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Document 52018AE2008

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu „Die strategische Entwicklung der Industriepolitik in Richtung 2030 zur Stärkung der wettbewerbsfähigen und diversifizierten industriellen Grundlage in Europa und zur Orientierung an der dauerhaften Leistungsfähigkeit innerhalb von globalen Wertschöpfungsketten“ (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des österreichischen Ratsvorsitzes)

    EESC 2018/02008

    ABl. C 62 vom 15.2.2019, p. 16–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.2.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 62/16


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu „Die strategische Entwicklung der Industriepolitik in Richtung 2030 zur Stärkung der wettbewerbsfähigen und diversifizierten industriellen Grundlage in Europa und zur Orientierung an der dauerhaften Leistungsfähigkeit innerhalb von globalen Wertschöpfungsketten“

    (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des österreichischen Ratsvorsitzes)

    (2019/C 62/03)

    Berichterstatter:

    Carlos TRIAS PINTÓ

    Ko-Berichterstatter:

    Gerald KREUZER

    Befassung

    Österreichischer Ratsvorsitz, 12.2.2018

    Rechtsgrundlage

    Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

     

     

    Zuständige Fachkommission

    Beratende Kommission für den industriellen Wandel (CCMI)

    Annahme in der CCMI

    25.9.2018

    Verabschiedung auf der Plenartagung

    17.10.2018

    Plenartagung Nr.

    538

    Ergebnis der Abstimmung

    (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

    158/9/4

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Die Industriepolitik muss Chancen für weltweites nachhaltiges und integratives Wachstum aufzeigen und nutzen. Niemand darf im Stich gelassen werden.

    1.2.

    Europa muss ehrgeizig bleiben, um seinen Anteil an der industriellen Produktion auf das Niveau früherer Zeiten zu heben, wobei die wichtigsten Leistungsindikatoren bei der Feinabstimmung helfen können. Die Industriepolitik in Europa (und deren Koordinierung zwischen den Generaldirektionen, Mitgliedstaaten, Regionen) muss verbessert werden, da Europa Teil der komplexen grenzüberschreitenden Wertschöpfungsketten in einem zunehmend globalisierten Markt ist. Ein ganzheitlicher Ansatz ist gefragt, durch den Wachstum, Klima- und Umweltschutz sowie gesellschaftliche Probleme im Sinne eines „gerechten Übergangs“ miteinander in Einklang gebracht und nationale und europäische Kräfte wirkungsvoll miteinander verbunden werden.

    1.3.

    Europas rEUnaissance erfordert einen ausgefeilten Masterplan für die europäische Industrie, durch den die Industriepolitik wie ein roter Faden in alle Maßnahmen der EU eingeflochten wird und die Industrie sich so wandeln kann, dass Europa zur größten Wissenswirtschaft wird, die industriellen Mehrwert durch Kreativität und intelligentes Design, soziale Innovation und die Förderung neuer nachhaltiger und inklusiver Industriemodelle („Made in Europe“) schafft.

    1.4.

    Wenn mit der EU-Klimapolitik und der Förderung einer Kreislaufwirtschaft Arbeitsplätze in Europa geschaffen werden sollen, müssen die zentralen Teile der Wertschöpfungsketten, die solche Politiken ermöglichen, unbedingt in Europa angesiedelt sein. Daher ist es unerlässlich, dass die Bedeutung von Wertschöpfungsketten in der EU-Strategie anerkannt wird und ehrgeizige Maßnahmen zu ihrer Weiterentwicklung konzipiert werden. Anstatt auf die einzelnen Sektoren ausgerichtet zu sein, sollte die Strategie attraktive Arbeitsbedingungen in Europa gewährleisten. Um Europas Stellung in der Weltwirtschaft auch für die Zukunft zu garantieren, sollte als Erfolgsmesser das Potenzial der einzelnen Glieder der europäischen Wertschöpfungskette zur Integration in die globalen Wertschöpfungsketten herangezogen werden, d. h., europäische Zulieferer sollten in der Lage sein, global und nicht nur innerhalb Europas wettbewerbsfähig zu sein.

    1.5.

    Verbesserungen in der schulischen und beruflichen Bildung mit dem Ziel neuer Arbeitsplätze und Dienstleistungen sollten ebenfalls eng mit Maßnahmen für F+E+I (Forschung, Entwicklung und Innovation) und Lernen am Arbeitsplatz verflochten sein, und zwar unter Ausweitung der Kompetenzstrategie (1) auf industrielle Schlüsselbranchen wie Bau, Stahl, Papier, grüne Technologien, erneuerbare Energien, herstellendes Gewerbe und Seefahrt.

