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Document 52020AT40411(01)

Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus seiner Sitzung vom 19. März 2019 zum Entwurf eines Beschlusses in der Sache AT.40411 Google Search (AdSense) Berichterstatter: Kroatien 2020/C 369/02

C/2019/2173

ABl. C 369 vom 3.11.2020, p. 2–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

3.11.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 369/2


Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus seiner Sitzung vom 19. März 2019 zum Entwurf eines Beschlusses in der Sache AT.40411 Google Search (AdSense)

Berichterstatter: Kroatien

(2020/C 369/02)

1.   

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass gegen die Adressaten des Beschlussentwurfs eine Geldbuße verhängt werden sollte.

2.   

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die von Google im Rahmen seiner Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Vermittlung von Online-Suchmaschinenwerbung im EWR erzielten Bruttoeinnahmen bei der Berechnung des Grundbetrags der Geldbuße berücksichtigt werden sollten.

3.   

Der Beratende Ausschuss stimmt der Kommission in Bezug auf den in diesem Fall festgelegten Grundbetrag der Geldbuße zu.

4.   

Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass in diesem Fall ein zusätzlicher Betrag („Eintrittsgebühr“) erhoben werden sollte.

5.   

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass in diesem Fall weder erschwerende noch mildernde Umstände vorliegen.

6.   

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass in diesem Fall ein Abschreckungsmultiplikator angewandt werden sollte.

7.   

Der Beratende Ausschuss stimmt dem von der Kommission festgesetzten endgültigen Geldbußenbetrag zu.

8.   

Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union.


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