und Vielfalt – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Zuschlagskriterien – Klage, der teilweise offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt und die teilweise offensichtlich unzulässig ist)

    ABl. C 98 vom 22.3.2021, p. 28–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.3.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 98/28


    Beschluss des Gerichts vom 4. Februar 2021 — Germann Avocats/Kommission

    (Rechtssache T-352/18) (1)

    (Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Folgestudie über Verfahren der Gewerkschaften zu den Themen Nichtdiskriminierung und Vielfalt - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Zuschlagskriterien - Klage, der teilweise offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt und die teilweise offensichtlich unzulässig ist)

    (2021/C 98/31)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: Germann Avocats LLC (Genf, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Giannakopoulos und N. Skandamis)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Estrada de Solà und A. Katsimerou im Beistand von Rechtsanwalt R. van Melsen)

    Gegenstand

    Klage zum einen nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, das Angebot der Klägerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens JUST/2017/RDIS/FW/EQUA/0042 („Folgestudie über Verfahren der Gewerkschaften zu den Themen Nichtdiskriminierung und Vielfalt“ [2017/S 215-446067]) abzulehnen, und zum anderen nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch den Erlass dieser Entscheidung entstanden sein soll

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Die Germann Avocats LLC trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 301 vom 27.8.2018.


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