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Document 52017TA1212(05)

    Bericht über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, zusammen mit der Antwort des Gemeinsamen Unternehmens

    ABl. C 426 vom 12.12.2017, p. 31–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.12.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 426/31


    BERICHT

    über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, zusammen mit der Antwort des Gemeinsamen Unternehmens

    (2017/C 426/05)

    INHALT

     

    Ziffer

    Seite

    EINLEITUNG

    1-6

    32

    Errichtung des Gemeinsamen Unternehmens F4E

    1-2

    32

    Leitungsstruktur

    3-4

    32

    Ziele

    5

    32

    Ressourcen

    6

    32

    PRÜFUNGSURTEIL

    7-29

    32

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    8

    33

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

    9

    33

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

    10-20

    33

    Hervorhebung eines Sachverhalts

    11-20

    33

    Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

    21-23

    34

    Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

    24-28

    34

    HAUSHALTSFÜHRUNG UND FINANZMANAGEMENT

    30

    35

    Ausführung des Haushaltsplans 2016

    30

    35

    INTERNE KONTROLLEN

    31-35

    35

    Überwachung der Aufträge über operative Leistungen und der Finanzhilfevereinbarungen

    31-34

    35

    Betrugsbekämpfungsstrategie

    35

    36

    ANHANG —

    WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

    37

    EINLEITUNG

    Errichtung des Gemeinsamen Unternehmens F4E

    1.

    Das Europäische Gemeinsame Unternehmen für den ITER (1) und die Entwicklung der Fusionsenergie (Gemeinsames Unternehmen F4E) wurde im März 2007 (2) für einen Zeitraum von 35 Jahren errichtet. Die Fusionsanlagen entstehen in Cadarache (Frankreich), seinen Sitz hat das Gemeinsame Unternehmen in Barcelona.

    2.

    Gründungsmitglieder des Gemeinsamen Unternehmens sind die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom), vertreten durch die Kommission, die Euratom-Mitgliedstaaten und die Schweiz (die mit Euratom ein Abkommen über die Zusammenarbeit abgeschlossen hat).

    Leitungsstruktur

    3.

    Zur Leitungsstruktur des Gemeinsamen Unternehmens F4E gehören der Vorstand, der Direktor und andere Organe. Der Vorstand führt die Aufsicht über das Gemeinsame Unternehmen bei der Erfüllung seiner Ziele. Der Direktor ist für die laufende Geschäftsführung des Gemeinsamen Unternehmens verantwortlich.

    4.

    Bei den anderen Organen des Gemeinsamen Unternehmens handelt es sich um den Beirat, den Technischen Beirat, den Ausschuss für Beschaffung und Aufträge, den Ausschuss für Verwaltung und Management, den Prüfungsausschuss (Audit Committee) und die Gruppe für interne Überprüfung (Internal Review Panel).

    Ziele

    5.

    Das Gemeinsame Unternehmen F4E hat folgende Ziele:

    a)

    Leistung des Beitrags der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) an die Internationale ITER-Fusionsenergieorganisation (ITER-IO);

    b)

    Leistung des Euratom-Beitrags zu gemeinsamen Tätigkeiten mit Japan im Rahmen des breiter angelegten Konzepts zur schnellen Nutzung der Fusionsenergie;

    c)

    Vorbereitung und Koordinierung eines Maßnahmenprogramms in Vorbereitung des Baus eines Fusionsreaktors zu Demonstrationszwecken mit den zugehörigen Einrichtungen, einschließlich der internationalen Anlage zur Bestrahlung von Fusionswerkstoffen.

    Ressourcen

    6.

    Im Jahr 2016 standen dem Gemeinsamen Unternehmen F4E 720 Millionen Euro für Zahlungen zur Verfügung (2015: 586 Millionen Euro). Die für Verpflichtungen verfügbaren Mittel beliefen sich auf 459 Millionen Euro (2015: 467,9 Millionen Euro) (3). Am 31. Dezember 2016 beschäftigte das Gemeinsame Unternehmen 415 Mitarbeiter (2015: 383) (4).

    PRÜFUNGSURTEIL

    7.

    Wir haben

    a)

    die Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens bestehend aus dem Jahresabschluss (5) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (6) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

    b)

    die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    8.

    Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage des Gemeinsamen Unternehmens zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

    9.

    Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

    10.

    Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    Hervorhebung eines Sachverhalts

    11.

