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Document 52019IP0004

Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2019 an den Rat, die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zum umfassenden Abkommen zwischen der EU und der Kirgisischen Republik (2018/2118(INI))

ABl. C 411 vom 27.11.2020, p. 199–203 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.11.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 411/199


P8_TA(2019)0004

Umfassendes Abkommen zwischen der EU und Kirgisistan

Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2019 an den Rat, die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zum umfassenden Abkommen zwischen der EU und der Kirgisischen Republik (2018/2118(INI))

(2020/C 411/28)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2017/… des Rates vom 9. Oktober 2017 zur Ermächtigung der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Aufnahme und Führung von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union über die in die Zuständigkeit der Union fallenden Bestimmungen eines umfassenden Abkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits (11436/1/17 REV 1),

unter Hinweis auf den Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 9. Oktober 2017 zur Ermächtigung der Europäischen Kommission zur Aufnahme und Führung von Verhandlungen im Namen der Mitgliedstaaten über die in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten fallenden Bestimmungen eines umfassenden Abkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits (11438/1/17 REV 1),

unter Hinweis auf die vorgeschlagene Rechtsgrundlage für das neue umfassende Abkommen, nämlich Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 91, Artikel 100 Absatz 2, Artikel 207 und Artikel 209 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

unter Hinweis auf das 1999 in Kraft getretene bestehende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der EU und der Kirgisischen Republik,

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 15. Dezember 2011 zum Stand der Umsetzung der EU-Strategie für Zentralasien (1) und vom 13. April 2016 zur Umsetzung und Überarbeitung der Zentralasienstrategie der EU (2),

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Kirgisischen Republik, insbesondere jene vom 15. Januar 2015 (3), 8. Juli 2010 (4) und 6. Mai 2010 (5),

unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission zur Präsidentschaftswahl in der Kirgisischen Republik vom 16. Oktober 2017,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Parlaments, der internationalen Wahlbeobachtungsmission (IEOM) und des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (BDIMR der OSZE) zu der Präsidentschaftswahl,

unter Hinweis auf die am 3. Mai 2018 angenommene Erklärung des Ausschusses für parlamentarische Kooperation EU-Kirgisistan,

unter Hinweis auf den Beschluss der Europäischen Union vom 2. Februar 2016, der Kirgisischen Republik APS+-Status zu gewähren,

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 22. Oktober 2013 zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Kirgisische Republik (6),

gestützt auf Artikel 113 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0450/2018),

A.

in der Erwägung, dass die EU und Kirgisistan im Dezember 2017 Verhandlungen über ein umfassendes Abkommen eingeleitet haben, durch das das derzeitige PKA zwischen der EU und Kirgisistan mit dem Ziel ersetzt werden soll, die Zusammenarbeit in Bereichen von gegenseitigem Interesse auf den gemeinsamen Werten der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und guten Regierungsführung innerhalb eines neuen Rechtsrahmens zu verbessern und zu vertiefen;

B.

in der Erwägung, dass für das Inkrafttreten des umfassenden Abkommens die Zustimmung des Parlaments erforderlich ist;

1.

empfiehlt dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

Allgemeine Grundsätze

a)

ein ehrgeiziges, umfassendes und ausgewogenes Abkommen zwischen der EU und Kirgisistan auszuhandeln und zu schließen, das an die Stelle des PKA von 1999 treten wird und die Basis für starke und dauerhafte Beziehungen sowie für eine stabile, sichere und nachhaltige Entwicklung beider Seiten bildet;

b)

im Rahmen des umfassenden Abkommens strategische kurzfristige und langfristige Perspektiven zu ermitteln und eine Reihe von durchdachten und strukturierten Zielen für die Zusammenarbeit mit Kirgisistan aufzustellen; zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen und die Beziehung zu vertiefen, um die Union in dem Land und der Region sichtbarer und ihr Handeln effektiver zu machen;

c)

