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Document 32017D0617(03)

    Durchführungsbeschluss der Kommission vom 16. Juni 2017 zur Veröffentlichung des Antrags auf Änderung der Produktspezifikation eines Namens des Weinsektors gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union (Méntrida (g.U.))

    C/2017/4086

    ABl. C 194 vom 17.6.2017, p. 41–46 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    17.6.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 194/41


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 16. Juni 2017

    zur Veröffentlichung des Antrags auf Änderung der Produktspezifikation eines Namens des Weinsektors gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union (Méntrida (g.U.))

    (2017/C 194/07)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 97 Absatz 3,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Spanien hat gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 eine Änderung der Produktspezifikation des Namens „Méntrida“ beantragt.

    (2)

    Die Kommission hat den Antrag geprüft und festgestellt, dass die in den Artikeln 93 bis 96, in Artikel 97 Absatz 1 sowie in den Artikeln 100, 101 und 102 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

    (3)

    Damit gemäß Artikel 98 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Einspruch eingelegt werden kann, sollte der Antrag auf Änderung der Produktspezifikation des Namens „Méntrida“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden —

    BESCHLIESST:

    Einziger Artikel

    Der Antrag auf Änderung der Produktspezifikation des Namens „Méntrida“ (g.U.) gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 ist im Anhang dieses Beschlusses wiedergegeben.

    Gemäß Artikel 98 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 besteht das Recht, innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union Einspruch gegen die in Absatz 1 vorgesehene Änderung des Produktspezifikation einzulegen.

    Brüssel, den 16. Juni 2017

    Für die Kommission

    Phil HOGAN

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.


    ANHANG

    „MÉNTRIDA“

    AOP-ES-A0047-AM03

    Datum der Antragstellung: 15. Juli 2015

    Antrag auf Änderung der Spezifikation

    1.   Rechtsgrundlage der Änderung

    Artikel 105 — nicht geringfügige Änderung

    2.   Beschreibung und Begründung der Änderung

    2.1.   Beschreibung des Erzeugnisses

    Wegen der derzeitigen Nachfrage durch Märkte und Verbraucher wird beantragt, weiße, rosé und rote Schaumweine in die Produktspezifikation aufzunehmen, um

    einen Teil der Erzeugung auf einen in Bezug auf das Produktangebot weniger gesättigten Markt zu bringen.

    Da der Absatz dieser Erzeugnisse zunimmt, halten wir es für angebracht, sie durch differenzierte Qualitätsnormen zu schützen.

    Die internationalen Märkte fordern eine immer stärkere Diversifizierung der Erzeugnisse, die den Wünschen der Verbraucher genügen sollen. Wenn wir nicht diversifizieren, sind wir nicht wettbewerbsfähig. Daher wurde beschlossen, das Angebot insbesondere der zur Ausfuhr bestimmten Erzeugnisse in allen Produkt- und Preiskategorien auszuweiten.

    2.2.   Verwendete önologische Verfahren

    Für den neuen Weinbauerzeugnistyp „Schaumweine“ werden neue besondere önologische Verfahren festgelegt.

    2.3.   Abgrenzung des geografischen Gebiets

    In diesem Absatz wird beantragt, die 17 Gemeinden des Erzeugungsgebiets auf den neuesten Stand zu bringen. Dabei handelt es sich um folgende Gemeinden: Argés (nur die Polygone 3 und 5), Cardiel de los Montes, Carpio del Tajo (El), Carriches, Cazalegas, Erustes, Garciotún, Guadamur (nur die Polygone 17 und 18), Illán de Vacas, Lominchar, Mata (La), Mesegar, Nuño Gómez, Olías del Rey, Palomeque, San Martín de Pusa und Talavera de la Reina.

    Diese Gemeinden müssen auf den neuesten Stand gebracht werden, da sie anfangs keine Rebpflanzungen hatten und nicht in die ersten Erzeugungsstandards aufgenommen waren. Einige dieser Gemeinden wurden bereits in dem Erzeugungsgebiet genannt, das mit den 1966, 1976 und 1992 veröffentlichten Verordnungen über die geschützte Ursprungsbezeichnung festgelegt worden war, und die 17 Gemeinden befinden sich im abgegrenzten geografischen Gebiet bzw. grenzen an das Gebiet.

    Es gibt zurzeit Rebpflanzungen mit heimischen Sorten des Gebiets, die in der Produktspezifikation der g.U. Méntrida zugelassen sind. Für alle diese Gemeinden wurde nachgewiesen, dass sowohl Böden als auch Klima mit denen der Gemeinden in dem Gebiet vergleichbar sind. Die genannten Gemeinden können daher als Teil des Erzeugungsgebiets der g.U. Méntrida angesehen werden.

    Die Merkmale der Böden, des Klimas und der Sorten dieser Gemeinden, die auf den neuesten Stand gebracht werden sollen, sind mit denen vergleichbar, für die die geschützte Ursprungsbezeichnung bereits gilt.

    2.4.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

    Für den neuen Weinbauerzeugnistyp „Schaumweine“ wird ein neuer Zusammenhang hergestellt.

