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Document C2017/167/07

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8497 — Sibur/TechnipFMC/Linde) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

    ABl. C 167 vom 25.5.2017, p. 8–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.5.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 167/8


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.8497 — Sibur/TechnipFMC/Linde)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2017/C 167/07)

    1.

    Am 19. Mai 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Research and Design Institute on Gas Processing Joint Stock Company („NIPIgaspererabotka“, Russland), die TechnipFMC plc („TechnipFMC“, VK) und die Linde AG, Abteilung Engineering, („Linde“, Deutschland) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle an einem neugegründeten Gemeinschaftsunternehmen („JV“).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    NIPIgaspererabotka, das von der SIBUR-Gruppe kontrolliert wird, ist ein privates Unternehmen, das eine Reihe von Dienstleistungen für die Öl- und Gaskette, die Petrochemie und andere Industrien auf dem russischen Markt erbringt.

    TechnipFMC ist ein globaler Akteur bei Öl- und Gasprojekten, -technologien, -systemen und Dienstleistungen in drei unterschiedlichen Segmenten: Tiefsee-, Onshore/Offshore- und Festlandprojekten.

    Linde ist ein weltweit tätiger Technologiekonzern mit Kerngeschäft Gase und Engineering. Er ist in den Bereichen Industriegase, technische Gase für die Medizin, Anlagen, Engineering und im Dienstleistungssektor tätig.

    Das JV wird auf den Gebieten FEED - Vorplanung (Front-End Engineering Design), Projektdokumentation und CAPEX-Schätzungen tätig sein sowie Engineering und Dienstleistungen für die Beschaffung, den Bau, die Installation und die Inbetriebnahme von Flüssiggasanlagen auf gravitätsgestützten Betonstrukturen bereitstellen. Die Tätigkeiten werden auf Russland beschränkt sein.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8497 — Sibur/TechnipFMC/Linde per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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