    1.6.

    Um Europas technologische Führungsrolle sicherzustellen, empfiehlt der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) außerdem, stärker in bahnbrechende und disruptive Technologien zu investieren, darunter in künstliche Intelligenz und Robotik, das Internet der Dinge, Datenanalyse, 3D-Druck, neue Werkstoffe und Nanomaterialien, erweiterte virtuelle Realität, Biowirtschaft, nachhaltige Lebensmittelversorgung, digitale Technologien, Neurotechnologie, Nanoelektronik, Erforschung der Ozeane und des Weltraums usw.

    1.7.

    Im mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 muss es möglichst spezifische und detaillierte Bestimmungen über zusätzliche Haushaltsmittel für jeden einzelnen Sektor, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie die Kohäsionspolitik im Besonderen geben.

    1.8.

    Der EWSA unterstreicht, dass die institutionelle Lenkung verbessert werden sollte, wozu auch gehört, dass Folgenabschätzungen nicht nur für die ökonomischen Auswirkungen vorgenommen werden, sondern dass die Folgen auch für Umwelt und Gesellschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette abgeschätzt werden.

    1.9.

    Im Sinne einer höheren Nachhaltigkeit der gesamten industriellen Wertschöpfungskette unterstützt der EWSA mit Nachdruck den Plan der Kommission zur Finanzierung des nachhaltigen Wachstums (2), zur Schaffung einer nachhaltigen Finanztaxonomie, durch die verantwortliche Spargelder in nachhaltige Investitionen gelenkt werden und europäische strategische Investitionen (mit einer vernünftigen Kombination des geplanten InvestEU-Fonds und privater Finanzierungsquellen) gefördert werden.

    1.10.

    Der EWSA bekundet erneut seine ausdrückliche Unterstützung für eine goldene Regel für öffentliche Investitionen, und zwar nicht nur zur Kofinanzierung strategischer Investitionsvorhaben, sondern für alle nachhaltigen Investitionsvorhaben, die im Zusammenhang mit positiven Fortschritten bei der Schaffung eines einheitlichen Klassifikationssystems der EU für nachhaltige Tätigkeiten (oder auch Taxonomie) stehen, um denjenigen europäischen Ländern neue Entwicklungschancen zu bieten, die von der Krise am härtesten getroffen wurden.

    1.11.

    Finanzinstrumente: Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen, Bereitstellung öffentlicher Mittel für die Finanzierung von Projekten im industriellen Maßstab (bis zu 75 % des Investitionsvolumens oder mehr, sofern gerechtfertigt), verstärkte Vergabe von Vorzugsdarlehen und Zugang zu Krediten. Zugang zu öffentlichen Finanzhilfen für Maßnahmen, bei denen es darum geht, an sich hochriskante bahnbrechende Projekte „risikoärmer“ zu machen.

    1.12.

    Die produktivsten Wirtschaftszweige (mit der höchsten Wertschöpfung) sind zugleich diejenigen mit der größten Innovationskraft. Auch sind diejenigen Branchen, die am stärksten den Umweltauflagen unterworfen sind, zugleich diejenigen, welche die meisten Patente anmelden, was möglicherweise auch ein Ergebnis des Regulierungsdrucks ist (3).

    1.13.

    Die Umsetzung der EU-Politiken über delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte ist ein Haupttreiber der Regulierungskosten. Technokratische Verfahren zur Sicherstellung der Konformität, bei denen nicht die kosteneffizientesten Möglichkeiten zur Erreichung der angestrebten Regulierungsziele festgelegt werden, mindern die Innovationskraft der industriellen Akteure, vor allem der KMU.

    1.14.

    Nachhaltige Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit müssen Hand in Hand gehen. Der EWSA fordert Produktstandards in der EU, die von in- und ausländischen Produzenten gleichermaßen zu befolgen sind und an der Grenze eingefordert werden können. Eingeführte Produkte, die nicht den Umwelt- und Sozialstandards entsprechen, führen dazu, dass die Industriebranchen in der EU ernste Schwierigkeiten damit haben werden, auf nachhaltige Weise gesellschaftlichen Bedürfnissen und Forderungen gerecht zu werden.

    1.15.

    Die Europäische Kommission sollte die sachgemäße Umsetzung der EU-Freihandelsabkommen einschließlich einfacher und klarer Regeln streng überwachen. Die Nachhaltigkeitskapitel in Freihandelsabkommen müssen der Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen und der UN-Leitsätze für Wirtschaft und Menschenrechte (4) dienen, die bereichsübergreifende und nicht verhandelbare Mindestbedingungen (Rechte schutzbedürftiger Personengruppen, verantwortungsvolle Steuerverwaltung usw.) vorsehen. Die Gegenseitigkeit in den Handelsbeziehungen (zum Beispiel Investitionen, öffentliche Vergabe, Beihilfe) sollte garantiert sein.

