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Document C2020/444A/03

    Nachtrag zur Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AST-SC/08/19 — Saaldiener des Parlaments (m/w) (SC 1/SC 2) (ABl. C 233 A vom 11.7.2019)

    ABl. C 444A vom 22.12.2020, p. 4–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.12.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CA 444/4


    Nachtrag zur Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AST-SC/08/19 — Saaldiener des Parlaments (m/w) (SC 1/SC 2)

    (Amtsblatt der Europäischen Union C 233 A vom 11. Juli 2019)

    (2020/C 444 A/03)

    1.

    Aufgrund des COVID-19-Ausbruchs musste das EPSO im Einklang mit den in den Anweisungen und Leitlinien der EU-Organe und der nationalen Behörden vorgesehenen Vorsorgemaßnahmen ab dem 6. März 2020 seine Tätigkeiten im Zusammenhang mit laufenden Auswahlverfahren abbrechen und aussetzen. Dies wirkte sich insbesondere auf die Organisation von Präsenztests in den Räumlichkeiten des EPSO sowie in anerkannten Prüfungszentren aus. Die EPSO-Tests sollten ursprünglich in der zweiten Septemberhälfte 2020 wiederaufgenommen werden. Angesichts der aktuellen Lage im Zusammenhang mit COVID-19 und der von nationalen Behörden ergriffenen Gesundheitsschutzmaßnahmen, die große Menschenansammlungen untersagen und die Reisefreiheit beschränken, wird es in absehbarer Zeit nicht möglich sein, Präsenztests in den EPSO-Räumlichkeiten durchzuführen.

    2.

    Um die allgemeinen Auswahlverfahren innerhalb einer angemessenen Frist abschließen zu können, wird das EPSO für jedes Auswahlverfahren die optimale Testmethode festlegen und die Bewerber rechtzeitig darüber informieren. Im Zusammenhang mit dem oben genannten Auswahlverfahren finden von nun an alle Tests entweder als Ferntests oder in einem der vom EPSO anerkannten Prüfungszentren statt.

    Die Ferntests ermöglichen es den Bewerberinnen und Bewerbern, die Tests zu Hause, im Büro usw. zu absolvieren, ohne sich zu einem EPSO-Prüfungszentrum begeben zu müssen. Sie finden künftig per Online-Videokonferenz statt. Alle technischen Einzelheiten dazu werden rechtzeitig übermittelt und auch Anweisungen enthalten, wie die Verbindung vor dem eigentlichen Prüfungstag getestet werden kann. Die Bewerber/-innen müssen ihr EPSO-Konto mindestens zweimal pro Woche einsehen.

    3.

    Für die Tests in einem vom EPSO anerkannten Prüfungszentrum können die Bewerber/-innen aus einer Vielzahl von Standorten in ganz Europa und weltweit wählen. In diesen Prüfungszentren werden alle für die Durchführung der Tests erforderlichen Hygienemaßnahmen getroffen.

    4.

    Die Einladungen zu den Tests werden über die EPSO-Konten der Bewerber/-innen zugestellt.

    5.

    Für dieses Auswahlverfahren finden die Assessment-Prüfungen nun entweder als Ferntest oder in einem der vom EPSO anerkannten Prüfungszentren statt.

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