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Document 52020M9787

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9787 — Česká spořitelna/Československá obchodní banka/Komerční banka/JV) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 238/05

    PUB/2020/584

    ABl. C 238 vom 20.7.2020, p. 14–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.7.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 238/14


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.9787 — Česká spořitelna/Československá obchodní banka/Komerční banka/JV)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2020/C 238/05)

    1.   

    Am 10. Juli 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Česká spořitelna, a.s. (CS, Tschechien), Teil der Erste Group Bank AG (Österreich),

    Československá obchodní banka, a.s. (ČSOB, Tschechien), Teil der KBC-Gruppe (Belgien),

    Komerční banka, a.s. (KB, Tschechien), Teil der Unternehmensgruppe Société Générale (Frankreich).

    CS, ČSOB und KB übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen („JV“, Tschechien).

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    CS ist eine in Tschechien tätige Bank, die Bank- und Finanzdienstleistungen für Privatkunden, kleine und mittlere Unternehmen, Gemeinden und andere öffentliche Einrichtungen sowie multinationale Unternehmen und Finanzinstitute erbringt.

    ČSOB ist eine in Tschechien tätige Bank, die Bankprodukte und -dienstleistungen für alle Kundengruppen anbietet, d. h. für Privatkunden, KMU, Firmenkunden und institutionelle Kunden.

    KB ist eine in Tschechien und im EWR tätige Bank, die breit gefächerte Dienstleistungen im Privat- und Firmenkundengeschäft sowie im Investmentbanking erbringt.

    Das JV wird Dienstleistungen zur elektronischen Identifizierung in Tschechien erbringen.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9787 — Česká spořitelna/Československá obchodní banka/Komerční banka/JV

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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