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Document 52017IP0033

    Nichtlegislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Februar 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits (08919/2016 — C8-0218/2016 — 2015/0114(NLE) — 2016/2231(INI))

    ABl. C 252 vom 18.7.2018, p. 113–121 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.7.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 252/113


    P8_TA(2017)0033

    Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU/Mongolei (Entschließung)

    Nichtlegislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Februar 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits (08919/2016 — C8-0218/2016 — 2015/0114(NLE) — 2016/2231(INI))

    (2018/C 252/11)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (08919/2016),

    unter Hinweis auf den Entwurf des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits (07902/1/2011),

    unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207, Artikel 209 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0218/2016),

    unter Hinweis auf die Unterzeichnung des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit (bzw. des „Partnerschafts- und Kooperationsabkommens“ — PKA) am 30. April 2013 in Ulan-Bator in Anwesenheit der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission (HR /VP), Catherine Ashton,

    unter Hinweis auf das Abkommen über den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits, das am 1. März 1993 in Kraft getreten ist,

    unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 15. November 2005 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), damit der Bank Finanzierungen von Maßnahmen in der Mongolei ermöglicht werden (1),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. April 2016 über die Umsetzung und Überarbeitung der Zentralasienstrategie der EU (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 16. Dezember 2015 (3) und 14. März 2013 (4) zu den Beziehungen zwischen der EU und China, insbesondere auf Erwägung Y in der letztgenannten Entschließung,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Juni 2015 über den Stand der Beziehungen EU-Russland (5),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2012 zum Standpunkt des Europäischen Parlaments auf der 19. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (6), insbesondere auf Ziffer 30,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2013 zu den Empfehlungen der Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags im Hinblick auf die Verwirklichung eines Nahen Ostens ohne Massenvernichtungswaffen, insbesondere auf Erwägung F (7),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Oktober 2016 zur nuklearen Sicherheit und Nichtverbreitung von Kernwaffen (8),

    unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 15. Februar 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses (9),

    unter Hinweis auf die Aufnahme der Mongolei in die als Anreiz konzipierte Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung des Allgemeinen Präferenzsystems der EU (APS+),

    unter Hinweis auf die langwährenden Beziehungen zwischen den Delegationen des Europäischen Parlaments und des Großen Staats-Chural (des mongolischen Parlaments) und insbesondere auf die gemeinsame Erklärung des 10. Interparlamentarischen Treffens vom 17. Februar 2015 in Ulan-Bator,

    unter Hinweis auf die Durchführung des 11. Asien-Europa-Treffens (ASEM) am 15.–16. Juli 2016 in Ulan-Bator und des 9. Treffens der Parlamentarischen Partnerschaft Asien-Europa (ASEP) am 21.–22. April 2016 in Ulan-Bator durch die Mongolei unter deren Vorsitz und die jeweiligen Erklärungen, die im Rahmen beider Treffen angenommen wurden,

    unter Hinweis auf die aktive Rolle der Mongolei in der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, einschließlich der Veranstaltung ihrer Herbsttagung vom 15.–18. September 2015 in Ulan-Bator,

    unter Hinweis auf die Wahl der Mongolei in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2016 bis 2018 und ihr erklärtes Ziel, im Jahr 2022 Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu werden,

    unter Hinweis darauf, dass die Mongolei 2012 und 2013 den Vorsitz der Gemeinschaft der Demokratien und 2015 den Vorsitz des Bündnisses für ein freies Internet („Freedom Online Coalition“) führte,

    unter Hinweis auf die vorläufigen Ergebnisse und Schlussfolgerungen der internationalen Wahlbeobachtungsmission bei der Parlamentswahl vom 29. Juni 2016 in der Mongolei unter Beteiligung des Büros der OSZE für demokratische Institutionen und Menschenrechte (OSZE / BDIMR) und des Europäischen Parlaments,

    unter Hinweis auf die Rede des Präsidenten der Mongolei, Tsachiagiin Elbegdordsch, vor dem Plenum des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2015,

    unter Hinweis auf die verschiedenen wechselseitigen Treffen und Besuche auf hoher Ebene in der Mongolei, einschließlich des Besuchs des Präsidenten der Kommission, José Barroso, im November 2013,

    unter Hinweis auf die von der Mongolei verfolgte Außenpolitik des „dritten Nachbarn“, die Beziehungen zur EU, zu den Vereinigten Staaten, zu Japan, zur Republik Korea, zu Indien, zum Iran und zu den Ländern Zentralasiens sowie weiteren Staaten umfasst,

    unter Hinweis auf die strategischen Partnerschaften der Mongolei mit Russland und China,

    unter Hinweis auf den Beobachterstatus der Mongolei in der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ),

