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Document 62017TN0447
Case T-447/17: Action brought on 18 July 2017 — Bowles v ECB
Rechtssache T-447/17: Klage, eingereicht am 18. Juli 2017 — Bowles/EZB
Rechtssache T-447/17: Klage, eingereicht am 18. Juli 2017 — Bowles/EZB
ABl. C 347 vom 16.10.2017, p. 27–28
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
16.10.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 347/27 |
Klage, eingereicht am 18. Juli 2017 — Bowles/EZB
(Rechtssache T-447/17)
(2017/C 347/36)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Carlos Bowles (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagter: Europäische Zentralbank
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Klage für zulässig und begründet zu erklären |
— |
und infolgedessen
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Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger vier Gründe geltend:
1. |
Verstoß gegen die Grundsätze der öffentlichen Bekanntgabe, der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung sowie gegen die Art. 20.2 der Geschäftsordnung, 8(a) der Beschäftigungsbedingungen und 1a.1.1 der Dienstvorschriften und gegen die Art. 2 und 3 EUV und 20 und 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Nach Ansicht des Klägers hatte er nicht die Möglichkeit, sich für die Stelle eines Beraters des Präsidenten und eines Koordinators des Rates beim Direktorium zu bewerben, während Herrn [X] diese Möglichkeit geboten worden sei. |
2. |
Verstoß gegen Art. 1a.7 der Dienstvorschriften, da diese Rechtsgrundlage nur die Einweisung eines Bewerbers in die Stelle eines Beraters eines Mitglieds des Direktoriums und nicht die Einweisung eines Bewerbers in eine Stelle des Beraters des Präsidenten und eines Koordinators des Rates beim Direktorium gestatte, die Verantwortungsbereiche hinzufüge, die auch einer Stufe entsprächen, die über der eines Beraters liege. |
3. |
Fehlende Anhörung der Personalvertretung zur Schaffung einer neuen Stelle und zur Änderung der Einstufung der Stelle eines Koordinators, was gegen die Art. 48 und 49 der Beschäftigungsbedingungen und das Vereinbarungsprotokoll verstoße. |
4. |
Verstoß gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, weil es keine Beschreibung der Stelle eines Beraters des Präsidenten und eines Koordinators des Rates beim Direktorium gebe. |