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Document 52016XC0914(01)

Zusammenfassung der Beschlüsse der Europäischen Kommission über Zulassungen für eine Verwendung von Stoffen, die in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) aufgeführt sind (Veröffentlicht gemäß Artikel 64 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) (Text von Bedeutung für den EWR)

C/2016/5644

ABl. C 337 vom 14.9.2016, p. 3–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 337/3


Zusammenfassung der Beschlüsse der Europäischen Kommission über Zulassungen für eine Verwendung von Stoffen, die in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) aufgeführt sind

(Veröffentlicht gemäß Artikel 64 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (1))

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 337/04)

Beschlüsse zur Erteilung einer Zulassung

Nummer des Beschlusses (2)

Datum des Beschlusses

Bezeichnung des Stoffs

Inhaber der Zulassung

Zulassungsnummer

Zugelassene Verwendung

Datum des Auslaufens des Überprüfungszeitraums

Begründung des Beschlusses

C(2016) 5644

7. September 2016

Bleisulfochromatgelb

EG-Nr. 215-693-7, CAS-Nr. 1344-37-2

DCC Maastricht BV OR Sortieweg 39, 6219 NT Maastricht, Niederlande

REACH/16/3/0

Vertrieb von Pigmentpulver und Einmischen des Pigmentpulvers in nicht für den Verbraucher bestimmte lösungsmittelbasierte Farben in einer industriellen Umgebung

21. Mai 2022

Gemäß Artikel 60 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 überwiegt der sozioökonomische Nutzen der Verwendung des Stoffs die Risiken, die mit dieser Verwendung für die menschliche Gesundheit einhergehen, und es existieren keine geeigneten Alternativstoffe oder -technologien, die für die nachgeschalteten Anwender des Antragstellers technisch und wirtschaftlich zumutbar sind.

Mit dem Beschluss werden dem Zulassungsinhaber und den nachgeschalteten Anwendern Berichtspflichten auferlegt.

REACH/16/3/1

Industrielles Auftragen von Farben auf Metalloberflächen (wie Maschinen, Fahrzeuge, Bauwerke, Schilder, Straßenmobiliar oder Bandblechbeschichtung)

21. Mai 2022

REACH/16/3/2

Gewerbliches, nicht für den Verbraucher bestimmtes Auftragen von Farben auf Metalloberflächen (wie Maschinen, Fahrzeuge, Bauwerke, Schilder, Straßenmobiliar oder Bandblechbeschichtung) oder als Straßenmarkierung

21. Mai 2019

REACH/16/3/3

Vertrieb von Pigmentpulver und Einmischen des Pigmentpulvers in flüssige oder feste Vormischungen zur Färbung von nicht für den Verbraucher bestimmten Plastikartikeln oder weichmacherhaltigen Artikeln in einer industriellen Umgebung

21. Mai 2022

REACH/16/3/4

Industrielle Verwendung von festen oder flüssigen Farb- und Compound-Vormischungen zur Färbung von nicht für den Verbraucher bestimmten Plastikartikeln oder weichmacherhaltigen Artikeln

21. Mai 2022

REACH/16/3/5

Gewerbliche Verwendung von festen oder flüssigen Farb- und Compound-Vormischungen mit Pigmenten bei der Aufbringung von Straßenmarkierungen im Heißschmelzverfahren

21. Mai 2019

Bleichromatmolybdatsulfatrot

EG-Nr. 235-759-9, CAS-Nr. 12656-85-8

REACH/16/3/6

Vertrieb von Pigmentpulver und Einmischen des Pigmentpulvers in nicht für den Verbraucher bestimmte lösungsmittelbasierte Farben in einer industriellen Umgebung

21. Mai 2022

REACH/16/3/7

Industrielles Auftragen von Farben auf Metalloberflächen (wie Maschinen, Fahrzeuge, Bauwerke, Schilder, Straßenmobiliar oder Bandblechbeschichtung)

21. Mai 2022

REACH/16/3/8

Gewerbliches, nicht für den Verbraucher bestimmtes Auftragen von Farben auf Metalloberflächen (wie Maschinen, Fahrzeuge, Bauwerke, Schilder, Straßenmobiliar oder Bandblechbeschichtung) oder als Straßenmarkierung

21. Mai 2019

REACH/16/3/9

Vertrieb von Pigmentpulver und Einmischen des Pigmentpulvers in flüssige oder feste Vormischungen zur Färbung von nicht für den Verbraucher bestimmten Plastikartikeln oder weichmacherhaltigen Artikeln in einer industriellen Umgebung

21. Mai 2022

REACH/16/3/10

Industrielle Verwendung von festen oder flüssigen Farb- und Compound-Vormischungen zur Färbung von nicht für den Verbraucher bestimmten Plastikartikeln oder weichmacherhaltigen Artikeln

21. Mai 2022

REACH/16/3/11

Gewerbliche Verwendung von festen oder flüssigen Farb- und Compound-Vormischungen mit Pigmenten bei der Aufbringung von Straßenmarkierungen im Heißschmelzverfahren

21. Mai 2019


(1)  ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.

(2)  Der Beschluss kann auf der Website der Europäischen Kommission unter folgender Adresse (in englischer Sprache) abgerufen werden: http://ec.europa.eu/growth/sectors/chemicals/reach/about/index_en.htm


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