    1.16.

    Ein erweiterter sozialer Dialog auf verschiedenen Ebenen ist notwendig, um eine genaue Auswertung vorzunehmen und gemeinsame Antworten in Bezug auf globale Wertschöpfungsketten in nachhaltigen Unternehmen liefern zu können, in denen der soziale Dialog respektiert wird.

    1.17.

    Der EWSA ruft die Europäische Kommission auf, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die Führungsrolle zu einem vorrangigen politischen Ziel zu machen und ein EU-Programm zur industriellen Strategie aufzulegen. Er fordert die Europäische Kommission auf, jährlich einen Bericht über die Ergebnisse der Strategie für die Industriepolitik der EU für alle relevanten Politikbereichen der Kommission auszuarbeiten.

    2.   Megatrends — Nur eine Welt

    2.1.

    In der Industrie bahnt sich derzeit ein großer Transformationsprozess an, der sich aus der großen Breite des digitalen Wandels und der Niedrigemissionswirtschaft erklärt. Erneuerbare Energieträger werden fossile Brennstoffe ersetzen, Daten werden zum neuen, dominanten Rohstoff und das Internet (der Dinge) wird zum wichtigsten Kommunikationsmittel. Anstelle der linearen Produktionsmodelle setzen sich zunehmend stärker geschlossene Systeme von Produktion, Verbrauch und Recycling durch und die Massenproduktion wird immer mehr durch angepasste Produktionsverfahren ersetzt. In einer modernen Industrielandschaft finden Produktion und Innovation im Rahmen eines Netzes eng kooperierender Akteure — große, kleine und mittlere Unternehmen — statt, und dieses Netz reicht bis zu verbundenen Dienstleistungen entlang der Wertschöpfungskette. Wissen hat Arbeit und Kapital als wichtigsten Faktor abgelöst. Europas langfristige industriepolitische Strategie muss all diesen (bahnbrechenden) Herausforderungen gerecht werden, damit wir in das Infolithikum (5) eintreten können, das in der Geschichte der Menschheit nur mit dem Übergang vom Paläolithikum zum Neolithikum verglichen werden kann.

    2.2.

    Die meisten Forscher warnen davor, dass je nach Industriebranche bis 2030 20-50 % der Arbeitsplätze durch ein breites Arsenal von Technologien und Robotertechnik ersetzt werden (6). Freilich werden auch neue Arbeitsplätze entstehen, allerdings mit großen Unterschieden in Bezug auf geografische Verteilung, Branchen und Kompetenzen. Aufgabe der europäischen Industriepolitik ist es, dafür zu sorgen, dass die EU, ihre Regionen und ihre Bürger nicht den Anschluss verlieren.

    2.3.

    Der digitale Wandel wirkt sich auf alle wichtigen Ressourcen der Industrie aus: Natur, Umwelt, Arbeit und Kapital (physischer, technischer und institutioneller Art). Um die sozialen Auswirkungen in den Griff zu bekommen, bedarf es einer Neubewertung der wichtigsten Ressourcen oder Kapitalbestände, aus denen die größten Einkommensströme fließen, und zwar Land für Land und Branche für Branche.

    2.4.

    Weite Teile der europäischen Industrie sind zunehmend von Ausfuhren in Drittländer abhängig oder sind in komplexe, grenzüberschreitende Wertschöpfungsketten in einem zunehmend globalisierten Markt integriert. Gleichzeitig sieht sich die EU mit einer immer stärkeren Verbreitung der „America First“-Politik konfrontiert, die ein zunehmendes Risiko von Handelskriegen birgt, bei denen es keine Gewinner, sondern nur Verlierer gibt. Dies ist auch eine Bedrohung für die multilaterale Wirtschaftsordnung, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg herausgebildet hat. Schließlich sind auch zentralistische staatlich dirigierte Wirtschaftsmodelle auf dem Vormarsch.

    2.5.