    2.5.   Namen und Anschriften der Kontrollbehörden

    Name und Anschrift der zum Zeitpunkt der Beantragung der Änderung zuständigen Kontrollbehörden sind ebenso angegeben wie der Link zu der Website mit aktualisierten Angaben zu den Kontrollbehörden für die g.U. Méntrida.

    EINZIGES DOKUMENT

    1.   Name(n)

    Méntrida (es)

    2.   Art der geografischen Angabe

    g.U. — geschützte Ursprungsbezeichnung

    3.   Kategorien der Weinbauerzeugnisse

    1.

    Wein

    4.

    Schaumwein

    4.   Beschreibung des Weins/der Weine

    Trockener Weißwein und trockener Weißwein „Roble“

    Die Weißweine haben eine blass-/strohgelbe Farbe, eventuell mit grünlichen Nuancen (in den ersten Monaten, später verschwinden sie), je nach Sorte und gegebenenfalls Dauer der Lagerung im Fass leicht goldgelbe Nuancen. Die Aromen sind sauber, von mittlerer bis starker Intensität. Die fruchtigen Aromen kommen mit frischen, blumigen oder krautigen Noten deutlich zum Ausdruck. Beim Weißwein „Roble“ kommen Aromen von Gebäck wie z. B. von Sahne mit einem gerösteten Unterton zum Ausdruck. Sie sind vollmundig und aromatisch.

    Gesamtschwefeldioxid: wird entsprechend den Bestimmungen des Anhangs I B der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 der Kommission angepasst.

    Allgemeine Analysemerkmale:

    Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol.)

    11

    Mindestgesamtsäuregehalt:

    5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

    10

    Weißwein, Weißwein „Roble“, halbtrockener, halbsüßer und süßer Wein

    Aussehen und Geruch sind mit denen trockener Weise derselben Sorte vergleichbar.

    Geschmack: ausgewogener Wein in Bezug auf Alkoholgehalt, Säure und Gehalt an Restzucker.

    Gesamtschwefeldioxid: wird entsprechend den Bestimmungen des Anhangs I B der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 der Kommission angepasst.

    Allgemeine Analysemerkmale:

    Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol.)

    9

    Mindestgesamtsäuregehalt:

    5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

    10

    Trockener, halbtrockener, halbsüßer und süßer Roséwein

    Farbe erdbeerrosa, glänzend und lebhaft, mit kardinalroten Reflexen bei jungem Wein. Kräftiges Aroma, das an Erdbeeren, Himbeeren, rote Früchte und/oder Blütenblätter von Rosen erinnert.

    Frisch, fruchtig (rote Früchte, Erdbeeren, Himbeeren), schmackhaft, kräftig.

    Die unfiltriert und unstabilisiert vermarkteten Weise weisen im Aussehen „leichte Trübungen oder Schleier“ auf, ihr Geschmack kann dichter und fleischiger sein.

    Minimaler vorhandener Alkoholgehalt bei trockenen Weinen: 11,5 % vol.

    Gesamtschwefeldioxid: wird entsprechend den Bestimmungen des Anhangs I B der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 der Kommission angepasst.

    Allgemeine Analysemerkmale:

    Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol.)

    9

    Mindestgesamtsäuregehalt:

    5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

    10

    Junger Rotwein und junger Rotwein „Roble“, trockener Rotwein und Rotwein „Crianza“, „Reserva“ und „Gran Reserva“

    Hohe Titration. Farbe kirschrot, dunkelrot wie Granat oder Knorpelkirsche, mit veilchenfarbenen schimmernden Nuancen am Rand oder rubinrot bis kirschrot, mit einem Hauch von Orange- und Ziegeltönen. Fruchtig (Brombeeren, Johannisbeeren), oder mit blumigen Noten, manchmal würzig oder holzig. Geschmackvoller und aromatischer Wein mit gut integrierten Tanninen. Durch die Lagerung im Eichenfass hat er einen kräftigen Auftakt. Struktur und Körper sind deutlich wahrnehmbar mit intensivem fruchtigem Nachgeschmack und charakteristischen holzigen Noten. Langer und intensiver Nachgeschmack, leicht bitter.

    *Flüchtige Säure mit möglicher Überschreitung von 1 mÄq/l für jedes Grad Alkohol über 11 % vol. und jedes Reifejahr bis zu maximal 16,6 mÄq/l. *Schwefeldioxid: 200 mg/l, wenn gesüßt > 5 g/l

    Allgemeine Analysemerkmale:

    Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol.)

    12

    Mindestgesamtsäuregehalt:

    4,5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

    13,3

    Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l)

    150

    Junger Rotwein und junger Rotwein „Roble“, halbtrockener, halbsüßer und süßer Wein

    Aussehen und Geruch sind mit denen trockener Weine derselben Sorte vergleichbar.

    Geschmack: ausgewogener Wein in Bezug auf Alkoholgehalt, Säure und Gehalt an Restzucker.

    Gesamtschwefeldioxid: wird entsprechend den Bestimmungen des Anhangs I B der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 der Kommission angepasst.

