Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2017/081/10

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8405 — Lear/Grupo Antolín Assets) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

    ABl. C 81 vom 16.3.2017, p. 12–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    16.3.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 81/12


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.8405 — Lear/Grupo Antolín Assets)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2017/C 81/10)

    1.

    Am 8. März 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Lear Corporation („Lear“, USA) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen und einzelnen Vermögenswerten die alleinige Kontrolle über die Sitz- und Metallsparte des Unternehmens Grupo Antolín-Irausa, S.A. („Grupo Antolín Assets“, Spanien).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Lear ist ein großer Lieferant von vollständigen Sitzsystemen und Sitzkomponenten sowie von elektrischen Verteilersystemen und elektronischen Komponenten.

    Die Grupo-Antolín-Vermögenswerte bestehen aus zwölf Industrieanlagen und zwei FuE-Zentren in der Tschechischen Republik sowie in Frankreich, Marokko, Portugal und Spanien, die in der Herstellung von Autositzen und Sitzkomponenten tätig sind.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8405 — Lear/Grupo Antolín Assets per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


    Top