die Marktwirtschaft zu stärken, indem für die Bürger auf beiden Seiten greifbare soziale und wirtschaftliche Vorteile geschaffen werden; die Wettbewerbsvorschriften und die Rechtssicherheit zu wahren, was auch durch die Stärkung unabhängiger und transparenter Institutionen geschehen sollte;

d)

für ein ernsthafte Verpflichtung beider Seiten zu sorgen, die demokratischen Grundsätze, Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit zu fördern und hierbei die Kriterien uneingeschränkt zu achten, die für den der Kirgisischen Republik gewährten ASP+-Status gelten, einschließlich der Ratifizierung der einschlägigen internationalen Übereinkommen und der tatsächlichen Umsetzung der Schlussfolgerungen und Empfehlungen der einschlägigen Überwachungsgremien, die im Rahmen dieser Übereinkommen eingerichtet wurden; einen regelmäßigen und ergebnisorientierten Dialog über Menschenrechtsfragen von beiderseitigem Interesse zu führen, an dem sich staatliche Stellen und die Zivilgesellschaft beteiligen sollten, damit der institutionelle Rahmen und die öffentliche Politik gestärkt werden können; Kirgisistans konstruktive Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Zeitraum 2016–2018 hervorzuheben und das Land darin zu bestärken, sich künftig international einzubringen;

e)

zu einer Stärkung des Multilateralismus und der internationalen Zusammenarbeit beizutragen und gemeinsame Ansätze für die Zusammenarbeit mit kirgisischen Partnern zu entwickeln, um die internationale Sicherheit zu stärken und gemeinsam globale Herausforderungen in den Bereichen Terrorismus, Klimawandel, Migration und organisierte Kriminalität wirksam anzugehen, sowie einen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und zur neuen nationalen Entwicklungsstrategie 2018-2040 zu leisten und generell zur Stabilisierung und zum Wachstum Zentralasiens beizutragen;

Politischer Dialog und regionale Zusammenarbeit

f)

den politischen Dialog und die regionale Zusammenarbeit zu stärken; für einen sinnvollen regelmäßigen Dialog über alle relevanten Angelegenheiten zu sorgen, wobei auf bestehenden Formate aufgebaut werden sollte;

g)

die Zusammenarbeit beim Krisenmanagement, der Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität, der Verhütung von gewaltsamer Radikalisierung und grenzüberschreitender Kriminalität sowie der integrierten Grenzverwaltung zu intensivieren, wobei die Menschenrechte und die Grundfreiheiten hierbei im Einklang mit dem geänderten Strafgesetzbuch uneingeschränkt zu wahren sind, und sicherzustellen, dass das nationale Gesetz Nr. 150 von 2005 über die Bekämpfung extremistischer Aktivitäten vollständig mit internationalen Standards in Einklang steht;

h)

die Bestimmungen über die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zu verbessern, um so das Investitionsklima zu fördern und zur Diversifizierung der kirgisischen Wirtschaft beizutragen, was zum gegenseitigen Nutzen ist und die Rechtssicherheit und die Transparenz der Rechtsvorschriften verbessert; eine gute Regierungsführung, eine funktionierende Justiz und den Abbau von Bürokratie zu unterstützen und alle verfügbaren Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung im Interesse der Konsolidierung und Entwicklung eines multilateralen, regelbasierten Handelssystems zu nutzen; zur Unterstützung des Aufbaus und der Weiterentwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen beizutragen; die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kirgisistan mit Blick auf den APS+-Status weiter zu verbessern und Kirgisistan aufzufordern, den sich aus diesem Status ergebenden internationalen Verpflichtungen nachzukommen, um die wirtschaftliche Entwicklung des Landes voranzubringen;

i)

die Zusammenarbeit im Kampf gegen Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu verbessern; spezifische Abschnitte aufzunehmen, in denen eindeutige, solide Verpflichtungen und Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen von Korruption und zur Umsetzung internationaler Standards sowie multilateraler Übereinkommen zur Bekämpfung der Korruption niedergelegt werden; Bestimmungen über verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich sowie Transparenzstandards zur Bekräftigung der Verpflichtung der Parteien vorzusehen, im Hinblick auf die Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung internationale Standards umzusetzen;