    unter Hinweis auf die regelmäßigen trilateralen Treffen auf hoher Ebene zwischen der Mongolei, Russland und China sowie zwischen der Mongolei, Japan und den Vereinigten Staaten,

    unter Hinweis auf die Initiativen zur Integration verschiedener wirtschaftlicher Projekte in der Region, einschließlich des von China initiierten Wirtschaftsgürtels entlang der Seidenstraße, des von Russland vorangetriebenen Projekts des transeurasischen Wirtschaftsgürtels und der Präriestraße der Mongolei,

    unter Hinweis auf das im Jahr 2012 vereinbarte Programm der Mongolei für individuelle Zusammenarbeit und Kooperation mit der NATO,

    unter Hinweis auf die Erklärung der Mongolei vom September 2015 über ihre Absicht, eine immerwährende Neutralität anzustreben,

    unter Hinweis darauf, dass sich die Mongolei zum kernwaffenfreien Land erklärt hat, was im September 2012 von den Vereinten Nationen anerkannt wurde,

    unter Hinweis auf den Fonds der Mongolei für internationale Zusammenarbeit, mit dem das Ziel verfolgt wird, Erfahrungen mit anderen Ländern, in denen sich ein demokratischer Wandel vollzieht, beispielsweise Myanmar, Kirgisistan und Afghanistan, auszutauschen,

    unter Hinweis auf die Bemühungen zur Vertrauensbildung, einschließlich des Dialogs von Ulan-Bator zur Sicherheit in Nordostasien unter Beteiligung Nordkoreas sowie des Asienforums,

    unter Hinweis auf die im August 2016 angenommenen abschließenden Bemerkungen des Ausschusses der Vereinten Nationen gegen Folter zum zweiten periodischen Bericht der Mongolei,

    gestützt auf Artikel 99 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0383/2016),

    A.

    in der Erwägung, dass die Mongolei nicht nur anderen aufstrebenden Demokratien der Region, sondern auch den stärker autoritär ausgerichteten Regimen als demokratisches Vorbild dienen kann;

    B.

    in der Erwägung, dass die Europäischen Gemeinschaften mit der Mongolei am 1. August 1989 diplomatische Beziehungen aufnahmen;

    C.

    in der Erwägung, dass die EU und die Mongolei freundschaftliche Beziehungen pflegen, die auf politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und historischen Verbindungen beruhen;

    D.

    in der Erwägung, dass die EU und die Mongolei zu den meisten wichtigen internationalen Herausforderungen übereinstimmende Auffassungen vertreten und dass die Mongolei im internationalen Beziehungsgeflecht und vor allem in multilateralen Organisationen eine konstruktive Rolle spielt;

    E.

    in der Erwägung, dass der Schwerpunkt der Beziehungen der EU zu der Mongolei hauptsächlich auf Projekten der Entwicklungszusammenarbeit liegt, deren Ziel es ist, das Land in die Lage zu versetzen, den stattfindenden schnellen Wandlungsprozess auf eine sozial inklusive und wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung seiner Gesellschaft auszurichten;

    F.

    in der Erwägung, dass die Mongolei daran interessiert ist, ihre Beziehungen zur EU weiter auszubauen und die bestehende Zusammenarbeit über die Entwicklungszusammenarbeit hinaus auszuweiten; in der Erwägung, dass das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen die wachsende Bedeutung der Beziehungen zwischen der EU und der Mongolei, die sich auf gemeinsame Grundsätze wie Gleichheit, beiderseitigen Vorteil sowie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte stützen, verdeutlicht und den beiden Partnern formal die Möglichkeit eröffnet, neue Bereiche der Zusammenarbeit und zwar nicht nur in Themenfeldern wie Unternehmen, Handel, Entwicklung, Landwirtschaft, Umwelt, Energie und Modernisierung des Staates, sondern auch Bildung, Kultur und Tourismus zu entwickeln;

    G.

    in der Erwägung, dass die Entwicklung der Beziehungen der EU zur Mongolei weiterhin im Zuständigkeitsbereich der EU-Delegation in Peking liegt; in der Erwägung, dass bisher Bulgarien, die Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Italien eigene Botschaften in Ulan-Bator eingerichtet haben;

    Allgemeine Bestimmungen

    1.

    würdigt die freundlichen und konstruktiven Beziehungen zwischen der EU und der Mongolei;

    2.

    erkennt die besondere geografische Lage der Mongolei zwischen China, Russland und den Ländern Zentral- und Nordostasiens, die großes Potenzial für die Weltwirtschaft bergen, und die Bedeutung des Landes für die Stabilität in der Region und die für diese Region eher ungewöhnlich etablierte demokratische Legitimation des Landes und die konstruktive Rolle an, die es spielt, indem es die friedliche Lösung von Konflikten und Konfrontationen in der Region unterstützt und erleichtert und die wirtschaftliche Integration in der Region vorantreibt;