    Für einen gerechten Übergang zu einer nachhaltigeren Industrie bis 2050 (7) muss sich Europa den folgenden Herausforderungen stellen:

    fortschreitender Klimawandel und eine Verschlechterung der Umweltbedingungen;

    Raubbau an den natürlichen Ressourcen der Erde und Verlust der Artenvielfalt;

    durch die Digitalisierung der meisten Industriesektoren wird es zu einer Verwischung der Grenzen zwischen den Wirtschaftszweigen sowie zwischen der physischen und der virtuellen Welt kommen, und es werden sich Sektoren für neue Marktteilnehmer öffnen, wobei es immer weniger manuelle Arbeit geben wird;

    soziale Ungleichheit, mit zunehmender Polarisierung des Arbeitsmarkts und Jugendarbeitslosigkeit und vom industriellen Niedergang betroffenen Gebieten, in denen sich die Menschen abgehängt fühlen;

    Vertrauensverlust der Bürger bezüglich der Regierungen, der Politiker, der EU und ihrer Lenkungsstrukturen sowie sonstiger Institutionen;

    demographischer Wandel: Bevölkerungsalterung, Migration, starkes Anwachsen der Weltbevölkerung und neues Umweltbewusstsein;

    Konzentration der Bevölkerung in Ballungsräumen, in denen es eine starke Integration der Infrastrukturnetze gibt, künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen und „Deep Learning“;

    Wandel der Verbraucherpräferenzen (geändertes Verbraucherverhalten, mehr Umweltbewusstsein, Regulierung des Verhaltens der Verbraucher durch die öffentliche Hand).

    Eine langfristige Vision muss all diesen Entwicklungen gleichzeitig gerecht werden. Die Herausforderungen zu verstehen und herauszufinden, wie sie in Chancen verwandelt werden können, wird eine Kernpriorität der europäischen Industriepolitik sein. Die komplexe Gestalt der Lösungen erfordert es, alle Betroffenen nachdrücklich einzubinden und die Verantwortung zu teilen. Der Erfolg hängt von den Anstrengungen und der Zusammenarbeit der EU-Institutionen, der Mitgliedstaaten, der Regionen und an erster Stelle auch von der aktiven Rolle der Industrie selbst ab.

    3.   Der Übergang: Eine EU, die durch Nachhaltigkeit wettbewerbsfähig bleiben will

    3.1.

    Um die vielfältigen und beispiellosen Herausforderungen für die Industrie zu meistern, hat Europa sich dafür entschieden, seine Wettbewerbsfähigkeit durch Produkte und Dienstleistungen von hoher Qualität zu sichern und eine Strategie der Differenzierung nach Regionen und Industriezweigen zu verfolgen. Das Ziel sind Wachstum und Beschäftigung durch den Mehrwert, der durch Kreativität, intelligentes Design, soziale Innovation und neue nachhaltige und inklusive Industriemodelle hervorgebracht wird.

    3.2.

    Es gibt bereits erste ermutigende Anzeichen in Europa, wie etwa der Anteil von 40 % an den weltweiten Patenten im Bereich der erneuerbaren Energien. Allerdings zeigen sich auch neue und gravierende Missverhältnisse zwischen Bildung und Berufsbildung, unternehmerischen Initiativen und den neuen Qualifikationen, die von der Industrie gefragt sind.

    3.3.

    Ein weiteres wichtiges Hemmnis für die industrielle Entwicklung in Europa ist die geographische und sektorale Uneinheitlichkeit der politischen Strategien der EU. Die Abkehr von 28 unterschiedlichen Politiken für jeden Industriezweig zugunsten eines übergeordneten Schwerpunkts auf einer Industriepolitik der EU erfordert eine Abstimmung mit Maßnahmen zur Vollendung der WWU (hier vor allem die Finanz- und Bankenunion), die Herausbildung eines europäischen Marktes für das Risikokapital sowie ein nachhaltiges Finanzierungsmodell, das für ein ausgewogenes, gleichmäßiges Wachstum in der gesamten EU sorgt.

    3.4.

    Die Beurteilung der Frage, ob mehr grüne Innovation auch Innovationen in anderen Sektoren fördert, und auch ihrer Wirkungen auf die Preise industrieller Einsatzgüter ist ein wichtiger Schritt für die Abschätzung der Folgen der Umweltpolitik auf die Wettbewerbsfähigkeit der Länder und für eine bessere Planung der Umweltpolitik.

    3.5.

    Ebenfalls erforderlich ist ein starker Schwerpunkt auf dem Potenzial der KMU in Branchen, die hochinnovative wissensbasierte Dienstleistungen liefern. Innovationen gehen in Europa typischerweise oft von kleinen Strukturen aus. Der Export von hochwertigen wissensbasierten Dienstleistungen hat eine Pionierrolle für die Marktpositionierung verwandter Industriezweige.

    3.6.