j)

zur Stärkung der Mitgliedschaft Kirgisistans in der Welthandelsorganisation beizutragen, indem für die erforderlichen Reformen von Auslandsinvestitionen und Zollbehörden sowie den Zugang zu internationalen Märkten gesorgt wird;

k)

die Standpunkte der EU und Kirgisistans in internationalen Foren besser abzustimmen;

l)

den interparlamentarischen Dialog zwischen Kirgisistan und dem Europäischen Parlament zu stärken;

m)

dafür zu sorgen, dass in dem Abkommen ein Schwerpunkt auf die Bekämpfung des Klimawandels, Wasserbewirtschaftung sowie angesichts des hohen Risikos von Naturkatastrophen, wie Erdbeben, auf die Katastrophenvorbeugung und -vorsorge gelegt wird; Kirgistan bei seinen Umweltschutzbemühungen und seinem energischen Streben nach einer nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen;

Institutionelle Bestimmungen

n)

für eine Übermittlung der Verhandlungsrichtlinien unter Berücksichtigung der Vertraulichkeitsvorschriften an das Europäische Parlament zu sorgen, um eine ordnungsgemäße politische Kontrolle des Verhandlungsprozesses durch das Europäische Parlament sicherzustellen und den interinstitutionellen Verpflichtungen gemäß Artikel 218 Absatz 10 AEUV durchgehend nachzukommen, gemäß denen das Parlament in allen Phasen des Verfahrens umgehend und vollständig zu informieren ist;

o)

alle mit den Verhandlungen in Zusammenhang stehenden Dokumente, wie Protokolle und ausgehandelte Textentwürfe, an das Parlament weiterzugeben und dem Parlament regelmäßig über den aktuellen Stand Bericht zu erstatten;

p)

die seit Langem bestehende Praxis, das neue Abkommen nicht vorläufig anzuwenden, solange das Parlament nicht seine Zustimmung erteilt hat, auf allen Ebenen zu respektieren;

q)

für die Stärkung und Erweiterung der bestehenden Zusammenarbeit zu sorgen, die im derzeitigen PKA festgelegt ist und in deren Rahmen bereits die folgenden Gremien für Zusammenarbeit und Dialog eingerichtet wurden:

der Kooperationsrat auf Ministerebene;

der Kooperationsausschuss auf Ebene hochrangiger Beamter und Unterausschüsse für Handel und Investitionen sowie für Entwicklungszusammenarbeit;

der Ausschuss für parlamentarische Kooperation;

r)

sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass eine interparlamentarische Prüfung innerhalb eines gestärkten Ausschusses für parlamentarische Kooperation im neuen Abkommen vorgesehen wird, insbesondere in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Bekämpfung von Korruption;

s)

für die Einbindung der Zivilgesellschaft sowohl während der Verhandlungen als auch während der Umsetzung des Abkommens zu sorgen;

t)

die Aufnahme von Bestimmungen über die potenzielle Aussetzung der Zusammenarbeit für den Fall sicherzustellen, dass wesentliche Elemente durch eine der Vertragsparteien verletzt werden, einschließlich der Konsultation des Parlaments in einem solchen Fall;

u)

sowohl auf Ebene der Union als auch der Mitgliedstaaten ausreichende Mittel für die Umsetzung des umfassenden Abkommens zuzuweisen, damit alle während der Verhandlungen aufgestellten ehrgeizigen Ziele verwirklicht werden können;

