Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62016TN0224

    Rechtssache T-224/16: Klage, eingereicht am 10. Mai 2016 – Messe Friedrichshafen/EUIPO - El Corte Inglés (Out Door)

    ABl. C 232 vom 27.6.2016, p. 34–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.6.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 232/34


    Klage, eingereicht am 10. Mai 2016 – Messe Friedrichshafen/EUIPO - El Corte Inglés (Out Door)

    (Rechtssache T-224/16)

    (2016/C 232/44)

    Sprache der Klageschrift: Deutsch

    Verfahrensbeteiligte

    Klägerin: Messe Friedrichshafen GmbH (Friedrichshafen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Schulte Hemming)

    Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

    Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: El Corte Inglés, SA (Madrid, Spanien)

    Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

    Anmelderin: Klägerin

    Streitige Marke: Unionsbildmarke in den Farben schwarz, gelb und orange mit den Wortbestandteilen „Out Door“ - Anmeldung Nr. 6 938 864

    Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

    Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 8. Februar 2016 in der Sache R 2302/2011-2

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit mit ihr die Eintragung der Marke „Out Door“ (Az. Nr.: 006938864) für die Waren und Dienstleistungen der Waren- und Dienstleistungsklassen 9, 16, 25, 28, 35, 37, 38, 41, 42, 43 und 45 abgelehnt worden ist;

    Hilfsweise, die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit mit ihr die Marke „Out Door“ (Az. Nr.: 006938864) für die Waren und Dienstleistungen

    „Organisation und Veranstaltung von Kongressen, Konferenzen, Seminaren und Workshops, Messen und Ausstellungen für wirtschaftliche und Werbezwecke auch im Internet und sonstigen elektronischen Medien; Organisation von Messeteilnahmen; Verkaufsförderung und Vermittlung von Handels-, Angebots- und Wirtschaftskontakten sowie Handelsgeschäften im Konsum- und Investitionsgüterbereich im Internet und sonstigen elektronischen Medien mit Hilfe einer virtuellen Messe; Zurverfügungstellung und Vermietung von Standflächen und Messeständen, einschließlich dazugehöriger Ausrüstungsgegenstände (soweit in dieser Klasse enthalten); Werbung für Aussteller und Werbemitteilung; Dekoration von Messeständen und Bühnen“

    der Dienstleistungsklasse 35 abgelehnt worden ist;

    dem EUIPO die der Klägerin durch die Klage entstandenen Kosten aufzuerlegen.

    Angeführte Klagegründe

    Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009;

    Verletzung von Art. 76 der Verordnung Nr. 207/2009.


    Top