    Wenn Europa in der Wissenswirtschaft oder beim immateriellen Kapital wieder führend werden will, dann ist die industrielle Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten der Schlüssel zu mehr Innovation in Europa. Der EWSA unterstreicht die Bedeutung des gemeinsamen europäischen Interesses, innovativer öffentlich-privater Partnerschaften sowie der regionalen Zusammenarbeit mittels Strategien für intelligente Spezialisierung.

    4.   Globale und ganzheitliche Strategie

    4.1.

    Wirtschaftsräume, die stärker in globale Wertschöpfungsketten eingebunden sind, erwirtschaften einen größeren Mehrwert. Demnach muss die EU dem Neoprotektionismus entschlossener entgegentreten, denn er könnte die in der jüngsten Zeit zu beobachtende Ablehnung einer stärkeren Einbindung in solche Wertschöpfungsketten noch verschlimmern.

    4.2.

    Es eröffnet sich die Chance, globale Wertschöpfungsketten mit lokalen Wirtschaftsgefügen zu verbinden und so die Entwicklung der örtlichen Wirtschaft zu fördern, auch durch bahnbrechende Technologien (Blockchain, 3D-Druck, Robotik, Internet der Dinge, Energiespeicherung, erneuerbare Energien, Massendaten, genetische Biologie, Nanotechnologie usw.) mit einem inklusiven Fokus: Sie können ebenfalls den Weg für eine lokale Produktion mit kostengünstigeren Vorleistungen ebnen, und zwar ganz besonders, wenn eine Prosumer-Denkweise übernommen (und adäquat reguliert) wird, bei der die Förderung der Entwicklung produktiver und inklusiver Kleinstunternehmen, die die großen globalen Wertschöpfungsketten ergänzen, im Vordergrund steht.

    4.3.

    Bei dem neuen Paradigma Nachhaltigkeit als Faktor der Wettbewerbsfähigkeit mit seinem langfristigen Ansatz geht es darum, ausreichende öffentliche und private Mittel zu mobilisieren, auszurichten und zu sichern, um die Ziele der EU-Politiken zu erreichen. Die Bereitstellung ausreichender Ressourcen ist entscheidend für die Sicherstellung eines fairen, ausgewogenen und inklusiven Wandels, bei dem niemand zurückgelassen oder aus einem fairen Handlungsrahmen ausgegrenzt wird und bei dem die Interessen der Öffentlichkeit wie Verbraucherschutz, Gesundheit, Sicherheit und Qualität weiterhin einen hohen Stellenwert genießen.

    4.4.

    Die sektoralen Initiativen und Allianzen der europäischen Industrie zur Gestaltung der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen, zur Aufstellung eines Katalogs strukturierter Maßnahmen zur Stärkung oder Anpassung bestehender Programme (Erasmus+ und eine neue europäische Agenda für Kultur) und zur Umsetzung neuer Programme müssen so bald wie möglich die EU-27 als Ganzes erfassen, sodass für geografische Vielfalt und die enge Einbindung lokaler Behörden gesorgt ist.

    4.5.

    Der EWSA befürwortet nachdrücklich Foren für den Dialog aller Interessenträger, die gemeinsame Entwicklung innovativer Strategien und Pilotprogramme mit Vorzeigecharakter, das gemeinsame Experimentieren, den Austausch bewährter Verfahren und die Bereitschaft zur Weiterverfolgung und genauen Bewertung der Projekte. Er weist außerdem darauf hin, dass alle Akteure der industriellen Wertschöpfungskette ebenso wie die Verbraucher mitgenommen werden müssen. Der Runde Tisch hochrangiger Vertreter der Industriepolitik, die hochrangige Gruppe für die energieintensiven Industriezweige und die hochrangige Gruppe Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum sind in diesem Zusammenhang ebenfalls zu nennen.

    4.6.

    Entscheidend ist, die Investitionskapazität der EU zu verbessern und die Lücke zwischen der Formulierung von Sektorpolitiken und den tatsächlichen finanziellen Investitionen zu schließen, indem die Mittelzuweisungen für EFSI 2.0 und die investitionsbezogenen Strukturfonds aufgestockt werden, um Regionen und Bevölkerungsgruppen zu erreichen, die in den Krisenjahren abgehängt wurden. Der jüngste Überschuss der EU im Außenhandel und derjenige der öffentlichen Hand müssen in Investitionen zur Modernisierung unserer industriellen Infrastruktur gelenkt werden und somit zu mehr Produktivität und Wirtschaftswachstum beitragen.

    5.   Institutionelle Governance der Industrie in der EU

    5.1.