    Ohne die vorstehend formulierten Prüfungsurteile infrage zu stellen, weist der Hof auf den nachstehend dargelegten Sachverhalt hin. In den Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Juli 2010 (7) wurden 6,6 Milliarden Euro (in Preisen des Jahres 2008) als Beitrag des Gemeinsamen Unternehmens zur Bauphase des ITER-Projekts bewilligt, deren Fertigstellung ursprünglich für 2020 geplant war. Ein von der Europäischen Kommission im Jahr 2010 vorgeschlagener Betrag von 663 Millionen Euro zur Deckung potenzieller unvorhergesehener Ausgaben war in dieser Summe nicht enthalten (8).

    12.

    Im November 2016 billigte der ITER-Rat (9) eine neue Ausgangsbasis (Umfang, Zeitplan und Kosten) für das ITER-Projekt. Der allgemeine Projektzeitplan (10) wurde von allen ITER-Mitgliedern (11) angenommen. Die Gesamtprojektkosten wurden ad referendum angenommen, d. h., jedes Mitglied musste die Projektkosten im jeweiligen nationalen Haushaltsverfahren billigen lassen.

    13.

    Der vom ITER-Rat gebilligte neue Zeitplan basiert auf einem Vier-Phasen-Ansatz, wonach Dezember 2025 als Fertigstellungstermin des ersten strategischen Etappenziels für die Bauphase des Projekts („First Plasma“) und Dezember 2035 als voraussichtlicher Fertigstellungstermin für die gesamte Bauphase vorgesehen sind — 15 Jahre später als ursprünglich geplant. Dieser neue stufenweise Ansatz soll es ermöglichen, die Projektdurchführung besser mit den Prioritäten und Sachzwängen aller Mitglieder der ITER-IO abzustimmen.

    14.

    Nach Genehmigung der neuen Ausgangsbasis des ITER-Projekts legte das Gemeinsame Unternehmen F4E den neuen Zeitplan fest und nahm eine Neuberechnung seines Beitrags zur Bauphase des Projekts anhand des geschätzten Gesamtaufwands (estimate at completion, EAC) vor.

    15.

    Die Ergebnisse wurden dem Vorstand des Gemeinsamen Unternehmens im Dezember 2016 vorgelegt. Sie deuten darauf hin, dass der Finanzierungsbedarf für die Bauphase nach 2020 voraussichtlich 5,4 Milliarden Euro (eine Steigerung von 82 % gegenüber dem bewilligten Budget von 6,6 Milliarden Euro) betragen wird. Der vom Rat der EU im Jahr 2010 gebilligte Betrag von 6,6 Milliarden Euro bildet derzeit die Obergrenze für die Ausgaben des Gemeinsamen Unternehmens bis 2020.

    16.

    Es ist darauf hinzuweisen, dass das Gemeinsame Unternehmen außer zur Bauphase auch zur Betriebsphase des ITER nach 2035 (12) und danach zur Deaktivierungs- und zur Stilllegungsphase des ITER beitragen muss. Schätzungen dieser Beiträge liegen noch nicht vor.

    17.

    Die First-Plasma-Prognosen des Gemeinsamen Unternehmens F4E stehen zwar in Deckung mit dem Zeitplan der ITER-IO für das Projekt, der angegebene Zeitpunkt wird aber als der früheste technisch mögliche Termin erachtet (13).

    18.

    Im Juni 2017 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung zum EU-Beitrag zum reformierten ITER-Projekt (14), in der sie sich um die Unterstützung des Europäischen Parlaments und ein Mandat des Rates der EU bemüht, um die neue Ausgangsbasis (15) im Namen von Euratom annehmen zu können.

    19.

    Obwohl in der neuen Ausgangsbasis kein Spielraum für Unvorhergesehenes eingeplant ist, hielt die Kommission in ihrer Mitteilung einen entsprechenden Spielraum von 24 Monaten (beim Zeitplan) und eine Marge von 10-20 % (bei den Mitteln) für angemessen (16). Außerdem zählten zu den Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Mittelobergrenze von 6,6 Milliarden Euro einzuhalten, die Verschiebung der Vergabeverfahren und des Einbaus aller Komponenten, die für First Plasma nicht unbedingt erforderlich sind. Obwohl Maßnahmen in Richtung Verbesserung der Verwaltung und Kontrolle der Bauphase des ITER-Projekts ergriffen wurden, besteht nach wie vor ein Risiko, dass es bei der Umsetzung des Projekts im Vergleich zu der neu vorgeschlagenen Ausgangsbasis noch zu weiteren Kostensteigerungen und Verzögerungen kommt.

