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Document 62018TB0422

    Rechtssache T-422/18: Beschluss des Gerichts vom 14. Mai 2019 — RATP/Kommission (Nichtigkeitsklage — Zugang zu Dokumenten — Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 — Dokumente, die ein von der Kommission gegen einen Mitgliedstaat eingeleitetes Verfahren betreffen — Von der Klägerin stammende Dokumente — Antrag eines Dritten auf Zugang — Ursprüngliche Entscheidung, teilweise Zugang zu gewähren — Fehlender Klagegegenstand — Unzulässigkeit)

    ABl. C 230 vom 8.7.2019, p. 50–51 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.7.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 230/50


    Beschluss des Gerichts vom 14. Mai 2019 — RATP/Kommission

    (Rechtssache T-422/18) (1)

    (Nichtigkeitsklage - Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Dokumente, die ein von der Kommission gegen einen Mitgliedstaat eingeleitetes Verfahren betreffen - Von der Klägerin stammende Dokumente - Antrag eines Dritten auf Zugang - Ursprüngliche Entscheidung, teilweise Zugang zu gewähren - Fehlender Klagegegenstand - Unzulässigkeit)

    (2019/C 230/63)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: Régie autonome des transports parisiens (RATP) (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte E. Morgan de Rivery, P. Delelis und C. Lavin, dann P. Delelis und C. Lavin)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Buchet, W. Mölls und C. Ehrbar)

    Gegenstand

    Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Kommission vom 5. März 2018, mit dem über einen Antrag auf von Zugang zu von der RATP stammenden Dokumenten entschieden wurde, soweit damit ein teilweiser Zugang zu den genannten Dokumenten gewährt wird

    Tenor

    1.

    Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

    2.

    Die Régie autonome des transports parisiens (RATP) trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 364 vom 8.10.2018.


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