    Die langfristig angelegten Aktionspläne der EU (EU-2020, Klimaschutzpläne usw.) sollten sich in den Aktionsplänen für die Industrie widerspiegeln. Synergien zwischen verschiedenen politischen Initiativen (Kreislaufwirtschaft, Innovation, Verkehr, Handel, Qualifikationen, Regionalpolitik) würden entscheidend zu einer Maximierung ihrer Nutzwirkung beitragen.

    5.2.

    Transparenz ist entscheidend für den Erfolg dieses Prozesses. Die Industrie insgesamt muss handeln und informieren, indem sie belastbare (d. h. sachdienliche, überprüfbare und vergleichbare) Informationen liefert, die die präzise Einschätzung der finanziellen und nichtfinanziellen Auswirkungen der gesamten globalen Wertschöpfungskette eines Produkts zulassen.

    5.3.

    Die Ziele für die nachhaltige Entwicklung (17 Nachhaltigkeitsziele und die entsprechenden 169 Zielvorgaben) und das Übereinkommen von Paris über den Klimawandel sind Wegweiser in Richtung Gemeinwohl. Dessen ungeachtet besteht die dringende Notwendigkeit, die Indikatoren durch eine gemeinsame Methodik unter Verbindung quantitativer und qualitativer Parameter und durch die Monetarisierung der Wirkung von Externalitäten anzupassen und zu erweitern. Die neuen Indikatoren müssen auch solche umfassen, die die globalen Wertschöpfungsketten betreffen und die Werte der EU widerspiegeln.

    5.4.

    Der EWSA fordert Verhaltenskodizes für die internationalisierten Glieder der europäischen Wertschöpfungsketten wie im Falle der nachhaltigen Lebensmittel für Produkte oder Dienstleistungen, die mit der rechtlichen Ordnungspolitik oft kaum zu erreichen sind. Er fordert zudem eine engere Marktüberwachung sowie Sanktionen oder Strafen für der Nachhaltigkeit zuwiderlaufende Praktiken, wie geplante Obsoleszenz.

    5.5.

    Stärkung der verantwortungsvollen Forschung und Innovation als Teil eines basisnahen Ansatzes: Es bedarf genauerer Prognosen für bestimmte Sektoren, die nach Regionen gegliedert sind, und einer Abstimmung der Investitionen auf die strategischen Ziele der EU für 2030 und Prognosen bis 2050 (8). Ferner sollte die EU sicherstellen, dass die erste Anwendung von mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der EU stattfindet. Es gilt, das 3 %-Ziel für FuE-Investitionen endlich zu erreichen (es liegt derzeit bei lediglich 1,9 % und damit unter Chinas 2,2 %). Für bahnbrechende Technologien müssen Pläne ausgearbeitet werden, in denen die Herausforderungen und Bedingungen im Zusammenhang mit deren Einführung (einschließlich der wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Auswirkungen) geklärt werden.

    5.6.

    Im mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 muss es möglichst spezifische und detaillierte Bestimmungen über zusätzliche Haushaltsmittel für jeden einzelnen Sektor, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie die Kohäsionspolitik im Besonderen geben. Die öffentliche Unterstützung sollte in allen Phasen der Innovationsförderung erhöht werden, einschließlich Unterstützung für Start-ups, Demonstrations- und Pilotprojekte, kooperative Forschungsprojekte (RTD), Technologieverbreitung usw.

    5.7.

    Die EU-Kapitalmarktunion und die industrielle Entwicklung sollten es ermöglichen, dass öffentliche und private Ersparnisse auf sicheren Wegen (sozial verantwortliche Investitionen bis hin zur sozialen Verantwortung der Unternehmen) mobilisiert werden. Durch EMAS-Zertifizierungen könnte ebenso die Balance zwischen Ertrag und Nachhaltigkeitsaspekten optimiert werden.

    5.8.

    Bei einem gerechten Übergang in der Politik bis 2030 geht es nicht nur um Innovationen für die Menschen und Investitionen in Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer, sondern auch um gemeinsames Innovieren mit der Bevölkerung und mit den Arbeitnehmern, um ihnen gute neue Arbeitsplätze bieten zu können. Diesbezüglich unterstreicht der EWSA, dass die Fertigung technologieneutral bleiben muss.

    6.   Ein ehrgeiziger Aktionsplan für die europäische Industrie

    6.1.