    3.

    würdigt den demokratischen Wandel, der in den 1990er Jahren begann und sich weiterhin konsequent fortsetzt; erkennt die konkreten Fortschritte an, die bei den sozialen und wirtschaftlichen Reformen erzielt wurden; nimmt dennoch die Herausforderungen zur Kenntnis, die im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und Wirtschaft, der Finanzen, der verantwortungsvollen Staatsführung, der Bekämpfung von Korruption, der sozialen Sicherheit, des Umweltschutzes und der politischen Polarisierung bestehen und durch immer schwierigere weltweite Rahmenbedingungen verstärkt werden;

    Institutioneller Rahmen und diplomatische Vertretung

    4.

    begrüßt die Vertiefung und Ausweitung der Beziehungen zwischen der EU und der Mongolei, die im Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (PKA) zum Ausdruck kommen und in Bereichen wie politischer Dialog und Menschenrechte, Handels- und Entwicklungshilfe sowie der Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Energie, Klimawandel, Forschung, Innovation, Bildung und Kultur stattfinden, die für die wirtschaftliche Diversifizierung und die Lösung der aktuellen wirtschaftlichen Probleme sowie für den langfristigen Wandel einer ursprünglich nomadisch lebenden Gesellschaft von großer Bedeutung sind;

    5.

    begrüßt die Einrichtung eines Gemischten Ausschusses, der gemäß Artikel 56 des Abkommens die Umsetzung des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit begleitet, und regt an, dass dieser regelmäßig gegenüber dem Europäischen Parlament und dem mongolischen Parlament Bericht erstattet;

    6.

    fordert die drei Mitgliedstaaten, die ihre nationalen Ratifizierungsprozesse noch nicht abgeschlossen haben, nachdrücklich auf, dies zu tun, damit das Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit endlich abgeschlossen werden und in Kraft treten kann;

    7.

    betont, dass die parlamentarische Dimension der Beziehungen zwischen der EU und der Mongolei weiter verbessert werden muss; bedauert, dass keine Artikel im Text des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit vorhanden sind, mit denen ein Ausschuss für Parlamentarische Kooperation als Teil des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit eingerichtet werden könnte, um die Umsetzung des Abkommens einer demokratischen Kontrolle zu unterziehen und den politischen Dialog zwischen den beiden Parlamenten zu intensivieren; fordert daher, dass gemäß Artikel 57 des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit so bald wie möglich Verhandlungen über ein neues Protokoll aufgenommen werden, mit dem dieser Mangel beseitigt wird, wie es das mongolische Parlament und das Europäische Parlament bereits in der Gemeinsamen Erklärung des 10. Interparlamentarischen Treffens nachdrücklich gefordert haben;

    8.

    ist besorgt darüber, dass die diplomatischen Beziehungen mit der Mongolei noch immer über die EU-Delegation in China gepflegt werden; fordert den Rat und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission (HR/VP) auf, das EU-Verbindungsbüro in Ulan-Bator in eine vollständige EU-Delegation umzuwandeln, da es sich hierbei um eine Maßnahme handelt, die für die Erleichterung des politischen Dialogs und die Zusammenarbeit im Bereich Menschenrechte und Demokratie, den Ausbau der Kapazität zur Umsetzung und Beaufsichtigung von EU-Hilfsprojekten und die Förderung des Handels mit Waren und Dienstleistungen sowie für den personellen und kulturellen Austausch äußerst wichtig ist;

    Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung und Menschenrechte

    9.

    begrüßt die Anstrengungen der Mongolei, die demokratischen Fortschritte und die Rechtsstaatlichkeit zu konsolidieren, was Wahlen, an denen mehrere Parteien teilnehmen, unabhängigere Medien und eine dynamischen Zivilgesellschaft umfasst; begrüßt aus diesem Blickwinkel die Teilnahme der Mongolei in der Gemeinschaft der Demokratien;

    10.

    betont, dass die Achtung der Medienfreiheit und der Meinungsfreiheit für eine weitere Konsolidierung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in der Mongolei von wesentlicher Bedeutung ist; fordert die mongolischen Behörden auf, sich mit Fragen zu befassen, die sich aus Berichten über politisch motivierte Einmischungen in die Arbeit der Medien ergeben, und regierungskritische Medien — ob sie in traditioneller Form oder im Internet erscheinen — nicht zu bestrafen und ihre Freiheiten nicht einzuschränken; fordert das mongolische Parlament auf, derartige Grundrechte ausdrücklich festzuschreiben und ihre Umsetzung intensiv zu überwachen;

    11.

