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Document 52019M9258

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9258 — ANTA Sports Products/FountainVest China Capital Partners GP3/Amer Sports) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)

    ABl. C 31 vom 25.1.2019, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.1.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 31/9


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.9258 — ANTA Sports Products/FountainVest China Capital Partners GP3/Amer Sports)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2019/C 31/09)

    1.   

    Am 17. Januar 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    ANTA Sports Products („ANTA“, Hongkong),

    FountainVest China Capital Partners GP3 („FountainVest“, Kaimaninseln),

    Amer Sports („Amer Sports“, Finnland).

    ANTA und FountainVest übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Amer Sports.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen im Wege einer am 20. Dezember 2018 eingeleiteten öffentlichen Ausschreibung.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    —   ANTA: Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Sportartikeln der Marke ANTA (hochwertige Sportartikel wie Schuhe, Kleidung und Zubehör) für den Massenmarkt in China;

    —   FountainVest: Private-Equity-Gesellschaft mit Schwerpunkt auf Investitionen in führende Unternehmen mit großem Wachstumspotenzial; FountainVest hält Beteiligungen in den Bereichen Einzelhandel, Medien & Technologie, Gesundheitswesen und Industrie;

    —   Amer Sports: Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Sportartikeln mit international bekannten Marken wie Salomon, Wilson, Atomic, Arc’teryx, Mavic, Suunto und Precor.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9258 — ANTA Sports Products/FountainVest China Capital Partners GP3/Amer Sports.

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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