    Allgemeine Analysemerkmale:

    Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol.)

    9

    Mindestgesamtsäuregehalt:

    4,5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

    13,3

    Roter, weißer und rosé Schaumwein

    Feine, anhaltende Perlage. Der Wein hat saubere und fruchtige Aromen. Der Wein „Reserva“ zeichnet sich durch intensive Aromen aus. Im Mund ausgewogener Wein mit süffiger Struktur.

    Die Weißweine sind blassgelb und im Fall der „Reserva“-Weine goldgelb. Die Roséweine haben Rosétöne, die auf die Blütenblätter von Rosen zurückgehen, und ziegelfarbige Töne im Fall der „Reserva“-Weine. Die Rotweine weisen violette und glänzende Töne auf, im Fall der „Reserva“-Weine holzige Töne.

    Allgemeine Analysemerkmale:

    Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol.)

    10

    Mindestgesamtsäuregehalt:

    3,5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

    13,3

    Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l)

    185

    5.   Weinbereitungsverfahren

    a)   Wesentliche önologische Verfahren

    Für die Extraktion des Mosts und des Weins und die Abtrennung des Tresters werden Drücke von unter 2,5 kg/cm2 angewandt, sodass der Ertrag 70 Liter Most oder Wein je 100 kg Traubenernte nicht übersteigt.

    Bei Weißweinen gären die Moste, mit Ausnahme der festen Teile der Traube, bei Temperaturen von unter 20 °C. Bei Rotweinen beträgt die Mindestdauer der Mazeration des Mosts mit der Beerenhaut 48 Stunden.

    Bei Weinen, die reifen müssen, findet die alkoholische Gärung bei einer Temperatur von höchstens 30 °C statt. Während der Reifung werden die Weine in Eichenfässern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 330 Liter gelagert.

    b)   Höchsterträge

    Pflanzen in Gobelet-Erziehung

    7 150 kg Trauben pro ha

    Pflanzen in Gobelet-Erziehung

    50 Hektoliter pro Hektar

    Pflanzen in Spaliererziehung

    12 850 kg Trauben pro ha

    Pflanzen in Spaliererziehung

    90 Hektoliter pro Hektar

    6.   Abgegrenztes Gebiet

    Im Norden der Provinz Toledo: Provinz Toledo: Albarreal de Tajo, Alcabón, Aldeaencabo, Almorox, Arcicollar, Argés (nur die Polygone 3 und 5), Barcience, Bargas, Burujón, Camarena, Camarenilla, Cardiel de los Montes, Carmena, Carpio de Tajo (El), Carranque, Carriches, Casar de Escalona (El), Casarrubios del Monte, Castillo de Bayuela, Cazalegas, Cebolla, Cerralbos (Los), Chozas de Canales, Domingo Pérez, Erustes, Escalona, Escalonilla, Fuensalida, Garciotún, Gerindote, Guadamur (nur die Polygone 17 und 18), Hormigos, Huecas, Illán de Vacas, Lominchar, Lucillos, Malpica de Tajo, Maqueda, Mata (La), Méntrida, Mesegar, Montearagón, Nombela, Novés, Nuño Gómez, Olías del Rey, Otero, Palomeque, Paredes, Pelahustán, Portillo, Quismondo, Real de San Vicente, Recas, Rielves, San Martín de Pusa, Santa Cruz del Retamar, Santa Olalla, Talavera de la Reina, Toledo, Torre de Esteban Hambrán (La), Torrijos, Val de Santo Domingo, Valmojado, Ventas de Retamosa (Las), Villamiel, Viso (El) und Yunclillos.

    7.   Wichtigste Keltertrauben

    Garnacha Tinta

    8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

    Wein

    Das extreme Kontinentalklima, gekennzeichnet durch lange, kalte Winter, heiße Sommer und sehr seltene Niederschläge, sowie der sandige, saure und sehr kalkarme Boden ermöglichen die Erzeugung von Weinen mit einem hohen Alkoholgehalt und einem hohen Anteil an Trockenstoff, die sowohl fleischig als auch körperreich und warm sind.

    Schaumwein

    Die geografischen Gegebenheiten ermöglichen den Anbau der unter Nummer 6 der Produktspezifikation angegebenen Sorten, die dem Wein Fülle und Ausgewogenheit verleihen.

    Auch die Trockenheit und die Sonnenscheindauer sorgen für einen natürlichen Alkoholgehalt, der es ermöglicht, Weine mit festgelegten Alkoholgehalten zu erzeugen. Die unter dem vorstehenden Punkt genannten Weine werden als Basisweine für die Herstellung von Schaumweinen verwendet. Die in demselben Absatz enthaltenen Angaben gelten folglich auch für diese Weine.

    9.   Weitere wesentliche Bedingungen

    Rechtsrahmen: —

    Zusätzliche Bedingungen: —

    Beschreibung der Bedingung: —

    10.   Link zur Produktspezifikation

    http://pagina.jccm.es/agricul/paginas/comercial-industrial/consejos_new/pliegos/20121108_PLIEGO_DOP_MENTRIDA.pdf


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