    ist der Überzeugung, dass der demokratische Wandel der Mongolei in der Region, in der sich komplexe Wandlungsprozesse vollziehen, zu positiven Ansteckungseffekten führen könnte und dass die Mongolei in diesem Sinne einen konstruktiven Beitrag zur Stabilität und zum allgemeinen Wohlergehen der Region leisten könnte; fordert die EU auf, dies bei der Planung der regionalen Zusammenarbeit, insbesondere mit den Ländern der Region Zentralasien, sowie der Großregion zu berücksichtigen;

    12.

    begrüßt, dass die allgemeine Achtung des Wahlrechts anlässlich der jüngsten Wahlen nachgewiesen wurde; fordert die mongolischen Behörden auf, die Empfehlungen der OSZE bzw. des BDIMR im Anschluss an die Parlamentswahl vom 29. Juni 2016, etwa zur Stabilisierung des Wahlrechts, zu Beschränkungen im Wahlkampf, zur Unabhängigkeit der Medien und zur Neutralität und Vollständigkeit der für die Wähler verfügbaren Informationen, aufzugreifen;

    13.

    äußert sein Interesse an der Entsendung einer Beobachtermission des Europäischen Parlaments zu der für Mitte 2017 vorgesehenen Präsidentschaftswahl;

    14.

    fordert die Mongolei auf, sich mit den weiterhin bestehenden Herausforderungen hinsichtlich der Achtung der Unabhängigkeit der Justiz zu befassen;

    15.

    begrüßt die vor Kurzem aufgenommenen Bemühungen, die Rechtsgrundlage für den Kampf gegen die allgegenwärtige Korruption zu verbessern, die eine große reale Gefahr für den sozialen Zusammenhalt des Landes darstellt, und begrüßt ebenfalls die Bemühungen um Verbesserungen in den Bereichen Menschenrechte und gesellschaftliche Konflikte; fordert die Mongolei auf, substanzielle Reformen zu verabschieden und diese rechtzeitig umzusetzen; bezieht sich in diesem Zusammenhang auf seine eigene Erfahrung, dass Menschen, die wegen Korruption verurteilt wurden, konsequent zur Verantwortung gezogen werden müssen; empfiehlt, dass das Land seine Zusammenarbeit mit der EU, der OSZE und den Vereinten Nationen bei der Korruptionsbekämpfung intensiviert; vertritt die Auffassung, dass ein aktives Engagement bei der Umsetzung internationaler Empfehlungen zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (CSR) im produzierenden Gewerbe, im öffentlichen Leben und in der Verwaltung der Mongolei hierfür eine positive und wichtige Rolle spielen könnte;

    16.

    begrüßt das Engagement und den Rechtsrahmen des Landes zur Abschaffung von Menschenhandel, ist allerdings weiterhin besorgt über die konkrete Lage und fordert die Mongolei nachdrücklich auf, das 2012 verabschiedete Gesetz gegen den Menschenhandel und die damit zusammenhängenden nationalen Pläne vollständig umzusetzen;

    17.

    ist erfreut, dass im Grundsatz eine Vereinbarung zwischen der EU und der Mongolei erzielt wurde und Vorbereitungen getroffen werden, um 2017 einen regelmäßig stattfindenden Menschenrechtsdialog zwischen der EU und der Mongolei einzuleiten;

    18.

    begrüßt, dass das mongolische Parlamente nach der Ratifizierung des zweiten Fakultativprotokolls des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte im Dezember 2015 ein überarbeitetes Strafgesetzbuch verabschiedet hat, mit dem — neben der Einführung anderer wichtiger Reformen wie etwa des Verbots der Folter — die Todesstrafe vollständig abgeschafft wird; nimmt zur Kenntnis, dass das neu gewählte Parlament die Einführung des überarbeiteten Strafgesetzbuches verschoben hat, und fordert die Staatsführung der Mongolei dazu auf, diese wichtige Reform ohne weitere Verzögerungen umzusetzen;

    19.

    nimmt die Fortschritte der Mongolei dabei zur Kenntnis, ihren rechtlichen Rahmen entsprechend den Verpflichtungen im Bereich internationale Menschenrechte zu verbessern, nimmt zudem die Reform der Institutionen des Landes zur Kenntnis, etwa die unabhängige nationale Menschenrechtskommission, sowie die Anstrengungen zum Aufbau von Kapazitäten und zur Sensibilisierung im Bereich Menschenrechte sowie das andauernde Engagement, weiterhin bestehende Probleme hinsichtlich des Schutzes und der Förderungen der universellen Menschenrechtsnormen zu bekämpfen, wie sie etwa in der 2015 veröffentlichten zweiten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat hervorgehoben wurden, einschließlich der Verhinderung von Folter und der Untersuchung aller Foltervorwürfe und des Schutzes der Rechte von Frauen und Kindern und der Rechte von Gefangenen;

    20.

