Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2017/194/09

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8508 — Engie/CDC/Solairecorsica 1-2-3) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

    ABl. C 194 vom 17.6.2017, p. 48–48 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.6.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 194/48


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.8508 — Engie/CDC/Solairecorsica 1-2-3)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2017/C 194/09)

    1.

    Am 6. Juni 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Engie (Frankreich) und die Caisse des Dépôts et Consignations („CDC“, Frankreich) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über Solairecorsica 1, Solairecorsica 2 und Solairecorsica 3 (alle Frankreich).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    —   Engie: in der gesamten Wertschöpfungskette der Bereiche Gas-, Strom- und Energiedienstleistungen tätiges Unternehmen;

    —   CDC: französisches staatliches Finanz- und Fondsmanagementunternehmen, das sowohl in öffentliche Projekte als auch auf dem freien Markt investiert;

    —   Solairecorsica 1, 2 und 3: Eigentümer und Betreiber einer Fotovoltaikanlage zur Stromerzeugung auf Korsika (Frankreich).

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8508 — Engie/CDC/Solairecorsica 1-2-3 per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


    Top