    Die Schaffung einer lernenden Gesellschaft ist eine Grundvoraussetzung für eine innovative und wettbewerbsfähige Industrie. Weil Europa nicht mit den aufstrebenden Wirtschaften bei den Lohnkosten konkurrieren kann, muss es intelligent agieren. Qualifikationen sind ebenfalls sehr wichtig: Sie dienen nicht nur der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitsplatzsicherheit, der sozialen Integration und besseren Chancen im Leben, sie sind Investitionen in die permanente Weiter- und Neuqualifizierung der Arbeitnehmer, und sie fördern eine gute Bildung, Berufsbildung und berufliche Entwicklung im Arbeitsleben. Eine ehrgeizigere „neue europäische Agenda für Kompetenzen“ ist erforderlich. Der europäische Bezugsrahmen für Schlüsselkompetenzen muss überprüft werden, um zu gewährleisten, dass die Menschen mit solchen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattet werden können, die die Wirtschaft benötigt. Dadurch würde die Widerstandsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gestärkt und die nachhaltige Entwicklung gefördert (Ziel 4 der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung).

    6.2.

    Verbesserung des Wissenstransfers zwischen Universitäten/Forschungseinrichtungen und Industriebranchen/den Beschäftigten.

    6.3.

    Die KMU sind zwar oft Vorreiter bei der Entwicklung besonders innovativer Güter und Dienstleistungen, verfügen jedoch häufig nicht über die Mittel für eine breitere Markteinführung. Im Einklang mit den industriepolitischen Prioritäten der EU für 2030 wird eine umfassende Palette möglicher Anreize und Vorteile benötigt, die die Stärke des leistungsbasierten gesamteuropäischen öffentlichen Rahmens nutzen. Sie sollen sich insbesondere an KMU, aber auch an die freien Berufe als Pioniere der Bereitstellung und des Exports innovativer, hochklassiger, wissensbasierter Dienstleistungen richten:

    die strategische Vergabe öffentlicher Aufträge ist ein wichtiger Hebel der Industriepolitik. Ihr Potenzial sollte in vollem Umfang genutzt werden, indem innovative, grüne, ökologische und soziale Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden und nicht der niedrigste Preis als einziges Vergabekriterium herangezogen wird. Die EU sollte den Behörden diesbezüglich zur Seite stehen, indem sie ihnen mit Beratung, Einrichtung eines Helpdesk, Unterstützung bei der Planung großer Infrastrukturprojekte und Förderung des Austauschs bewährter Verfahren unterstützt;

    Unterstützung der Internationalisierung;

    eine Entwicklungsumgebung, in der Interessenträger-Gruppierungen experimentieren können, Unterstützung für die Vorabvalidierung innovativer Lösungen;

    sektorale, horizontale und vertikale Cluster und Inkubatoren für neu gegründete Unternehmen, Förderung von Verbindungen zwischen den Akteuren der Industrie, um Ressourcen gemeinsam zu nutzen und auszutauschen;

    spezialisiertes Mentoring mit hohem Mehrwert, regelmäßige Treffen zwischen Start-ups und etablierten Unternehmen der Branche, um sich über Pläne und Initiativen austauschen;

    Steuervergünstigungen und öffentliche Garantien zur Unterstützung von Investitionen;

    usw.

    6.4.

    Stimulierung von Wissen und Konsolidierung neuer nachhaltiger Wirtschaftsmodelle (9) zur Förderung der sozialen Innovation (neue, auf die Menschen ausgerichtete Wege zur Erfüllung gesellschaftlicher Bedürfnisse) mithilfe fortschrittlicher Verfahren.

    6.5.

    Besondere Aufmerksamkeit muss den weniger entwickelten und vom industriellen Übergang betroffenen Regionen geschenkt werden. Lokale Entwicklungsagenturen und die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente müssen Motoren für das „Mikroklima“ und die „Ökosysteme“ sein, die eine zusammenführende und katalysierende Wirkung für die wachsenden Synergien zwischen verarbeitender Industrie und Dienstleistungen haben. Dabei müssen sie die Bedürfnisse der Bürger und der jeweiligen Region als Ausgangspunkt nehmen.

    6.6.

    Der Welthandel ist von entscheidender Bedeutung bei der Aufgabe, eine nachhaltige Industrie aufzubauen: Überprüfung und Verbesserung präferenzieller Handelsverträge und -abkommen (von GATT bis TTIP), Einführung bestimmter Bedingungen, um ein Engagement zugunsten der Nachhaltigkeit zu prämieren. Klare Regeln bei der rechtlichen und fiskalischen Steuerung, Auflösung der Unterschiede bei Offshore-Modellen, soziale und ökologische Mindestanforderungen. Die Gegenseitigkeit in den Handelsbeziehungen (zum Beispiel Investitionen, öffentliche Vergabe, Beihilfe) sollte garantiert sein.

    6.7.