    20.

    Am 29. März 2017 teilte das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat seinen Beschluss mit, aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft auszutreten. Ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts wird ausgehandelt werden. Die Auswirkungen auf die künftigen Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens F4E und des ITER-Projekts könnten beträchtlich sein.

    Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

    21.

    Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften des Gemeinsamen Unternehmens ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management des Gemeinsamen Unternehmens trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

    22.

    Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Gemeinsamen Unternehmens zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

    23.

    Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

    Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

    24.

    Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

    25.

    Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

    26.

    Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den das Gemeinsame Unternehmen von der Kommission und anderen Interessenträgern erhalten hat, und beurteilen seine Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen.

    27.

    Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Außer bei den Vorschüssen erfolgt diese Untersuchung bei allen Arten von Zahlungen (einschließlich der Zahlungen für den Erwerb von Vermögenswerten) erst, nachdem diese getätigt wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und das Gemeinsame Unternehmen die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

    28.

    Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (17) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und des Prüfungsurteils die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens.

    29.

    Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

    HAUSHALTSFÜHRUNG UND FINANZMANAGEMENT

    Ausführung des Haushaltsplans 2016

    30.

    Der endgültig verfügbare Haushalt für 2016 umfasste 488 Millionen Euro an Mitteln für Verpflichtungen (18) und 724 Millionen Euro an Mitteln für Zahlungen (19). Die Verwendungsraten für die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen betrugen 99,8 % bzw. 98 %.

    INTERNE KONTROLLEN

    Überwachung der Aufträge über operative Leistungen und der Finanzhilfevereinbarungen

    31.

    Das Gemeinsame Unternehmen F4E führt systematisch Prüfungen bei den Auftragnehmern durch, um zu überprüfen, ob diese den Anforderungen an die Qualitätssicherung gerecht werden (20).

    32.

    Im September 2016 schloss der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission eine Prüfung zur Ausführung von Beschaffungsvereinbarungen ab. Das Gemeinsame Unternehmen F4E setzt derzeit einen Aktionsplan in Reaktion auf die aus dieser Prüfung resultierenden Empfehlungen um. Der IAS nahm außerdem eine Weiterverfolgung zu seiner Prüfung der Auftragsverwaltung durch und gelangte zu dem Schluss, dass alle von ihm diesbezüglich unterbreiteten Empfehlungen vom Gemeinsamen Unternehmen angemessen umgesetzt worden waren.

    33.

    Die interne Auditstelle (IAC) des Gemeinsamen Unternehmens F4E führte im Jahr 2016 ein Follow-up zu ihrer Prüfung der Beschaffung im Bereich der ITER-Gebäude durch. Die interne Auditstelle bestätigte, dass das Gemeinsame Unternehmen wichtige Maßnahmen in Bezug auf die Formalisierung und Ausgestaltung des Verfahrens, der Leitlinien, Vorschriften und Instrumente für die Beschaffung durchgeführt hat. Sie unterbreitete außerdem sechs weitere Empfehlungen zur Verbesserung der Verfahren.

    34.

    Eine Restfehlerquote für Finanzhilfezahlungen wird nicht berechnet. Grund dafür sind der geringe Anteil, den diese Zahlungen am Haushalt des Gemeinsamen Unternehmens F4E haben (21) und die Tatsache, dass nur wenige Ex-post-Prüfungen durchgeführt wurden (22). Im Jahr 2016 leitete die Exekutivagentur für die Forschung im Namen des Gemeinsamen Unternehmens F4E eine Ex-post-Prüfung eines Begünstigten ein. Das Gemeinsame Unternehmen hat die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um Fehler zu berichtigen, die bei früheren Prüfungen aufgedeckt wurden.

    Betrugsbekämpfungsstrategie

    35.

    Im Juni 2015 verabschiedete der Vorstand des Gemeinsamen Unternehmens F4E eine Betrugsbekämpfungsstrategie und einen diesbezüglichen Aktionsplan. Die meisten Maßnahmen wurden 2016 umgesetzt. Das Gemeinsame Unternehmen hat jedoch kein spezifisches Instrument eingerichtet, um die Überwachung seiner Maßnahmen im Zusammenhang mit Beschaffungsverfahren zu erleichtern. Dies gilt insbesondere für die Risikobewertung und für die Evaluierungs-, Verhandlungs- und Vergabephase der Verfahren.

    Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 3. Oktober 2017 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Klaus-Heiner LEHNE

    Präsident


    (1)  International Thermonuclear Experimental Reactor (internationaler thermonuklearer Versuchsreaktor).

    (2)  Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür (ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58), geändert durch den Beschluss 2013/791/Euratom des Rates vom 13. Dezember 2013 (ABl. L 349 vom 21.12.2013, S. 100) und den Beschluss (Euratom) 2015/224 des Rates vom 10. Februar 2015 (ABl. L 37 vom 13.2.2015, S. 8).

    (3)  Vom Vorstand im Dezember 2016 bewilligte zweite Änderung des Haushalts.

    (4)  Weitere Informationen über das Gemeinsame Unternehmen F4E und seine Tätigkeiten sind auf seiner Website http://www.fusionforenergy.europa.eu verfügbar.

    (5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

    (6)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

    (7)  Schlussfolgerungen des Rates zum Stand des ITER-Projekts vom 7. Juli 2010 (Dok. 11902/10).

    (8)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 4. Mai 2010 — ITER: aktueller Stand und Zukunftsperspektiven (KOM(2010) 226 endgültig).

    (9)  19. Sitzung des ITER-Rates am 16./17. November 2016. Der ITER-Rat ist das Leitungsgremium der ITER-IO.

    (10)  Der ITER-Rat hat den gesamten aktualisierten Zeitplan der ITER-IO für die Bauphase des Projekts — von „First Plasma“ (2025) bis hin zum Betrieb unter Verwendung von Deuterium-Tritium-Brennstoff (2035) — überprüft.

    (11)  Volksrepublik China, Republik Indien, Japan, Republik Korea, Russische Föderation, Vereinigte Staaten von Amerika und Europäische Union.

    (12)  Die Betriebsphase des ITER-Projekts soll bis 2037 laufen.

    (13)  Laut der fünften jährlichen Bewertung durch eine unabhängige Review-Gruppe (31. Oktober 2016) sowie laut Bericht des Projektmanagementleiters des Gemeinsamen Unternehmens F4E an den Vorstand im Dezember 2016.

    (14)  COM(2017) 319 final vom 14.6.2017 (mit dem zugehörigen Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen SWD(2017) 232 final vom 14.6.2017).

    (15)  Der Euratom-Beitrag greift den Vorschlägen der Kommission, dem Ergebnis der Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus Euratom (Brexit) und dem mehrjährigen Finanzrahmen nach 2020 nicht vor.

    (16)  COM(2017) 319 final vom 14.6.2017 (mit dem zugehörigen Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen SWD(2017) 232 final vom 14.6.2017), Kapitel V „ITER: Der Weg nach vorn“.

    (17)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

    (18)  Die Änderungen am genehmigten endgültigen Haushalt für 2016 betreffen hauptsächlich zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 15 Millionen Euro aus dem ITER-Reservefonds, 13,5 Millionen Euro für aus Vorjahren übertragene Mittelbindungen und 0,5 Millionen Euro an Wiedereinziehungen wegen überhöhter Zahlungen im Rahmen von Aufträgen über operative Leistungen.

    (19)  Die Änderungen am genehmigten endgültigen Haushalt für 2016 betreffen hauptsächlich 4 Millionen Euro an Zahlungen aus dem ITER-Reservefonds.

    (20)  Die Prüfungen decken zahlreiche Aspekte der Durchführung ab: Qualitätsplan, etwaige Nichteinhaltung einer bestimmten Anforderung, Einkaufskontrolle und Verwaltung der Untervergabe, Dokumentation und Datenverwaltung, Änderungs- und Abweichungsmanagement, Qualitätskontrollplan für Bauarbeiten, ausführlicher Projektzeitplan, auftragsbezogenes Risikomanagement und Qualitätskontrollplan für technische Arbeiten. Bei den 29 im Jahr 2016 durchgeführten Prüfungen wurde in 47 Fällen die Nichterfüllung der Anforderungen an die Qualitätssicherung festgestellt, und es wurden 202 verbesserungsbedürftige Bereiche ermittelt.