Gemeinsame Anliegen und Interessen im Zusammenhang mit den im Abkommen behandelten Kooperationsbereichen

v)

der Rolle Kirgisistans als einer der in der Entstehung befindlichen Demokratien der Region, die der langfristigen politischen, diplomatischen, finanziellen und technischen Unterstützung der EU bedürfen, Rechnung zu tragen;

w)

die Anstrengungen weiterzuverfolgen, eine funktionierende parlamentarische Demokratie mit einem echten Mehrparteiensystem und einem verfassungsmäßigen Gewaltenteilungsprinzip zu konsolidieren und die parlamentarische Kontrolle der Exekutive sicherzustellen, da es sich um eines der Pilotländer für die EU-Demokratieförderung handelt; seine Bedenken hinsichtlich der 2016 vorgenommenen Verfassungsänderungen weiterzugeben, insbesondere was die erhebliche Stärkung der Befugnisse des Premierministers, den Vorrang von Urteilen der nationalen Gerichte vor internationalen Menschenrechtsverträgen und den Verlust der Unabhängigkeit der Verfassungskammer des Obersten Gerichts angeht; die Beteiligung von NRO anzuregen, wenn darüber beraten wird, wie die Gesetzgebung und Politik des Landes weiterentwickelt und verbessert werden kann, insbesondere was Instrumente oder Mechanismen angeht, die direkte Auswirkungen auf die Tätigkeiten zivilgesellschaftlicher Organisationen haben;

x)

zu bekräftigen, dass die Förderung der Werte der Demokratie und der Menschenrechte, einschließlich der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit und der Unabhängigkeit der Justiz, unbedingt systematischer Arbeit bedarf;

y)

ein günstiges Umfeld für Journalisten und unabhängige Medien zu fördern; sicherzustellen, dass Kirgisistan es des Landes verwiesenen ausländischen Menschenrechtsaktivisten und Journalisten erlaubt, wieder in das Land einzureisen und ihre Arbeit ohne Einmischung fortzusetzen;

z)

die Fortschritte anzuerkennen, die im Zusammenhang mit der friedlichen Durchführung und verbesserten Transparenz der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen erzielt wurden, und auf die weitere Umsetzung der Empfehlungen zu drängen, die von internationalen Wahlbeobachtungsmission ausgesprochen wurden;

aa)

Kirgisistan nachdrücklich dazu aufzufordern, allen negativen autoritären Tendenzen, darunter die Instrumentalisierung der Justizverwaltung, unfaire richterliche Strafmaßnahmen, unfaire und intransparente Gerichtsverfahren, Beschneidung der Medienfreiheit, die Straflosigkeit von Strafverfolgungsbeamten und die mutmaßliche Misshandlung und Folter von Inhaftierten, Ausweisungen in Länder, in denen Personen der Gefahr von Folter und Misshandlung ausgesetzt sind, sowie die Diskriminierung von Minderheiten und die Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit, entgegenzuwirken, und Kirgisistan dazu zu drängen, alle Behauptungen über gefälschte Beweise, Erpressung, Folter und Misshandlung eingehend zu untersuchen; Bedenken dahingehend zu äußern, dass politische Anführer sowie potenzielle Präsidentschaftskandidaten wegen angeblicher Korruption inhaftiert wurden;

ab)

in diesem Zusammenhang Missfallen darüber zum Ausdruck zu bringen, dass die lebenslängliche Freiheitsstrafe, die gegen den Menschenrechtsaktivisten Azimjon Askarov verhängt wurde, der die interethnische Gewalt im Jahr 2010 dokumentierte, aufrechterhalten wird, und dessen sofortige Freilassung zu fordern, seine Verurteilung aufzuheben und ihm eine Entschädigung zu gewähren;

ac)

darauf hinzuweisen, dass die Menschenrechte, die Gleichheit, der Handel und der lautere Wettbewerb durch Korruption unterhöhlt und Auslandsinvestitionen gehemmt werden und somit das Wirtschaftswachstum gehemmt und gleichzeitig das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen beeinträchtigt wird;

ad)

auf eine starke Verpflichtung zu sozialem Fortschritt, guter Regierungsführung, Demokratie, guten interethnischen und interreligiösen Beziehungen sowie Bildung und Ausbildung hinzuwirken, da hierdurch Stabilität und Sicherheit fundamental gestärkt werden können; Maßnahmen zur Schaffung von Frieden und Sicherheit weiter zu unterstützen sowie die Anstrengungen zur uneingeschränkten Integration von Minderheiten mit Blick auf die ethnischen Zusammenstöße in Kirgisistan 2010 zu vermehren, um künftigen Konflikten vorzubeugen;