    äußert sich besorgt über Berichte über Fälle von Inhaftierungen ohne rechtliche Grundlage sowie über Folterungen und Straflosigkeit in mongolischen Gefängnissen; schließt sich der Forderung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen nach wirkungsvollen Maßnahmen an, um zu gewährleisten, dass allen Inhaftierten sämtliche ihnen gemäß den internationalen Normen zustehenden grundlegenden Rechtsgarantien tatsächlich gewährt werden; fordert die Mongolei auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen, einen unabhängigen Mechanismus einzurichten, um Vorwürfe von Folter und Misshandlung zügig und wirksam zu untersuchen;

    21.

    begrüßt das von der EU unterstützte Projekt zur Förderung der Rechte von LGBTI-Personen in der Mongolei; ist jedoch besorgt über die andauernde Diskriminierung und Schikanierung von Angehörigen der LGBTI-Gemeinschaft,

    22.

    empfiehlt der Mongolei, die körperliche Züchtigung gemäß dem bereits ratifizierten Übereinkommen über die Rechte des Kindes nicht nur in Bildungseinrichtungen, sondern vollständig zu verbieten und das nicht rückläufige Ausmaß von Gewalt gegenüber Kindern, die wirtschaftliche Ausbeutung von Kindern und Vorfälle, bei denen Kinder zu Tode kommen oder schwer verletzt werden, mit besonderen und gezielten Maßnahmen zu bekämpfen; fordert alle einschlägigen EU-Einrichtungen auf, in diesem Bereich Unterstützung zu leisten;

    23.

    empfiehlt, durch die Umsetzung des IAO-Übereinkommens C176 sowie der übrigen bisher noch nicht ratifizierten IAO-Übereinkommen über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz die Lage in diesem Bereich zu verbessern;

    24.

    unterstützt die fortdauernden und ehrlichen Bemühungen der Mongolei, alle Formen der Kinderarbeit schrittweise abzuschaffen und die Rechte des Kindes zu gewährleisten;

    25.

    begrüßt die 2011 erfolgte Verabschiedung eines Rechtsrahmens zur rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in der Mongolei und die fortschreitende Abschaffung der Diskriminierung von Frauen;

    Nachhaltige Entwicklung

    26.

    begrüßt die erheblichen Fortschritte, die von der Mongolei seit den 1990er Jahren bei der Wirtschaftsentwicklung und der Verringerung der Armut im Einklang mit den Millenniums-Entwicklungszielen (MDG) erzielt wurden; unterstützt die Mongolei bei ihren Bemühungen, die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung im Einklang mit den Grundsätzen der Wirksamkeit der Hilfe und der Transparenz zu verwirklichen;

    27.

    erkennt an, dass eine vertiefte regionale wirtschaftliche Integration der Mongolei Chancen auf eine stärker von Wohlstand geprägte Zukunft und wirtschaftlichen Erfolg eröffnen wird; nimmt zur Kenntnis, dass die Mongolei gleichzeitig nach wirtschaftlichen Bündnissen und Partnern Ausschau hält, die es ihr ermöglichen würden, ihr Potenzial zur Zusammenarbeit in vollem Umfang auszuschöpfen, wobei gleichzeitig die legitimen nationalen politischen und wirtschaftlichen Interessen des Landes, das seit langem bestehende Bekenntnis zur Diplomatie in mehrere Richtungen und die traditionelle Identität und Lebensweise bzw. die demokratischen Grundlagen der mongolischen Gesellschaft geachtet werden;

    28.

    ist jedoch besorgt darüber, dass sich die Armut in einigen Gebieten verfestigt und dass der berichtete Wirtschaftsaufschwung von 2010 bis 2012 nicht in ausreichendem Maße zur Verringerung der Armut im Land beitrug;

    29.

    bestärkt die Mongolei in ihren Bemühungen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum; bringt seine Sorge wegen der starken Verlangsamung des BIP-Wachstums zum Ausdruck, das im Jahr 2011 eine Rekordhöhe erreichte (17,3 %), im Jahr 2015 jedoch lediglich bei 2,3 % lag und im Jahr 2016 voraussichtlich bei 1,3 % liegen wird; ist besorgt darüber, dass sich das Haushaltsdefizit, das auf 20 % des BIP angestiegen ist, nachteilig auf die Armutsbekämpfung sowie auf die gesellschaftliche Teilhabe und die Bindekraft des Sozialschutzsystems auswirken kann;

    30.