    (21)  Von seiner Gründung bis Ende 2016 hatte das Gemeinsame Unternehmen 150 Finanzhilfen im Gesamtwert von 81 Millionen Euro vergeben. Im Jahr 2016 vergab das Gemeinsame Unternehmen sechs Finanzhilfen im Gesamtwert von 5 Millionen Euro.

    (22)  Sechs Begünstigte und ein geprüfter Gesamtbetrag von 6 Millionen Euro, was 8 % aller Begünstigten und 7 % aller seit der Gründung des Gemeinsamen Unternehmens F4E unterzeichneten Finanzhilfevereinbarungen entspricht.


    ANHANG

    Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

    Jahr

    Bemerkungen des Hofes

    Stand der Korrekturmaßnahme

    (abgeschlossen/im Gange/ausstehend)

     

    BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

     

     

    Rechnungslegung

     

    2015

    Im Anhang zum Jahresabschluss geben die Tabelle und die Informationen bei Rubrik 4.3.1.1. „ITER-Beschaffungsvereinbarung (ITER IO)“ Aufschluss über die unterzeichneten Beschaffungsvereinbarungen (Spalte 3) und über die Beschaffungsvereinbarungen, zu denen bislang Kreditpunkte vergeben wurden (Spalte 4). Der tatsächliche Stand der laufenden Arbeiten ist aus der Tabelle jedoch nicht ersichtlich. In der Jahresrechnung 2015 ergänzte das Gemeinsame Unternehmen F4E diese Informationen durch eine Schätzung der laufenden Arbeiten unter Berücksichtigung des Werts aller Ausgaben für Aufträge im Zusammenhang mit Beschaffungsvereinbarungen sowie durch ein Schaubild mit den bei jeder mit der ITER IO unterzeichneten Beschaffungsvereinbarung erreichten Etappenzielen. Trotz der in der Jahresrechnung 2015 dargelegten Schätzung muss noch mehr getan werden, um präzisere Angaben zu Stand und Wert der bislang vom Gemeinsamen Unternehmen durchgeführten Tätigkeiten zu liefern.

    Im Gange

     

    BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DES GEMEINSAMEN UNTERNEHMENS

     

    2015

    Das Gemeinsame Unternehmen F4E entwickelt ein zentrales und einheitliches System zur Zusammenführung aller operativen sowie Finanz- und Haushaltsdaten weiter, mit dem Schätzungen, Kosten und Abweichungen regelmäßig überwacht und kontrolliert werden können. In seiner Sitzung vom 8.-9. Juni 2015 billigte der Vorstand einen Vorschlag des Direktors, innerhalb der nächsten zwei Jahre ein System zur Planung der Unternehmensressourcen einzurichten.

    Im Gange

    2015

    Das System, das Informationen über den Durchführungsstand der Tätigkeiten liefern soll (Earned Value Management), wird derzeit mit der ITER IO erörtert, um die Kreditpunkte für Etappenziele besser auf die Laufzeit einer Beschaffungsvereinbarung zu verteilen.

    Im Gange

     

    Vergabe von Aufträgen über operative Leistungen und Finanzhilfevereinbarungen

     

    2015

    Auf Verhandlungsverfahren entfielen 45 % der 84 im Jahr 2015 (58 % im Jahr 2014) eingeleiteten Verfahren zur Vergabe von Aufträgen über operative Leistungen. Das Gemeinsame Unternehmen hat 2015 zwar den Prozentsatz der Verhandlungsverfahren verringert, es bedarf jedoch weiterer Anstrengungen, damit bei den Verfahren zur Vergabe von Aufträgen über operative Leistungen für mehr Wettbewerb gesorgt wird. Was die Finanzhilfen angeht, so wurden je Aufforderung durchschnittlich 1,4  Vorschläge eingereicht.

    Im Gange

     

    SONSTIGE BEMERKUNGEN

     

     

    Rechtsrahmen

     

    2015

    Am 2. Dezember 2015 änderte der Vorstand des Gemeinsamen Unternehmens F4E schließlich die Finanzordnung und die Durchführungsbestimmungen, um sie auf den neuen EU-Finanzrahmen abzustimmen. Im Februar 2016 gab die Europäische Kommission eine befürwortende Stellungnahme zu den vom Gemeinsamen Unternehmen an seiner Finanzordnung vorgenommenen Änderungen ab, forderte F4E jedoch auf, eine weitere Ausformulierung bestimmter Vorschriften seiner Durchführungsbestimmungen, die spezifische Abweichungen von der EU-Haushaltsordnung und der Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 betreffen, in Erwägung zu ziehen.

