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Document 52020M9609

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9609 — Mann Mobilia/Tessner Holding/Tejo/Roller) (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 369/10

PUB/2020/839

ABl. C 369 vom 3.11.2020, p. 21–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

3.11.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 369/21


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9609 — Mann Mobilia/Tessner Holding/Tejo/Roller)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 369/10)

1.   

Am 23. Oktober 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Mann Mobilia Beteiligungs GmbH („Mann Mobilia“, Deutschland), kontrolliert von XXXLutz KG,

Tessner Holding KG („Tessner Holding“, Deutschland),

Tejo Möbel Management Holding GmbH & Co. KG („Tejo“, Deutschland), derzeit kontrolliert von Tessner Holding,

Roller GmbH & Co. KG („Roller“, Deutschland), derzeit kontrolliert von der Tessner Holding.

Mann Mobilia und Tessner Holding übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Tejo und Roller.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Mann Mobilia: Tochtergesellschaft der XXXLutz-Gruppe, die in mehreren europäischen Ländern im Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Haushaltswaren tätig ist,

Tessner Holding: Obergesellschaft der Tessner-Gruppe, die unter anderem durch Tejo und Roller im Bereich des Einzelhandels mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Haushaltswaren vorwiegend in Deutschland tätig ist.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9609 — Mann Mobilia/Tessner Holding/Tejo/Roller

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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