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Document 52020AE5307

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates in Bezug auf zeitlich befristete Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer für COVID-19-Impfstoffe und -In-vitro-Diagnostika als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie“ (COM(2020) 688 final — 2020/0311 (CNS))

EESC 2020/05307

ABl. C 56 vom 16.2.2021, p. 61–61 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 56/61


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates in Bezug auf zeitlich befristete Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer für COVID-19-Impfstoffe und -In-vitro-Diagnostika als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie“

(COM(2020) 688 final — 2020/0311 (CNS))

(2021/C 56/09)

Befassung

Rat der Europäischen Union, 6.11.2020

Rechtsgrundlage

Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Verabschiedung auf der Plenartagung

2.12.2020

Plenartagung Nr.

556

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

195/0/3

Da der Ausschuss seine Unterstützung der Steuervorschriften aufgrund der COVID-19-Krise bereits in seinen am 10. Juni 2020 verabschiedeten Stellungnahmen zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU, um der dringenden Notwendigkeit einer Verlängerung bestimmter Fristen für die Vorlage und den Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung infolge der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen [COM(2020) 197 final — 2020/0081 (CNS)], zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2017/2455 und (EU) 2019/1995 in Bezug auf die Umsetzungsfrist und den Geltungsbeginn aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Krise [COM(2020) 198 final — 2020/0082 (CNS)] und zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2454 in Bezug auf den Geltungsbeginn aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Krise [COM(2020) 201 final — 2020/0084 (CNS)] (1) zum Ausdruck gebracht hat und die Änderung der Richtlinie 2006/112/EG keine weiteren Punkte enthält, zu denen der EWSA eine Stellungnahme abzugeben hat, beschloss er auf seiner 556. Plenartagung am 2./3. Dezember 2020 (Sitzung vom 2. Dezember) mit 195 Stimmen bei 3 Enthaltungen, eine befürwortende Stellungnahme abzugeben und auf den Standpunkt zu verweisen, den er in den vorgenannten Stellungnahmen vertreten hat.

Brüssel, den 2. Dezember 2020.

Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Christa SCHWENG


(1)  ABl. C 311 vom 18.9.2020, S. 76.


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