    begrüßt die Tatsache, dass die EU-Entwicklungshilfe für das Land für den Zeitraum 2014–2020 mit einem Betrag in Höhe von 65 Mio. EUR im Vergleich zum Betrag in Höhe von 30 Mio. EUR für den Zeitraum 2007–2013 mehr als verdoppelt wurde, wobei der Schwerpunkt auf Verbesserungen bei der wirtschaftspolitischen Steuerung und der beruflichen Bildung für bessere Beschäftigungschancen gelegt wird; fördert die Teilnahme der Mongolei an den von der EU finanzierten regionalen Programmen; stellt fest, dass die Projekte und Programme der EU zur Förderung der Entwicklung und Modernisierung der Mongolei vergleichsweise gut umgesetzt werden;

    31.

    hebt hervor, dass eine kontinuierliche Verwaltungsreform wichtig ist, die sich hauptsächlich auf den Aufbau einer äußerst professionellen Verwaltung sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene konzentriert; fordert die EU-Organe auf, die Mongolei dabei zu unterstützen, die notwendigen Ressourcen und das notwendige Fachwissen zu entwickeln, damit das Land besser für die Herausforderungen der komplexen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandlungsprozesse gerüstet und besser imstande ist, EU-Gelder aufzunehmen;

    32.

    fordert, dass mehr Austauschmöglichkeiten für Studenten und Akademiker im Rahmen der Programme Erasmus+ und Marie Skłodowska-Curie vorgesehen werden und dass die direkten persönlichen Kontakte, darunter für Künstler, zwischen der EU und der Mongolei ausgeweitet werden; fordert die EU auf, die Bereiche Forschung und Innovation in ihre Zusammenarbeit mit der Mongolei aufzunehmen;

    33.

    begrüßt die termingerechte Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde des Pariser Klimaschutzübereinkommens am 21. September 2016 durch die Mongolei; ist besorgt darüber, dass die Kombination der Auswirkungen des Klimawandels, des extensiven Anstiegs der Tierhaltung, eines dramatischen Anstiegs der Wanderungsbewegungen vom Land in die Hauptstadt sowie der massiven Nutzung und raschen Ausbeutung der natürlichen Ressourcen wie Wasser und Land für die offizielle und inoffizielle Gewinnung von Kupfer, Kohle und anderen Rohstoffen zu einer dramatischen Verschlechterung der Umweltlage in der Mongolei, einem Anstieg des Risikos von Wasserkonflikten mit den Nachbarstaaten und einer wachsenden Häufigkeit von Klimaphänomenen geführt hat, etwa dem „Dzud“, bei dem mehrere aufeinanderfolgende Dürreperioden und extrem harte Winter ein massenhaftes Sterben von Vieh und Wildtieren und einen Rückgang der biologischen Vielfalt allgemein nach sich ziehen; legt der mongolischen Regierung nahe, ihre Bemühungen um eine Diversifizierung der Wirtschaft des Landes zu intensivieren, und fordert die EU auf, bei diesem Prozess mit zielgerichteten Aktivitäten sowie mit vorbeugenden und sonstigen Maßnahmen Hilfe zu leisten, etwa im Kontext einer engeren Koordinierung der Umweltpolitik beider Seiten; fordert die Staatsführung und das Parlament der Mongolei sowie alle EU-Mitgliedstaaten dazu auf, zusammenzuarbeiten und zu einer deutlichen Stärkung der internationalen Klimaschutzregelung im Rahmen der Maßnahmen der COP22-Konferenz in Marrakesch beizutragen;

    34.

    begrüßt die Ratifizierung und Einhaltung aller einschlägiger APS+-Übereinkünfte über Umweltschutz und Klimawandel durch die Mongolei; fordert die Mongolei allerdings mit Nachdruck auf, ihrer Berichtspflicht gemäß der UN-Übereinkünfte über Umweltschutz und Klimawandel (CITES, Übereinkommen von Basel und Stockholm) nachzukommen und den Rechtsrahmen des Landes über den Umweltschutz durchzusetzen;

    35.

    weist darauf hin, dass durch die Rohstoffwirtschaft im Jahr 2014 in der Mongolei 17 % des BIP erwirtschaftet und 89 % der Gesamtausfuhren des Landes erzeugt wurden; begrüßt in diesem Zusammenhang die aktive Beteiligung der Mongolei an der Initiative für die Transparenz in der Rohstoffindustrie, mit der Rechenschaftspflicht und Transparenz in diesem Wirtschaftszweig verbessert werden sollen;

    36.

    hebt hervor, dass es sich bei der Kupfer- und Goldmine Oyuu Tolgoi um das größte einzelne Fördervorhaben handelt und die Mine ab 2020 vermutlich ein Drittel des BIP der Mongolei erwirtschaften wird, und weist darauf hin, dass Tawan Tolgoi das größte nicht vollständig erschlossene Kohlebergwerk der Welt ist; begrüßt die öffentliche Diskussion über die Folgen, die der Rohstoffabbau für die Umwelt hat, sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Verwaltung der Ressourcen auf lokaler Ebene;

