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Документ 52014AP0405

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. April 2014 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung Portugals, in der autonomen Region Madeira auf die dort hergestellten und verbrauchten Rum- und Likörerzeugnisse sowie in der autonomen Region Azoren auf die dort hergestellten und verbrauchten Likör- und Branntweinerzeugnisse einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz anzuwenden (COM(2014)0117 — C7-0104/2014 — 2014/0064(CNS))

ABl. C 443 vom 22.12.2017г., стр. 910—910 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 443/910


P7_TA(2014)0405

Ermächtigung Portugals, in den autonomen Regionen Madeira und Azoren einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz auf bestimmte alkoholische Getränke anzuwenden *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. April 2014 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung Portugals, in der autonomen Region Madeira auf die dort hergestellten und verbrauchten Rum- und Likörerzeugnisse sowie in der autonomen Region Azoren auf die dort hergestellten und verbrauchten Likör- und Branntweinerzeugnisse einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz anzuwenden (COM(2014)0117 — C7-0104/2014 — 2014/0064(CNS))

(Besonderes Gesetzgebungsverfahren — Konsultation)

(2017/C 443/81)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (COM(2014)0117),

gestützt auf Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0104/2014),

gestützt auf Artikel 55 und Artikel 46 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0262/2014),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission;

2.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


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