    Schaffung einer sektorspezifischen Agenda für den kontrollierten Übergang zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft: Setzen von Zielen für Sektoren und geographische Gebiete, Einführung von Entwicklungsplänen, in denen die realen Umstände, die Auswirkungen der Energiekosten und anderen Einflussgrößen berücksichtigt werden.

    6.8.

    Die Anpassung der Industrie an das digitale Zeitalter wird die europäische Industrie in ein sehr stark informations- und wissensdominiertes Fertigungssystem umwandeln. Daher möchte der EWSA die folgenden Prioritäten unterstreichen:

    umfängliche Förderung des Einsatzes von Informationstechnologien bei der Bewältigung gesellschaftlicher Probleme;

    Entwicklung einer EU-weiten hochleistungsfähigen digitalen Infrastruktur;

    Auflösung der großen Ungleichheiten zwischen den Regionen sowie zwischen großen und kleinen Unternehmen;

    Beschleunigung der Entwicklung von IKT-Normen;

    Berücksichtigung der sozialen Dimension der Digitalisierung: Auswirkungen auf die Qualität und die Quantität der Jobs, Regulierung der Wirtschaft des Teilens zur Verhinderung des unfairen Wettbewerbs;

    die digitale Intelligenz sollte auf alle beruflichen Ebenen ausgedehnt werden, digitale Fähigkeiten sollten auf allen Bildungsebenen gefördert werden (von der Schule bis zum lebensbegleitenden Lernens);

    Festlegung neuer Vorschriften für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft;

    Gewährleistung der Cybersicherheit.

    6.9.

    Sichere, ausreichende und nachhaltige Energie ist eine wesentliche Priorität für Industrie und Gesellschaft. Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss zu einem wettbewerbsfähigen Preis verfügbar sein. Dies erfordert ebenfalls erhebliche Investitionen in intelligente Netze und Interkonnektivität sowie in bahnbrechende Technologien zur Speicherung von Energie. Konzepte des Smart Carbon Usage werden auch dazu beitragen, als Abfallprodukt entstehenden Kohlenstoff und Wasserstoff — die bisher verbrannt werden — zur Energiegewinnung und zur Produktion synthetischer Kraftstoffe und von Chemikalien weiterzuverwenden. Der Einsatz dieser Erzeugnisse könnte erheblich beschleunigt werden. CO2-Reduzierung in der Stahlindustrie, der chemischen Industrie und im Verkehrssektor. Synthetische Kraftstoffe oder Ausgangsstoffe sollten in der Richtlinie über erneuerbare Energiequellen gefördert werden.

    6.10.

    Der EWSA möchte betonen, wie wichtig Aktionspläne für Branchen und Wertschöpfungsketten mit einem starken Wachstumspotential, für die strukturelle Modernisierung traditioneller Branchen und für die Unterstützung der Dekarbonisierung in den energieintensiven Industriezweigen sind.

    6.11.

    In der Industriepolitik wird eine besondere Aufmerksamkeit auf den Verkehrssektor gerichtet werden müssen, bei dem sich ein völlig neues Paradigma anbahnt, da viele technologische Umwälzungen zugleich stattfinden: Elektrifizierung, Digitalisierung der Produktion, vernetzte und automatisierte Autos, Integration des privaten und öffentlichen Verkehrs.

    Brüssel, den 17. Oktober 2018

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Luca JAHIER


    (1)  Laufende Umsetzung der Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen.

    (2)  COM(2018) 97 final.

    (3)  ftp://ftp.unibocconi.it/pub/RePEc/bcu/papers/iefewp69.pdf.

    (4)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Oktober 2018 zum Beitrag der EU zu einem verbindlichen Instrument der Vereinten Nationen betreffend die Rolle transnationaler und sonstiger Wirtschaftsunternehmen mit transnationalen Merkmalen im Zusammenhang mit Menschenrechtsfragen (2018/2763(RSP)) http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P8-TA-2018-0382&format=XML&language=DE.

    (5)  Von „-lithikum“, verwandt mit „Lysis“, lösen (vergl. Elektro-lyse), verteilen: „verteilte Informationen“.

    (6)  Acemoglu, D. und P. Restrepo (2017), „Robots and jobs: evidence from US labour markets“, NBER Working Paper No 23285. Arntz M.T Gregory und Zierahn, U. (2016), The Risk of Automation for Jobs in OECD Countries: A Comparative Analysis, OECD Social, Employment and Migration Working Papers No 189, OECD Publishing, Paris.

    (7)  Siehe SC/047, ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 44.

    (8)  Siehe dazu die EWSA-Stellungnahme SC/047, ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 44.

    (9)  Siehe Sondierungsstellungnahme SC/048 des EWSA (ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 57).


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