ae)

zur Überwindung sozioökonomischer Probleme und Hindernisse der in der Empfehlung 202 der IAO genannten Art beizutragen; in diesem Zusammenhang der Jugend besondere Aufmerksamkeit zu widmen, indem der Studenten-, Jugend- und Kulturaustausch gefördert wird; ein besonderes Augenmerk auf die regionale Entwicklung zu richten, wobei ein Schwerpunkt hierbei auf der Ungleichheit zwischen Norden und Süden liegen sollte;

af)

die weitere regionale Zusammenarbeit in Zentralasien, das eine der am wenigsten integrierten Regionen der Welt ist, im Zuge der derzeitigen positiven Dynamik zu unterstützen, zu fördern und zu erleichtern, unter anderem im Hinblick auf die Verbesserung der Stabilität und Entwicklung Zentralasiens insgesamt; die Beteiligung des Landes an einschlägigen EU-Programmen sowie der Umsetzung der EU-Zentralasien-Strategie in den Bereichen, Energie, Wasserbewirtschaftung und ökologische Herausforderungen und an regelmäßigen politischen und Menschenrechtsdialogen mit der EU anzuerkennen;

ag)

sicherzustellen, dass die Mitgliedschaft Kirgisistans in der Eurasischen Wirtschaftsunion einer Stärkung der Beziehungen des Landes zur EU nicht entgegensteht, wie durch die unlängst erfolgte Ratifizierung des erweiterten PKA zwischen der EU und Kirgisistan belegt wurde;

ah)

der Entwicklung der kirgisisch-chinesischen und kirgisisch-russischen Beziehungen Rechnung zu tragen; Kirgisistan darin zu bestärken, seine Wirtschaft zu diversifizieren, um seine beträchtliche politische Abhängigkeit von diesen beiden externen Akteuren zu verringern; der Entwicklung dieser Beziehungen vor dem Hintergrund der Umsetzung von Chinas Strategie einer neuen Seidenstraße („One Belt, One Road“) Rechnung zu tragen; sicherzustellen, dass der von russischen Medien in dem Land betriebenen Propaganda erheblich stärker entgegengewirkt wird;

ai)

weiterhin die Anstrengungen zur Beilegung der unlängst aufgetretenen diplomatischen und wirtschaftlichen Spannungen in der Region, einschließlich zwischen Kasachstan und Kirgisistan, zu unterstützen;

aj)

die sich derzeit abzeichnende Verbesserung der diplomatischen Beziehungen zu Usbekistan sowie den konstruktiven Dialog über die Verwaltung der knappen Wasserressourcen in der Region zu unterstützen;

ak)

die Sicherheitsbedenken Kirgisistans in Verbindung mit der sich verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan und der zunehmende Radikalisierung in Zentralasien anzuerkennen; Unterstützung im Zusammenhang mit zurückkehrenden islamistischen ausländischen Kämpfern und ihren Familienangehörigen aus dem Ausland zu leisten; die regionale Zusammenarbeit zwischen zentralasiatischen Ländern im Kampf gegen dschihadistische Bewegungen und grenzüberschreitende Kriminalität zu stärken, wozu die Umsetzung rechtlicher, institutioneller und praktischer Grenzkontrollmaßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus sowie Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von gewalttätiger religiöser Radikalisierung notwendig sind;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Kirgisischen Republik zu übermitteln.

(1)  ABl. C 168 E vom 14.6.2013, S. 91.

(2)  ABl. C 58 vom 15.2.2018, S. 119.

(3)  ABl. C 300 vom 18.2.2016, S. 10.

(4)  ABl. C 351 E vom 2.12.2011, S. 92.

(5)  ABl. C 81 E vom 15.3.2011, S. 80.

(6)  ABl. C 208 vom 10.6.2016, S. 177.


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