    Im Gange

     

    Rechte des geistigen Eigentums und industriepolitische Vorgaben

     

    2015

    Der Beschluss über die Umsetzung der Industriepolitik und der Politik für den Umgang mit den Rechten des geistigen Eigentums und für die Verbreitung von Informationen wurde vom Vorstand des Gemeinsamen Unternehmens am 27. Juni 2013 angenommen.

    Das Gemeinsame Unternehmen hat für jede Vergabemaßnahme ein entsprechendes Strategiepapier ausgearbeitet. Es wurde eine Checkliste für die Überwachung der Umsetzung der Vergabestrategie hinsichtlich der Eigentumsrechte an neuen Kenntnissen und Schutzrechten für jede Vergabemaßnahme erstellt.

    Im Gange

    Zum Zeitpunkt der Prüfung (April 2016) hatte das Gemeinsame Unternehmen F4E die meisten der Vorschriften aus dem Vorstandsbeschluss vom 27. Juni 2013 umgesetzt; fünf waren allerdings noch nicht vollständig umgesetzt und drei standen noch aus.

    Abgeschlossen

    Eine Folgenabschätzung zur Umsetzung dieser Strategien ist geplant, wurde aber noch nicht durchgeführt.

    Im Gange

     

    Sitzabkommen

     

    2015

    Gemäß dem am 28. Juni 2007 mit dem Königreich Spanien abgeschlossenen Sitzabkommen hätten dem Gemeinsamen Unternehmen die ständigen Räumlichkeiten bis Juni 2010 bereitgestellt werden sollen.

    Nach einem Austausch zwischen dem Gemeinsamen Unternehmen F4E und der spanischen Regierung wurde dem Gemeinsamen Unternehmen am 10. März 2015 ein förmliches Angebot unterbreitet. Im Dezember 2015 informierte der Gastgeberstaat den F4E-Vorstand, dass die auf Ministerebene geführten Gespräche über die Formalisierung des am 10. März 2015 unterbreiteten Angebots zu keinem Ergebnis geführt hatten, und bot stattdessen an, Verhandlungen mit dem Eigentümer des Gebäudes aufzunehmen, in dem das Gemeinsame Unternehmen derzeit untergebracht ist, um dieses Gebäude zum ständigen Hauptquartier des Gemeinsamen Unternehmens zu machen. Zum Zeitpunkt der Prüfung (April 2016) wurde dieser neue Vorschlag vom Gemeinsamen Unternehmen noch geprüft.

    Abgeschlossen

     

    Durchführungsbestimmungen zum Beamtenstatut

     

    2015

    Im Jahr 2015 setzte das Gemeinsame Unternehmen die analoge Annahme mehrerer Bestimmungen der Europäischen Kommission zur Anwendung des Statuts fort. Einige spezifische Bestimmungen zur Anwendung des Statuts müssen jedoch noch angenommen werden.

    Abgeschlossen


    ANTWORT DES GEMEINSAMEN UNTERNEHMENS

    33.

    Bis Juli 2017 waren fünf der sechs von der IAC unterbreiteten Empfehlungen umgesetzt. Die Empfehlung, an deren Umsetzung noch gearbeitet wird, betrifft die Neubestimmung der Rolle der Gruppe für die interne Überprüfung (Internal Review Panel — IRP). Der voraussichtliche Termin für den Abschluss dieser Maßnahme ist Oktober 2017, da sie Bestandteil eines breiteren, auf Verbesserungen angelegten Projekts zur Optimierung offener Vergabeverfahren ist.

    35.

    F4E formuliert aktuell die Anforderungen zur Parametrierung des Instruments, das F4E die systematische Erhebung von Informationen in Bezug auf Betrugsbekämpfungsindikatoren, die Beschaffungsverfahren betreffen, gestatten wird. Das Instrument wird den Mitarbeitern von F4E zudem die Möglichkeit bieten, zusätzliche Informationen im Zusammenhang mit Beschaffungsverfahren einzufügen, für die Warnsignale vorliegen.

    Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

    2015 — Rechnungslegung

    Die EU verwendet ITER-Kreditpunkte als das System, das Informationen über den Durchführungsstand der Tätigkeiten (Earned Value Management — EVM) liefert. Der Wert der erzielten Kreditpunkte im Vergleich zum geplanten Wert verkörpert den Fortschritt, den F4E auf dem Weg zur Erfüllung des EU-Anteils an der Beschaffung erzielt hat. Das Kreditprofil soll den Wert der in den verschiedenen Projektabschnitten (Entwurf, Fertigung, Lieferung, Installation) tatsächlich geleisteten Arbeit repräsentieren.

    F4E und die ITER IO sind übereingekommen, dieses Profil für jede Beschaffungsvereinbarung neu anzupassen, um sicherzustellen, dass während der gesamten Laufzeit einer Beschaffungsvereinbarung eine korrekte und möglichst realitätsnahe Kreditgewichtung vorgenommen wird. Entsprechende Änderungen wurden bereits für einige frühere Beschaffungsvereinbarungen vorgenommen; bis Ende Oktober 2017 sollen die Änderungen abgeschlossen werden.

    2015 — Bemerkungen zu Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Gemeinsamen Unternehmens

    Erster Absatz: Im März 2016 gab der neue Direktor von F4E eine unabhängige Sachverständigenstudie zur Entwicklung eines Konzepts für ein integriertes funktionsübergreifendes sowie integriertes kaufmännisches und finanzielles Kontrollsystem in Auftrag. Der Bericht zu dieser Studie ging Mitte Juni 2016 ein, und die darin enthaltenen Empfehlungen wurden überprüft und akzeptiert.

    F4E arbeitet derzeit an der Umsetzung eines unternehmensinternen Projektkontrollsystems (Enterprise Project Control System), das als ein weniger komplexes und kostenaufwendiges Mittel zur umfassenderen Integration von F4E-Finanzinformationen angesehen wird.

    F4E hat sich für das ECOSYS-System entschieden; die Vertragsverhandlungen mit dem Zulieferer stehen kurz vor dem Abschluss. Danach wird F4E eine Pilotphase durchführen, und für das erste Quartal 2018 ist die vollständige Inbetriebnahme vorgesehen.

    Zweiter Absatz: Die EU verwendet ITER-Kreditpunkte als das System, das Informationen über den Durchführungsstand der Tätigkeiten (Earned Value Management — EVM) liefert. Der Wert der erzielten Kreditpunkte im Vergleich zum geplanten Wert verkörpert den Fortschritt, den F4E auf dem Weg zur Erfüllung des EU-Anteils an der Beschaffung erzielt hat. Das Kreditprofil soll den Wert der in den verschiedenen Projektabschnitten (Entwurf, Fertigung, Lieferung, Installation) tatsächlich geleisteten Arbeit repräsentieren.

    F4E und die ITER IO sind übereingekommen, dieses Profil für jede Beschaffungsvereinbarung neu anzupassen, um sicherzustellen, dass während der gesamten Laufzeit einer Beschaffungsvereinbarung eine korrekte und möglichst realitätsnahe Kreditgewichtung vorgenommen wird. Entsprechende Änderungen wurden bereits für einige frühere Beschaffungsvereinbarungen vorgenommen; bis Ende Oktober 2017 sollen die Änderungen abgeschlossen werden.

    2015 — Vergabe von Aufträgen über operative Leistungen und Finanzhilfevereinbarungen

    Trotz erneuter Bemühungen zur Kommunikation und Verbreitung von Informationen, insbesondere in Verbindung mit der Integration der neuen Finanzordnung, hat sich 2016 an den Zahlen für Verhandlungsverfahren im Vergleich zu den Vorjahren kaum etwas geändert (49 % aller 2016 eingeleiteten Verfahren gegenüber 45 % im Jahr 2015 und 58 % im Jahr 2014). Nichtsdestoweniger ist anzumerken, dass die Mehrzahl dieser Verfahren, die mit der Finanzordnung von F4E vollständig im Einklang stehen, Verhandlungsverfahren mit niedrigem Wert betraf, der unter dem in der Richtlinie festgelegten Schwellenwert für die Veröffentlichung lag.

    Auf Verhandlungsverfahren mit niedrigem Wert entfallen etwa 40 % der Zahl der jährlich von F4E vergebenen Aufträge (2016: 41 % der Zahl und 0,8 % des Wertes der Aufträge; 2015: 43 % der Zahl und 0,3 % des Wertes der Aufträge), aber sie machen nur etwa 1 % des Jahreshaushalts aus.