    37.

    fordert die Mongolei auf, zum Nutzen ihrer eigenen Bürger die Förderung ihrer natürlichen Ressourcen auszubauen, insbesondere von Metallen der seltenen Erden, da diese für die digitale Industrie immer mehr an Wert zunehmen; weist darauf hin, dass die EU eine derartige unabhängige Förderung von Mineralien durch technische und finanzielle Hilfen unterstützen könnte;

    38.

    vertritt die Auffassung, dass Investitionen in Zukunftstechnologien und Digitalisierung dazu beitragen könnten, das Entwicklungsgefälle zwischen den unterschiedlichen Regionen in der Mongolei zu verringern und die Wirtschaft zu diversifizieren; fordert die EU und die Mitgliedstaaten dazu auf, die Zusammenarbeit im Bereich Digitalisierung und neue Technologien zu intensivieren;

    39.

    räumt ein, dass die Bekämpfung des Drogenhandels mit erheblichen Herausforderungen einhergeht; empfiehlt der EU, mit einer Stärkung der öffentlichen Institutionen und Ressourcen bei der Behebung dieser Probleme Unterstützung zu leisten;

    Handels- und Wirtschaftsbeziehungen

    40.

    stellt fest, dass die EU nunmehr der drittgrößte Handelspartner der Mongolei ist und dass mongolische Waren im Rahmen des geltenden allgemeinen Präferenzsystems bereits jetzt nahezu zollfrei auf den EU-Markt gelangen;

    41.

    begrüßt die Aufnahme der Mongolei in das System APS+;

    42.

    merkt an, dass europäische Investitionen in die Mongolei aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Mangels an Informationen bislang nur in eingeschränktem Umfang erfolgt sind;

    43.

    regt die EU und die Mongolei dazu an, ihre Handels- und Investitionsbeziehungen zu vertiefen und unter anderem durch Informationen und Sensibilisierung entsprechend den rechtlichen Bestimmungen des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zu fördern; hebt hervor, dass eine derartige Vertiefung den Verpflichtungen entsprechen sollte, die sich aus den internationalen Übereinkommen über Arbeitsnormen, verantwortungsvolle Staatsführung, Menschenrechte und Umweltnormen ergeben, und diese uneingeschränkt einhalten sollte;

    44.

    fordert in diesem Zusammenhang nachdrücklich, dass die Aktivitäten der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) in der Mongolei weiterentwickelt werden;

    45.

    betont, dass stabile wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen für eine Zunahme der Investitionen aus der EU wichtig sind;

    46.

    nimmt den Rückgang ausländischer Direktinvestitionen (ADI) in Verbindung mit dem Bergbau zur Kenntnis, der eine herausragende Stellung in der Wirtschaft einnimmt und weiterhin ein bedeutender Faktor ist, an dem sich die Geister scheiden;

    47.

    fordert die Mongolei nachdrücklich auf, ihre Wirtschaft mithilfe ausländischer Investitionen und transparenterer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zu diversifizieren, um dazu beizutragen, dass diese nicht von den schwankungsanfälligen Märkten für Mineralien in Mitleidenschaft gezogen wird; begrüßt in diesem Zusammenhang die neuen Rechtsvorschriften über ADI;

    48.

    regt die weitere Integration der Mongolei in die globale und regionale Wirtschaft an, wobei dies in Rahmen wie der Präriestraße, der Seidenstraße/„One Belt, One Road“ oder dem transeurasischen Wirtschaftsgürtel entsprechend den strategischen Interessen und Prioritäten des Landes erfolgt; ersucht die EU darum, eine Beteiligung an Infrastruktur- und Investitionsprogrammen in der Region in Erwägung zu ziehen, auch was den Bergbau betrifft;

    Regionale und globale Herausforderungen und Zusammenarbeit

    49.

    erkennt die entscheidende Rolle an, die die Mongolei zwischen den dynamischen Volkswirtschaften Chinas, Russlands, Südkoreas, Japans und der Länder Zentralasiens und gleichzeitig als Vermittler zwischen Europa und der Region Ostasien spielen kann;

    50.

    verweist insbesondere auf das von der Mongolei verfolgte außenpolitische Konzept des „dritten Nachbarn“, das Beziehungen zur EU umfasst, die mit konstruktiven und intensiven Beziehungen zu ihren einflussreichen strategischen Partnern und direkten Nachbarn Russland und China austariert werden;

    51.

    nimmt die konstruktiven und zugleich von wirtschaftlichem Wettbewerb geprägten Beziehungen der Mongolei zu den anderen Ländern in der Region zur Kenntnis;

    52.

