Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.
Dokument C2016/450/10
Prior notification of a concentration (Case M.8233 — Rockaway E-Commerce/EC Investments/Bonak/Sully Systems) — Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance )
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8233 — Rockaway E-Commerce/Ec Investments/Bonak/Sully Systems) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR )
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8233 — Rockaway E-Commerce/Ec Investments/Bonak/Sully Systems) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR )
ABl. C 450 vom 2.12.2016, S. 22–22
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
2.12.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 450/22 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8233 — Rockaway E-Commerce/Ec Investments/Bonak/Sully Systems)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2016/C 450/10)
1. |
Am 25. November 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Rockaway Capital SE und seine Unternehmensgruppe („Rockaway“), EC Investments a.s. („ECI“) und PPF Group NV und seine Unternehmensgruppe („PPF“) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen Sully Systems a.s. („JVCo“). |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
|
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8233 — Rockaway E-Commerce/Ec Investments/Bonak/Sully Systems per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
|
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.