    Mit den Verhandlungsverfahren (im Rahmen der durch die Finanzordnung von F4E vorgegebenen Grenzen) wird in diesen Fällen dem Anliegen der wirtschaftlichen Haushaltsführung Rechnung getragen, da dies F4E die Möglichkeit gibt, interne Ressourcen effektiver für die Vergabe von hochwertigen Aufträgen einzusetzen. Daher ist F4E der Ansicht, dass es nicht notwendig ist, den Anteil der Verhandlungsverfahren mit niedrigem Wert weiter zu senken, da kein Verstoß gegen die Grundsätze und Bestimmungen der Finanzordnung vorliegt.

    Die übrigen Verhandlungsverfahren, die zumeist Verträge mit einem hohen Auftragswert betreffen (im Durchschnitt 5 % der Gesamtzahl der Verfahren), sind Ausdruck des komplexen und innovativen Umfelds, in dem F4E agiert. Typisch für den Markt für Fusionstechnologie ist der Umstand, dass er in vielen Fällen nur einen sehr geringen Wettbewerb aufweist. Dies führt oft zu einem begrenzten Wettbewerb bzw. (im Extremfall) zu einer Monopolsituation oder sogar zu einer unzureichenden Beteiligung an Ausschreibungen.

    Seit 2012 unternimmt F4E größere Anstrengungen zur Verbreitung von Informationen, aber die Beteiligung ist nach wie vor gering. Nach Ansicht von F4E ist die Ursache dafür weniger in mangelnder Sichtbarkeit als vielmehr im sporadischen Charakter der Beschaffungstätigkeit von F4E zu suchen. F4E erinnert daran, dass der begrenzte Wettbewerb aufgrund der Art der mit umfangreichen wissenschaftlichen und technischen Projekten verbundenen Tätigkeiten bedauerlicherweise eine Tatsache ist, die ein einzelner Auftraggeber nur geringfügig beeinflussen kann.

    Ausgehend davon begann F4E im Jahr 2016 in Zusammenarbeit mit anderen Auftraggebern, die ähnliche Projekte in Europe verwalten und sich einem ähnlich schwachen Wettbewerb gegenübersehen, nach Lösungen für dieses Problem zu suchen. Um die Wirkung von Initiativen zu stärken, mit denen der Wettbewerb in der Branche und das Engagement der Wirtschaft angekurbelt werden sollen, hat F4E die Bildung eines Forums angeregt, das ähnliche innovative Hochtechnologieprojekte in Europa umfasst (u. a. CERN, ESA, ESS, ESRF, ESO). Das Forum bietet unterschiedlichen Organisationen, die sich im Rahmen ihrer Projekte ähnlichen Herausforderungen gegenübersehen, die Möglichkeit, zusammenzuarbeiten und sich den Herausforderungen koordinierter und effektiver zu stellen. Dies ist ein Versuch, einen Binnenmarkt für wissenschaftliche Großvorhaben zu fördern, der stabiler und größer und damit besser in der Lage ist, das Interesse der Privatwirtschaft zu wecken.

    Im Februar 2018 wird in Dänemark eine Veranstaltung stattfinden, auf der die Teilnehmer des Forums erstmals Gelegenheit haben werden, ihre neue Zusammenarbeit zu praktizieren.

    2015 — Rechtsrahmen

    In Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (GD BUDG und GD ENER) formulierte das Gemeinsame Unternehmen die geforderten spezifischen Vorschriften, die den Durchführungsbestimmungen der Finanzordnung des Gemeinsamen Unternehmens hinzuzufügen sind und die vier Abweichungen von der EU-Haushaltsordnung und der Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 betreffen, die dem Gemeinsamen Unternehmen gewährt wurden.

    Am 4. Juli 2017 nahm der Vorstand des Gemeinsamen Unternehmens die Änderung der Durchführungsbestimmungen an, für die nun die positive förmliche Stellungnahme der Europäischen Kommission eingeholt werden muss. Sobald eine positive Stellungnahme abgegeben wurde, werden die vier Durchführungsbestimmungen am 1. August 2017 in Kraft treten.

    2015 — Rechte des geistigen Eigentums und Industriepolitik

    Hinsichtlich der Folgenabschätzung der Industriepolitik plant F4E, die Ergebnisse der Bewertung der Tätigkeiten von F4E (und des Projekts ITER insgesamt) zu verwenden, die die Europäische Kommission 2017 und 2018 durchführen wird.


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