    stellt fest, dass die Mongolei eine genaue Einschätzung der Auswirkungen einer potenziellen Mitgliedschaft in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) vornimmt; befürchtet, dass ein derartiger Schritt weitergehende politische Beziehungen und Handelsbeziehungen mit der EU behindern könnte;

    53.

    beglückwünscht die Mongolei zu ihrem erfolgreichen Vorsitz bei den ASEM- und ASEP-Treffen von 2016 in Ulan-Bator, zur Konsolidierung der parlamentarischen Dimension und zur Stärkung der Partnerschaft zwischen den beiden Regionen auf der Grundlage der allgemein anerkannten Grundsätze der Gleichheit, des gegenseitigen Respekts sowie der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte und der Grundfreiheiten; begrüßt den Vorschlag der Mongolei, ein ASEM-Zentrum einzurichten, zu dem auch eine virtuelle bzw. Online-Anwendung gehören soll;

    54.

    begrüßt, dass sich die Mongolei zur atomwaffenfreien Zone erklärt hat, was offiziell auch von den Vereinten Nationen anerkannt wurde; begrüßt insbesondere die konstruktive und aktive Rolle, die sie in multilateralen Gremien bei der Förderung der Zusammenarbeit für eine weltweite nukleare Abrüstung spielt, sowie die Tatsache, dass sie die Petition zur humanitären Notwendigkeit eines Atomwaffenverbots unterzeichnet hat (10);

    55.

    begrüßt das wechselseitige Bekenntnis zur Förderung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit und begrüßt in diesem Zusammenhang die aktive Rolle der Mongolei bei internationalen multilateralen Mechanismen wie beispielsweise den Vereinten Nationen und der OSZE sowie ihren Beitrag zu Initiativen zur Förderung von Frieden und Stabilität in Nordostasien und darüber hinaus, etwa zum Dialog von Ulan-Bator zur Sicherheit in Nordostasien;

    56.

    weist auf den Beitrag hin, den die Mongolei zu Friedensmissionen der Vereinten Nationen in der ganzen Welt leistet, sowie darauf, dass das Land Ausbildungseinrichtungen für diese Missionen zur Verfügung stellt und gleichzeitig zunehmend eine Verbesserung der politischen und diplomatischen Möglichkeiten sowie der Verantwortung der Vereinten Nationen für die Verhinderung und Lösung von Konflikten anstrebt;

    57.

    begrüßt die enge Abstimmung der Mongolei mit der EU bei Verhandlungen und Abstimmungen im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer multilateraler Gremien; hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Artikel 8 des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit über internationale Zusammenarbeit hervor;

    58.

    erkennt die Rolle der Mongolei bei der Förderung der Achtung der Menschenrechte als neues Mitglied des UNHRC im Zeitraum 2016–2018 an und fordert, dass die EU mit der Mongolei bei der Vorbereitung und Umsetzung der Tätigkeit des UNHRC eng zusammenarbeitet;

    59.

    begrüßt die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) durch die Mongolei und fordert das Land auf, die in Kampala beschlossenen Änderungen zu ratifizieren, in denen zu gegebener Zeit eine Definition und ein Verfahren für die Rechtsprechung des Gerichts über das Verbrechen der Aggression festgeschrieben werden;

    60.

    begrüßt die Anstrengungen der Mongolei, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Ländern, die sich in nachbarschaftlicher Nähe zur Mongolei befinden und einen demokratischen Wandel anstreben, zu fördern; fordert die EU zudem auf, die Mongolei an regionalen Programmen in Zentralasien, die hauptsächlich auf derartige Entwicklungen ausgerichtet sind, zu beteiligen und von Fall zu Fall Synergien anzustreben;

    61.

    begrüßt die Rolle, die die Mongolei dabei spielt, Wissenschaftler aus den beiden koreanischen Staaten, China und Russland zusammenkommen zu lassen, sowie die Rolle der Mongolei als Gastland für Zusammenkünfte von Familien, die durch die Teilung der koreanischen Halbinsel auseinandergerissen wurden;

    62.

    befürwortet das erklärte Vorhaben der Mongolei, 2022 Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu werden;

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    63.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Großen Staats-Chural (Parlament) der Mongolei zu übermitteln.

    (1)  ABl. C 280 E vom 18.11.2006, S. 49.

    (2)  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0121.

    (3)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0458.

    (4)  ABl. C 36 vom 29.1.2016, S. 126.

    (5)  ABl. C 407 vom 4.11.2016, S. 35.

    (6)  ABl. C 249 E vom 30.8.2013, S. 41.

    (7)  ABl. C 440 vom 30.12.2015, S. 97.

    (8)  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0424.

    (9)  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0032.

    (10)  http://www.icanw.org/pledge/


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