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Asiakirja C2016/313/06

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8101 — Siemens/Valeo/JV) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 313 vom 27.8.2016, s. 24—24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.8.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 313/24


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.8101 — Siemens/Valeo/JV)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2016/C 313/06)

    1.

    Am 19. August 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Siemens AG („Siemens“, Deutschland) und die Valeo SA („Valeo“, Frankreich) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Siemens hat folgende Sparten: a) Öl, Gas und Stromerzeugung, b) Windkraft und erneuerbare Energie, c) Dienstleistungen für die Stromerzeugung, d) Strommanagement, e) Gebäudetechnik, f) Mobilität, g) digitale Fertigungslösungen, h) Prozessoptimierung, i) Finanzdienstleistungen und j) Medizintechnik.

    Valeo ist eine französische Aktiengesellschaft, die in der Herstellung und im Vertrieb von Autoteilen tätig ist.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8101 — Siemens/Valeo/JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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